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Anzahl gefundene Artikel: 65

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10.01.2020 ZH Kanton
Personen
Uber
Unia ZH Kanton
Roman Künzler
Schwarzarbeit
Uber
Volltext
Causa Uber: Trauerspiel im Kanton Zürich. Gewerkschaftliche Gedanken in der P.S. Uber ist Arbeitgeberin. Das sagt nicht nur das Gesetz, sondern das bestätigen auch Behörden und Gerichte. Den Konzern kümmert das nicht: Er hat den Chauffeurinnen und Chauffeuren in der Schweiz, die zur Scheinselbständigkeit verdammt sind, bisher unglaubliche 500 Millionen Franken aus der Tasche gezogen. Doch damit nicht genug: Unseren Sozialversicherungen fehlen dadurch bereits 100 Millionen! Was macht der Kanton Zürich? Statt den horrenden Lohnbschiss zu bekämpfen, bezeichnet die Volkswirtschafsdirektorin Carmen Walker Späh den Schwarzarbeitgeber als „Innovation“. Die Zürcher Regierung stellt sich mit dieser Haltung an die Seite des Milliardenkonzerns und fördert eine Kultur des Gesetzesbruchs und der totalen Ausbeutung der Arbeitnehmenden. Der Kanton Genf hingegen, hat bereits reagiert und konsequent gehandelt. Denn Uber untersteht – wie jeder Arbeitgeber – dem Arbeitsgesetz. Ergo: Genf schiebt Uber den Riegel und verbietet den Dumping-Fahrdienst, bis dieser sich an die Schweizer Gesetzgebung hält. Lex Uber: Arbeitsgesetz unter Druck. Inzwischen findet das Uber-Modell im Windschatten der passiven Behörden unrühmliche Nachahmer/innen in den verschiedensten Branchen. Und auch in Bundesbern formieren sich seit einiger Zeit die arbeitnehmerfeindlichen Kräfte: Lex Uber hier – Lex Uber da. So will etwa die FDP einen dritten arbeitsrechtlichen Status (…). Roman Künzler.
GBKZ, 10.1.2020.
Personen > Kuenzler Roman. Uber. Taxigesetz. GBKZ, 2020-01-10.
Ganzer Terxt
13.12.2019 Schweiz
Personen
Uber
Work
Christian Egg
Lohndumping
Uber
Volltext
Neues Rechtsgutachten im Auftrag der Unia zeigt den grossen Bschiss. Dumping-Taxidienst Uber prellte Fahrer um geschätzte 500 Millionen. Uber-Fahren ist günstig. Aber nur für die Kundschaft. Die Fahrerinnen und Fahrer und die Steuerzahlenden hingegen zahlen drauf. Seit sechs Jahren ist der Dumping-Taxidienst Uber in der Schweiz aktiv. Und seit sechs Jahren weigert sich Uber, seine Fahrerinnen und Fahrer als Angestellte anzuerkennen. Obwohl das die Suva und das Lausanner Arbeitsgericht verlangen. Doch Uber zieht jeden Entscheid weiter und behauptet: Seine Fahrerinnen und Fahrer seien Selbständige. Was das finanziell für alle Beteiligten heisst, zeigt der Basler Rechtsprofessor Kurt Pärli in einem neuen Gutachten im Auftrag der Unia *. Uber spart Millionen… Der grösste Profiteur des Modells Uber ist der US-Konzern selber. Weil er für seine „selbständigen“ Fahrer keine AHV- und IV-Beiträge, keine zweite Säule, keine Arbeitslosenversicherung und keine Unfallversicherung zahlt. Auch keine Spesen für Auto, Benzin und Handy. Und erst noch tiefe Löhne (siehe Tabelle). Eine Schätzung der Unia ergibt, dass Uber seit seinem Markteintritt 2013 die Fahrerinnen und Fahrer in der Schweiz um bis zu eine halbe Milliarde Franken geprellt hat. Für die Fahrerinnen und Fahrer heisst das zwar, dass sie einen grösseren Anteil ihrer Einnahmen bekommen. Doch die Fahrer müssen für Auto, Benzin und Reparaturen selber zahlen. Noch wilder: Wenn sie durch einen Unfall invalid werden, bekommen sie ein Jahr lang keinen Rappen. Und dann gibt’s nur eine IV-Rente aus der ersten, obligatorischen Säule, aber nicht aus der (...). Christian Egg.
Work online, 13.12.2019.
Personen > Egg Christian. Uber. Rechtsgutachten. Work online, 2019-12-13.
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28.11.2019 Schweiz
Uber
Unia Schweiz

Medienkonferenz
Uber
Volltext
Plattform-Arbeit: So müssen die Behörden die „Uberisierung“ stoppen. Medienkonferenz: Dienstag, 3. Dezember 2019, 9.30 Uhr, Welle 7, Schanzenstrasse 5, 3008 Bern (Raum-Nr. auf Screen im Eingangsbereich). Sehr geehrte Medienschaffende. Das Auftreten von Plattformen-Unternehmen hat einschneidende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Plattform-Beschäftigte arbeiten oft, wie z.B. bei Uber, als Scheinselbständige ohne Versicherungsschutz – mit gravierenden Auswirkungen. Die Medienkonferenz am 3. Dezember bietet Hintergründe zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um die Plattform-Beschäftigung. Erfahren Sie, welche Behörden von Gesetzes wegen aktiv werden müssten, um der „Uberisierung“ Einhalt zu gebieten, und wie der Schutz der Arbeitnehmenden verbessert werden kann. Prof. Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel, stellt seine neue Publikation „Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy“ (Schulthess Verlag) vor. Er umreisst die Auswirkungen einer Einstufung von Plattform-Beschäftigten als Selbständige oder Unselbständige und zeigt, dass sowohl Beschäftigte als auch Sozialversicherungen ein grosses Interesse an der Einstufung von Plattform-Arbeitenden als Unselbständige bzw. Angestellte haben. Unia-Präsidentin Vania Alleva analysiert die neuen Erkenntnisse aus gewerkschaftlicher Sicht. (…).
Unia Schweiz, Medieneinladung, 28.11.2019.
Unia Schweiz > Uber. Medienkonferenz. Unia Schweiz, 2019-11-28.
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15.11.2019 GE Kanton
Personen
Uber
Unia Genf
Christian Egg
Uber
Verbot
Volltext
Jetzt steht fest: Dumping-Taxidienst Uber darf in Genf nicht weiterfahren. Ziehen andere Städte bald nach? Genf verbietet den Dumping- Taxidienst Uber. Das könnte für die US-Firma richtig teuer werden. Klare Worte aus Genf: „Uber muss sich an den gesetzlichen Rahmen halten. Und vor allem für seine Fahrerinnen und Fahrer die Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen“ Das sagt der Sprecher von Regierungsrat Mauro Poggia (MCG). Solange der Dumping-Taxidienst das nicht tut, darf er seine Dienste im Kanton Genf nicht mehr anbieten. Zuvor hatte der Kanton eine rechtliche Analyse vorgenommen. Und war zum Schluss gekommen: Uber ist ein Transportunternehmen. Und nicht nur ein Fahrtenvermittler, wie dies die US-Firma gerne hätte. Daraus folgt, dass die Fahrerinnen und Fahrer als Angestellte zu betrachten sind. Mit allen dazugehörigen Rechten wie Sozial- und Unfallversicherung, Kündigungsschutz und so weiter. Genau das, was die Unia schon seit Jahren fordert. Uber hat angekündigt, gegen das Verbot Berufung einzulegen. Aber wenn das Verwaltungsgericht den Entscheid des Kantons stützt, wird es für Uber richtig teuer. Der Billig-Taxidienst müsste dann rückwirkend sämtliche Beiträge ab dem Jahr 2014 nachzahlen, als er in Genf den Betrieb aufnahm. Damit nicht genug: Nach Auffassung der Genfer Regierung verstösst Uber zudem gegen die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Denn der Sitz der Firma befindet sich in den Niederlanden. Deshalb gelten die Fahrerinnen und Fahrer als entsandte Arbeitskräfte. Und als solche dürfen sie maximal neunzig Tage lang arbeiten. Und was tut sich im Rest der Schweiz? (…).  Christian Egg.
Work online, 15.11.2019.
Personen > Egg Christian. Uber. Verbot. Work online, 2019-11-15.
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01.11.2019 Genf
Uber
Unia Genf

Uber
Verbot
Volltext
Uber-Verbot in Genf. Jetzt müssen andere Kantone nachziehen! Der Kanton Genf ist konsequent und verbietet den Dumping-Fahrdienst Uber, bis dieser seinen arbeitgeberischen Pflichten nachkommt. Die Unia wertet die als Erfolg; hat sie doch in den letzten Jahren vehement dafür gekämpft, dass die Angestellten besser geschützt, rechtmässig entlöhnt und korrekt angestellt werden. Die Unia erwartet nun von den anderen Kantonen, dass sie nachziehen und dass die Uber-Fahrer/innen in Genf gut geschützt und fair entschädigt werden. Als erster Kanton verbietet Genf den Fahrdienstanbieter Uber, bis die Firma seinen Angestellten die rechtmässigen Sozialleistungen bezahlt. Das zeigt: Der mittlerweile jahrelange Druck und der Kampf der Gewerkschaft Unia gegen den Dumping-Fahrdienstanbieter hat sich gelohnt. Genf geht mit gutem Vorbild voran. Bisher weigerten sich die Kantone, Uber in die Pflicht zu nehmen. Dies hatte zur Folge, dass Uber mittels de facto Schwarzarbeit den Arbeitnehmenden Millionen-Beträge aus der Tasche gezogen hat. Nun geht Genf mit gutem Vorbild voran und setzt Uber endlich unter das Arbeitsgesetz. Die Gewerkschaft Unia verlangt, dass auch die anderen Kantone nachziehen und sich mit den nötigen Konsequenzen dafür einsetzen, dass Uber als Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Fahrer/innen regulär anzustellen sowie Sozialleistungen zu bezahlen (AHV, IV, EL). Ausserdem muss die Politik bei laufenden kantonalen und kommunalen Taxi- und Transportgesetzen in der ganzen Schweiz dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen geschützt werden. (…).
Unia Genf, Medienmitteilung, 1.11.2019.
Unia Genf > Uber. Verbot. Unia Genf, 2019-11-01.
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01.11.2019 GE Kanton
Syndicom
Uber

Uber
Verbot
Volltext
Uber - jetzt braucht es Regeln für die ganze Branche. Das Arbeitsdepartement des Kantons Genf verbietet Uber. Damit ist aber das letzte Wort wohl noch lange nicht gesprochen. Zudem besteht auch unabhängig vom Entscheid ein grosser Regulierungsbedarf: Ein grosser Teil der Branche schlittert ab in prekarisierte Arbeitsbedingungen, nicht nur bei Uber. So wächst beispielsweise die Kurierbranche - in der die Firma Uber mit UberEats tätig ist - exponentiell und hat grossen Regulierungsbedarf. Gemeinsam mit den Partnern von Fairlog arbeitet Syndicom an der Regulierung der Logistikbranche. Was der Kanton Genf heute bestätigt, ist ein wichtiger Schritt um der Prekarisierung der Arbeit zu begegnen. syndicom begrüsst diesen weiteren Schritt, der zur Klärung der Frage der Scheinselbständigkeit beiträgt. Damit ist das aber noch lange nicht in der ganzen Schweiz durchgesetzt. Sollten der Entscheid aber schweizweit rechtskräftig werden, bedeutet das auch, dass andere Firmen nicht mehr auf die Konkurrenz von Uber verweisen können, um ihre eigenen schlechten Arbeitsbedingungen zu rechtfertigen.Sozialpartnerschaftlich regeln. Syndicom organisiert zur Zeit die Kurierbranche in der Schweiz. In dieser Branche tummelt sich auch der amerikanische Multi mit seinen Dienstleistungen von UberEats. Mit dem Gesamtarbeitsvertrag für Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen bietet Syndicom einen Lösung an, wie die Branche sozialpartnerschaftlich reguliert werden kann.Regulator gefordert. (…).
Syndicom, 1.11.2019.
Syndicom > Uber. Verbot. Syndicom, 2019-11-01.
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24.07.2019 Schweiz
Syndicom
Uber

GAV
Uber
Volltext
Unappetitliches Lohndumping von Genf bis Zürich. McDonald’s hat die Zusammenarbeit mit UberEats von Genf nach Zürich ausgeweitet. Rund 50 weitere Restaurant-Ketten sind mit dabei. KurierfahrerInnen arbeiten nun auch in Zürich als Scheinselbständige ohne Unfallversicherung, ohne Sozialversicherungen und zu Dumping-Löhnen. Das Geschäftsmodell von Uber missachtet branchenübliche Arbeitsbedingungen und fördert damit die Prekarisierung in der gesamten Branche. Die Gewerkschaft Syndicom fordert Uber, Geschäftspartner und die Politik auf, endlich Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu ergreifen: Eine GAV-Pflicht für Kurierfahrende von Uber muss her. Die wachsende Kurierbranche ist bekannt dafür, dass die Arbeitsbedingungen aufgrund fehlender Gesamtarbeitsverträge in der Regel schlecht sind. Für David Roth, Zentralsekretär der Gewerkschaft Syndicom kann die Zusammenarbeit zwischen McDonald´s und UberEats zusätzliche weitreichende Folgen für die Branche haben: „Der Konkurrenzdruck und die aufkommenden Plattformen bedrohen die Arbeitsbedingungen in der Branche, weil sie das Risiko auf die FahrerInnen abwälzen. Mit dem GAV „Velokurier und urbane Kurierdienstleistungen“, der seit dem 1. Mai 2019 in Kraft ist, steht nun aber ein Gesamtarbeitsvertrag zur Verfügung, der auf die Branche angewendet werden kann.“ Syndicom fordert UberEats daher erneut auf, den Kurier-GAV auf seine Angestellten anzuwenden und den sozialpartnerschaftlichen Dialog mit Syndicom zu suchen. Schnell, flexibel, illegal. (…).  Syndicun, 24.7.2019.
Syndicom > Uber. GAV. Syndicom, 2019-07-24.
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05.07.2019 Schweiz
Suva
Uber
Unia Schweiz

Anstellungsbedingungen
Uber
Volltext
Suva stuft Uber-Fahrer/innen erneut als unselbständig ein. Bestätigt: Uber ist ein normaler Arbeitgeber und muss Fahrer/innen anstellen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva hat Uber-Fahrer/innen erneut als Unselbständigerwerbende und somit als Angestellte des US-Konzerns eingestuft. Der Entscheid bestätigt, was die Gewerkschaft Unia schon lange fordert: Uber muss seine Fahrer/innen ordentlich anstellen und alle seine Arbeitgeberpflichten wahrnehmen. Laut einem Bericht von SRF.ch bestätigt die Suva in ihrer Verfügung, dass Uber-Fahrer/innen als Unselbständigerwerbende und Uber als ihr Arbeitgeber anzusehen sind. Dafür führt die Suva eine Vielzahl von hinlänglich bekannten Kriterien an: Uber legt die Preise fest, betreibt das Inkasso, gibt Weisungen zum einzuschlagenden Weg und zum Verhalten der Fahrer/innen aus und gibt ein Bewertungssystem vor. Die Suva spricht von einem klaren „arbeitsorganisatorischen Abhängigkeitsverhältnis“ der Fahrer/innen zu Uber. Fahrer/innen sind Angestellte von Uber. Die Suva steht mit ihrer Einschätzung nicht allein. Kürzlich entschied das Lausanner Arbeitsgericht, dass ein Fahrer als Angestellter von Uber einzustufen sei. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die Arbeitsbehörde des Kantons Genf und zahlreiche Rechtsgutachten kommen zum Schluss, dass die Fahrer/innen als Unselbständige, ergo Angestellte, für Uber arbeiten. Die Einstufung als Angestellte macht einen Unterschied. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 5.7.2019
Unia Schweiz > Uber. Anstellungsverhältnisse. Unia Schweiz 2019-07-05.
Ganz > er Text
29.05.2019 Schweiz
Uber
Unia Schweiz

Sozialversicherungen
Uber
Volltext
Absurde Versicherungs-Praktiken von Uber. Uber muss Fahrer/innen ordentlich anstellen und versichern. Der Dumping-Fahrdienst Uber (und der Essenslieferdienst Uber Eats) will seinen Fahrer/innen eine „Versicherung“ anbieten, die gewisse Leistungen bei Krankheit, Unfall, Mutter- und Vaterschaft vorsieht. Dieses Versicherungskonstrukt ist unsinnig und nutzlos. Uber muss stattdessen seine Fahrer/innen endlich ordentlich anstellen, damit sie den Versicherungsschutz geniessen, der ihnen als Arbeitnehmende von Gesetzes wegen zusteht. Das Geschäftsmodell des US-Konzerns Uber beruht darauf, dass seine Fahrer/innen zur Arbeit als Scheinselbständige gezwungen werden. Obwohl die Suva, das Seco, mehrere Rechtsgutachten und kürzlich das Lausanner Arbeitsgericht die Fahrer/innen als unselbständig Erwerbende bzw. Angestellte von Uber qualifizieren, verweigert der Dumping-Fahrdienst ihnen eine ordentliche Anstellung. Die Fahrer/innen haben deswegen keinerlei Versicherungsschutz. Auch orts- und branchenübliche Löhne bzw. kantonale Mindestlöhne werden nicht eingehalten. Dasselbe Modell wendet Uber auch auf die Kurier/innen des Essenslieferdienstes Uber Eats an, wo zudem der allgemeinverbindliche Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) zur Geltung kommen müsste. Keine Alibi-Übungen, sondern Gesetze einhalten. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung von Uber, man wolle den „selbständigen Partner-Fahrern und –Kurieren“ in Partnerschaft mit einer (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 29.5.2019.
Unia Schweiz > Uber. Sozialversicherungen. Unia Schweiz, 2019-05-29.
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09.05.2019 Lausanne
Arbeitsgericht
Uber
Unia VD Kanton

Arbeitsgericht
Uber
Volltext
Fahrdienst Uber vor dem Börsengang. Uber: Mit Schwarzarbeit an die Börse – Schweizer Behörden müssen endlich handeln. Der Dumping-Fahrdienst Uber geht am Freitag in New York an die Börse. Die Probleme aber bleiben: Das Geschäftsmodell von Uber beruht auf Schwarzarbeit und der Konzern verweigert seine Arbeitgeberpflichten. Nach einem Urteil des Lausanner Arbeitsgerichts ist klar, dass Uber seine Fahrer/innen in der Schweiz ordentlich anstellen muss. Auch die kantonalen Behörden und die Sozialversicherungen sind gefordert. Das Geschäftsmodell des US-Konzerns Uber beruht darauf, dass seine Fahrer/innen systematisch in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Uber anerkennt seine Angestellten nicht als solche und verweigert die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge sowie den Abschluss einer Unfallversicherung für die Fahrer/innen. Auch orts- und branchenübliche Löhne bzw. kantonale Mindestlöhne werden nicht eingehalten. Fahrer/innen sind Angestellte von Uber. Sowohl die Suva, das Seco als auch mehrere Rechtsgutachten und kürzlich das Lausanner Arbeitsgericht kommen zum Schluss, dass die Fahrer/innen als Unselbständige und Angestellte von Uber zu betrachten sind. Auch der Europäische Gerichtshof stuft Uber klar als Transportunternehmen ein und nicht als Technologiefirma, die bloss eine Plattform für unabhängige Chauffeure zur Verfügung stellen würde. Die Gewerkschaft Unia fordert Uber erneut auf, sein illegales Geschäftsmodell zu korrigieren und seine Fahrer/innen ordentlich anzustellen. Behörden in der Pflicht. Der jüngste Gerichtsentscheid des Arbeitsgerichts in Lausanne (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 9.5.2019.
Unia Schweiz > Uber. Schwarzarbeit. Arbeitsgericht. Unia, 2019-05-09.
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06.05.2019 Lausanne
Arbeitsgericht
Syndicom
Uber

Arbeitsgericht
GAV
Uber
Volltext
Uber muss endlich Farbe bekennen. Wegweisender Entscheid des Arbeitsgerichts Lausanne zu Uber. Die Gewerkschaft Syndicom begrüsst den Entscheid des Lausanner Arbeitsgerichts im Rechtsstreit eines Fahrers mit UberPop. Indem das Urteil diesen als Angestellten von UberPop einstuft, stützt dieses klar die Forderung von Syndicom: Uber muss sein Geschäftsmodell überdenken, sich an die Schweizer Gesetzgebung halten und seine soziale Verantwortung endlich wahrnehmen. UberEats kann dies mit der Übernahme des „GAV Velokurier und urbane Kurierdienstleistungen“ als Erstes unter Beweis stellen. Das Uber-Geschäftsmodell beruht weltweit auf Lohndumping und der Umgehung von Gesetzen. So auch in der Schweiz. Das Lausanner Arbeitsgericht hat mit seinem Urteil nun einen Grundsatzentscheid gefällt, der schon längst fällig war: Das Arbeitsverhältnis von Uber und seinen Fahrern ist vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Auch die SUVA stufte Uber bereits 2017 als Arbeitgeber ein. Dennoch hat Uber sich bisher geweigert, seine FahrerInnen als Arbeitnehmende einzustufen und die dementsprechenden Leistungen zu entrichten. Syndicom hofft, dass das Urteil aus Lausanne nun den Weg in die richtige Richtung ebnet. Digitalisierung nur mit sozialer Verantwortung. Syndicom hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Missstände bei Uber hingewiesen. Nun steht der Konzern in der sozialen Verantwortung, sein Modell zu überdenken. (…).
Syndicom, 6.5.2019.
Syndicom > Uber. GAV. Syndicom, 2019-05-06
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12.04.2019 Zürich
Personen
Uber
Work
Christian Egg
Arbeit auf Abruf
Uber
Volltext
Uber & Co.: Prekäre Arbeit, Dumpinglöhne – und keine AHV. Die Migros ist nicht das erste Unternehmen in der Schweiz, das Leute für ein Taschengeld beschäftigt. Der mittlerweile eingestellte Dumping-Taxidienst „Uber Pop“ funktionierte ebenfalls nach diesem Muster. Die Swisscom schickt unter dem Label „Mila Friends“ technisch versierte Anwenderinnen und Anwender aus der Nachbarschaft zu ihrer Kundschaft, etwa um den neuen Internet-Router zu installieren. Der Preis für die Dienstleistung wird direkt mit dem „Friend“ (Freund) abgemacht. Plattform-Prinzip. Und Ikea arbeitet fürs Ausliefern der Möbel in Genf mit der Lieferfirma Trusk zusammen, die vorwiegend Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich beschäftigt. Monats-{Dumping-)Lohn: 1‘900 Franken. All diesen Diensten gemeinsam ist das Plattform-Prinzip: Ein Algorithmus sucht für jede neue Aufgabe eine Arbeitskraft. Das ist Kapitalismus in Reinkultur. Früher, ohne Computer, war es nicht rationell, für jede kleine Aufgabe eine Person zu suchen und danach wieder zu entlassen. Deshalb entstanden Firmen, die ihre Arbeiterinnen und Arbeiter mit einem Vertrag längerfristig anstellen. Doch heute ist es möglich, mit ein paar Klicks selbst winzigste Aufträge an einen Markt mit Tausenden Arbeitskräften zu vergeben. Damit verschiebt sich das Machtgefüge in der Arbeitswelt noch mehr zugunsten der Firmen: Mindestlohn, Kündigungsschutz, Ferienanspruch, Streikrecht - davon wollen solche Plattformen meist nichts wissen. Sarah Schilliger, Expertin für prekäre Arbeitsverhältnisse an der Uni Basel, sagt: „Arbeit gibt's dort nur auf Abruf, befristet, flexibilisiert und ohne (…). Christian Egg.
Work online, 12.4.2019.
Personen > Egg Christian. Uber. Arbeit auf Abruf. Work, 2019-04-12.
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06.02.2019 Genf
Uber
Unia Genf

Sozialversicherungen
Uber
Volltext
Soziale Verantwortung von Uber in Genf. Die Unia freut sich über den Beschluss des Genfer Staatsrates. Die Unia freut sich über den Beschluss des Genfer Staatsrates, der dem digitalen Ultraliberalismus einen Riegel schiebt und ein erster Schritt darstellt, um die schweizerische Sozialgesetzgebung durchzusetzen. Jetzt müssen Taten folgen. Dem Lohndumping von Uber und anderen Gesellschaften, die ihre Verpflichtungen nicht wahrnehmen, muss jetzt ein Ende gesetzt werden. Die Unia wiederholt es seit Jahren: Digitale Plattformen müssen die Sozial- und Arbeitsgesetzgebung der Schweiz einhalten und korrekte Sozialversicherungsbeiträge und Löhne zahlen. Am Ende eines Konsultativverfahrens schenkten die Genfer Behörden den Argumenten der Gewerkschaften schliesslich Gehör. Uber und die anderen betroffenen Gesellschaften weigern sich derzeit, ihre Mitarbeitenden als Angestellte einzustufen und zahlen somit keine Mindestlöhne und keine Sozialversicherungsbeiträge. Das ist widerrechtlich und verursacht grassierende Scheinselbständigkeit. Die schweizerische Gesetzgebung muss respektiert werden. Im Schweizer Fernsehen (RTS) hat Staatsrat Mauro Poggia heute Vormittag erklärt, dass laut der kantonalen Gesetzgebung (LCVTV) Unternehmen mit Chauffeuren – was für Uber zutrifft – zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind. Er bedaure, dass die Gerichte noch kein abschliessendes Urteil darüber gefasst haben, ob die Chauffeure den Status als selbständig Erwerbende haben (…).
Unia Genf, Medienmitteilung, 6.2.2019.
Unia Genf > Uber. Sozialversicherungen. Unia Genf, 2019-02-06,
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24.01.2019 Schweiz
Syndicom
Uber

Arbeitsbedingungen
Uber
Volltext
UberEats muss die Arbeitsbedingungen des Kurier-GAV respektieren. Nachdem McDonald´s lange eine Zusammenarbeit mit UberEats verneint hatte, verkünden die beiden Unternehmen heute ihre Zusammenarbeit in Genf. Bisher berücksichtigte das Geschäftsmodell von Uber die branchenüblichen Arbeitsbedingungen nicht. KurierfahrerInnen droht nun dasselbe Schicksal wie den TaxifahrerInnen von Uber: Sie arbeiten als Scheinselbständige ohne Unfallversicherung, ohne Sozialversicherungen und zu Dumping-Löhnen. Will Uber sich vom Lohn- und Sozialdumping distanzieren, dann führt er eine GAV-Pflicht für seine FahrerInnen ein. Aber auch McDonald´s ist gefragt: Als Auftraggeber muss er dafür sorgen, dass sein Geschäftspartner – in diesem Fall UberEats – sozial verantwortlich handelt. Die Zusammenarbeit zwischen McDonald´s und UberEats kann weitreichende Folgen für die Kurierbranche haben. Die wachsende Branche ist bekannt dafür, dass die Arbeitsbedingungen aufgrund fehlender Gesamtarbeitsverträge in der Regel schlecht sind. Der Konkurrenzdruck und die aufkommenden Plattformen setzen die schon vergleichsweise schlechten Arbeitsbedingungen weiter unter Druck. Mit dem Kurier-GAV, der ab dem 1. Mai 2019 in Kraft tritt, steht nun ein Gesamtarbeitsvertrag zur Verfügung, der auf die Branche angewendet werden kann. UberEats ist aufgefordert, diesen für seine FahrerInnen anzuwenden. Ansonsten fördert er schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverhältnisse. Ohne Kurier-GAV droht Lohndumping. (…).
Syndicom, 24.1.2019.
Syndicom > Uber. Arbeitsbedingungen. Syndicom, 2019-01-24.
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06.12.2018 Frankreich
Syndicom
Uber

Arbeitsgesetz
Uber
Volltext
Frankreich unterstellt die Uberisierten dem Arbeitsgesetz. Frankreichs höchstes Gericht hat einen Entscheid gefällt, der für alle scheinselbständigen Plattform-Arbeitenden wegweisend sein wird: Der Kassationshof in Paris qualifizierte einen Foodkurier als ganz normalen Lohnabhängigen. Dieser hatte als Velokurier für die Plattform Take Eat Easy Essen ausgeliefert. Syndicom ist hoch erfreut über diese Nachricht und erwartet von den Schweizer Behörden, endlich in diese Richtung aktiv zu werden. Der Gerichtshof in Paris interpretierte das Verhältnis zwischen den Kurieren und den Plattformen eindeutig als Arbeitsverhältnis, da die Kuriere in ihrer Arbeitsgestaltung nicht frei seien. Die Richter begründen den Entscheid mit dem Einsatz der Geolokalisation in Echtzeit und den Sanktionsmöglichkeiten, die das Unternehmen gegenüber dem Kurier habe. Damit seien die relevanten Kriterien, die ein Arbeitsverhältnis im Sinne des französischen Arbeitsrechts definieren, erfüllt. Bund muss aktiv werden. In der Konsequenz gelten diese Foodkuriere nun als Angestellte und deren bisherige Auftraggeber als Arbeitgeber. Sie müssen also Sozialversicherungen für ihre Angestellten abrechnen und deren Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schützen. Alle diese Betreiber – egal ob sie Uber, Take Eat Easy oder Deliveroo heissen – sind keine reinen Technologie-Firmen, sondern Arbeitgeber, die eine soziale Verantwortung zu tragen haben. Nach dem Markteintritt von UberEats in die Schweiz letzten Monat ist es bloss eine Frage der Zeit, (...).
Syndicom, 6.12.2018.
Syndicom > Frankreich. Uber. Arbeitsgesetz. Syndicom, 2018-12-06.
Ganzer Text
22.11.2018 Bern
Genf
McDonalds
Uber
Unia Genf

Anstellungsbedingungen
McDonalds
Uber
Volltext
McDonald’s: Finger weg von UberEats. Die Unia verlangt, dass McDonald’s auf eine Zusammenarbeit mit UberEats verzichtet. Die Unia und andere Gewerkschaften haben in Bern und Genf eine Protestaktion vor McDonald’s-Filialen durchgeführt. Sie verlangen von McDonald’s, auf eine Zusammenarbeit mit dem Dumping-Essenslieferer UberEats zu verzichten. Das Geschäftsmodell von UberEats beruht – wie Ubers Taxidienst – auf der Ausbeutung scheinselbständiger Kurier/innen, die ohne Unfallversicherung, ohne Sozialversicherungen und zu Dumping-Löhnen auf die Strasse geschickt werden sollen. Kurier/innen ordentlich anstellen. Es ist nicht tolerierbar, dass McDonald’s als grösste Fast-Food-Kette der Schweiz solche Praktiken fördern will. Stattdessen sollen die Restaurants Kurier/innen selber anstellen, damit die Bestimmungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe (L-GAV) gelten. Der L-GAV garantiert den Beschäftigten ein ordentliches Anstellungsverhältnis u.a. mit Mindestlöhnen, definierten Arbeitszeiten und fünf Wochen Ferien. UberEats: Behörden müssen handeln. Auch UberEats muss seine Kurier/innen ordentlich anstellen und nach den geltenden Bestimmungen der Branche beschäftigen. Die Unia hat zudem den Bundesrat aufgefordert, Massnahmen gegen den organisierten Gesetzesbruch von Uber zu ergreifen. Die Unia schlägt die Schaffung einer nationalen Task Force aus Bundesrat, Sozialpartnern und Sozialversicherungen vor, die wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden von Plattform-Unternehmen entwickeln muss.
Unia Genf, 22.11.2018.
Unia Genf > McDonalds. Uber. Unia Genf, 2018-11-22.
Ganzer Text
14.11.2018 Genf
Lausanne
Uber
Unia Genf

Uber
Unfallversicherung
Volltext
UberEats: ungeniessbar. Der Dumping-Konzern Uber will ein neues Geschäftsfeld erobern: Mit UberEats will Uber Scheinselbständige in der Romandie Fertiggerichte ausliefern lassen. Das Modell beruht darauf, dass die Angestellten ausgebeutet werden und ohne Versicherungsschutz arbeiten. Die Behörden müssen einschreiten: Die Unia fordert eine Task Force auf Bundesebene. Der US-Konzern Uber mischt seit einigen Jahren durch unlautere Konkurrenz die Schweizer Taxibranche auf. Mit einem perfiden System zwingt Uber seine Fahrer/innen zu Arbeit als Scheinselbständige. Während das Unternehmen Behördenentscheide ignoriert, fahren die Chauffeur/innen oft de facto schwarz und ohne Sozialversicherung. Die SUVA hat festgestellt, dass Uber-Fahrer/innen Angestellte sind, jedoch ist dieser Entscheid noch nicht rechtskräftig. Da Politik und Behörden wegschauen, versucht Uber nun sein Ausbeutungsmodell auf andere Branchen zu übertragen. Das Dumping-Modell von Uber. Auch UberEats beruht offenbar darauf, dass Uber die Kurier/innen, die per Velo oder Scooter unterwegs sein sollen, ohne Unfallversicherung auf die Strassen schickt, die ihnen zustehenden Sozialversicherungsbeiträge (Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung) vorenthält, keinen Auslageersatz für Arbeitsgeräte entrichtet und Dumping-Löhne bezahlt. Da Lebensmittel transportiert werden, stellen sich zudem Haftungsfragen bezüglich der Lebensmittelsicherheit. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung dafür auf die Kurier/innen abgeschoben wird. Besonders (...).
Unia Genf, 14.11.2018.
Unia Genf > Uber. Unfallversicherung. Unia Genf, 2018-11-14.
Ganzer Text
13.11.2018 Genf
Lausanne
Uber
Unia Genf

Konzession
Uber
Volltext
„UberEats“ startet in der Romandie. Die Behörden müssen das Ausbeutungs-Modell von Uber stoppen. Medienkonferenz: Mittwoch, 14. November 2018, 9.30 Uhr, Sekretariat der Gewerkschaft Unia, 5, chemin Surinam, Genève. Sehr geehrte Medienschaffende, Der US-Konzern Uber hat am 6. November bekanntgegeben, dass er in den kommenden Tagen seinen Service „UberEats“ in Genf und Lausanne lancieren will. Dafür will Uber in den nächsten Wochen 200 Kurier/innen rekrutieren. Diesen soll jedoch die Anerkennung als Angestellte verweigert werden. Uber bleibt also seinem Geschäftsmodell treu, das auf Lohndumping und der Nicht-Anerkennung der Arbeitnehmerrechte seiner Angestellten basiert. Der Konzern will mit seinem neuen Angebot der Lebensmittelzustellung ein neues Geschäftsfeld erobern. Wie die Uber-Taxifahrer/innen sollen auch die Kurier/innen von „UberEats“ ohne Unfallversicherung auf die Strasse geschickt werden. Uber verweigert auch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung). Die Gewerkschaft Unia verlangt von den Genfer Behörden zu verhindern, dass Uber in einer neuen Branche Fuss fasst, indem das Unternehmen die geltenden Gesetze umgeht. Die Unia fordert zudem den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden von Plattformen zu ergreifen, die sie nicht als Angestellte anerkennen wollen. An der Medienkonferenz stellt die Unia ihre Forderungen und Vorschläge vor, die an die Genfer und nationalen Behörden gerichtet werden. (…). Unia Genf, 13.11.2018.
Unia Genf > Uber. Konzession. Unia Genf, 2018-11-13.
Ganzer Text
23.07.2018 Schweiz
Uber
Unia Schweiz

Suva
Uber
Volltext
Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Zürich zu Uber. Die SUVA muss neu beurteilen, welcher Teil des Firmenkonstrukts von Uber in der Schweiz als Arbeitgeber auftritt. Dies hat das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich entschieden. Die Unia fordert von der SUVA, die Frage rasch zu klären, damit dem Dumping-Modell von Uber ein Ende gesetzt wird. Zum zentralen Konfliktpunkt, nämlich der Einstufung der Uber-Fahrer/innen als Unselbständigerwerbende durch die SUVA, äussert sich das Zürcher Sozialversicherungsgericht nicht. Die SUVA wird mit dem heutigen Urteil beauftragt, neu zu beurteilen, welcher Teil des Uber-Firmenkonstrukts als Arbeitgeber der Fahrer/innen „ins Recht zu fassen“ ist. Kompliziertes Dumping-Konstrukt. Der Entscheid zeigt, dass das komplexe internationale Firmenkonstrukt von Uber, mit dem sich der Konzern aus seiner Arbeitgeberverantwortung stehlen will, die Schweizer Behörden vor Probleme stellt. Mit seinem dubiosen Geschäftsmodell hält Uber seine Fahrer/innen seit Jahren in einem Zustand der Scheinselbständigkeit. Für die Fahrer/innen bedeutet dies: Beitragslücken bei den Sozialversicherungen, Fahren ohne Unfallversicherung und miserable Löhne. Dieser Zustand ist untragbar. SUVA muss rasch entscheiden. Die Behörden müssen dafür sorgen, dass Uber die geltenden Regeln befolgt und seine Pflichten als Arbeitgeber einhält. Die Suva muss nun rasch feststellen, welche juristische Einheit des Uber-Konstrukts als Arbeitgeberin der Chauffeur/innen in der Schweiz zu …).
Unia Schweiz, 23.7.2018.
Unia Schweiz > Uber. Suva. Unia Schweiz, 2018-07-23.
Ganzer Text
12.07.2018 Schweiz
Uber
Unia Schweiz

AHV
Uber
Volltext
Neues Rechtsgutachten zu Uber-Fahrer/innen. Gutachten: Uber muss Fahrer/innen bei AHV versichern. Ein neues Rechtsgutachten behandelt die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Uber-Fahrer/innen. Es kommt zum Schluss, dass die Chauffeur/innen sozialversicherungsrechtlich unselbständig sind, also als Angestellte von Uber behandelt werden müssen. In dem Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft Unia legen Prof. Dr. iur. Thomas Gächter und MLaw Michael E. Meier vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich detailliert dar, dass im Fall der Uber-Fahrer/innen in der Schweiz sozialversicherungsrechtlich eine unselbständige Erwerbsarbeit vorliegt. So tragen sie nicht das unternehmerische Risiko, was ein zentrales Merkmal einer Selbständigkeit wäre. Zudem befinden sich die Fahrer/innen in einer arbeitsorganisatorischen Abhängigkeit von Uber, etwa indem sie zahlreiche Weisungen befolgen müssen und einem Bewertungssystem unterliegen. Insgesamt überwiegen laut der Studie die Merkmale, die für eine unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen. Das bedeutet, dass Uber seine Fahrer/innen bei den Sozialversicherungen (AHV/IV, Unfallversicherung) anmelden und Arbeitgeberbeiträge leisten muss. Uber muss Fahrer/innen ordentlich anstellen. Bisher behandelt Uber seine Fahrer/innen als Scheinselbständige und weigert sich, seine Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 12.7.2018.
Unia Schweiz > Uber. AHV. Unia Schweiz, 2018-07-12.
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12.06.2018 Genf
Uber
Unia Genf

Streik
Uber
Volltext
Streik von Angestellten einer Uber-„Partnerfirma“ in Genf. Schluss mit Dumping-„Partnerschaften“ von Uber. Medienkonferenz: Dienstag, 12. Juni 2018, 9:30 Uhr, Streikposten vor dem Genfer Sitz von Uber, 7, route de Saint Julien, Carouge. Sehr geehrte Medienschaffende. Nach dem Protest und Streik der Angestellten von Uber-„Partnerfirmen“ im Dezember 2017 in Genf beteuerte der Uber-Direktor für die Romandie, Alexandre Molla, ausbeuterische „Partnerschafts“-Modelle einzustellen. Zudem stellte er Verhandlungen mit der Gewerkschaft Unia in Aussicht, um offene Fragen zu klären. Sechs Monate später hat das undurchsichtige System der Arbeitsorganisation bei „Partnerfirmen“ von Uber immer noch Bestand. Erneut müssen Angestellte an die Öffentlichkeit gelangen, um zahlreiche Missbräuche anzuprangern. Die Chauffeure der waadtländischen Firma „2 ways“ haben entschieden, in den Streik zu treten, um die Respektierung ihrer Rechte und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzufordern. Wir laden Sie ein, sich an der Medienkonferenz über den Streik und die ihm zugrundeliegenden Missstände zu informieren. Wir bitten Sie freundlich, für Ihre Berichterstattung die Sperrfrist Dienstag, 12. Juni, 9:30 Uhr zu respektieren. (…).
Unia Genf, 12.6.2018.
Unia Genf > Uber. Streik. Unia Genf, 2018-06-12.
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29.03.2018 Schweiz
Personen
Uber
Work
Christian Egg
Mindestlöhne
Uber
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Jetzt können Fahrerinnen und Fahrer den Mindestlohn einklagen. Bund stopp Uber-Trick. Das Seco stellt klar: Der Dumping-Fahrdienst Uber und seine Subunternehmen betreiben Personalverleih. Das hat Konsequenzen. Es ist ein wegweisender Entscheid für alle Uber-Fahrerinnen und -Fahrer, die bei Subunternehmen angestellt sind: Sie haben Anrecht auf einen Mindestlohn. Dies geht aus einer neuen Beurteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor. Die Behörde prüfte das neue Konstrukt, mit dem Uber unlängst Schlagzeilen machte: Anstatt die Fahrer direkt zu beschäftigen, operierte der Konzern mit sogenannten Partnerfirmen. Bei diesen sind die Chauffeure angestellt, sie arbeiten aber ausschliesslich für Uber (Work berichtete). Der GAV gilt. Erstmals stellt das Seco jetzt klar: Das ist Personalverleih. Und da gilt der Gesamtarbeitsvertrag der Branche. Er schreibt einen Mindestlohn von 18 Franken 66 pro Stunde vor. Davon waren die Uber-Fahrer bisher weit entfernt. Ihr Verdienst lag teilweise unter 10 Franken. Rund zwanzig von ihnen haben ihre Löhne jetzt vor dem Genfer Arbeitsgericht angefochten. Unia-Mann Roman Künzler: "Der Entscheid des Seco stützt ihre Position entscheidend." Auch wenn sich das Seco-Papier nur auf das Konstrukt mit den Subunternehmen bezieht: es betrifft auch die Fahrerinnen und Fahrer, die direkt für Uber arbeiten. Denn nur wer Arbeitgeber ist, kann Personal ausleihen. Künzler: (…). Christian Egg.
Work, 29.3.2018.
Personen > Egg Christian, Uber. Personalverleih. Work, 2018-03-29.
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29.03.2018 Schweiz
Personen
Uber
Vorwärts
Luca Cirigliano
Digitalisierung
Uber
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UBER erneut in die Schranken gewiesen. Die Perlenkette von Behördenentscheiden zu UBER ist um ein Element reicher geworden: Jüngst hat das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco entschieden, dass der digitale Taxidienst und Plattform-Betreiber im Rahmen des Personalverleihs als Arbeitgeber zu betrachten ist. Dennoch sind Verbesserungen im Arbeitsrecht dringend notwendig. Die Katze lässt das Mausen nicht. Übersetzt: UBER hat wieder Mal probiert, hiesiges Recht bewusst zu umgehen, um sich damit gegenüber direkten Konkurrenten Vorteile zu verschaffen. Den Sozialversicherungsbehörden sowie der SUVA war der Plattform- und App-Taxidienst bereits negativ aufgefallen. Auf Druck der Gewerkschaften und geprellter ArbeitnehmerInnen mussten diese Behörden feststellen, dass es sich bei UBER um einen ganz normalen Arbeitgeber handelt. UBER sei nicht anders zu behandeln als zum Beispiel eine Taxizentrale, die auf das traditionelle Telefon setze statt auf eine App mit Geolokation. Und wenn UBER die Verträge mit seinen FahrerInnen als "Aufträge" bezeichne, dann verschleiere dies den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit. Resultat dieser Auseinandersetzungen: UBER muss den ArbeitnehmerInnen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Nun hat auch das Seco festgehalten. dass UBER sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss. Hier ging es um die (…). Luca Cirigliano.
Vorwärts, 29.3.2018.
Personen > Cirigliano Luca. Uber. Digitalisierung. Vorwärts, 2018-03-29.
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19.03.2018 Genf
Uber
Unia Genf

Selbständigerwerbende
Uber
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Personalverleih-Konstrukt in Genf unter der Lupe. SECO bestätigt: Uber ist ein Arbeitgeber. Im Dezember streikten rund 30 Uber-Chauffeure in Genf. Sie waren zu schlechten Bedingungen bei sogenannten "Partnerunternehmen" des Dumping-Konzerns Uber angestellt. Nun bestätigt das SECO die Einschätzung der Unia, dass es sich dabei um ein Personalverleih-Konstrukt handelt. Daraus folgt eindeutig: Uber ist als Arbeitgeber zu betrachten – mit allen damit verbundenen Pflichten. Die Chauffeure sind bei "Partnerunternehmen" von Uber angestellt, arbeiteten aber ausschliesslich für den US-amerikanischen Fahrdienst. Vergangenen Dezember streikten sie wegen skandalös tiefer Löhne (unter 10 Franken pro Stunde) und ausstehender Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Die Gewerkschaft Unia forderte, dass auch Uber zur Verantwortung gezogen wird. Personalverleih-Konstrukt aufgedeckt. Jetzt hat das SECO in einem Fall entschieden, dass es sich bei dem Konstrukt um Personalverleih handelt. Daher muss der entsprechende Gesamtarbeitsvertrag (GAV Personalverleih) angewendet werden. Die Fahrer können also vor Gericht den Mindestlohn des GAV Personalverleih einfordern. Uber ist ein Arbeitgeber. (…).
Unia Genf, 19.3.2018.
Unia Genf > Uber. Selbständigerwerbende. Unia Genf, 2018-03-19.
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02.03.2018 Schweiz
Personen
Uber
Work
Christian Egg
Subunternehmen
Uber
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Mit dubiosen Subunternehmen will der Dumping-Fahrdienst die Gesetze umgehen. Uber trickst mit erfundenen Löhnen. Der Taxidienst Uber wechselt die Strategie und setzt neu auf Subunternehmer. Drei davon sind jetzt in Genf mit illegalen Praktiken aufgeflogen. Löhne von teils unter zehn Franken pro Stunde, weit über 45 Stunden Arbeitszeit pro Woche und Sozialabgabe-Bschiss in sechsstelliger Höhe: Das ist das neue System, nach dem der amerikanische Dumping-Taxidienst Uber in der Schweiz operiert. Jetzt ist es aufgeflogen, nachdem im Dezember rund zwanzig Uber-Fahrer in Genf gestreikt haben – zum ersten Mal in der Schweiz Work berichtete). Neue Tricks. Der Hintergrund: Uber sieht seine Fahrerinnen als «selbständige Partner». Um Kosten zu sparen, weigert sich der US-Gigant, die Fahrer anzustellen oder für sie Sozialabgaben wie AHV oder Pensionskasse zu bezahlen. Nun aber gerät Uber mit diesem Vorgehen immer mehr unter Druck, sagt Roman Künzler, Transportfachmann bei der Unia: "Die Suva und die Schweizer Behörden akzeptieren die Fahrer nicht als Selbständige." Also griff das Uber-Management einmal mehr in die Trickkiste: Jetzt arbeitet es mit Schweizer "Partnerfirmen" zusammen. Diese stellen die Fahrer an. Tätig sind sie aber ausschliesslich für Uber. Allerdings zu noch schlechteren Bedingungen als Fahrer, die direkt mit Uber abrechnen. Drei solche Firmen sind mittlerweile bekannt: Star Limoluxe, Pégase ¬Léman und Diagne Limousine. Alle drei operierten bis vor kurzem in Genf. (…). Christian Egg.
Work online, 2.3.2018.
Personen > Egg Christian. Uber. Subunternehmen Work online, 2018-03-02.
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