Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 46

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09.10.2019 Freiburg
Bundesgericht
Unia Freiburg

Bundesgericht
Feiertage
Volltext
Die Unia gewinnt vor Bundesgericht: keine Arbeit an Feiertagen. Das Bundesgericht bestätigt, dass Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind. Das Bundesgericht gibt der Gewerkschaft Unia Recht und bekräftigt damit die bisherige Rechtsprechung: Gemäss Arbeitsgesetz ist es dem Verkaufspersonal nicht gestattet, an Feiertagen zu arbeiten. Die Unia Fribourg musste bis vor Bundesgericht gehen, um die Einhaltung des Arbeitsrechts und des Verbots der Sonntagsarbeit im Verkauf sicherzustellen. Das kantonale Arbeitsinspektorat hatte den Freiburger Detailhändlern die Bewilligung erteilt, am 8. Dezember 2018, einem kantonalen Feiertag (unbefleckte Empfängnis), Personal am Rande eines Weihnachtsmarkts einzusetzen. Die Beschwerde der Unia wurde vom kantonalen Gericht abgelehnt. Feiertage sind wie Sonntage. Das Bundesgericht hingegen hat nun in seinem Urteil festgehalten, dass Feiertage den gleichen Schutz verdienen wie Sonntage. Damit sind die Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot sehr begrenzt. Gesetzlich dürfen die Kantone maximal 4 Sonntagsverkäufe pro Jahr explizit definieren. Ansonsten dürfen die Läden ausnahmsweise nur bei einem dringenden Bedarf und gut etablierten Grossveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Dass eine Veranstaltung primär einen kommerziellen Zweck verfolgt, reicht hingegen nicht, um eine Abweichung vom Verbot der Sonntagsarbeit zu rechtfertigen. Bundesgerichtsurteil wichtig für ganze Schweiz. (…).
Unia Schweiz, 9.10.2019.
Unia Schweiz > Feiertage. Bundesgericht. Unia Schweiz, 2019-10-09.
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14.05.2019 Schweiz
Bundesgericht
Personen
SGB
Reto Wyss
Bundesgericht
LGBTI
Volltext
Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden. Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten. In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf. Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein". In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Hofmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009). Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. (…).  Reto Wyss.
SGB, 14.5.2019.
Personen > Wyss Reto. Bundesgericht. LGBTI. SGB, 2019-05-14.
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15.01.2019 EU
Schweiz
Löhne
Unia Schweiz

Bundesgericht
EU
Löhne
Volltext
Euro-Löhne in der Schweiz. Das Bundesgericht weigert sich, das tatsächliche Problem anzugehen. Die oberste Justizbehörde weigert sich, das tatsächliche Problem der Bezahlung von Euro-Löhnen durch Schweizer Firmen anzupacken. Das Bundesgericht geht in seinem Urteil nicht auf die diskriminierenden Aspekte dieser Praxis ein, die kantonale Gerichte in Schaffhausen und im Jura festgestellt hatten. Die Unia kritisiert das Bundesgericht dafür, dass es die Verantwortung auf die schwächste Partei im Arbeitsverhältnis, die Angestellten, überträgt. Bevor sie politische Schlüsse zieht, wartet die Unia die Urteilsbegründung ab. Das Bundesgericht verzichtet darauf, das Grundproblem der Bezahlung von Euro-Löhnen in der Schweiz anzugehen: diskriminierende Lohnkürzungen für Mitarbeitende eines Schweizer Unternehmens, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben. Gleichzeitig weist es die Ansprüche von Arbeitnehmenden zurück, die ihre Rechte nicht unverzüglich geltend gemacht haben. Ein Angriff auf die Schwächsten. Indem das Bundesgericht die Mitarbeitenden dafür verantwortlich macht, Löhne in Euro akzeptiert zu haben, ignoriert es die Realitäten in der Arbeitswelt. Tatsächlich sehen sich die Angestellten aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oft gezwungen, eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen hinzunehmen. Das Bundesgericht überwälzt die Verantwortung für die ungleiche Behandlung zwischen im In- und im Ausland wohnhaften Angestellten ganz auf die Mitarbeitenden selber. Es stellt in keiner Weise die diskriminierende Praxis der Unternehmen in Frage, Löhne in Euro zu zahlen. Dies, obwohl die Kantonsgerichte in (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 15.1.2019.
Unia Schweiz > EU. Loehne. Bundesgericht. Unia Schweiz, 2019-01-15.
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07.09.2017 Schweiz
Bundesgericht
Personen
SGB
VPOD Schweiz
Luca Cirigliano
Bundesgericht
Gewerkschaftsrechte
Volltext
Bundesgericht: Gewerkschaften haben Zutritt zum Betrieb. Wichtiges Urteil aus Lausanne. In einem neuen Leitentscheid (2C_499/2015) vom 6. September 2017 hält das Bundesgericht fest, dass die Koalitionsfreiheit den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte gibt. Das Urteil, vom VPOD erstritten, ist zur Publikation vorgesehen. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine Verfügung des Tessiner Staatsrates aufgehoben, welche den Gewerkschaften den Zugang zu kantonalen Verwaltungsgebäuden untersagte. Gegen diese Verfügung hatte der VPOD rekurriert. Vor dem Tessiner Gericht noch erfolglos, hat er nun vor Bundesgericht Recht bekommen. Zwar gilt das Urteil aus Lausanne streng genommen nur für den öffentlichen Bereich. Für den SGB jedoch ist per Analogie klar, dass es sich auch auf den privaten Bereich ausweiten muss. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die Rechtsmeinung vom SGB: Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen (siehe Dossier im Anhang). Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 7.9.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Gewerkschaftsrechte. Bundesgericht. SGB, 2017-09-07.
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04.08.2017 NE Kanton
Bundesgericht
Unia Neuenburg

Bundesgericht
Mindestlöhne
Volltext
Wegweisender Bundesgerichtsentscheid. Durchbruch für kantonalen Mindestlohn in Neuenburg. Das Bundesgericht hat Beschwerden von Arbeitgeberverbänden und mehreren Einzelfirmen gegen einen kantonalen Mindestlohn in Neuenburg klar abgewiesen. Damit kann der Mindestlohn von 20 Franken brutto pro Stunde sechs Jahre nach dem Volksentscheid endlich eingeführt werden. Im Jahr 2011 verankerten die Neuenburger Stimmbürger/innen einen Mindestlohn in der kantonalen Verfassung. Das Kantonsparlament beschloss nach dreijährigen Diskussionen im Jahr 2014 die entsprechende Gesetzgebung, um einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde einzuführen. Dagegen rekurrierten verschiedene Arbeitgeberverbände und Unternehmen, die das Recht des Kantons, einen eigenen Mindestlohn zu definieren, bestritten. Der heutige Bundesgerichtsentscheid weist die Beschwerden ab und gibt endlich grünes Licht für den Neuenburger Mindestlohn. Wichtiges Mittel gegen Lohndumping. Die Einführung eines Mindestlohns in Neuenburg hat Signalwirkung für andere Kantone. Zwar liegt der Neuenburger Mindestlohn mit 20 Franken pro Stunde unter der von der Unia geforderten Untergrenze von 22 Franken. Dennoch setzt er als erste kantonale Lösung, die in Kraft treten kann, eine Marke. Die Unia hofft, dass weitere Kantone dem Beispiel von Neuenburg folgen und kantonale Regelungen einführen. Mindestlöhne sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Armut und Lohndumping. (…).
Unia Neuenburg, Medienmitteilung, 4.8.2017.
Unia Neuenburg > Mindestlohn. Bundesgericht. Unia Neuenburg, 217-08-04.
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18.12.2015 Baden
Bundesgericht
Personen
Work
Michael Stötzel
Asbest
Bundesgericht
Volltext
Neues Bundesgerichtsurteil räumt auf mit Verjährungstheater: Asbest-Vergifter komme doch vor Gericht. Edlich! Firmen, die ihre Arbeiter mit Asbest vergiften, können sich jetzt nicht mehr in die Verjährung retten. Am11. November hat das Bundesgericht einen fünf Jahre alten Entscheid umgestossen. Damals hatten die Lausanner Richter Asbestopfern oder ihren Angehörigen die Klagen gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber verwehrt. Dies, weil nach dem Schweizer Recht ihr möglicherweise schuldhaftes Verhalten verjährt sei. In seinem neuen Entscheid weist das Bundesgericht die unteren Instanzen nun an, die Verjährungsproblematik ganz ausser Acht zu lassen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenechte. Er hatte das Schweizer Verjährungsrecht als menschenrechtswidrig beurteilt. Das Strassburger Urteil hatte Renate Moor erwirkt. Ihr Mann Hans hatte über 40 Jahre in der Maschinenfabrik Oerlikon, die heute Alstom gehört, Turbinen montiert und gewartet. Dabei war er ständig Asbeststaub ausgesetzt, an dessen Folgen er am 10. November 2005 starb. Seine Frau warf Oerlikon/Alstom vor, seine Arbeiter ungeschützt dem tödlichen Staub ausgesetzt zu haben. (…). Michael Stötzel.
Work, 18.12.2015.
Personen > Stötzel Michael. Asbest. Prozess. Work, 18.12.2015.
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22.05.2015 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Work
Ramona Thommen
Bundesgericht
Kündigungsschutz
Volltext
Wegweisendes Urteil. Bundesgericht schützt ältere Arbeitnehmende. Firmen können älteren Angestellten mit vielen Dienstjahren nicht mehr einfach so kündigen. Das hat das oberste Gericht entschieden. Ein 59jähriger Kadermitarbeiter erkrankt an einem Burnout. Trotz Hilfsmassnahmen der Personalabteilung verbessert sich die Situation nicht. Darauf kündigt die Firma dem Mann, nach rund 35 Dienstjahren. Der Geschasste klagt daraufhin wegen missbräuchlicher Kündigung und erhält durch alle Instanzen hindurch recht. Auch vor Bundesgericht. In dessen Urteil heisst es, dass das fortgeschrittene Alter eines Arbeitnehmers mit langer Dienstzeit, eine massgebliche Rolle spiele. Deshalb gelte für den Arbeitgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht. Der Lausanner Entscheid fiel bereits im letzten November. Dass sich das oberste Gericht der Schweiz zugunsten von älteren Arbeitnehmenden ausspricht, freut Luca Cirigliano, Jurist beim Gewerkschaftsbund SGB: „Das ist ein wichtiger Entscheid, der klarstellt, wie Arbeitgeber mit der Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmer umgehen müssen.“ Doch das reiche nicht: „Wir fordern nicht nur einen besseren Kündigungsschutz im Obligationenrecht, sondern auch ein griffiges Diskriminierungsverbot. (…). Ramona Thommen.
Work, 22.5.2015.
Work > Kündigungsschutz. Bundesgericht. Work, 22.5.2015.
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21.02.2014 Landquart
St. Gallen
Arbeitszeit
Bundesgericht
Migros
Personen
Work
Matthias Preisser
Bundesgericht
Migros
Sonntagsarbeit
Volltext

Sonntagsarbeit: Zwei Riesenerfolge für die Unia. Bundesgericht sagt Stopp zu Landquart und Rapperswil. Das Bundesgericht gibt der Unia recht Es schützt die Interessen der Arbeitnehmenden und die Sonntagsruhe. Das Designer Outlet in Landquart GR und die Migros-Filiale M-Express in Rapperswil SG dürfen nicht bewilligungsfrei am Sonntag öffnen. In der Auseinandersetzung um die Ladenöffnung am Sonntag werden die jüngsten Bundesgerichtsurteile eine entscheidende Rolle spielen. Damit erteilt das Gericht den Rufen der Turbolädeler nach Sonntagsarbeit eine Abfuhr. Konkret hatte die Bündner Verwaltung dem Designer Outlet Landquart von Juni bis Oktober und Dezember bis April Sonntagsarbeit erlaubt. Der ganze Kanton sei Fremdenverkehrsgebiet, das Angebot auf Touristen zugeschnitten, und das Geschäft unterliege erheblichen saisonalen Schwankungen, lautete die Begründung. Das Bundesgericht hält nun fest: „Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit sind im Interesse eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes eng auszulegen.“ Ein ganzer Kanton könne nicht Fremdenverkehrsgebiet sein. Zudem dürfe Einkaufstourismus, also „das blosse Einkaufserlebnis“, nicht zu den „spezifischen Bedürfnissen der Touristen“ gezählt werden. „,Ansonsten würde das Kriterium weitgehend leer laufen“, heisst es im Urteil. Ähnlich im Fall Rapperswil: Es sei offen, ob Rapperswil überhaupt Fremdenverkehrsgebiet sei. Vor allem aber sei nicht bewiesen, dass die M-Express-Filiale „der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dient“. Matthias Preisser.

Work, 21.2.2014.
Personen > Preisser Matthias. Sonntagsarbeit. Bundesgericht. Work. 2014-02-21-

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20.02.2014 Landquart
St. Gallen
Bundesgericht
Migros
Unia Schweiz

Bundesgericht
Sonntagsarbeit
Volltext

Die Unia setzt sich vor Bundesgericht gegen illegale Sonntagsarbeit durch. Die Gewerkschaft Unia hat zwei wichtige Beschwerden gegen missbräuchliche Sonntagsverkäufe gewonnen. Unter dem Vorwand, in einem Tourismusgebiet zu liegen, öffneten eine Migros-Filiale in Rapperswil (SG) und das Outlet-Village in Landquart (GR) auch sonntags und wurden dabei von kantonalen Behörden gedeckt. Das Bundesgericht gab jetzt der Unia Recht: In beiden Fällen entspreche der Sonntagsverkauf nicht touristischen Bedürfnissen – der Schutz der Arbeitnehmenden gehe vor. Vor fünf Jahren eröffnete das „Outlet Village“ in Lanquart seine Tore – auch sonntags. Begründung: Landquart liege in der Tourismusregion Graubünden, deshalb sei die Sonntagsarbeit ohne Bewilligung zulässig. Die Unia reichte gegen diese Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes Beschwerde ein. Sie blitzte beim Verwaltungsgericht Graubünden ab und gelangte schliesslich ans Bundesgericht. Ähnlich der Fall bei einer Migros-Filiale in Rapperswil (SG).

Unia Schweiz. 20.2.2014.
Unia Schweiz > Sonntagsarbeit. Bundesgericht. Unia. 2014-02-20

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17.10.2013 Aesch BL
Bundesgericht
Stöcklin AG
Unia Nordwestschweiz

Bundesgericht
Stöcklin AG
Überzeit
Volltext

Firma Stöcklin reagiert trotzig auf Bundesgerichtsurteil. Das Bundesgericht stärkt die Rechte der Arbeitnehmenden und zeigt, wie wichtig Gesamtarbeitsverträge sind. Das Gericht entschied, dass die Firma Stöcklin AG in Aesch (BL) seinen Angestellten geleistete Überstunden auszahlen muss. Bereits früher war Stöcklin wegen missbräuchlicher Kündigung verurteilt worden. Jetzt droht sie mit dem Austritt aus dem GAV. Die Aescher Logistik-Firma Stöcklin entliess 2010 sechs elsässische Grenzgänger, weil diese nicht bereit waren, eine Lohnkürzung von sechs Prozent zu akzeptieren. Mit Hilfe der Unia klagten sie auf missbräuchliche Kündigung und forderten gleichzeitig die Bezahlung geleisteter Überstunden. Sie erhielten Recht: Die Kündigung verletzte das Abkommens zur Personenfreizügigkeit (Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer) und sei deshalb missbräuchlich. Die Betroffenen erhielten als Entschädigung sechs Monatslöhnen zugesprochen. (...).

Unia Nordwestschweiz, 17.10.2013.
Unia Nordwestschweiz > Stöcklin AG. Überzeit. Bundesgericht. Unia. 2013-10-17.

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16.03.2013 Schweiz
AHV
Bundesgericht
Garanto
Personen
André Eicher
AHV
AHV-Beiträge
Bundesgericht
Volltext

Bundesgericht: „Zweifache“ AHV-Pflicht ist rechtens. AHV-Beitragspflicht im Vorruhestandsurlaub.Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die zweimalige AHV-Beitragspflicht während des Vorruhestandes abgelehnt. Kläger in diesem Musterprozess war ein Angehöriger des GWK (AdGWK) im Vorruhestand, unterstützt von Garanto und dessen Anwalt. Weil AdGWK im Vorruhestand keine Arbeitsleistung mehr erbringen, hat sie die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK), unter Berufung auf einen Bundesgerichtsentscheid, 2009 als Nichterwerbstätige eingestuft. Folge: Die monatlich auch während des Vorruhestandes abgezogenen AHV-Beiträge werden nur noch dem Jahr gutgeschrieben, in welchem der Vorruhestandsurlaub angetreten worden ist. (...). André Eicher, Zentralsekretär Garanto.

Garanto, 16.3.2013.
Garanto > Bundesgericht. Beiträge. Garanto. 16.3.2013.

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19.11.2010 Schweiz
Bundesgericht
Work

Asbest
Bundesgericht
Volltext

Asbest: Alles bleibt gleich. Asbestopfer können die Verantwortlichen für Krankheit und Tod weiterhin kaum einklagen. Das Bundesgericht beurteilte den Fall des Monteurs Hans Moor. Er hatte bis 1978 bei der Maschinenfabrik Oerlikon (heute Alstom) mit Asbest gearbeitet. Ohne genügende Schutzmassnahmen und ohne richtig über die Gefahren aufgeklärt zu sein. 2004 erkrankte er am Asbestkrebs Pleuramesotheliom, 2005 starb er. Moors Vermächtnis ist eine Schadenersatzklage gegen Alstom. Doch vier von fünf Bundesrichtern folgten den Vorinstanzen: Demnach beginnt die Verjährungsfrist schon mit dem letzten Kontakt mit Asbestfäsern zu laufen und nicht erst mit der Erkrankung. Moors Witwe zieht das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter.

 

Work. Freitag, 19.11.2010. Standort: Sozialarchiv.

 

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01.04.2010 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Work
Sina Bühler
Bundesgericht
Verbot
Das Bundesgericht verbietet den 1.-April-Scherz. Achtung: Ab sofort sollten Sie am Arbeitsplatz aufs Witzereissen verzichten. Erst das Kampfhundeverbot, dann das Rauchverbot. Und jetzt noch das Aprilscherz-Verbot. Das ist überhaupt nicht lustig. (...). Sina Bühler. Work. Donnerstag, 1.4.2010
05.02.2010 Zürich
Bundesgericht
Stadtrat Zürich
VPOD Zürich Stadt und soziale Insitutionen
Work

Bundesgericht
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
Zulagen
Stadtangestellte fordern ihr Recht. Die Zürcher Stadtangestellten fordern die Stadtregierung auf, endlich das sogenannte Orange-Urteil umzusetzen. 2005 hatte das Bundesgericht entschieden, dass regelmässige Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit auch bei Ferien, Krankheit und Unfall geschuldet sind. Die Stadtregierung hatte im Herbst 2008 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urteil hätte umgesetzt werden sollen.Nun will sie von einer Umsetzung nichts mehr wissen. An einer Protestveranstaltung haben die im VPOD organisierten Stadtangestellten der Regierung einen offenen Brief mit ihrer Forderung übergeben. Mit Foto. Work 5.2.2010
03.07.2009 Genf
Manor
Unia Genf
Work

Bundesgericht
Entlassung
Manor geht vor Bundesgericht. Manor Genf will die gerichtlich verfügte vorläufige Wiedereinstellung der engagierten Verkäuferin und Unia-Gewerkschafterin Marisa Pralong nicht hinnehmen. Man werde den Entscheid der Genfer Kammer für arbeitsrechtliche Kollektivbeziehungen (CRTC) vor Bundesgericht anfechten, kündigter Manor-Anwalt Serge Fasel in der Lokalpresse an. Manor hatte Pralong entlassen, weil sie sich in einem Interview gegen längere Ladenöffnungszeiten vor Weihnachten ausgesprochen hatte. Work 3.7.2009
01.04.2009 Brig
Personen
Rote Anneliese
Beat Jost
Kurt Marti
Bundesgericht
Sieg gegen Parteijustiz. Kurt Marti freigesprochen. Das Bundesgericht hat anfangs März den Redaktor der "Roten Anneliese" vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Ein Erfolg auch für Comedia, die Kurt Marti im Prozess gegen die willkürliche Walliser Justiz untersützte. Marti hatte Machenschaften eines ehemaligen Politkers aufgedeckt. "Urteil gegen kritischen Journalismus", schrieb "m" in der April-Ausgabe 2008. (...). Foto Nikolaus Loretan. Beat Jost. Comedia-Magazin Nr. 4, April 2009
31.12.2008 Schweiz
Bundesgericht
CVP
FdP
Grüne
SP Schweiz
SVP

Bundesgericht
Blutauffrischung im Bundesgericht. 4 Mitglieder des höchsten Gerichts scheiden aus dem Amt. Auf Ende 2008 räumen gleich 4 Mitglieder des höchsten Gerichts ihren Arbeitsplatz in Lausanne oder Luzern. Da personelle Veränderungen in dieser Institution in der Regel in homöopathischen Dosen vollzogen werden, führt eine vierfache Vakanz zu einer vermutlich wohltuenden Blutauffrischung. Zugleich kommt es aufgrund der vergangenen Parlamentswahlen zu einer kleinen parteipolitischen Verwerfung. Die FdP verliert alle drei aufgegebenen Sitze, von denen je einer an die CVP, an die SVP und an die Grünen geht. Damit ist nur noch die SP deutlich übervertreten, die diesen Zustand indes auch nicht mehr allzulange wird aussitzen können und bei nächster Gelengenheit 2 Sitze verlieren dürfte. (...). Markus Felber. NZZ 31.12.2008                                                                                                                
19.03.2008 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Work
Ralph Hug
Bundesgericht
Spesen
Volltext

Die Spesen müssen belegt werden. Knausert Ihr Arbeitgeber bei den Spesen? Das darf er nicht: Berufsbedingte Auslagen muss er zu hundert Prozent decken. Für eine Brauerei besucht Aussendienstmitarbeiter G. jeden Tag mehr als ein Dutzend Wirte. Für seine Auslagen erhält er eine Tagespauschale von 50 Franken. „Zu wenig!“ klagt G. 20 Franken sind fürs Mittagessen berechnet, 30 Franken für die Besuche. Es liegt auf der Hand, dass G. damit nicht durchkommt: (…). Dieser Zustand ist ungesetzlich und widerspricht dem Obligationenrecht (OR). Dieses hält in Artikel 327 klar fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen hat. Bei auswärtigen Arbeitsorten muss er auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen berappen. (...). Ralph Hug.

Work online, 19.3.2008.
Personen > Hug Ralph. Spesen. Bundesgericht. Work. 2008-03-19.

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07.03.2008 ZH Kanton
Bundesgericht
Sonntagsarbeit
Unia ZH Kanton
Work

Bundesgericht
Sonntagsarbeit
Sonntagsarbeit: Urteil gültig. Im Kanton Zürich darf vorübergehende Sonntagsarbeit nur restriktiv bewilligt werden. Unter anderem muss ein dringendes Bedürfnis vorliegen. Bereits im November letzten Jahres hatte das Zürcher Verwaltungsgericht so entschieden. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses trat jedoch wegen fehlender Legitimation des AWA nicht auf die Beschwerde ein. Der Zürcher Gewerkschaftsbund und die Unia Zürich fordern nun von den Behörden, dass sie ihre Bewilligungspraxis entsprechend anpassen. Work 7.3.2008
07.12.2007 ZH Kanton
Steuern

Bundesgericht
Steuerabzug für Parteispenden bleibt. Trotz einem negativen Bundesgerichtsentscheid hält die Zürcher Regierung vorderhand am Steuerabzug von maximal 3200 Franken für Parteispenden fest. Sie begründet das damit, dass der Abzug auch in anderen Kantonen gilt und dass im Bundesparlament eine Gesetzesänderung diskutiert wird, die solche Abzüge grundsätzlich erlauben soll. TA 7.12.2007
25.01.2007 Schweiz
Personen
Unia Schweiz
Work
Fredi Lerch
Berichterstattung
Bundesgericht
Volltext
Keine Käfighaltung für Work! Wegen eines Work-Berichts über ihre schlechten Arbeitsbedingungen klagte die Güggeli-Kette Max Natura. Vor Gericht zitiert wurden der Autor, die Unia und Work. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Sieg für Work auf der ganzen Linie! „Käfighaltung für die Güggeli- Verkäufer“: Unter diesem Titel berichtete Work am 22. Februar 2002, warum drei ehemalige Angestellte gegen die Pouletstandkette Max Natura AG Klage eingereicht hatten. Beigestellt war ein Interview mit der damals zuständigen Sekretärin der Dienstleistungsgewerkschaft Unia, Ursula Zimmerli. Zudem berichteten die drei Betroffenen unter vollem Namen und mit Portraitfoto über den Fall aus ihrer Sicht. Gang durch alle Instanzen. Im Namen von Roger Javet, damals Mitglied eines fünfköpfigen Direktoriums der Max Natura AG, reicht die Bieler Rechtsanwältin Anna Hofer daraufhin zwei Klagen ein: Gegen den Verfasser des Artikels, Fredi Lerch, wird in Bern ein Strafverfahren wegen „übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs“ eröffnet. Die Zeitung Work und die Dienstleistungsgewerkschaft Unia werden im Kanton Freiburg in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eingeklagt. Das Strafverfahren gegen Lerch ist schnell erledigt. In der Hauptverhandlung im Amtshaus Bern ziehen Javet und Hofer die Klage zurück, als klar wird, dass der Richter aus formellen Gründen nicht darauf eintreten würde. Die Klage war zu spät eingereicht worden. Langwierig wird hingegen das andere Verfahren, das die (…). Fredi Lerch.
Work, 25.1.2007.
Personen > Lerch Fredi. Berichterstattung. Bundesgericht. Work, 2007-01-25.
Ganzer Text
21.04.2005 BE Kanton
GFL

Bundesgericht
Bentz erwägt Gang vors Bundesgericht. Reaktionen auf Regierungsratsentscheid. Regula Rytz vom Grünen Bündnis arbeitet seit dem 3. Januar 2005 als Gemeinderätin - stets wissend, dass noch eine Beschwerde gegen ihre Wahl hängig war. "Ich bin froh über den Entscheid des Kantons", kommentierte sie gestern die Abweisung der Wahlbeschwerde. Sie habe sich trotz der hängigen Beschwerde voll auf das neue Amt eingelassen. Bund 21.4.2005
18.12.2003 Schweiz
Personen
SP
Andreas Zünd
Bundesgericht
Zurück an die alte Wirkungsstätte. Andreas Zünd ersetzt den nach der Spuckaffäre zurückgetretenen Schubarth. Mit Foto. Urs-Peter Inderbitzin. BaZ 18.12.2003
17.12.2003 Schweiz
SP

Bundesgericht
Schubarth-Nachfolge. Der neue SP-Mann am Bundesgericht heisst voraussichtlich Andreas Zünd. Die SVP verzichtet auf eine eigene Kandidatur. BaZ 17.12.2003
21.11.2003 Schweiz
Bundesgericht
SP
SVP

SP
Bundesgericht
Die SVP will von der SP Schubarth-Sitz erben. Seit Jahren will die SVP mehr Bundesrichter. Jetzt hofft sie, dass am kommenden 17.12.2003 endlich ihre Stunde schlägt. Jürg auf der Maur. NLZ 21.11.2003
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