Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 128

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09.10.2019 Freiburg
Bundesgericht
Unia Freiburg

Bundesgericht
Feiertage
Volltext
Die Unia gewinnt vor Bundesgericht: keine Arbeit an Feiertagen. Das Bundesgericht bestätigt, dass Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind. Das Bundesgericht gibt der Gewerkschaft Unia Recht und bekräftigt damit die bisherige Rechtsprechung: Gemäss Arbeitsgesetz ist es dem Verkaufspersonal nicht gestattet, an Feiertagen zu arbeiten. Die Unia Fribourg musste bis vor Bundesgericht gehen, um die Einhaltung des Arbeitsrechts und des Verbots der Sonntagsarbeit im Verkauf sicherzustellen. Das kantonale Arbeitsinspektorat hatte den Freiburger Detailhändlern die Bewilligung erteilt, am 8. Dezember 2018, einem kantonalen Feiertag (unbefleckte Empfängnis), Personal am Rande eines Weihnachtsmarkts einzusetzen. Die Beschwerde der Unia wurde vom kantonalen Gericht abgelehnt. Feiertage sind wie Sonntage. Das Bundesgericht hingegen hat nun in seinem Urteil festgehalten, dass Feiertage den gleichen Schutz verdienen wie Sonntage. Damit sind die Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot sehr begrenzt. Gesetzlich dürfen die Kantone maximal 4 Sonntagsverkäufe pro Jahr explizit definieren. Ansonsten dürfen die Läden ausnahmsweise nur bei einem dringenden Bedarf und gut etablierten Grossveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Dass eine Veranstaltung primär einen kommerziellen Zweck verfolgt, reicht hingegen nicht, um eine Abweichung vom Verbot der Sonntagsarbeit zu rechtfertigen. Bundesgerichtsurteil wichtig für ganze Schweiz. (…).
Unia Schweiz, 9.10.2019.
Unia Schweiz > Feiertage. Bundesgericht. Unia Schweiz, 2019-10-09.
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14.05.2019 Schweiz
Bundesgericht
Personen
SGB
Reto Wyss
Bundesgericht
LGBTI
Volltext
Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden. Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten. In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf. Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein". In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Hofmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009). Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. (…).  Reto Wyss.
SGB, 14.5.2019.
Personen > Wyss Reto. Bundesgericht. LGBTI. SGB, 2019-05-14.
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16.07.2018 FR Kanton
Bundesgericht
VPOD Freiburg

Pflegepersonal
Streik
Volltext
Streiken bleibt erlaubt - vorerst. Der Entscheid über das Streikverbot für das Freiburger Pflegepersonal liegt beim Bundesgericht. Freiburger Pflegepersonal darf einstweilen weiter streiken. Freiburger Pflegepersonal darf einstweilen weiter streiken. Das Bundesgericht stellt klar, dass das Freiburger Streikverbot für das Pflegepersonal noch nicht in Kraft ist. Im November hatte der Grosse Rat des Kantons Freiburg gegen die Opposition der (leider nicht vollzählig anwesenden) Linken beschlossen, seinem Pflegepersonal das Streiken zu verbieten. Dagegen ist der VPOD vor Bundesgericht gezogen. Dieses hat in der Sache noch nicht entschieden, aber klargestellt, dass das Streikverbot bis zum definitiven Urteil nicht in Kraft tritt. Der VPOD begrüsst den vorläufigen Entscheid als «erstes positives Signal»; in der Sache ändert sich allerdings wenig, da auch der Grosse Rat das Inkrafttreten des neuen Verbots ausgesetzt hat. Im Mai gab es am Freiburger Spital einen (erfolgreichen) Streik gegen die Herauslösung aus dem kantonalen Personalrecht. An diesem Tag konnten auch Skeptikerinnen und Skeptiker beobachten, dass sich auch in einem Krankenhaus sehr wohl streiken lässt – unter Aufrechterhaltung der Notfalldienste, aber doch mit spürbaren Einschränkungen bei den nicht dringenden Leistungen.
VPOD Freiburg, 16.7.2018.
VPOD Freiburg > Pflegepersonal. Streik. VPOD Freiburg, 2018-07-16.
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07.09.2017 Schweiz
Bundesgericht
Personen
SGB
VPOD Schweiz
Luca Cirigliano
Bundesgericht
Gewerkschaftsrechte
Volltext
Bundesgericht: Gewerkschaften haben Zutritt zum Betrieb. Wichtiges Urteil aus Lausanne. In einem neuen Leitentscheid (2C_499/2015) vom 6. September 2017 hält das Bundesgericht fest, dass die Koalitionsfreiheit den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte gibt. Das Urteil, vom VPOD erstritten, ist zur Publikation vorgesehen. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine Verfügung des Tessiner Staatsrates aufgehoben, welche den Gewerkschaften den Zugang zu kantonalen Verwaltungsgebäuden untersagte. Gegen diese Verfügung hatte der VPOD rekurriert. Vor dem Tessiner Gericht noch erfolglos, hat er nun vor Bundesgericht Recht bekommen. Zwar gilt das Urteil aus Lausanne streng genommen nur für den öffentlichen Bereich. Für den SGB jedoch ist per Analogie klar, dass es sich auch auf den privaten Bereich ausweiten muss. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die Rechtsmeinung vom SGB: Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen (siehe Dossier im Anhang). Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 7.9.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Gewerkschaftsrechte. Bundesgericht. SGB, 2017-09-07.
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04.08.2017 NE Kanton
Bundesgericht
Unia Neuenburg

Bundesgericht
Mindestlöhne
Volltext
Wegweisender Bundesgerichtsentscheid. Durchbruch für kantonalen Mindestlohn in Neuenburg. Das Bundesgericht hat Beschwerden von Arbeitgeberverbänden und mehreren Einzelfirmen gegen einen kantonalen Mindestlohn in Neuenburg klar abgewiesen. Damit kann der Mindestlohn von 20 Franken brutto pro Stunde sechs Jahre nach dem Volksentscheid endlich eingeführt werden. Im Jahr 2011 verankerten die Neuenburger Stimmbürger/innen einen Mindestlohn in der kantonalen Verfassung. Das Kantonsparlament beschloss nach dreijährigen Diskussionen im Jahr 2014 die entsprechende Gesetzgebung, um einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde einzuführen. Dagegen rekurrierten verschiedene Arbeitgeberverbände und Unternehmen, die das Recht des Kantons, einen eigenen Mindestlohn zu definieren, bestritten. Der heutige Bundesgerichtsentscheid weist die Beschwerden ab und gibt endlich grünes Licht für den Neuenburger Mindestlohn. Wichtiges Mittel gegen Lohndumping. Die Einführung eines Mindestlohns in Neuenburg hat Signalwirkung für andere Kantone. Zwar liegt der Neuenburger Mindestlohn mit 20 Franken pro Stunde unter der von der Unia geforderten Untergrenze von 22 Franken. Dennoch setzt er als erste kantonale Lösung, die in Kraft treten kann, eine Marke. Die Unia hofft, dass weitere Kantone dem Beispiel von Neuenburg folgen und kantonale Regelungen einführen. Mindestlöhne sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Armut und Lohndumping. (…).
Unia Neuenburg, Medienmitteilung, 4.8.2017.
Unia Neuenburg > Mindestlohn. Bundesgericht. Unia Neuenburg, 217-08-04.
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08.01.2016 ZH Kanton
Bundesgericht
VPOD ZH Kanton

Ferien
Kinderhorte
Volltext
Das unverständliche Bundesgerichtsurteil richtet grossen Flurschaden an. Horte Stadt Zürich: Bundesgerichtsentscheid nicht nachvollziehbar. Das Bundesgericht gibt dem Kanton Zürich recht und hebt ein Urteil der Vorinstanz auf: Die unfaire und willkürliche Ferienkürzung für die Hortleitungspersonen ist damit rechtskräftig. Für den VPOD ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Der VPOD hatte im Namen der Hortleitungspersonen einen Stadtratsbeschluss angefochten, weil die darin enthaltene neue Ferienregelung eine Lohnkürzung von 2,1 bis 6,8% bewirke und damit einen typischen Frauenberuf diskriminiere. Der VPOD verlangte die Beibehaltung der bisherigen Ferienreglung oder allenfalls einen Lohnausgleich. Eine spezifische Ferienregelung für Hortleiterinnen war einst mit Lohnverzicht erkauft worden. Jetzt wird sie ersatzlos gestrichen. Das Verwaltungsgericht, an welches der VPOD den abweisenden Entscheid des Bezirksrates weiterzog, gab dem VPOD darin Recht, dass die Kürzung der Ferien eine lohnmässige Diskriminierung darstelle, welche behoben werden müsse. Die Stadt Zürich gelangte ans Bundesgericht, welches dieses Urteil nun aufgehoben hat. Die Begründung, dass eine Ferienkürzung nicht einer Lohnkürzung gleichzustellen und damit nicht diskriminierend sein soll, ist für die Angestellten nicht nachvollziehbar. (…).
VPOD ZH Kanton, 8.1.2016.
VPOD ZH Kanton > Kinderhorte. Bundesgericht, VPOD ZH Kanton, 8.1.2016.
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18.12.2015 Baden
Bundesgericht
Personen
Work
Michael Stötzel
Asbest
Bundesgericht
Volltext
Neues Bundesgerichtsurteil räumt auf mit Verjährungstheater: Asbest-Vergifter komme doch vor Gericht. Edlich! Firmen, die ihre Arbeiter mit Asbest vergiften, können sich jetzt nicht mehr in die Verjährung retten. Am11. November hat das Bundesgericht einen fünf Jahre alten Entscheid umgestossen. Damals hatten die Lausanner Richter Asbestopfern oder ihren Angehörigen die Klagen gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber verwehrt. Dies, weil nach dem Schweizer Recht ihr möglicherweise schuldhaftes Verhalten verjährt sei. In seinem neuen Entscheid weist das Bundesgericht die unteren Instanzen nun an, die Verjährungsproblematik ganz ausser Acht zu lassen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenechte. Er hatte das Schweizer Verjährungsrecht als menschenrechtswidrig beurteilt. Das Strassburger Urteil hatte Renate Moor erwirkt. Ihr Mann Hans hatte über 40 Jahre in der Maschinenfabrik Oerlikon, die heute Alstom gehört, Turbinen montiert und gewartet. Dabei war er ständig Asbeststaub ausgesetzt, an dessen Folgen er am 10. November 2005 starb. Seine Frau warf Oerlikon/Alstom vor, seine Arbeiter ungeschützt dem tödlichen Staub ausgesetzt zu haben. (…). Michael Stötzel.
Work, 18.12.2015.
Personen > Stötzel Michael. Asbest. Prozess. Work, 18.12.2015.
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22.05.2015 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Work
Ramona Thommen
Bundesgericht
Kündigungsschutz
Volltext
Wegweisendes Urteil. Bundesgericht schützt ältere Arbeitnehmende. Firmen können älteren Angestellten mit vielen Dienstjahren nicht mehr einfach so kündigen. Das hat das oberste Gericht entschieden. Ein 59jähriger Kadermitarbeiter erkrankt an einem Burnout. Trotz Hilfsmassnahmen der Personalabteilung verbessert sich die Situation nicht. Darauf kündigt die Firma dem Mann, nach rund 35 Dienstjahren. Der Geschasste klagt daraufhin wegen missbräuchlicher Kündigung und erhält durch alle Instanzen hindurch recht. Auch vor Bundesgericht. In dessen Urteil heisst es, dass das fortgeschrittene Alter eines Arbeitnehmers mit langer Dienstzeit, eine massgebliche Rolle spiele. Deshalb gelte für den Arbeitgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht. Der Lausanner Entscheid fiel bereits im letzten November. Dass sich das oberste Gericht der Schweiz zugunsten von älteren Arbeitnehmenden ausspricht, freut Luca Cirigliano, Jurist beim Gewerkschaftsbund SGB: „Das ist ein wichtiger Entscheid, der klarstellt, wie Arbeitgeber mit der Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmer umgehen müssen.“ Doch das reiche nicht: „Wir fordern nicht nur einen besseren Kündigungsschutz im Obligationenrecht, sondern auch ein griffiges Diskriminierungsverbot. (…). Ramona Thommen.
Work, 22.5.2015.
Work > Kündigungsschutz. Bundesgericht. Work, 22.5.2015.
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13.03.2015 Landquart
Bundesgericht
Designer Outlet
Unia Ostschweiz-Graubünden

Designer Outlet
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Durchsetzung des Bundesgerichtsurteils gegen Sonntagsverkauf in Landquart. Bundesrat rechtfertigt Nichtstun mit juristischen Spitzfindigkeiten. Die Gewerkschaft Unia ist erstaunt, über eine Medienmitteilung zu erfahren, dass der Bundesrat ihre Beschwerde abgelehnt hat. Die Unia hatte den Bundesrat aufgefordert, das Bundesgerichtsurteil gegen die Sonntagsarbeit im Outlet Center Landquart durchzusetzen. Jetzt begründet der Bundesrat sein Nichtstun gegenüber dem Gesetzesbruch mit juristischen Spitzfindigkeiten und schiebt die Verantwortung auf Dritte. Nach einem fünfjährigen Verfahren erhielt die Gewerkschaft Unia im Februar 2014 vor Bundesgericht Recht: Der Sonntagsverkauf im Outlet-Center in Landquart verstösst gegen das Arbeitsgesetz. Denn Landquart ist kein Tourismusort und kann deshalb nicht von den im Gesetz vorgesehenen Sonderbewilligungen profitieren. Weil die Bündner Behörden das Urteil ignorierten und auch das Seco sich nicht bemühte, es durchzusetzen, gelangte die Unia an den Bundesrat. Dieser ist gemäss Gesetz für die Durchsetzung der Bundesgerichtsurteile verantwortlich. Der Bundesrat hat diese Beschwerde jetzt abgelehnt. Sein Vorgehen irritiert doppelt: Formal gesehen ist es erstaunlich, dass die Unia als Beschwerdeführerin über eine Medienmitteilung vom Entscheid erfährt. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 13.3.2015.
Unia Graubünden > Designer Outlet. Ladenöffnungszeiten. Unia. 2015-03-13.
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07.11.2014 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Work
Marco Geissbühler
Kündigungsschutz
Volltext
Kündigung: Wegweisendes Bundesgerichtsurteil. Richter schützen Gewerkschafter. Mitten in einem Arbeitskampf kündigte Radio Freiburg zwei Personalvertretern. Zu Unrecht, urteilt das Bundesgericht. Anfang 2010 war bei Privatradio Freiburg Feuer im Dach. Nach dem Abgang des deutschsprachigen Co-Direktors wollte der Verwaltungsrat dessen Stelle ganz streichen. Sein französischsprachiger Gegenpart sollte neu als alleiniger Chef walten. Das weckte Bedenken bei den Angestellten. Sie sahen das Prinzip der Zweisprachigkeit in Gefahr. Da brachte der Verwaltungsrat selber die Idee auf, dass die Angestellten bei der Umstrukturierung mitreden sollten. Das Personal wählte eine vierköpfige Delegation, unter ihnen Journalist André Hügli. Doch um echte Mitsprache ging es dem Verwaltungsrat nicht. Hügli erinnert sich: „Unsere Vorschläge hat er nie ernsthaft geprüft. Die wollten uns einfach vor ihren Karren spannen“. 32 Radioleute wehrten sich mit einer gemeinsamen Medienmitteilung. Zu viel für den Verwaltungsrat: Er stellte Hügli und seinen welschen Kollegen Jean Godel auf die Strasse. (…). Marco Geissbühler.
Work, 7.11.2014.
Work > Gewerkschaftsrechte. Kündigungsschutz. Work, 7.11.2014.
Ganzer Text
07.11.2014 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Syndicom-Zeitung
Noemi Landolt
Gewerkschaftsrechte
Hausfriedensbruch
Volltext
Die Gewerkschaft darf in die Betriebe. Das Bezirksgericht Bülach bestätigte kürzlich das Zutrittsrecht der Unia auf einer Baustelle im Kanton Zürich. Auf dieses Urteil können sich die Schweizer Gewerkschaften stützen. Für die Arbeitgeber wird es schwieriger, die Gewerkschaften zu kriminalisieren und bei ihrer Arbeit zu behindern. Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs sind ein grosses Problem für GewerkschaftssekretärInnen. Im Vorfeld von Protestaktionen besuchen sie die Betriebe, um die Arbeiterinnen über den aktuellen Stand von Vertragsverhandlungen zu informieren und für Kundgebungen zu mobilisieren. Andere Besuche dienen der Überprüfung der vertraglich ausgehandelten Lohn-, Sicherheits- oder Gesundheitsbestimmungen. Kommen die Chefs, geben die GewerkschafterInnen in der Regel ihre Personalien an, manchmal werden sie dann aber trotz der in der Verfassung festgehaltenen Gewerkschaftsrechte angezeigt. So geschehen in Bülach. Nach Baustellenbesuchen der Unia zwischen November 2011 und Juni 2012 hatten zwei Baufirmen sowie ein Hotelbesitzer Anzeige erstattet. Die FunktionärInnen hatten die Baustelle nach Aufforderung der Bauleitung nicht verlassen bzw. gegen schon ein bestehendes Hausverbot verstosen, heisst es in der Anklageschrift. (…).
Noemi Landolt.
Syndicom-Zeitung, 7.11.2014.
Syndicom-Zeitung > Gewerkschaftsrechte. Bundesgericht. Syndicom-Zeitung, 7.11.2014.
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31.10.2014 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Syndicom
Luca Cirigliano
Stephanie Vonarburg
Gewerkschaftsrechte
Kündigungsschutz
Volltext
Ein Verdikt von grosser Bedeutung. Die Entlassung der beiden Journalisten bei Radio Fr war missbräuchlich. Zu diesem Schluss kommt nun auch das Bundesgericht. Kommentar von Stephanie Vonarburg, Zentralsekretärin Branche Presse und elektronische Medien, zum Schutz von Personalvertretungen. Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts vom 7. Juli 2014. Zuerst mal für die zwei betroffenen Journalisten. Für André Hügli und Jean Godel ist es eine grosse Genugtuung, dass bestätigt wird: ihr Engagement für die Anliegen des Personals von Radio Fr (Radio Freiburg und Radio Fribourg) war rechtens. Sie hatten sich 2010 in einer turbulenten Zeit nach dem Weggang des deutschsprachigen Co-Direktors, der nach dem Willen des Verwaltungsrat nicht ersetzt werden sollte, in einer von der Redaktion bestimmten Personaldelegation für eine Verständigung mit dem Arbeitgeber eingesetzt. Der Konflikt eskalierte, der Arbeitgeber blieb stur und entliess die beiden Journalisten. Diese Kündigungen waren missbräuchlich, bestätigt jetzt auch das Bundesgericht. Das kommt den kleinen Sender teuer zu stehen. Nicht nur wegen der zwei Monatslöhne, die er ihnen bezahlen muss, sondern wegen den beidseitigen Anwaltskosten für alle drei Instanzen plus den Gerichtskosten. Und wegen des Reputationsschadens. Nur: den betroffenen Arbeitnehmern hilft es wenig, wenn sie über 4 Jahre lang prozessieren müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. (…).
Syndicom, 31.10.2014.
Syndicom > Gewerkschaftsrechte. Kündigungsschutz. Syndicom, 31.10.2014.
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10.10.2014 Schweiz
Bundesgericht
Entlassung
Personen
Syndicom-Zeitung
Luca Cirigliano
Yves Sancey
Stephanie Vonarburg
Kündigungsschutz
Volltext
Gericht gibt zwei Journalisten Recht. Im Urteil vom 7. Juli 2014 entschied das Bundesgericht zugunsten von André Hügli und Jean Godel: Dass ihnen gekündigt wurde, war nicht rechtens. Das Urteil des Bundesgerichts im Fall Radio Freiburg ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen. Nicht nur Artikel 28 der Bundesverfassung gewährleistet die Koalitionsfreiheit (den Zusammenschluss in Gewerkschaften), zusätzlich hat die Schweiz auch das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Vereinigungsfreiheit und zum Schutz des Vereinigungsrechtes sowie das Übereinkommen Nr. 98 zum Vereinigungsrecht und die Kollektivverhandlungen ratifiziert. Dazu Luca Cirigliano, Zentralsekretär Arbeitsrecht beim SGB. (…). Interview: Yves Sancey. Der lange Weg der Klage vor der ILO: Yves Sancey. Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts. Ein wichtiges Urteil: Stephanie Vonarburg,
Syndicom-Zeitung, 10.10.2014.
Syndicom-Zeitung > Kündigungsschutz. Bundesgericht. Syndicom-Zeitung 2014-10-10.
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05.08.2014 Landquart
Bundesgericht
Designer Outlet
Unia Ostschweiz-Graubünden

Designer Outlet
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Starkes Stück: Graubünden missachtet Bundesgericht! Das Bundesgericht hat die Sonntagsarbeit im Designer Outlet Landquart für illegal erklärt. Der Kanton Graubünden ignoriert diesen Entscheid und bewilligt die Öffnung weiterhin. In den Augen der Gewerkschaft Unia ein Skandal. Was sich der Kanton Graubünden im Fall Designer Outlet leistet, ist in rechtsstaatlicher Hinsicht nichts als skandalös. Obwohl das Bundesgericht mit Entscheid vom 12. Februar 2014 klar und zu Recht festgestellt hat, dass Landquart kein Touristengebiet und daher Sonntagsarbeit illegal ist, foutiert sich der Kanton Graubünden darum. Statt das Urteil aus Lausanne umzusetzen, versucht er mit allen politischen und juristischen Tricks, es zu umgehen. Zuerst wurde dem Outlet Center eine Frist bis August eingeräumt. Jetzt toleriert der Kanton die illegale Öffnung weiterhin. Die Begründung schlägt dem Fass den Boden aus. (…).
Unia Schweiz, 5.8.2014.
Unia Ostschweiz-Graubünden > Designer Outlet. Ladenöffnungszeiten. Unia. 5.8.2014
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21.02.2014 Landquart
St. Gallen
Arbeitszeit
Bundesgericht
Migros
Personen
Work
Matthias Preisser
Bundesgericht
Migros
Sonntagsarbeit
Volltext

Sonntagsarbeit: Zwei Riesenerfolge für die Unia. Bundesgericht sagt Stopp zu Landquart und Rapperswil. Das Bundesgericht gibt der Unia recht Es schützt die Interessen der Arbeitnehmenden und die Sonntagsruhe. Das Designer Outlet in Landquart GR und die Migros-Filiale M-Express in Rapperswil SG dürfen nicht bewilligungsfrei am Sonntag öffnen. In der Auseinandersetzung um die Ladenöffnung am Sonntag werden die jüngsten Bundesgerichtsurteile eine entscheidende Rolle spielen. Damit erteilt das Gericht den Rufen der Turbolädeler nach Sonntagsarbeit eine Abfuhr. Konkret hatte die Bündner Verwaltung dem Designer Outlet Landquart von Juni bis Oktober und Dezember bis April Sonntagsarbeit erlaubt. Der ganze Kanton sei Fremdenverkehrsgebiet, das Angebot auf Touristen zugeschnitten, und das Geschäft unterliege erheblichen saisonalen Schwankungen, lautete die Begründung. Das Bundesgericht hält nun fest: „Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit sind im Interesse eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes eng auszulegen.“ Ein ganzer Kanton könne nicht Fremdenverkehrsgebiet sein. Zudem dürfe Einkaufstourismus, also „das blosse Einkaufserlebnis“, nicht zu den „spezifischen Bedürfnissen der Touristen“ gezählt werden. „,Ansonsten würde das Kriterium weitgehend leer laufen“, heisst es im Urteil. Ähnlich im Fall Rapperswil: Es sei offen, ob Rapperswil überhaupt Fremdenverkehrsgebiet sei. Vor allem aber sei nicht bewiesen, dass die M-Express-Filiale „der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dient“. Matthias Preisser.

Work, 21.2.2014.
Personen > Preisser Matthias. Sonntagsarbeit. Bundesgericht. Work. 2014-02-21-

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20.02.2014 Landquart
St. Gallen
Bundesgericht
Migros
Unia Schweiz

Bundesgericht
Sonntagsarbeit
Volltext

Die Unia setzt sich vor Bundesgericht gegen illegale Sonntagsarbeit durch. Die Gewerkschaft Unia hat zwei wichtige Beschwerden gegen missbräuchliche Sonntagsverkäufe gewonnen. Unter dem Vorwand, in einem Tourismusgebiet zu liegen, öffneten eine Migros-Filiale in Rapperswil (SG) und das Outlet-Village in Landquart (GR) auch sonntags und wurden dabei von kantonalen Behörden gedeckt. Das Bundesgericht gab jetzt der Unia Recht: In beiden Fällen entspreche der Sonntagsverkauf nicht touristischen Bedürfnissen – der Schutz der Arbeitnehmenden gehe vor. Vor fünf Jahren eröffnete das „Outlet Village“ in Lanquart seine Tore – auch sonntags. Begründung: Landquart liege in der Tourismusregion Graubünden, deshalb sei die Sonntagsarbeit ohne Bewilligung zulässig. Die Unia reichte gegen diese Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes Beschwerde ein. Sie blitzte beim Verwaltungsgericht Graubünden ab und gelangte schliesslich ans Bundesgericht. Ähnlich der Fall bei einer Migros-Filiale in Rapperswil (SG).

Unia Schweiz. 20.2.2014.
Unia Schweiz > Sonntagsarbeit. Bundesgericht. Unia. 2014-02-20

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17.10.2013 Aesch BL
Bundesgericht
Stöcklin AG
Unia Nordwestschweiz

Bundesgericht
Stöcklin AG
Überzeit
Volltext

Firma Stöcklin reagiert trotzig auf Bundesgerichtsurteil. Das Bundesgericht stärkt die Rechte der Arbeitnehmenden und zeigt, wie wichtig Gesamtarbeitsverträge sind. Das Gericht entschied, dass die Firma Stöcklin AG in Aesch (BL) seinen Angestellten geleistete Überstunden auszahlen muss. Bereits früher war Stöcklin wegen missbräuchlicher Kündigung verurteilt worden. Jetzt droht sie mit dem Austritt aus dem GAV. Die Aescher Logistik-Firma Stöcklin entliess 2010 sechs elsässische Grenzgänger, weil diese nicht bereit waren, eine Lohnkürzung von sechs Prozent zu akzeptieren. Mit Hilfe der Unia klagten sie auf missbräuchliche Kündigung und forderten gleichzeitig die Bezahlung geleisteter Überstunden. Sie erhielten Recht: Die Kündigung verletzte das Abkommens zur Personenfreizügigkeit (Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer) und sei deshalb missbräuchlich. Die Betroffenen erhielten als Entschädigung sechs Monatslöhnen zugesprochen. (...).

Unia Nordwestschweiz, 17.10.2013.
Unia Nordwestschweiz > Stöcklin AG. Überzeit. Bundesgericht. Unia. 2013-10-17.

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05.09.2013 St. Gallen
Bundesgericht
Coop
Personen
Unia Ostschweiz-Graubünden
Thomas Wepf
Anstellungsbedingungen
Familienbetriebe
Volltext

Bundesgericht stoppt Schwindel mit „Familienbetrieben“. Nach dem klaren Urteil des Bundesgerichts muss das St. Galler Arbeitsinspektorat bei illegal geöffneten Kleinläden von Coop, Migros und Valora durchgreifen. Es darf kein gesetzeswidriger Zustand geduldet werden. Coop, Migros und Valora umgehen das Arbeitsgesetz, indem sie für den Betrieb von Kleinläden Familien anheuern, um den Laden am Sonntag offen halten zu können. So wird das Arbeitsgesetz umgangen, das ein Beschäftigungsverbot am Sonntag kennt. Die Familien, bei denen Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Cousin oder Schwiegertochter arbeiten, gelten dann nicht als Angestellte. (...). Thomas Wepf, Regionalleiter Unia Ostschweiz-Graubünden 
 
Unia Ostschweiz-Graubünden, 5.9.2013.
Unia Ostschweiz > Familienbetriebe. Bundesgericht. Unia. 2013-09-05.

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21.06.2013 Thun
Bundesgericht
Frutiger AG
Unia Schweiz
Work

Frutiger AG
Landesmantelvertrag
Volltext

Bundesgericht entscheidet: Bau-Vertrag gilt für Bohrfirmen. Das Bundesgericht unterstellt Erdsonden-Bohrfirmen dem Bau-Gesamtarbeitsvertrag (LMV). Das ist eine Bestätigung für Andreas Meyer, Bernd Momm und Bernd Stützer und die anderen Büezer der Thuner Erdsonden-Bohrfirma E-Therm. Sie hatten vor einem Jahr für die Unterstellung unter den Bau-LMV gestreikt (Work berichtete). In den Verhandlungen setzte sich die Unia damals in fast allen Punkten durch. Seither gilt bei der Frutiger-Tochter E-Therm der Bau-Vertrag. Das heisst konkret: Pensionsalter 60, mehr Ferien, weniger Jahresarbeitszeit. Bernd Stützer sagte damals zu Work: „E-Therm war erst der Anfang. Jetzt müssen die anderen Firmen nachziehen.“ (...).

Work, 21.6.2013.
Unia Schweiz > Bundesgericht. LMV Bauwirtschaft. Unia 2013-06-21.

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16.03.2013 Schweiz
AHV
Bundesgericht
Garanto
Personen
André Eicher
AHV
AHV-Beiträge
Bundesgericht
Volltext

Bundesgericht: „Zweifache“ AHV-Pflicht ist rechtens. AHV-Beitragspflicht im Vorruhestandsurlaub.Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die zweimalige AHV-Beitragspflicht während des Vorruhestandes abgelehnt. Kläger in diesem Musterprozess war ein Angehöriger des GWK (AdGWK) im Vorruhestand, unterstützt von Garanto und dessen Anwalt. Weil AdGWK im Vorruhestand keine Arbeitsleistung mehr erbringen, hat sie die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK), unter Berufung auf einen Bundesgerichtsentscheid, 2009 als Nichterwerbstätige eingestuft. Folge: Die monatlich auch während des Vorruhestandes abgezogenen AHV-Beiträge werden nur noch dem Jahr gutgeschrieben, in welchem der Vorruhestandsurlaub angetreten worden ist. (...). André Eicher, Zentralsekretär Garanto.

Garanto, 16.3.2013.
Garanto > Bundesgericht. Beiträge. Garanto. 16.3.2013.

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28.06.2012 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Jean Christoph Schwaab
Solidarhaftung
Volltext

Bundesgericht bestätigt Verantwortung des Erstunternehmens. Problematisches Ketten-Subunternehmertum in öffentlicher Beschaffung. Das Bundesgericht hat die Busse für einen Waadtländer Unternehmer bestätigt, der bei der Weitergabe von Auftragsteilen nicht darauf geachtet, dass Missbräuche verhindert werden. Ein erster wichtiger Schritt – der nächste muss die Solidarhaftung sein. Soeben hat das Bundesgericht (...).
Christoph Schwaab.

Bundesgericht, 28. Juni 2012.
Bundesgericht > Solidarhaftung. 28.6.2012.doc.

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05.04.2012 Zürich
Bundesgericht
ILO
Personen
Syndicom
Work
Matthias Preisser
Daniel Suter
Entlassung
Gewerkschaftsrechte
Kündigungsschutz
Tamedia
Volltext

Bundesgericht urteilt antigewerkschaftlich: Kein Schutz für Peko-Präsidenten. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Kündigungsschutz verschärft. Dies im Fall des ehemaligen „Tages-Anzeiger“-Journalisten  Daniel Suter. Suter war von der Tamedia AG aus wirtschaftlichen Gründen entlassen worden. Gleichzeitig hat er aber als Präsident der Personalkommission über Entlassungen bei Tamedia verhandelt. (...). Matthias Preisser.

Work, 5.4.2012.
Syndicom > Kündigungsschutz. Tamedia.doc.

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29.03.2012 Zürich
Bundesgericht
ILO
Personen
Syndicom
Tamedia
Daniel Suter
Betriebskommission
Entlassungen
Kündigungsschutz
Volltext

Kein Schutz für Personalvertreter. 2009 kam es bei der Tamedia zu einer Massenentlassung:  Rund hundert  JournalistInnen wurde gekündigt, darunter dem Präsidenten der Personalkommission, Daniel Suter. Er klagte darauf wegen missbräuchlicher Kündigung. Im Revisionsurteil, das diese Woche verkündet wurde, schlägt sich das Bundesgericht auf die Seite des Konzerns. (...).

WOZ. Donnerstag, 2012-03-29,
Syndicom > Kündigungsschutz. Tamedia. 2012-03-29.doc.

Kündigungsschutz. Tamedia. 2012-03-29.doc

15.02.2012 Schweiz
Bundesgericht
Europäischer Gerichtshof
Unia Schweiz

Asbest
Volltext

Unia fordert weltweites Asbestverbot. Das Turiner Gericht hat am Montag ein für Asbestopfer wegweisendes Urteil gefällt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat, wie gestern bekannt wurde, eine Klage angenommen, die das Schweizer Bundesgericht zuvor abgewiesen hatte. Die Opfer klagten in Turin erfolgreich gegen die Besitzer der Asbestfabriken, (...).

Unia Homepage, Medienmitteilung, 15.2.2012.
Unia Schweiz > Asbest. Verbot. 2012-02-15.doc.

Ganzer Text

21.01.2011 BL Kanton
Schweiz
Bundesgericht
Personen
Unia Schweiz
Work
Renzo Ambrosetti
Albert Germann
Judith Stofer
Arbeitsvergabe
Kautionspflicht
Personenfreizügigkeit
Volltext

Die Kautionspflicht setzt sich durch. Ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Lohndumping. Das Bundesgericht stützt die Kautionspflicht in GAV. Sie wird in immer mehr Branchen Realität. Die Kautionspflicht im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Baselbieter Ausbaugewerbes war zum Streitfall geworden. Zwei  Unternehmen hatten deswegen geklagt und vor dem Kantonsgericht  recht  bekommen. Das Bundesgericht hat den Entscheid im Dezember korrigiert. Albert Germann, verantwortlich für das Gewerbe bei der Unia, sagt: „“Das Bundesgerichtsurteil bestätigt die Haltung der Unia.“ Die Verankerung der Kautionspflicht in Gesamtarbeitsverträgen ist für Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ein griffiges Mittel im Kampf gegen Lohndumping. (...). Mit Foto. Judith Stofer.

Work, Freitag, 2011-01-21.

Kautionspflicht. Bundesgericht. 2011-01-21.pdf

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