Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 34

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10.12.2019 FR Kanton
Unia Freiburg

Ladenöffnungszeiten
Verbot
Volltext
Ladenöffnungszeiten: Sieg der Unia in Freiburg. Keine verlängerten Ladeneröffnungen vor den Feiertagen! Das Oberamt des Saanebezirks hat eine Beschwerde der Unia gutgeheissen und die Verlängerung der Samstags-Ladenöffnungszeiten bis 17 Uhr in der Stadt Freiburg am 14. und 21. Dezember annulliert. Auch Verkäufer/innen haben das Recht, die Weihnachtszeit zu geniessen! Die Unia hatte gegen den Entscheid der Stadt Freiburg, die Öffnungszeiten am 14. und 21. Dezember zu verlängern, Beschwerde eingereicht. Die Gewerkschaft begrüsst die Entscheidung des Oberamts, eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an den beiden Samstagen von 16 Uhr auf 17 Uhr abzulehnen. Wichtig: Selbst wenn der Entscheid noch angefochten wird, hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung und die Läden müssen um 16 Uhr schliessen. Gleich lange Spiesse. Der Entscheid stützt sich insbesondere auf einen kantonalen Gesetzesartikel, der die Gleichbehandlung der Unternehmen im ganzen Kanton garantiert. Mit dieser Bestimmung soll ein „Öffnungszeiten-Tourismus“ vermieden werden, der drohen würde, wenn die Gemeinden die Ladenöffnungszeiten nach Gutdünken verlängern könnten. Volkswille respektiert. (…).
Unia Freiburg, 10.12.2019.
Unia Freiburg > Ladenoeffnungszeiten FR Kanton. Unia Freiburg, 2019-12—10.
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15.11.2019 GE Kanton
Personen
Uber
Unia Genf
Christian Egg
Uber
Verbot
Volltext
Jetzt steht fest: Dumping-Taxidienst Uber darf in Genf nicht weiterfahren. Ziehen andere Städte bald nach? Genf verbietet den Dumping- Taxidienst Uber. Das könnte für die US-Firma richtig teuer werden. Klare Worte aus Genf: „Uber muss sich an den gesetzlichen Rahmen halten. Und vor allem für seine Fahrerinnen und Fahrer die Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen“ Das sagt der Sprecher von Regierungsrat Mauro Poggia (MCG). Solange der Dumping-Taxidienst das nicht tut, darf er seine Dienste im Kanton Genf nicht mehr anbieten. Zuvor hatte der Kanton eine rechtliche Analyse vorgenommen. Und war zum Schluss gekommen: Uber ist ein Transportunternehmen. Und nicht nur ein Fahrtenvermittler, wie dies die US-Firma gerne hätte. Daraus folgt, dass die Fahrerinnen und Fahrer als Angestellte zu betrachten sind. Mit allen dazugehörigen Rechten wie Sozial- und Unfallversicherung, Kündigungsschutz und so weiter. Genau das, was die Unia schon seit Jahren fordert. Uber hat angekündigt, gegen das Verbot Berufung einzulegen. Aber wenn das Verwaltungsgericht den Entscheid des Kantons stützt, wird es für Uber richtig teuer. Der Billig-Taxidienst müsste dann rückwirkend sämtliche Beiträge ab dem Jahr 2014 nachzahlen, als er in Genf den Betrieb aufnahm. Damit nicht genug: Nach Auffassung der Genfer Regierung verstösst Uber zudem gegen die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Denn der Sitz der Firma befindet sich in den Niederlanden. Deshalb gelten die Fahrerinnen und Fahrer als entsandte Arbeitskräfte. Und als solche dürfen sie maximal neunzig Tage lang arbeiten. Und was tut sich im Rest der Schweiz? (…).  Christian Egg.
Work online, 15.11.2019.
Personen > Egg Christian. Uber. Verbot. Work online, 2019-11-15.
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01.11.2019 Genf
Uber
Unia Genf

Uber
Verbot
Volltext
Uber-Verbot in Genf. Jetzt müssen andere Kantone nachziehen! Der Kanton Genf ist konsequent und verbietet den Dumping-Fahrdienst Uber, bis dieser seinen arbeitgeberischen Pflichten nachkommt. Die Unia wertet die als Erfolg; hat sie doch in den letzten Jahren vehement dafür gekämpft, dass die Angestellten besser geschützt, rechtmässig entlöhnt und korrekt angestellt werden. Die Unia erwartet nun von den anderen Kantonen, dass sie nachziehen und dass die Uber-Fahrer/innen in Genf gut geschützt und fair entschädigt werden. Als erster Kanton verbietet Genf den Fahrdienstanbieter Uber, bis die Firma seinen Angestellten die rechtmässigen Sozialleistungen bezahlt. Das zeigt: Der mittlerweile jahrelange Druck und der Kampf der Gewerkschaft Unia gegen den Dumping-Fahrdienstanbieter hat sich gelohnt. Genf geht mit gutem Vorbild voran. Bisher weigerten sich die Kantone, Uber in die Pflicht zu nehmen. Dies hatte zur Folge, dass Uber mittels de facto Schwarzarbeit den Arbeitnehmenden Millionen-Beträge aus der Tasche gezogen hat. Nun geht Genf mit gutem Vorbild voran und setzt Uber endlich unter das Arbeitsgesetz. Die Gewerkschaft Unia verlangt, dass auch die anderen Kantone nachziehen und sich mit den nötigen Konsequenzen dafür einsetzen, dass Uber als Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Fahrer/innen regulär anzustellen sowie Sozialleistungen zu bezahlen (AHV, IV, EL). Ausserdem muss die Politik bei laufenden kantonalen und kommunalen Taxi- und Transportgesetzen in der ganzen Schweiz dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen geschützt werden. (…).
Unia Genf, Medienmitteilung, 1.11.2019.
Unia Genf > Uber. Verbot. Unia Genf, 2019-11-01.
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01.11.2019 GE Kanton
Syndicom
Uber

Uber
Verbot
Volltext
Uber - jetzt braucht es Regeln für die ganze Branche. Das Arbeitsdepartement des Kantons Genf verbietet Uber. Damit ist aber das letzte Wort wohl noch lange nicht gesprochen. Zudem besteht auch unabhängig vom Entscheid ein grosser Regulierungsbedarf: Ein grosser Teil der Branche schlittert ab in prekarisierte Arbeitsbedingungen, nicht nur bei Uber. So wächst beispielsweise die Kurierbranche - in der die Firma Uber mit UberEats tätig ist - exponentiell und hat grossen Regulierungsbedarf. Gemeinsam mit den Partnern von Fairlog arbeitet Syndicom an der Regulierung der Logistikbranche. Was der Kanton Genf heute bestätigt, ist ein wichtiger Schritt um der Prekarisierung der Arbeit zu begegnen. syndicom begrüsst diesen weiteren Schritt, der zur Klärung der Frage der Scheinselbständigkeit beiträgt. Damit ist das aber noch lange nicht in der ganzen Schweiz durchgesetzt. Sollten der Entscheid aber schweizweit rechtskräftig werden, bedeutet das auch, dass andere Firmen nicht mehr auf die Konkurrenz von Uber verweisen können, um ihre eigenen schlechten Arbeitsbedingungen zu rechtfertigen.Sozialpartnerschaftlich regeln. Syndicom organisiert zur Zeit die Kurierbranche in der Schweiz. In dieser Branche tummelt sich auch der amerikanische Multi mit seinen Dienstleistungen von UberEats. Mit dem Gesamtarbeitsvertrag für Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen bietet Syndicom einen Lösung an, wie die Branche sozialpartnerschaftlich reguliert werden kann.Regulator gefordert. (…).
Syndicom, 1.11.2019.
Syndicom > Uber. Verbot. Syndicom, 2019-11-01.
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07.05.2019 Genf
Solidar Suisse
Unia Schweiz

Asbest
Verbot
Volltext
Mit einer Aktion fordern Gewerkschaften und „Solidar“ Suisse Russland zum Handeln auf. Für ein weltweites Asbestverbot. Internationalen Aktivist/innen fordern ein weltweites Verbot von Asbest. Jedes Jahr sterben über 220‘000 Menschen an asbestbedingten Krankheiten. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmende in ärmeren Ländern. Mit einer Aktion auf dem Platz der Nationen in Genf setzten sich heute der Genfer Gewerkschaftsbund und „Solidar Suisse“ zusammen mit internationalen Aktivist/innen für ein weltweites Verbot des gefährlichen Stoffes ein. In der Schweiz ist Asbest seit 30 Jahren verboten. Aber noch immer sterben bei uns jährlich 120 Personen an den Spätfolgen des stark krebserregenden Materials. Viele Länder kennen jedoch noch kein Verbot – dort wird Asbest völlig bedenkenlos verwendet. Zusammen mit „Solidar Suisse“ und den internationalen Gewerkschaftsorganisationen Industriall und BHI (Bau und Holz-Internationale) setzt sich die Unia deshalb für ein weltweites Verbot von Asbest ein. Russland verhindert Fortschritt. Vom 7. bis 10. Mai findet in Genf die Konferenz der Rotterdamer Konvention statt. Durch die Aufnahme von Asbest auf die Liste der gefährlichen Chemikalien könnten die Staaten den internationalen Handel endlich drastisch einschränken. Das Listing muss aber einstimmig beschlossen werden, doch Russland blockiert seit Jahren jede Möglichkeit, den Handel mit Asbest zu begrenzen. Grund: Russland ist für rund die Hälfte der weltweiten Asbest-Produktion verantwortlich und hat somit ein grosses wirtschaftliches Interesse daran, die Gesundheit von Millionen von Menschen zu gefährden. Geschäft (…).
Unia Schweiz, 7.5.2019.
Unia Schweiz > Asbest. Verbot. Unia Schweiz, 2019-05-07.
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30.10.2017 Berlin
Junge Welt
Personen
Karl Liebknecht
Rosa Luxemburg
Gedenkfeier
Verbot
Volltext
Berliner Behördenschikane. Polizei und Bezirksamt attackieren traditionelle Veranstaltung zum Gedenken an Luxemburg und Liebknecht. Angeblich Sicherheitsbedenken. Geht es nach dem Bezirksamt von Berlin-Lichtenberg, wird die Luxemburg-Liebknecht-Ehrung, die im kommenden Jahr am 14. Januar stattfinden soll, nicht mehr in gewohnter Form veranstaltet werden dürfen. Im Zusammenhang mit dem traditionellen Gedenken an die beiden Begründer des Spartacus-Bundes und der KPD, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, am zweiten Januarwochenende in Berlin gibt es offenbar Repressalien seitens der Behörden. So liegt „Junge Welt“ ein Schreiben des Bezirksamtes Berlin-Lichtenberg vor, in dem auf „wichtige Änderungen ab 2018“ hingewiesen wird. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und aufgestockter Sicherheitskonzepte wird auch diese traditionelle Veranstaltung ab 2018 in geänderter Form stattfinden“, heisst es darin. Das Amt wird von Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Die Linke) geführt. Demnach sollen „nur noch reine Informationsstände“ vor der Gedenkstätte der Sozialisten in Friedrichsfelde zulässig sein. Solche, an denen Essen und Trinken angeboten werden, sind fortan untersagt. Auch jene mit Bekleidung oder antiquarischen Büchern. Informationstische sollen nur noch direkt auf dem Friedhofsvorplatz aufgebaut werden dürfen. Mehreren Initiativen und Verlagen, die sich seit Jahren am Gedenken an die beiden Arbeiterführer beteiligen, wurde bereits vom Bezirksamt mitgeteilt, dass sie für 2018 keine Genehmigung erhalten werden. (…).
Junge Welt, 30.10.2017.
Personen > Liebknecht Karl. Gedenkfeier. Junge Welt, 2017-10-30.
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15.02.2017 Deutschland
Junge Welt

Verbot
Volltext
Werbung
Demokratie braucht Meinungsstreit. Werbung der jungen Welt wird mit der Begründung abgelehnt, dass sie zu politisch ist. Gastkommentar. Demokratie braucht Meinungsstreit. Der Satz dürfte auf allgemeine Zustimmung stossen. Er ist Grundlage für die Auslegung der Meinungsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht. Schwieriger wird es, wenn es darum geht, für den Meinungsstreit ausreichende Foren und Arenen der Öffentlichkeit zur Verfügung zur stellen. Dann stößt die abweichende Meinung unangenehm auf – der Meinungsstreit soll sich doch bitte innerhalb bestimmter Grenzen bewegen, und das sind die Grenzen der herrschenden Meinung, die – das weiss man – in der Regel die Meinung der Herrschenden ist. Die Denkverbote sind so stark, dass sich eine Gruppe junger Ökonomen zusammengetan hat und dafür kämpft, dass unterschiedliche Lehrmeinungen an der Universität präsent sein sollen – wobei schon Keynesianismus als heterodox gilt. Sie nennen sich selbst „postautistische Ökonomen“. Vielfalt ist erst recht in der Presselandschaft erforderlich, wenn eine Demokratie lebendig sein soll. Meinungsfreiheit im stillen Kämmerlein gehört in den Biedermeier – Meinungsfreiheit braucht die Öffentlichkeit, d.h. auch Medien, die heterodoxe Meinungen verbreiten. Da klingt es merkwürdig, wenn Werbeanzeigen der Jungen Welt von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zurückgewiesen werden, weil sie zu politisch sind. Die Anstalten berufen sich auf den Rundfunkstaatsvertrag. Dort heißt es in Paragraph 7 Absatz 1: „Werbung und Teleshopping dürfen nicht: 1. die Menschenwürde verletzen, 2. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Glauben, (…). Andreas Fisahn.
Junge Welt, 15.2.2017.
Junge Welt > Werbung. Verbot. Junge Welt, 2017-02-15.
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18.01.2017 Deutschland
Faschismus
Junge Welt
KPD
NPD

KPD
NPD
Verbot
Volltext
Alles erlaubt, ausser Kommunismus. Demokratie auf westdeutsch: Faschistische Hetze der NPD muss weiterhin ertragen werden, nur die KPD bleibt verboten. Die Bundesrepublik bleibt sich treu: Hier ist jede faschistische Hetze erlaubt, solange sie von Parteien geäussert wird, nur Kommunismus bleibt streng verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag erneut klargestellt und ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Richter wiesen den 2013 gestellten Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab. Damit verhinderten sie in Karlsruhe auch den zweiten Anlauf zu einem Verbot der Neonazipartei, nachdem der erste Versuch 2003 „aus Verfahrensgründen“ eingestellt worden war: Es hatte sich herausgestellt, dass die Partei auf allen Ebenen mit Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war. „Fehlende Staatsferne“, schlussfolgerte das Verfassungsgericht damals. Da es der Partei an Wirkmacht mangele, sei ein Verbot nicht nötig, so das Gericht am Dienstag. In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig fest, dass die NPD zwar wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei. „Das politische Konzept ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet“, heisst es in dem Urteil. Die Idee der „deutschen Volksgemeinschaft“, die Menschen mit ausländischen Wurzeln ausgrenze, verletze die Menschenwürde. Dies und die antisemitische Grundhaltung lasse „deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen“. Das alles genügt den Richtern jedoch nicht: (...). Sebastian Carlens.
Junge Welt, 18.1.2017.
Junge Welt > Faschismus. Gerichtsentscheid. Junge Welt, 2017-01-18.
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19.12.2016 Schweiz
Unia Schweiz

Asbest
Verbot
Volltext
Runder Tisch Asbest beschliesst wirksame Massnahmen zur Bewältigung der Asbestkatastrophe. Asbest-Entschädigungsfonds muss langfristig abgesichert werden. Der Runde Tisch Asbest, an dem auch die Gewerkschaft Unia beteiligt war, hat einen Entschädigungsfonds und einen Care Service für Asbestopfer beschlossen. Dies ist ein entscheidender Meilenstein bei der Bewältigung der Asbestkatastrophe. Die Finanzierung des Fonds muss aber langfristig abgesichert werden, und weiterhin wichtig bleibt auch die Prävention. Über drei Viertel aller asbestbedingten Todesfälle betreffen Branchen, in denen die Unia aktiv ist. Die Gewerkschaft Unia ist erfreut, dass sich der Runde Tisch Asbest auf wirksame Massnahmen geeinigt hat, um die zu lange ungelösten Probleme in Folge der Asbest-katastrophe zu bewältigen. Der von ihm beschlossene Entschädigungsfonds sieht Geldleistungen für die am meisten betroffenen Asbestopfer vor. Davon profitieren vor allem Erkrankte, die bisher sehr schlecht gestellt waren, weil sie nicht vom Unfallversicherungs¬gesetz erfasst werden. Aber auch UVG-Versicherte werden in den Genuss des Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) kommen. „Die Asbestkatastrophe ist eine der grössten Tragödien der Schweizer Wirtschaftsgeschichte“, so Unia-Präsidentin Vania Alleva, „der Fonds ist nach dem Asbestverbot von 1989 ein zweiter Meilenstein auf dem Weg zu einer würdigen Bewältigung.“ Care Service für Betroffene. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 19.12.2016
Unia Schweiz > Asbest. Verbot. Unia Schweiz, 2016-12-19.
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19.12.2016 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Verbot
Volltext
Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte. Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken. Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern. Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze (…). Luca Cirigliano.
SGB, 19.12.2016.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. Verbot. SGB, 2016-12-19.
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05.11.2015 BS Kanton
Taxibranche
Uber
Unia Nordwestschweiz

Petition
Uber
Verbot
Volltext
Petition „Uber verbieten“ eingereicht. Eine Delegation von Basler Taxifahrerinnen und Taxifahrer haben heute der Staatsschreiberin Barbara Schüpbach-Guggenbühl ihre Petition übergeben. Sie fordern auch für Basel ein Verbot des Dumping-Unternehmens Uber mit seinem Dienst UberPop. Uber untergräbt mit illegalen Mitteln den Wettbewerb und schadet dem Basler Taxigewerbe. Die schweizweiten Proteste gegen Uber koordiniert die neu gegründete Taxiunion, der auch das Basler Komitee „Uber verbieten“ angehört. Die Anwesenden bekräftigten zudem klar ihr Nein zum neuen Basler Taxigesetz. Heute übergaben die Vertreterinnen und Vertreter des Komitees „Uber verbieten“ der Staatsschreiberin Barbara Schüpach-Guggenbühl zu Handen der Basler Regierung und dem Grossen Rat Basel-Stadt ihre Petition. In knapp vier Wochen sind über 1000 Unterschriften zusammengekommen, mehrheitlich von Taxifahrerinnen und -fahrern. Sie verlangen ein Verbot von Uber in Basel und sagen klar Nein zum Taxigesetz. Das neue Taxigesetz hat es verpasst, Uber zu regulieren. Es ist deshalb schon veraltet, bevor es in Kraft tritt und muss zur Nachbesserung zurück an den Absender. Uber ist als berufsmässiger Personentransport einzustufen und die dafür geltenden Gesetze sind auch bei Uber durchzusetzen! Im Ausland verboten - zunehmender Protest auch in der Schweiz. (…).
Unia Nordwestschweiz, 5.11.2015
Unia Nordwestschweiz > Uber. Verbot. Petition. Unia Nordwestschweiz, 5.11.2015.
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07.10.2014 Schweiz
Gesundheitsschutz
Personen
SGB
Vania Alleva
Asbest
Verbot
Volltext
Ungelöste Probleme bei Prävention und Risikoverteilung unverzüglich anpacken! Anfang der 1980er-Jahre forderte die damalige Gewerkschaft Bau und Holz, eine der Vorgängerorganisationen der Unia, den SGB auf, eine gewerkschaftliche Kampagne zum Thema Asbest zu führen. Sie führte unter anderem 1989 zum Asbestverbot. In den folgenden Jahrzehnten wurde vor allem bei der Prävention viel geleistet. Die von der Suva gemeinsam mit den Sozialpartnern geführte Präventionsarbeit gilt inzwischen international als beispielhaft. Trotz dieser Bemühungen bleiben verschiedene Probleme ungelöst. Heute braucht es eine neue Offensive: Neben einer Revision der Verjährungsfrist und der Schaffung eines Entschädigungsfonds für Asbestopfer stehen drei Themen im Zentrum: (…). Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Referat Medienkonferenz.
SGB, 7.10.2014
Personen > Alleva Vania. Asbest. Gesundheitsschutz. SGB, 7.10.2014.
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05.04.2010 Zürich
1. Mai Zürich
Personen
PFZ Partei für Zürich
Anna Klieber
Polizei
Verbot
1.-Mai-Komitee soll Polizei zahlen. Geht es nach dem Willen der Partei für Zürich (PFZ), muss das 1.-Mai-Komitee in Zukunft den Einsatz der Polizei bei Nachdemos selber berappen. Rund 500'000 Franken kostete der Einsatz am Samstag gemäss einer Schätzung des "Tages-Anzeigers". Die PFZ hat gestern eine entsprechende Einzelinitiative im Kantonsrat eingereicht. Nötig für die Umwältzung der Kosten wäre eine Ergänzung im kantonalen Polizeigesetz. Die Änderung hätte einschneidende Folgen für das 1.-Mai-Komitee: "Das wäre für uns nicht tragbar", sagt deren Sprecherin Anna Klieber. Faktisch würde dieser Vorschlag das Aus für den 1.-Mai-Umzug und das Fest danach bedeuten, so Klieger. Die Einzelinitiative hat im Kantonsrat beste Chancen auf eine vorläufige Unterstützung, wofür 60 Stimmen nötig sind. Vertreter von SVP, FdP und auch CVP äusserten egstern Sympathien für den Vorstoss. Tages-Anzeiger. Donnerstag, 4.5.2010
05.04.2010 ZH Kanton
1. Mai Zürich
Gewerkschaftsbund ZH Kanton
Kantonsrat
Personen
Remo Schädler
Polizei
Verbot
1.-Mai-Komitee müsste eine halbe Million bezahlen. Das 1.-Mai-Komitee soll die Kosten für den Einsatz der Polizei selber tragen. So wollen es die Bürgerlichen. Für das Fest und den Umzug bedeutete dies das Aus. Markus Schwyn und Susi Gut von der Partei für Zürich (PFZ) haben gestern im Kantonsrat eine Einzelinitiative eingereicht. Darin fordern die beiden abgewählten Gemeinderäte, das 1.-Mai-Komitee müsse den Polizeieinsatz vom Samstag aus dem eigenen Sack bezahlen. (...). Stefan Häne. Tages-Anzeiger. Dienstag, 4.5.2010
01.04.2010 Schweiz
Bundesgericht
Personen
Work
Sina Bühler
Bundesgericht
Verbot
Das Bundesgericht verbietet den 1.-April-Scherz. Achtung: Ab sofort sollten Sie am Arbeitsplatz aufs Witzereissen verzichten. Erst das Kampfhundeverbot, dann das Rauchverbot. Und jetzt noch das Aprilscherz-Verbot. Das ist überhaupt nicht lustig. (...). Sina Bühler. Work. Donnerstag, 1.4.2010
04.09.2008 Bern
Demonstrationen Bern
Gemeinderat Bern

Demonstrationsverbot
Verbot
Kehrtwende beim Umzugsverbot. Ursprünglich wollte der Berner Gemeinderat das Demonstrationsrecht nicht einschränken - nun folgt er dem Stadtrat. Ist das vom Stadtrat verabschiedete Umzugsverbot im Kundgebungsreglement verfassungswidrig? Ja, sagte der Gemeinderat vor 3 Monaten. Nein, kommt die Stadtkanzlei heute zum Schluss. Mitte Mai war noch alles klar: Ein Umzugsverbot für Demonstrierende in der Berner Innenstadt würde die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit "zu stark einschränken", hielt der Gemeinderat in seiner Antwort auf einen GFL/CVP-Vorstoss fest. (…). Bernhard Ott. Bund 4.9.2008
10.11.2007 Sedrun
Unia

Verbot
Unia beklagt Verbot auf Neat-Baustelle. Während sich im Arbeitskonflikt auf dem Bau die Verbandsspitzen um eine Vermittlung bemühen, geht es bei den Neat-Baustellen weiterhin hart auf hart. 11 Gewerkschafter der Unia dürfen das Gelände der Sedruner Neat-Baustelle nicht mehr betreten. Auf Betreiben der ausführenden Bauunternehmen hat das Bündner Kreisamt Cadi eine superprovisorische Verfügung erlassen. Mit diesem Entscheid ergreife die Bündner Justiz einseitig Partei für die Arbeitgeber, schreibt die Unia. Sie will sich nicht an das Verbot halten. BaZ 10.11.2007
13.10.2007 Bern
Demonstrationen Bern

Verbot
Braucht die Stadt Bern Demo-Sperrzonen? Stadtrat Nause (CVP) und Nationalrat Daguet (SP) streiten über Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Zwei Standpunkte. Mit Fotos. BaZ 13.10.2007
09.10.2007 Bern
Demonstrationen Bern

Verbot
Kundgebungsreglement wird kaum verschärft. Umzugsverbot und "Entfernungsartikel" ohne Chance. Kann die Polizei mit einem schärferen Kundgebungsreglement besser gegen "Krawallanten" vorgehen? Für den Berner Gemeinderat Stephan Hügli (FdP) ist der Fall klar: Er hat den Stadtrat aufgefordert, den so genannten Entfernungsartikel wieder ins Reglement aufzunehmen (Bund 7.10.2007). Auf dieser reglementarischen Grundlage könnte die Polizei die Teilnehmenden einer Demonstration zum Verlassen der Kundgebung auffordern. Bernhard Ott. Bund 9.10.2007
01.12.2006 Bern
Demonstrationen Bern

Verbot
Kundgebungsverbot: Abfuhr von Kanton. Der Berner Gemeinderat hat im Streit um generelle Kundgebungsverbote eine Niederlage erlitten. Regierungsstatthalterin Regula Mader hat ein Verbot für die Hauptgassen aufgehoben. Nun könnte auch das Verbot auf dem Bundesplatz ins Wanken geraten. Dort sind Demos während der Eidgenössischen Session untersagt. BT 1.1.22006
01.12.2006 Bern
Demonstrationen Bern

Verbot
Gegen Demo-Hürden. Die Grüne Partei Bern/Demokratische Alternative (GPB/DA), die Demokratischen JuristInnen der Stadt Thun sowie 9 StimmbürgerInnen der Stadt Thun haben gegen das wohl repressivste Kundgebungsreglement der Schweiz Gemeindebeschwerde erhoben. Der Thuner Stadtrat hatte im November Bestimmungen ins Ortspolizeireglement eingefügt, welche nicht nur das Organisieren einer unbewilligten Demo verbieten, sondern auch gleich die Teilnahme daran. Antidot Dezember 2006
08.04.2005 Luzern
Schweiz
Demonstration
Pnos

Verbot
Demoverbot für Rechtsextreme. Der Luzerner Stadtrat hat ein Demonstrationsgesuch der "Partei National Orientierter Schweizer" (Pnos) für den 1. Mai zu Recht abgewiesen. Das Verwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde der Pnos ab. Aus örtlichen und zeitlichen Verhältnissen, verbunden mit dem konkreten Gefahrenrisiko, ergaben sich gewichtige Gründe gegen die Demo. BT 8.4.2005
13.04.2004 Bern
Demonstrationen Bern

Verbot
Ein heisses Eisen - zu heiss für den Wahlherbst? Aufregung um Berns Demo-Reglement: Kommission zerpflückt Vorlage, Begert konsterniert, Demonstrationen als Wahlkampf-Zündstoff. Rudolf Gafner. Bund 13.4.2004
31.07.2003 Genf
Attac

Verbot
Attac-Aktivist angeklagt. Ein Neuenburger Attac-Aktivist ist von der Genfer Justiz angeklagt worden. Er soll an den G-8-Krawallen in Genf beteiligt gewesen sein. Der 33-jährige Mann hatte sich am Dienstag freiwillig einer Einvernahme gestellt.
04.06.2003 Genf
Demonstrationen Genf

Verbot
Demonstrationsverbot. Nach drei Nächten mit Ausschreitungen verhängt die Genfer Regierung ein Kundgebungsverbot. Micheline Spoerri gerät unter Druck. BaZ 4.6.2003
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