Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Kapitel > VHTL-Zeitung
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

       
 
   
Anzahl gefundene Artikel: 46

1 2
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
31.07.2015 Schweiz
Verkauf
VHTL-Zeitung

EDV-Anlage
Informatik
Volltext

Einkauf von morgen ist schon Wirklichkeit. Einkauf-Computer für viele unerträgliche Belastung. schi, die freundliche Verkäuferin am Gemüsestand des Supermarktes, ist verschwunden. Man kann sie nicht mehr fragen, ob der Spargel auch frisch ist, ob die Äpfel süss oder sauer sind, wie es mit der Qualität und dem Alter der Bananen aussieht, ob es sich lohnt, die oft geschmacklosen Tomaten zu kaufen. An Uschis Stelle ist eine Computer-Waage getreten, die jeder Kunde selbst bedienen muss. Die Kosten für die Verkäuferin werden also eingespart, schliesslich kann der Kunde selbst etwas tun. Und so steht er in der Schlange mit der Ware in der Hand, bis er an die Waage kommt, wo zahlreiche Symbole wie auf einer Bildtafel verzeichnet sind: Bananen, rote Äpfel, gelbe Äpfel, Rüben, Gurken, Tomaten, Birnen usw. Er drückt auf das Tastenbild, der Computer meldet den Preis, druckt Gewicht und Preis aus, und nun darf er den Zettel ziehen und ihn auf die ebenfalls eigenhändig verpackte Ware kleben, die auf diese Weise nicht mehr vom Personal, sondern vom „König Kunde“ selbst ausgezeichnet wird. Welch ein Fortschritt! Der Käufer löst das Verkaufspersonal ab, wahrscheinlich wieder eine Arbeitslose mehr. (...). G. Herbst.

VHTL-Zeitung. Mittwoch, 1-7-31.
VHTL-Zeitung > Verkauf. 1985-07-31.doc.

Ganzer Text

06.07.1995 Schweiz
Gewerkschaftsschule
Personen
VHTL-Zeitung
Peter Anliker
Gewerkschaftsrechte
Volltext
Zertifizierung des Gewerkschaftsschule-Kaderlehrgangs. Frischer Wind - nicht nur im Verkauf. Nicht mehr Eintrichterung, sondern politische Animation ist in den Gewerkschaftssekretariaten gefragt. Die Gewerkschaftsschule Schweiz hat auf die neuen Anforderungen mit einer „Kaderbildung“ reagiert. Der erste Lehrgang ist nun abgeschlossen. Fast fünfzig Jahre nach ihrer Gründung als „Arbeiterschule“ im Jahr 1946 hat die heutige Gewerkschaftsscbule sichtlich Neuland betreten: Mit dem Lehrgang „Kader-Weiterbildung“ sollte dem Bedürfnis der zum Teil seit Jahren oder Jahrzehnten tätigen Gewerkschaftsfunktionäre und Funktionärinnen nach berufsbezogener Weiterbildung Rechnung getragen werden. Denn die Voraussetzungen für erfolgreiche Arbeit in den Gewerkschaftssekretariaten haben sich gewandelt: Gefragt sind politische AnimatorInnen, die vielfältige Erfahrungen mitbringen, um Neues zu wagen und auszuprobieren. Konkrete Projekte. „Die neuen Anforderungen, die sich ständig ändern, verlangen die Emanzipation der Lehrenden und Lernenden, gefragt ist Selbständigkeit statt Eintrichterung“, stellt Kursleiter Hans Peter Gächter fest, der mit seinem Kollegen Daniel Sieber deshalb vom Berufsalltag der KursteilnehmerInnen ausging. Es ist ihnen klar, dass heute viel von den Gewerkschaftsprofis abhängt, die starke, selbständige Persönlichkeiten sein müssen. Aus diesem Grund ging es im Lehrgang vor allem darum, die Handlungsfähigkeit zu verbessern. Daniel Sieber weist daraufhin, (…). Peter Anliker.
VHTL-Zeitung, 6.7.1995.
Personen > Anliker Peter. Gewerkschaftsschule. Kaderbildung. VHTL-Zeitung, 1995-07-06.
Ganzer Text
06.07.1995 Schweiz
Personen
VHTL-Zeitung
Erika Trepp
Interview
Männer
Volltext
Enttäuscht. Angekündigt war ein Referat, das die Rolle der Männer in der Gesellschaft kritisch hinterfragt. Was der Referent, Maurice Pedergnana, dann brachte, provozierte unterschiedliche Reaktionen. Gerade Frauen, die sich dafür eingesetzt hatten, dass an einer Frauentagung auch ein Mann reden dürfe, wenn er etwas Relevantes zu sagen hat, zeigten sich enttäuscht. Mit Claudia Senn, Mitglied der Frauenkommission, sprach Erika Trepp. Du warst sehr gespannt auf den Männerforscher. Und jetzt? Ich bin enttäuscht Was er gesagt hat, habe ich schon x-mal gehört, und erst noch aus weniger einseitiger Perspektive. Er hat doch einfach die persönlichen Erfahrungen eines Yuppies geschildert Alles war auf eine Beziehung aufgebaut, mit einem Kind und einem gemeinsamen Salär von mindestens achtzigtausend im Hintergrund. Um zu hören, dass es ein paar gutverdienende Männer gibt, die Teilzeit arbeiten und ihrem Einzelkind die Windeln wechseln, muss ich nicht an eine Tagung. Sein Auftrag war, die Rolle der Männer kritisch zu hinterfragen. Das hat er doch gerade nicht gemacht Nicht einmal seine eigene Situation hat er hinterfragt Ihr müsst halt schauen, dass ihr so einen erwischt wie mich, das war doch ungefähr seine Botschaft. Peinlich. Wenn schon, hätte mich mehr interessiert, wie er sich das für weniger privilegierte Kreise vorstellt Ob vielleicht eine Umverteilung der Löhne ansteht. Wieviel von seinen Privilegien er abtreten würde. Nicht alle Teilnehmerinnen fanden ihn schlecht. (…).  Erika Trepp.
VHTL-Zeitung, 6.7.1995.
Personen > Trepp Erika. Maenner. Interview. VHTL-Zeitung, 1995-07-06.
Gamzer Text
15.06.1995 Schweiz
Löhne
VHTL-Zeitung

Kaufkraft
Lebenshaltungskosten
Löhne
Volltext
Zu tiefe Löhne gefährden den Aufschwung. Seit einiger Zeit ist überall vom Ende der Rezession und vom beginnenden Aufschwung die Rede. Angesichts der jährlich um Milliardenbeträge wachsenden Unternehmensgewinne in der Schweiz mag dieser Eindruck gerechtfertigt sein. Zahlen und optimistische Aussagen dieser Art dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahl der Arbeitslosen unter Berücksichtigung der Ausgesteuerten nicht merklich zurückgegangen ist; die realen Löhne in den letzten Jahren im Schweizer Durchschnitt gesunken sind und im laufenden Jahr höchstens stagnieren werden; Durchschnittszahlen zudem oft ein beschönigendes Bild von der Realität geben: In den letzten zwanzig Jahren sind die Reallöhne in der Schweiz zwar deutlich gestiegen, doch ist während dieser Zeit die Kluft zwischen Arm und Reich weiter angewachsen. Die Schweiz ist zwar das reichste Land der Welt, gleichzeitig aber einer der unsozialsten Staaten in Europa. In kaum einem anderen Land wird so wenig von oben nach unten umverteilt. Da die Sparquote bei jährlichen Einkommen von über rund 80‘000 Franken deutlich zunimmt und Personen mit höheren Einkommen zudem einen grösseren Teil ihrer Mittel für Aufwendungen im Ausland (insbesondere für Ferien) ausgeben, hat diese Entwicklung einen negativen Einfluss auf die Binnennachfrage. Der internationale Trend hin zu Tieflohnproduktionsländern hat zudem eine weltweite Schwächung der. Nachfrage zur Folge. In dieser Situation sind auch der sture Antiinflationskurs der Nationalbank und der damit verbundene harte Franken nicht besonders hilfreich. Obwohl von Inflation  (…).
VHTL-Zeitung, 15.6.1995.
VHTL-Zeitung > Loehne. Kaufkraft. VHTL-Zeitung, 1995-06-15.
Ganzer Text
01.09.1994 Schweiz
AGB Aargau
Frauen
VHTL-Zeitung

Frauenberatung
Volltext
51 Frauen suchten Rat und Hilfe. Die Initiantinnen und Initianten der gewerkschaftlichen Frauenberatung in Aarau ziehen nach einem halben Jahr Betrieb eine positive Bilanz. Nach Angaben des Aargauischen Gewerkschaftsbundes AGB haben bereits über 50 Frauen die neue Dienstleistung in Anspruch genommen. Die meisten Beratungsgespräche betrafen Fragen im Zusammenhang mit Mutterschaft, Kündigung und Arbeitslosenversicherung, Seit Januar dieses Jahres können sich Frauen in arbeitsrechtlichen Fragen von Frauen beraten lassen. Gemäss VPOD-Verbandssekretärin Doris Schüepp, die zusammen mit Corina Lüthi von der Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel VHTL die Beratungsgespräche führt, haben in den ersten sechs Monaten 51 Frauen von diesem neuen Dienstleistungsangebot Gebrauch gemacht. Diese beachtliche Zahl sei ein deutliches Indiz für die Notwendigkeit einer Frauenberatungsstelle. Bestätigt habe sich auch die Erwartung, dass viele Frauen das Gespräch von Frau zu Frau vorziehen. Ein weiterer Grund für die starke Frequentierung der Beratungsstelle sieht Schüepp in der schlechten Wirtschaftslage: „Wenn es der Wirtschaft schlecht geht oder dem Staat das Geld fehlt, gehören die Frauen zu den ersten Opfern, die vom Sozialabbau betroffen sind.“ Im ersten Halbjahr 1994 haben die beiden Gewerkschafterinnen insgesamt 62 Beratungen durchgeführt und dafür über 22 Stunden aufgewendet. Zu den persönlichen Gesprächen auf der Beratungsstelle kamen zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen. (…). VHTL-Zeitung, 1.9.1994.
VHTL-Zeitung > Frauenberatung AGB. VHTL, 1994-09-01.
Ganzer Text
25.03.1993 Schweiz
Personen
VHTL-Zeitung
Ewald Ackermann
Vertragsverhandlungen
Volltext
Wenig Fortschritte, viel Stagnation. In den Vertragsverhandlungen 1992 waren gewerkschaftliche Erfolge eher selten. Die Abschlusse widerspiegeln deutlich die schlechte Wirtschaftslage. Salopp könnte man sie wie folgt zusammenfassen: Rückschrltt bel den Löhnen, Fortschritte bel den Ferien, Stagnation In allen übrigen Bereichen. Seit einigen Jahren führt der SG B bei den ihm angeschlossenen Verbänden eine Umfrage über die im Vorjahr abgeschlossenen Gesamtarbeitsverträge (GAV) durch. Die , Resultate dieser Umfrage lassen keine genaue Wertung zu. Sie zeigen aber Trends auf. In diesem eingeschränkten Sinn mag gelten: Neue GAVs: wenig durchbrechende Fortschritte. Der Abschluss deutlich besserer GAVs war 1992 selten. Als für die Gewerkschaften positiven Gegentrend kann man den Chemie-GAV bezeichnen und für die immateriellen Forderungen auch die neuen Verträge im Metallgewerbe und in der Glasindustrie. In ersterem wurden 5,5 Prozent mehr Lohn und ein zusätzlicher Ferientag für die 20- bis 6Ojährigen erreicht. Neu finden jährliche Lohnverhandlungen auf Ebene der Vertragspartner - und nicht wie von Arbeitgeberseite zuerst postuliert auf Betriebsebene - statt, wobei im Falle der Nichteinigung die Friedenspflicht erlischt. Eliminiert wurde damit der im alten GAV festgeschriebene automatische Ausgleich der Teuerung. Im Metallgewerbe und in der Glasindustrie konnten SMUV beziehungsweise GBI die Ferien je nach Alterskategorie um zwei bis fünf Tage verlängern. Die insgesamt jedoch (…). Ewald Ackermann.
VHTL-Zeitung, 25.3.1993.
Personen > Ackermann Ewald. Vertragsverhandlungen. VHTL-Zeitung, 1993-03-25.
Ganzer Text
25.03.1993 Schweiz
Personen
VHTL-Zeitung
Emil Haber
Peter Werner Küng
Fotos
Nachruf
Volltext
Emil Haber hat uns verlassen. Völlig unerwartet hat uns die Nachricht vom Tode unseres Kollegen Emil Haber erreicht. ; Er ist am 3. März in seinem, 77. Altersjahr verstorben. Emil Haber ist am 31. Dezember 1978 altershalber vom Amt als Zentralkassier unserer Gewerkschaft zurückgetreten. 1943 war er als Geschäftsstellenleiter der Büchergilde Gutenberg in Bern der VHTL beigetreten. Im Jahre 1958 wurde er als vollamtlicher Sekretär auf unser Sekretariat in Bern berufen, wo er das Handelspersonal betreute. 1963 zog der in Bern tätige Basler nach Zürich, um seine gewerkschaftliche Laufbahn auf dem Zentralsekretariat fortzusetzen. Der Kongress 1966 wählte ihn schliesslich als Nachfolger von Werner Schneiter zum Zentralkassier. In seine 12jährige Amtszeit fiel als „Hauptwerk“ die Schaffung der Stiftung Hilfskasse VHTL, die den weitreichenden Ausbau der bis heute geschätzten Verbandsleistungen ermöglichte: den damals bahnbrechenden beruflichen und ausserberuflichen Verkehrsrechtsschutz und die Hilfe bei Lohnausfällen infolge Konkurs des Arbeitgebers beispielsweise. Über die Grenzen der VHTL hinaus wirkte Emil Haber in verschiedenen Gremien, vor allem in genossenschaftlichen und gemeinnützigen Unternehmungen, auch nach seiner Pensionierung 'bis zu seinem Hinschied aktiv mit. (…).
Peter W. Küng Zentralpräsident VHTL.
VHTL-Zeitung, 25.3.1993.
Personen > Haber Emil. Nachruf Peter W. Kueng. VHTL-Zeitung, 1993-03-25.
Ganzer Text
25.03.1993 Schweiz
AHV
VHTL-Zeitung
Pietro Cavadini
AHV-Revision
Volltext
10. AHV-Revision im Nationalrat. Rentenalter 64 für Frauen gefährdet die 10. AHV-Revision. Am Vormittag hatte die Bundesversammlung nach viel Ächzen und nur auf Druck Tausender von Frauen aus dem Volk mit Ruth Dreifuss endlich eine Frau In den Bundesrat gewählt. Am Nachmittag präsentierte der Nationalrat den Frauen dafür bereits die Rechnung: Er setzte Ihnen das Rentenalter um zwei Jahre hinauf. Es braucht offenbar noch einmal Druck von unten, um dem Parlament solche Bubenstückchen auszutreiben. Falls der Ständerat die Heraufsetzung· des Rentenalters auf 64 nicht wieder rückgängig macht, werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur 10. AHV- Revision das letzte Wort haben: Das Referendum ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Befürworter eines höheren Rentenalters für Frauen gefährden mit ihrer Haltung eine Revision, die alte gewerkschaftliche Forderungen endlich erfüllt. So verlangen die Gewerkschaftsfrauen seit mehr als einem Jahrzehnt, die AHV müsse die verheirateten Frauen wie selbständige Menschen behandeln und deren unbezahlte, aber für die Gesellschaft lebenswichtige Arbeit anerkennen. Mit der Individualisierung der Renten, dem berühmten Splitting, sowie der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ist ein erster Schritt zur Erfüllung dieser Forderung gemacht worden. Noch viel älter ist die Forderung der Gewerkschaftsbewegung, die ungenügenden Renten für Frauen, die ohnehin schon durch die ungleichen Löhne und die geringeren Chancen (…). Pietro Cavadini.
VHTL-Zeitung, 25.3.1993.
Personen > Cavadini Pietro. AHV-Revision. VHTL-Zeitung, 1993-03-25.
Ganzer Text
14.03.1993 Schweiz
Personen
Preise
VHTL-Zeitung
Arnold Isler
Konsumentenpreise
Volltext
Preise und Löhne. Anpassungen beim Index sind fällig. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist wohl eine der wichtigsten und einflussreichsten Zahlen. Er misst die Teuerung und ist die Grundlage für den Teuerungsausgleich. Jetzt wird die Berechnung revidiert; ab Mal 1993 gilt dann ein neuer Index.Berechnet wird der Index durch die Erfassung eines sogenannten „Warenkorbs“, in dem von Nahrungsmitteln, über Bekleidung, Verkehr, Körper- und Gesundheitspflege, von Bildung und Erholung bis zur Wohnung und Heizung die für die privaten Haushalte bedeutsamen Waren und Dienstleistungen hineingerechnet werden. Mängel ausmerzen. Allerdings hat der Landesindex auch Lücken und Mängel. Die können daher rühren, dass eine Leistung nicht erfasst wird. Und sie kommen vielfach daher, dass sich die Lebensgewohnheiten ändern, die „Messlatte“ also veraltet ist. Deshalb gibt es von Zeit zu Zeit Korrekturen. Eine grosse Revision steht kurz vor dem Abschluss, wie das Bundesamt für Statistik (BFS), das für die Erfassung und Berechnung zuständig ist, kürzlich mitteilte. Ab Mai 1993 soll der Landesindex auf einer neuen Grundlage funktionieren. Er soll näher an die Verbrauchs- und Lebenswirklichkeit von heute herangebracht werden. Er soll auch besser vergleichbar gemacht werden mit den in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der EFTA üblichen Standards. Wechselwirkung. Der Landesindex der Konsumentenpreise wird also aus existierenden Preisen ermittelt. Er beeinflusst aber gleichzeitig die Preise wieder, indem diese sich mehr oder weniger an den Index anzupassen pflegen. Für Arbeitnehmerinnen und (...).  Arnold Isler.
VHTL-Zeitung, 14.1.1993.
Personen > Isler Arnold. Landesindex. Konsumentenpreise. VHTL-Zeitung, 21993-01-14.
Ganzer Text
02.05.1992 Schweiz
Personen
VHTL Schweiz
VHTL-Zeitung
Rita Gassmann
Frauen
VHTL Schweiz
Volltext
VHTL-Frauenkommission. Ein guter Schritt nach vorn. Die am letzten VHTL-Kongress verabschiedeten positiven Aktionen zur Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Gewerkschaft müssen nunmehr verwirklicht werden. Wir setzten uns das Ziel, bis zum Jahr 1995 10‘000 Frauen als Mitglieder im Verband zu haben, wie auch innerhalb von zwei Jahren für die Betreuung der weiblichen Mitglieder eine 100-Prozent-Stelle zu schaffen. Nach dem Kongress wurde die Zusammensetzung der Frauenkommission neu bestimmt. Die 16-köpfige Frauenkommission setzt sich wie folgt zusammen: 6 Kolleginnen kommen aus dem Bürobereich, 7 aus dem Verkauf, 2 aus Industriebetrieben, 1 Kollegin aus dem Taxigewerbe. Noch nicht bestimmt bzw. gewählt wurde die Präsidentin und die Vizepräsidentin. Zwölf Kolleginnen wurden als Ersatzmitglieder gemeldet. Frauenanteil im Funktionärsstab gewachsen… Ein guter Anfang ist gemacht. Innerhalb eines Jahres übernahmen fünf Kolleginnen Funktionärinnenaufgaben. Es sind dies in Zürich: Ursula Urech und Aurelia Favre; in Chur: Rita Stemer; in Lenzburg: Corinna Lüthy, und auf dem Zentralsekretariat betreut Doris Balmer die Jugendkommission sowie die Abteilung Bildung. Mehr als erfreulich ist auch, dass in Winterthur die Kollegin Claudia Torriani nebst ihrer Tätigkeit auf dem Sekretariat die Frauenarbeit betreut. …und In der Geschäftsleitung. Nebst Rita Gassmann ist die Vizepräsidentin der VHTL, Edith Lörtscher, Mitglied der Geschäftsleitung sowie neu ebenfalls Michelle T(…). Rita Gassmann.
VHTL-Zeitung, Mai 1992.
Personen > Gassmann Rita. Frauenkommission VHTL. VHTL-Zeitung, 1992-05-02.
Ganzer Text
04.12.1991 Zürich
VHTL-Zeitung
VOLG AG

Besitzverhältnisse
VOLG AG
Volltext
Das Aus in Winterthur. Der VOLG beteiligt sich mit rund 11 Prozent am Anteilscheinkapital der Coop-Mühle Zürich CMZ, die neu den Namen „Stadtmühle CMZ Zürich“ trägt. Die Stadtmühle CMZ Zürich ist einer der grössten und modernsten Müllereibetriebe der Schweiz und erreicht mit 720 Tonnen Tagesleistung europäischen Standard. Der Jahresumsatz beträgt rund 110 Millionen Franken. Das Areal der heutigen VOLG-Mühlenbetriebe in Winterthur wurde im Frühjahr 1991 verkauft und muss bis 1993 für Neubauten freigegeben werden. Ein Mühlen-Neubau sei bei den heute vorhandenen Überkapazitäten in der Schweiz und dem Abbau der Wirtschaftsgrenzen nicht verantwortbar, schreibt der VOLG. Die Stadtmühle CMZ Zürich wird nun die VOLG-Mehlproduktion übernehmen - voraussichtlich in der zweiten Hälfte 1992. Der Stadtmühle CMZ Zürich bringt die VOLG-Beteiligung eine erwünschte Verbesserung der Kapazitätsauslastung sowie die Erschliessung seiner Absatzmärkte. Den fünf Mühlen-Facharbeitern der heutigen VOLG-Mühle werden bei der Stadtmühle CMZ Zürich gleichwertige Stellen angeboten. Den fünf Hilfskräften offeriert der VOLG vergleichbare Arbeit, so dass keine Entlassungen ausgesprochen werden müssen. Alle Mitarbeiter behalten ihren gegenwärtigen Besitzstand: gleicher Lohn, Anrechnung der Dienstjahre, volle Freizügigkeit bei der Pensionskasse. Die Beteiligung an der Stadtmühle CMZ Zürich erlaubt dem VOLG und seinen Tochtergesellschaften, die beachtliche(...). VHTL-Zeitung, 4.12.1991.
VHTL-Zeitung > VOLG. Besitzverhältnisse. VHTL-Zeitung, 1991-12-04.
04.12.1991 EU
Löhne
VHTL-Zeitung

EU
Löhne
Volltext
Erstaunliche EG-Löhne. Erhebungen des englischen Wirtschaftsblattes „Financel Times“ bestätigen, dass die Löhne in der EG zwar sehr unterschiedlich, die Lohnkosten pro Stück aber ziemlich gleich sind. In der schweizerischen EG-Diskussion heisst es oft, unsere Löhne würden sich beim EG-Beitritt stark senken. Zwischen deutschen Löhnen und schottischen Löhnen klaffen ebenfalls enorme Unterschiede - oft gegen eins zu zwei - und trotzdem sind die deutschen Arbeiter auch nach 33 Jahren EG immer noch bestbezahlt! Die Erklärung liegt in der unterschiedlichen Leistung der Leute pro Arbeitsstunde. In England wird pro Stunde weit weniger hergestellt als in Deutschland, weshalb schliesslich die Lohnkosten pro Stück (bei Gütern oder Diensten) gar nicht geringer sind. Nicht Faulheit erklärt den Unterschied, obwohl die industrielle Disziplin nach Ländern schwankt, sondern weit mehr die richtige Produkte- und Produktionswahl, die Kapitalausstattung der Betriebe. So sieht der Vergleich mit Einbezug dieser Elemente aus (Anteil Lohnkosten in Pfennig pro DM): (…).
SGB.
VHTL-Zeitung, 4.12.1991.
VHTL-Zeitung > EU. Loehne. VHTL-Zeitung, 1991-12-04.
Ganzer Text
06.11.1991 SG Kanton
Detailhandel
Löhne
VHTL-Zeitung

Detailhandel
Lohnverhandlungen
Volltext
Lohnverhandlungen. Keine Einigung im Detailhandel St. Gallen. Die Verhandlungen über die Gewährung des Teuerungsausgleichs im Detailhandel des Kantons St. Gallen sind gescheitert. Die Forderung der Gewerkschaft VHTL, des Kaufmännischen Vereins, des CTHL sowie des LFSA, per 1. Januar 1992 die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise mit 5,7 Prozent auszugleichen, wurde seitens der Arbeitgeber zurückgewiesen. Die wirtschaftliche Situation lasse die Zahlung des vollen Teuerungsausgleichs nicht zu. Ein Angebot der Arbeitgeber, einen Teuerungsausgleich von lediglich 3 Prozent zu gewähren, wurde durch die Arbeitnehmerorganisationen abgelehnt. Begründet wurde diese Haltung u.a. damit, dass der Arbeitnehmer dringend auf die Zahlung des vollen Teuerungsausgleichs angewiesen sei. Dies umso mehr, als das Lohnniveau im Verkauf nach wie vor tief sei. Bezüglich den Anfangsgehältern einigte man sich darauf, diese per 1. Januar 1992 wie folgt festzulegen: Verkaufspersonal nach Beendigung der 12jährigen Lehre: Fr. 2‘400.- bis Fr. 2‘900.- (bisher Fr. 2‘300.-/Fr. 2‘800.-); Detailhandelsangestellte nach Beendigung der 3jährigen Lehre Fr. 2‘800.- bis Fr. 3‘100.- (Fr. 2‘700.- - Fr. 3‘000,-). Nach wie vor sind zahlreiche Verkäuferinnen und Verkäufer nicht Mitglied eines Arbeitnehmerverbandes. (…).
VHTL-Zeitung, 6.11.1991.
VHTL-Zeitung > Detailhandel SG Kanton. Lohnverhandlungen- VHTL-Zeitung, 1991-11-06.
Ganzer Text
03.04.1991 Schweiz
GDP
VHTL-Zeitung

Lohngleichheit
Prozess
Volltext
GDP-Frauen gewinnen Prozess. Der Buchbinderei-Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der ungleiche Mindestlöhne für Männer und Frauen vorsah, Ist nichtig. Dieses Urteil des bernischen Appellationshofes zugunsten der klagenden Frauen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) wird Signalwirkung entfalten. Verloren hat an diesem 26. Februar niemand, gewonnen haben die Frauen. Zwei Stunden nach geschlagener Schlacht traten sie in Minne vereint zur Pressekonferenz an und freuten sich über ein gerichtliches Resultat, das in der Geschichte der Verwirklichung der Lohngleichheit einen Eckwert einnehmen dürfte: die GDP und ihre Frauenkommission, die sich nach mehrmonatigem Ringen nun doch noch darauf einigen konnten, dass es das Beste wäre, wenn die GDP diesen Prozess verlieren würde. Und sie verlor ihn auch. Die drei Richter entschieden klar, dass bei gleichwertiger Arbeit eine Festlegung unterschiedlicher Löhne für Männer und Frauen verfassungswidrig sei. Auch eine Stufenlösung, wie sie im betroffenen Vertrag ausgehandelt wurde, widerlege dies nicht. Zwar wurde durch das Urteil nur die von der GDP durchgeführte Urabstimmung zum GA V als verfassungswidrig erklärt. Juristisch wurde damit aber „als informelle Wirkung“ die Nichtigkeit des betroffenen Vertrages festgestellt. Die christliche Schweiz. Graphische Gewerkschaft (SGG), die den Vertrag unterschrieben hat, kann sich nunmehr nach diesem Berner Urteil vom Vertrag zurückziehen, oder eine einzelne betroffene Frau kann (…). Ewald Ackermann.
VHTL-Zeitung, 3.4.1991.
VHTL-Zeitung > Lohngleichheit. Prozess GDP. VHTL-Zeitung, 1991-04-03.
Ganzer Text
25.10.1989 Schweiz
Arbeitszeit
SGB-Frauenkommission
VHTL-Zeitung

Nachtarbeit
Volltext
SGB-Frauen bekämpfen die Nachtarbeit. Die SG B- Frauenkommission ist empört darüber, dass unter dem Vorwand der Gleichstellung von Mann und Frau geplant wird, durch die Revision des Arbeitsgesetzes den Arbeitnehmerschutz sowohl für Frauen wie für Männer abzubauen. Werden nämlich jene Bestimmungen aus dem Gesetz gestrichen, welche die Beschäftigung von Frauen während der Nacht und am Sonntag an strengere Bedingungen knüpfen, so wird damit die Verbreitung von „widernatürlichen“ Stunden- und Schichtplänen in der gesamten Wirtschaft gefördert. Die vorgeschlagene Revision wird die Stellung der Frau in der Arbeitswelt nicht verbessern können. Sie wird vielmehr den Arbeitgebern erlauben, noch vermehrt von der Diskriminierung der Frau zu profitieren: von niedrigen Löhnen, mangelhafter Ausbildung, unsicheren Arbeitsverhältnissen usw. Es ist keineswegs blosser Zufall, dass die gleichen Arbeitgeberkreise, die alle gesetzlichen Massnahmen zur Verwirklichung der Lohn- und Chancengleichheit von Frau und Mann schroff ablehnen, gleichzeitig in schrillen Tönen die „Freigabe“ der Nachtarbeit für Frauen fordern. Geradezu skandalös aber ist es, dass sich der Bundesrat die „Flexibilisierung von Regelungen“ zum obersten Ziel der Revision gesetzt hat. Das Arbeitsgesetz ist nicht zu starr, im Gegenteil. Sein Zweck, ist es nicht, „flexibel“ zu sein, sondern den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die SGB-Frauen widersetzen sich allen Bestrebungen, Schutzmassnahmen abzubauen, die sich (…).
VHTL-Zeitung, 25.10.1989.
VHTL-Zeitung > Nachtarbeit. SGB-Frauen. VHTL-Zeitung, 1989-10-25.
Ganzer Text
23.03.1988 Schweiz
GDP
VHTL-Zeitung

Grafische Industrie
Männer
Mindestlöhne
Volltext
Herabsetzung der Männer-Mindestlöhne? In der graphischen Industrie bestehen entgegen dem Verfassungsrecht noch immer geschlechtsbezogene Minimallöhne. Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt der Minimallohn 2‘627, für ungelernte Arbeitnehmerinnen hingegen nur 2‘153, also monatlich fast 500 Franken weniger. Um das Gesicht zu wahren, wurde im Vertrag festgelegt: „Übt eine Arbeitnehmerin die gleiche Tätigkeit aus, so ist der Mindestlohn für Arbeitnehmer anzuwenden.“ Der Trick ist offensichtlich: Man weist den Hilfsarbeiterinnen nicht die gleichen Arbeiten zu wie den Hilfsarbeitern und glaubt damit, den Lohn-Gleichheitsartikel umgehen zu können. Nur hat dies einen Haken: Im Verfassungsartikel ist nämlich von gleichwertiger und nicht bloss von gleicher Arbeit die Rede. Und dass es sich bei den Hilfsarbeiterinnen nicht um gleichwertige Arbeit handeln soll, diesen Beweis können die Arbeitgeber der graphischen Branche offenbar nicht erbringen. Eine Zumutung. Der Schweizerische Verband graphischer Unternehmen (SVGU) versucht es nun anders. Bei den neuen Vertragsverhandlungen ist er mit der Ansicht eingefahren: Die Minimallöhne für Hilfsarbeiter seien im ersten Jahr auf jene der Hilfsarbeiterinnen herabzusetzen, ab fünftem Jahr gelte dann für Frauen und Männer der jetzige Männer-Minimallohn. Dagegen setzen sich die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) und der Schweizerische Lithographenbund (SLB) entschieden zur Wehr. „Perversion“, „skandalös“. (…).
VHTL-Zeitung, 23.3.1988.
VHTL-Zeitung > Mindestloehne. Maenner. VHTL-Zeitung, 1988-03-23.
Ganzer Text
10.02.1988 Schweiz
Löhne
VHTL-Zeitung
Ludwig A. Minelli
Lohnzession
Volltext
Lohnzession ohne Wirkung. Wenn Arbeitnehmer teure Anschaffungen machen - etwa ein Auto oder Möbel kaufen - und sie darüber einen Leasing- oder Abzahlungsvertrag schliessen, kommt es häufig vor, dass der Vertragspartner zur Sicherung seiner Forderung eine Lohnzession verlangt. Der Arbeitnehmer verspricht dabei dem Vertragspartner, künftigen Lohn bis zur Höhe des Existenzminimums an ihn abzutreten. Solche Lohnabtretungen können einen Arbeitnehmer ganz schön belasten. Deshalb vereinbaren Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern immer wieder im Arbeitsvertrag, der Lohn dürfe nicht zediert werden. Eine Auto AG, welche Frau Bein Auto auf Leasingbasis überlassen hatte, vereinbarte mit Frau B in einer „Zahlungsvereinbarung“ nicht nur, dass Frau B monatlich 500 Franken an die Restschuld von über 6‘000 Franken bezahlen solle, sondern auch, dass Frau B der Auto AG alle Forderungen, insbesondere auch künftigen Lohn, abtrete. Darüber hinaus versprach sie, mit einem künftigen Arbeitgeber kein solches Abtretungsverbot zum Nachteil der Auto AG zu vereinbaren. Später schloss sie einen neuen Arbeitsvertrag. Darin war ein Abtretungsverbot enthalten. Die Inkassofirma, welcher die Auto AG ihre Forderung zur Eintreibung abgetreten hatte, versuchte umsonst, ihr Geld vom neuen Arbeitgeber zu erhalten: (…).
VHTL-Zeitung, 10.2.1988.
Personen > Minelli Ludwig A. Lohnzession. VHTL-Zeitung, 1988-02-10.
Ganzer Text
16.12.1987 Winterthur
Coop
Löhne
VHTL-Zeitung

Coop
Mindestlöhne
Volltext
Coop-Winterthur: Neue Mindestlöhne. Die Verhandlungen im Bereich Verkauf, Handel, Transport verliefen deutlich leichter als in den vergangenen zwei Jahren, wie VHTL-Sekretär Josef Bosshard erklärte. Er führt das auf die guten Umsätze und den wieder eher angespannten Arbeitsmarkt zurück. Auch glaubt er, die anstehende Initiative für die 40-Stunden- Woche habe sich auf die Arbeitszeitverkürzung positiv ausgewirkt: Mit dem Coop- Winterthur wurde eine Vereinbarung für rund 1‘700 Angestellte getroffen. Neben dem Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent (Basis 109,7 Punkte) für das ganze Personal und die Pensionierten kommen 0,1Prozent Reallohnerhöhung auf alle Gehälter unter 3‘000 Franken. Weitere 1,5 Prozent stehen für individuelle, leistungsbezogene Lohnanpassungen zur Verfügung. Diese kommen erfahrungsgemäss vor allem den im Verkauf eher tiefliegenden Frauenlöhnen zugute, sagt Josef Bosshard. Der Mindestlohn für das gelernte Verkaufspersonal (2 Lehrjahre) beträgt neu 2‘200 Franken, für die Detailhandelsangestellten (3 Lehrjahre) mindestens 2‘500 Franken, für Lageristen 2‘900 Franken. Dem Verkaufspersonal wird eine Erfolgsprämie von 300‘000 Franken gewährt. Die Lohnerhöhungen werden durch die Coop in der Personalversicherung nachgeführt.
VHTL-Zeitung, 16.12.1987.
VHTL-Zeitung > Mindestlohn. Coop. VHTL-Zeitung, 1987-12-16.
Ganzer Text
02.12.1987 Schweiz
Schifffahrt
VHTL-Zeitung

Lohnnachzahlung
Prozess
Volltext
Arbeitgeber schuldete über 20‘000 Franken. Ein notorischer Fall. Die Arbeitgeberin ist am Rhein bekannt. Bekannt ist sie auch bei ihrem Personal, denn Löhne werden meistens nur in Form von Vorschüssen bezogen. Die Guthaben an freien Tagen vergrössern sich dauernd, und richtige Abrechnungen erhält die Besatzung oft nur mit langen Verzögerungen und handschriftlichen Verbesserungen. Wenn ein Besatzungsmitglied gekündigt hat, wird eine Endabrechnung nur erstellt, nachdem der betreffende Arbeitnehmer vor Gericht seine Rechte beweisen konnte. Die Masche der Arbeitgeberin hat über Jahre gut funktioniert, und mancher hat dabei viel Geld verloren. Nun sind aber auch einige in unserer Gewerkschaft und können sich deshalb besser wehren. Nicht der erste Fall mit dieser Reederei, sondern der letzte soll deshalb hier als Beispiel dienen. Nachdem unser Mitglied als Schiffsführer lange Zeit für die Besitzerin des Schiffes gearbeitet hatte, sind Meinungsverschiedenheiten aufgetreten, weil sich der Schiffsführer geweigert hatte, mit seinem Tankschiff und mit zu wenig Besatzung, dafür aber mit zu hohem Tiefgang nachts durch das „Gebirge“ zu fahren. Der Schiffer hat sich geweigert, die vom Eigner befohlene Gesetzesübertretungen auszuführen, weil eine Grundberührung mit einer Ladung Benzin und zu hohem Tiefgang allein dem Schiffsführer angelastet wird. Daraufhin hat ihm die Arbeitgeberin mit der Kündigung gedroht. (…).
VHTL-Zeitung, 2.12.1987.
VHTL-Zeitung > Schifffahrt. Lohnnachzahlung. Prozess. VHTL-Zeitung, 1987-12-02.
Ganzer Text
02.12.1987 Schweiz
Personen
VHTL Schweiz
VHTL-Zeitung
Peter Werner Küng
Arbeitszeit
Ausbeutung
Volltext

Disziplin und Kapovaz. Wir Arbeiterinnen und Arbeiter müssten fleissiger, disziplinierter, flexibler, bescheidener und genügsamer sein.  Das wissen wir dank der Schweizerischen Arbeitgeber-Zeitung (SAZ), die Woche für Woche diese hohen Tugenden von uns fordert. Zurzeit macht dieser Zeitschrift das gewerkschaftliche Begehren auf Arbeitszeitverkürzung zu schaffen. Alle Register werden gezogen, um gegen unsere Initiative Sturm zu laufen. Da kann es dann schon einmal passieren, dass man sich verheddert und über die eigenen Beine stolpert. Beginnen wir mit der Disziplin: In einem Artikel, abgedruckt aus dem Wochenbericht des Zürcher Bankhauses Julius Bär, wird bitter darüber Klage geführt, dass heutzutage die Disziplin zu wünschen übrig lasse und zu einem Reizwort in Gesellschaft und Wirtschaft geworden sei. Anti-autoritäre Erziehung führe unter anderem dazu, dass sich die Freude an der Arbeit, die mit Eigenanstrengung verknüpft sei, nicht herausbilde. Die Folge seien Leistungsverweigerer und Aussteiger. Anstelle von Reife trete Infantilismus. (...). Peter W. Küng, VHTL-Zentralpräsident.

VHTL-Zeitung, 1987-12-02.
VHTL > Arbeitszeit. 1987-12-02.doc.

Ganzer Text

18.11.1987 Schweiz
Löhne
Migros
VHTL-Zeitung

Lohnerhöhungen
Migros
Volltext
Mehr Lohn in der Tüte oder auf dem Konto: Die Migros-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben's. Ab Neujahr in der Migros. Total 4 Prozent mehr Lohn. Das diesjährige Verhandlungsresultat darf sich sehen lassen: Die Mitarbeiter der M-Gemeinschaft erhalten per 1. Januar 1988 eine generelle Lohnerhöhung (ohne Limitierung) von zwei Prozent. Zusätzlich zu dieser generellen Erhöhung sind per 1. Januar 1988 individuelle, leistungsorientierte Lohnerhöhungen und Strukturbereinigungen im Umfang von zwei Prozent der Gesamtlohnsumme vorgesehen. Zwischen dem Migros-Genossenschaftsbund und den Vertragspartnern fanden in diesem Herbst zwei Verhandlungen statt. Jules Kyburz, der als Präsident der Verwaltungsdelegation und Chef des Departementes „Koordination, Kulturelles und Soziales“ die Verhandlungen leitet, gibt jeweils Anfang der Verhandlungen in aller Offenheit Auskunft über den Geschäftsgang des Unternehmens. Er orientiert nicht nur über die einzelnen Unternehmen, sondern berichtet auch über Schwierigkeiten, die in derart grossen Unternehmen auftreten können. Der harte Konkurrenzkampf im Detailhandel zwingt die Migros zu dauernder Anpassung und Neuorientierung. Von der gegenwärtigen Personalknappheit ist auch die Migros betroffen, besonders in den Städten Zürich, Basel, Bern und Genf. Der Migros-Genossenschaftsbund weiss denn auch, dass vom bestehenden Personal erhöhte Anforderungen verlangt werden. Zum erstenmal nahm an der Verhandlung Dr. Walter Biel, der neue Personaldirektor, teil. (…). 
Rita Gassmann. VHTL-Zeitung, 18.11.1987.
Personen > Gassmann Rita. Lohnerhoehungen. Migros. VHTL-Zeitung, 1987-11-18.
Ganzer Text
01.07.1987 Schweiz
Frauengewerkschaft
Personen
VHTL-Zeitung
Brigitte Studer
Arbeiterinnenbewegung
Geschichte
Volltext
Frauen und Gewerkschaften zwischen 1880 und 1930: Fortschritte und Rückschritte. Heute ist es selbstverständlich, dass Frauen Gewerkschaftsmitglieder sind. Das war aber nicht immer so. Erst seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts sind sie in nennenswerter Zahl im 8GB vertreten. Und: Die ' Verbände haben sie anfangs nicht immer mit offenen Armen empfangen. Besonders der Typographenbund hinderte bis am Anfang der 60er Jahre die Frauen am Zugang zur Typographenausbildung. Anderseits waren gerade die zwei ersten Jahrzehnte dieses Jahrhunderts eine Zeit mit erstaunlicher Aktivität und Präsenz der Frauen im Gewerkschaftsbund. Während fast 20 Jahren blieb der 1880 gegründete Schweizerische Gewerkschaftsbund anscheinend (genaue Angaben fehlen) ohne weibliche Mitglieder. Die ersten Frauen traten 1889 mit der Tabakarbeitergewerkschaft von Wynental bei. Zehn Jahre später konnten erst zwei oder drei der 291 Sektionen Gewerkschafterinnen aufweisen. Doch 1906 bildeten die Frauen schon über 5‘000 der 62‘000 organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen. Nach konjunkturbedingten Schwankungen und einem starken Rückschlag bei Kriegsausbruch begann ab 1916 die Organisationszahl sprunghaft zu steigen. 1919 zählte der SGB den Höchststand von 44‘000 Gewerkschafterinnen oder fast 20 Prozent der Mitglieder. Ein Prozentsatz, der bis heute nicht mehr erreicht wurde! Fortschritte. Voraussetzung dieses zahlenmässigen Aufschwungs war die absolute Zunahme der Industrie (…).
Brigitte Studer.
VHTL-Zeitung, 1.7.1987.
Personen > Studer Brigitte. Arbeiterinnenbewegung. VHTL-Zeitung, 1987-07-01.
Ganzer Text
06.05.1987 Schweiz
Bundesgericht
Personen
VHTL-Zeitung
Harald Fritschi
Arbeitslosenversicherung
Taggeld
Volltext
Auf Lohnansprüche nicht verzichten. Ein Entlassener muss vom Arbeitgeber seine gesetzlichen Lohnansprüche einfordern, sonst verliert er zeitweilig den Anspruch auf Arbeitslosenversicherungsgelder. So entschied das Eidgenössische Versicherungsgericht im vergangenen Oktober. Ein Arbeitnehmer hatte von der Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern für den Monat Juli Taggelder beansprucht. Die gesetzliche Kündigungsfrist war jedoch erst Ende Juli ausgelaufen. Da der Beschwerdeführer dem Arbeitgeber seine Dienste in jenem Monat wegen eines Unfalls nicht anbieten konnte, wird im nachhinein abzuklären sein, wer den Lohnausfall zu tragen hat. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinaus Gültigkeit. Entlassene Arbeitnehmer müssen aufpassen. Nicht immer springt die Arbeitslosenkasse ein. Sie operiert nämlich mit dem Begriff „anrechenbarer Arbeitsausfall“. Und ein solcher ist nur gegeben, wenn dem Arbeitnehmer keine anderweitigen Ansprüche zustehen. Ist die Kündigung widerrechtlich, so muss der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber sofort Einspruch erheben. Ausstehende Lohnansprüche sind unbedingt einzufordern; allenfalls sollte man gar zur Arbeit erscheinen. Wer eine ungesetzliche Kündigung einfach so akzeptiert, steht am Schluss mit leeren Händen da. Im Zweifelsfalle ist unverzüglich das zuständige VHTL-Sekretariat zu kontaktieren.
BGE 112 V 323. Harald Fritschi.
VHTL-Zeitung, 6.5.1987.
Personen > Fritschi Harald. Bundesgericht. Arbeitslosenversicherung. VHTL-Zeitung, 1987-05-06.
Ganzer Text
03.12.1986 Schweiz
Frauen
Personen
VHTL-Zeitung
Harald Fritschi
Mutterschaftsversicherung
Volltext
SGB-Frauen zum Mutterschutz. Wir geben nicht auf. Die Frauen sind echt sauer. Und die SGB-Frauen sind ganz besonders sauer, haben sie doch zum Teil täglich mit erwerbstätigen Müttern zu tun: Seit Jahrzehnten warten sie nun schon auf eine vernünftige gesetzliche Ausgestaltung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs. Tatsächlich sieht die Realität nicht gerade rosig aus. Die momentan geltende Regelung im Obligationenrecht schreibt nur einen minimalen Standard von drei Wochen bis zu etwa sechs Monaten je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit vor. Auch die Gesamtarbeitsverträge stehen nicht viel besser da: Ein voll bezahlter Mutterschaftsurlaub von 12 Wochen erscheint so bald einmal als geradezu idyllisch. Und der Elternurlaub - auch dieser ein langjähriges Postulat - ist noch immer in weiter Ferne. Die bestehenden Missstände aufzuzeigen und ihre Forderungen zu präzisieren, war das Ziel einer Pressekonferenz der SGB-Frauenkommission am 25. November im Berner Volkshaus. Die Frauen-Postulate zielen in zwei Richtungen. Zum einen fordern sie eine klare Regelung des Kündigungsschutzes und den verbesserten Schutz der Schwangeren am Arbeitsplatz. Zum andern verlangen sie mindestens 16 Wochen Mutterschaftsurlaub und einen neunmonatigen Elternurlaub. Denn, so Ruth Gurny (VPOD), „die Geburt ist nicht einfach nur Frauensache“. Die SGB-Frauen richteten sich auch an die eidgenössischen Parlamentarier. Diese sollen endlich vorwärts machen und einer vernünftigen Lösung Hand bieten: (…).
Harald Fritschi.
VHTL-Zeitung, 3.12.1986.
Personen > Fritschi Harald. Mutterschaftsversicherung. VHTL-Zeitung, 1986-12-03.
Ganzer Text
03.12.1986 Schweiz
Frauen
SGB
VHTL-Zeitung

Rentenalter
Volltext
SGB ungehalten. Entschiedener Widerstand gegen Erhöhung des Rentenalters. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen von 62 auf 63 Jahre ist beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) auf entschiedenen Widerstand gestossen. Es sei für den SGB-Vorstand völlig unakzeptabel, dass ein Schritt zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau einseitig auf Kosten der Frauen erfolgen solle, teilte der Gewerkschafts-Dachverband mit. Er schloss sich der von der SPS ausgesprochenen Referendumsdrohung für den Fall an, dass Bundesrat und Parlament an den Vorschlägen für die 10. AHV-Revision festhalten. Mit seinem Vorschlag zur Anhebung des Rentenalters beachte der Bundesrat weder die momentane noch die künftige Arbeitsmarktsituation, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eindeutig benachteilige; schreibt der SGB weiter. Zudem seien die ins Auge gefassten Massnahmen zur Angleichung der Rechtsstellung von Frau und Mann ungenügend. Der Schritt zum geschlechterunabhängigen Rentenanspruch werde nicht getan. Auch die vorgesehene Möglichkeit eines Vorbezugs der Altersrente ist laut SGB-Mitteilung völlig ungenügend. Mit nur einem Jahr Flexibilität liessen sich die Probleme der beruflichen Vorsorge zur Einführung niedrigerer Rentenalter nicht voll lösen und die lebenslängliche Rentenkürzung um sieben Prozent verbauen den unteren Einkommensschichten die Wahlmöglichkeit des früheren Rücktrittsalters. SGB.
VHTL-Zeitung, 3.12.1986.
SGB > Rentenalter. VHTL-Zeitung, 1986-12-03.
Ganzer Text
1 2


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day