Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 38

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
09.05.2019 Lausanne
Arbeitsgericht
Uber
Unia VD Kanton

Arbeitsgericht
Uber
Volltext
Fahrdienst Uber vor dem Börsengang. Uber: Mit Schwarzarbeit an die Börse – Schweizer Behörden müssen endlich handeln. Der Dumping-Fahrdienst Uber geht am Freitag in New York an die Börse. Die Probleme aber bleiben: Das Geschäftsmodell von Uber beruht auf Schwarzarbeit und der Konzern verweigert seine Arbeitgeberpflichten. Nach einem Urteil des Lausanner Arbeitsgerichts ist klar, dass Uber seine Fahrer/innen in der Schweiz ordentlich anstellen muss. Auch die kantonalen Behörden und die Sozialversicherungen sind gefordert. Das Geschäftsmodell des US-Konzerns Uber beruht darauf, dass seine Fahrer/innen systematisch in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Uber anerkennt seine Angestellten nicht als solche und verweigert die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge sowie den Abschluss einer Unfallversicherung für die Fahrer/innen. Auch orts- und branchenübliche Löhne bzw. kantonale Mindestlöhne werden nicht eingehalten. Fahrer/innen sind Angestellte von Uber. Sowohl die Suva, das Seco als auch mehrere Rechtsgutachten und kürzlich das Lausanner Arbeitsgericht kommen zum Schluss, dass die Fahrer/innen als Unselbständige und Angestellte von Uber zu betrachten sind. Auch der Europäische Gerichtshof stuft Uber klar als Transportunternehmen ein und nicht als Technologiefirma, die bloss eine Plattform für unabhängige Chauffeure zur Verfügung stellen würde. Die Gewerkschaft Unia fordert Uber erneut auf, sein illegales Geschäftsmodell zu korrigieren und seine Fahrer/innen ordentlich anzustellen. Behörden in der Pflicht. Der jüngste Gerichtsentscheid des Arbeitsgerichts in Lausanne (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 9.5.2019.
Unia Schweiz > Uber. Schwarzarbeit. Arbeitsgericht. Unia, 2019-05-09.
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06.05.2019 Lausanne
Arbeitsgericht
Syndicom
Uber

Arbeitsgericht
GAV
Uber
Volltext
Uber muss endlich Farbe bekennen. Wegweisender Entscheid des Arbeitsgerichts Lausanne zu Uber. Die Gewerkschaft Syndicom begrüsst den Entscheid des Lausanner Arbeitsgerichts im Rechtsstreit eines Fahrers mit UberPop. Indem das Urteil diesen als Angestellten von UberPop einstuft, stützt dieses klar die Forderung von Syndicom: Uber muss sein Geschäftsmodell überdenken, sich an die Schweizer Gesetzgebung halten und seine soziale Verantwortung endlich wahrnehmen. UberEats kann dies mit der Übernahme des „GAV Velokurier und urbane Kurierdienstleistungen“ als Erstes unter Beweis stellen. Das Uber-Geschäftsmodell beruht weltweit auf Lohndumping und der Umgehung von Gesetzen. So auch in der Schweiz. Das Lausanner Arbeitsgericht hat mit seinem Urteil nun einen Grundsatzentscheid gefällt, der schon längst fällig war: Das Arbeitsverhältnis von Uber und seinen Fahrern ist vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Auch die SUVA stufte Uber bereits 2017 als Arbeitgeber ein. Dennoch hat Uber sich bisher geweigert, seine FahrerInnen als Arbeitnehmende einzustufen und die dementsprechenden Leistungen zu entrichten. Syndicom hofft, dass das Urteil aus Lausanne nun den Weg in die richtige Richtung ebnet. Digitalisierung nur mit sozialer Verantwortung. Syndicom hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Missstände bei Uber hingewiesen. Nun steht der Konzern in der sozialen Verantwortung, sein Modell zu überdenken. (…).
Syndicom, 6.5.2019.
Syndicom > Uber. GAV. Syndicom, 2019-05-06
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23.10.2015 Zürich
Arbeitsgericht
Orell Füssli
Personen
Syndicom-Zeitung
Hans-Peter Graf
Arbeitsgericht
Schichtzulagen
Volltext
OFS muss nun doch nachzahlen. Das Zürcher Arbeitsgericht entschied am 15. September gegen die Geschäftsleitung von OF Sicherheitsdruck: Diese muss den Schichtarbeitenden für den Zeitraum vom Januar 2011 bis Dezember 2013 die nicht ausbezahlten halbstündigen Pausen nachträglich vergüten. Was vor dem Entscheid des Zürcher Arbeitsgerichtes geschah: Im Februar 2014, anlässlich der dritten Verhandlungsrunde für die Erneuerung der Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 2011, beharrte die Geschäftsleitung von OF Sicherheitsdruck hartnäckig auf ihrem Standpunkt, dass in den zurückliegenden drei Jahren die zu bezahlende Pause integrierter Bestandteil des Grundlohnes gewesen sei. Dies im krassen Gegensatz zur Betriebsvereinbarung selbst und der Meinung der Arbeitnehmenden und ihrer Gewerkschaft Syndicom. Abmachung mit Syndicom getroffen. Um den Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung nicht zu gefährden, stimmte die OF-Geschäftsleitung schliesslich folgendem Vorschlag von Syndicom zu: Das Zürcher Arbeitsgericht soll den Fall untersuchen und sein Urteil darüber fällen. Um das Vorgehen zu vereinfachen, soll nur ein betroffener Schichtarbeiter eine Klage einreichen. Bei einem positiven Entscheid des Gerichtes zugunsten des Klägers werde OF Sicherheitsdruck die nicht ausbezahlten Pausen an alle betroffenen Mitarbeitenden nachträglich ausbezahlen. Massive Geldsumme. (…). Hans-Peter Graf.
Syndicom-Zeitung, 23.10.2015.
Syndicom-Zeitung > Orell Füssli Sicherheitsdruck. Schichtzulagen. Syndicom-Zeitung, 23.10.2015.
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02.12.2011 Neuenburg
St. Gallen
TI Kanton
Arbeitsgericht
Migros
Personen
Unia Tessin
Work
Ralph Hug
Frauenlöhne
Gleichstellung
Lohngleichheit
Volltext

Lohndiskriminierung: Ex-Verkäuferin Reid freut sich: Teilsieg gegen die Migros. Ex-Verkäuferin Catherine Reid aus Neuenburg hat die Migros wegen Lohndiskriminierung verklagt. Jetzt hat sie vor Gericht einen Etappensieg errungen. Catherine Reid arbeitete in der Migros Neuenburg an der Kasse, schob jahrelang Palette herum und füllte die Gestelle auf. So wie es täglich Tausende von Migros-Angestellten tun. Im Jahr 2003 erfuhr sie, dass ein erst kürzlich eingestellter Kollege in der gleichen Abteilung 300 Franken brutto mehr verdiente als sie. (...).
Ralph Hug.

Work, 2011-12-02.
Unia > Migros. Löhne. 2011-12-02.doc.

 

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06.11.2010 Biel
Arbeitsgericht

Auflösung
Schlusspunkt nach 115 Jahren. Das Arbeitsgericht in Biel schliesst auf Ende Jahr. Seine Aufgaben übernimmt die regionale Schlichtungsbehörde. Vorgestern fand im Kongresshaus eine Abschiedsfeier statt. Eine Ära geht zu Ende. 1895 wurde das Arbeitsgericht Biel gegründet. Ab nächstem Jahr wird für Streitfälle rund um das Arbeitsleben die regionale Schlichtungsbehörde zuständig sein. (...). Mit Foto. Bieler Tagblatt. Samstag, 6.11.2010
04.11.2010 Biel
Lyss
Nidau
Arbeitsgericht
Geschichte

Auflösung
Arbeitsgericht Biel/Bienne1895-2010. Jubiläumsschrift des Arbeitsgerichts der Stadt Biel und Anschlussgemeinden. 70 Seiten, zweisprachig. Arbeitsgericht der Stadt Biel, November 2010.
04.11.2010 Biel
Arbeitsgericht
Personen
Barbara Schwickert
Hans Stöckli
Auflösung
Verabschiedung des Arbeitsgerichts Biel/Bienne am Donnerstag, 4.11.2010 im Kongresshaus Biel. Ansprachen von Barbara Schwickert (Grüne Partei) und Hans Stöckli (Stadtpräsident, SP). Mit Jugendmusik Biel und anschliessendem Nachtessen., Einladung Stadtverwaltung Biel.
27.08.2010 Schweiz
Arbeitsgericht
Bundesgericht
ILO
Personen
Work
Marisa Pralong
Matthias Preisser
Daniel Suter
Kündigungsschutz
Volltext

Kündigungsschutz - die Urteile zeigen: Es braucht ein Gesetz. Rückenwind für Gewerkschaften: Sicherheit für Vertrauensleute kann nicht einfach auf sozialpartnerschaftlicher Ebene geregelt werden. Dass der Kündigungsschutz für Vertrauensleute  der  Gewerkschaft  in  der Schweiz ungenügend ist, wird mittlerweile von kaum jemandem mehr ernsthaft bestritten. Heute umfasst die maximale Entschädigung für eine solche missbräuchliche Kündigung sechs Monatslöhne. Uneinig ist man sich aber darüber,  wie  ein  besserer  Kündigungsschutz erreicht werden soll. Der Bundesrat stellte sich bisher auf den Standpunkt, dies sei Sache der Sozialpartner. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) machte Druck mit einer (inzwischen sistierten) Klage bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Uno in Genf. Und mit einer Kampagne, um Vertrauensleute der Gewerkschaft besser zu schützen.  (...). Matthias Preisser. Work. Freitag, 27.8.2010. Standort: Sozialarchiv

 

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05.08.2010 Zürich
Arbeitsgericht
Comedia Schweiz
Personen
Tages-Anzeiger
Daniel Ryser
Daniel Suter
Betriebskommission
Entlassung
Missbräuchlich gekündigt.Tamedia. Das Zürcher Arbeitsgericht schützt einen Gewerkschafter. Der Abbau auf den Redaktionen geht indes weiter. Es war eine Aktion, die für Aufsehen sorgte: Eigentlich war "Tages-Anzeiger"-Redaktor Daniel Suter als Präsident der Personalkommission der wichtigste Verhandlungsführer der Angestellten in Sachen Sozialplan - doch im Zuge der Massenentlassungen im Mai 2010 wurde er selber entlassen. Er klagte, und nun gab ihm das Zürcher Arbeitsgericht recht: Seine Entlassung sei widerrechtlich gewesen. (...). Mit Foto von Daniel Suter. Daniel Ryser. WOZ. Donnerstag, 5.8.2010
01.08.2010 Zürich
Arbeitsgericht
Comedia
Personen
Tages-Anzeiger
Tamedia
Nina Scheu
Daniel Suter
Entlassung
Prozess
Volltext

Etappensieg für Daniel Suter. Die Entlassung von Daniel Suter im Mai 2009 war missbräuchlich. Das Arbeitsgericht Zürich heisst die Klage des früheren „Tages-Anzeiger“-Journalisten und Präsidenten der Personalkommission gegen seine frühere Arbeitgeberin gut. Ein wegweisendes Urteil, das Tamedia anfechten will - denn dort plant man bereits die nächste Entlassungsrunde. Zur Erinnerung: Im Zuge der als „Maimassaker“ bekannt gewordenen Massenentlassungen von rund einem Viertel der „Tages-Anzeiger“- und einem Drittel der „Bund“-Redaktion durch Tamedia im Mai 2009 war auch den Präsidenten der beiden Personalkommissionen gekündigt worden. Mitten in den Sozialplanverhandlungen, in denen sie sich mit aller Kraft für ihre Kolleginnen einsetzen sollten, mussten sie die eigenen Zukunftsängste verarbeiten. Vor allem aber konnte man ihre Entlassung durchaus auch als Drohung an ihre Nachfolgerinnen verstehen: Wer sich für die Rechte der Arbeitnehmenden im Betrieb einsetzt, gerät auf die Abschussliste. Nicht zuletzt deshalb sind Personalvertreterinnen durch das Gesetz besonders geschützt: Wenn ihnen gekündigt werden soll, müssen die Arbeitgeberinnen  beweisen,  dass persönliche Verfehlungen und gewichtige Gründe für die Entlassung vorlagen. (...). Mit Foto von Daniel Suter 26.5.2009. Nina Scheu. Comedia-Magazin Nr. 8, August 2010.

 

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20.07.2010 Zürich
Arbeitsgericht
Comedia
Personen
Tages-Anzeiger
Tamedia
Daniel Suter
Betriebskommission
Entlassung
Tamedia hätte wichtigsten Mitarbeitervertreter nicht entlassen dürfen. Der Ex-Präsident der Personalkommission des "Tages-Anzeigers" bekommt vor Gericht recht. Sein Arbeitgeber hat ihm missbräuclich gekündigt. Das Zürcher Arbeitsgericht sprach einen langjährigen Journalisten des "Tages-Anzigiers" drei Monatslöhne Entschädigung zu. Zahlen muss den Betrag Tamedia als Herausgeberin der Zeitung. Im Mai 2009 hatte sie Daniel Suter nach 22 Jahren auf der Redaktion entlassen und dem heute 60-jährigen eine Frühpensionierung angeboten. (...). "Das lange Warten hat sich gelohnt", sagt Suter und hofft, das Ganze sei Tamedia eine Lehre. Die Gewerkschaft Comedia, die ihn unterstützt, schreibt von "einem höchst erfreulichen Urteil". (...). Thomas Knellwolf. Tages-Anzeiger. Dienstag, 20.7.2010
20.07.2010 Zürich
Arbeitsgericht
Bund, Der
Comedia
Personen
Tages-Anzeiger
Daniel Suter
Betriebskommission
Entlassung
Stärkerer Kündigungsschutz für Personalvertreter. Zürcher Arbeitsgericht rügt Tamedia wegen missbräuchlicher Kündigung und widersprict Bundesgericht. Einem Personalvertreter darf während Sozialverhandlungen nicht gekündigt werden, sagt das Zürcher Arbeitsgericht. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Medienkonzern Tamedia war sich seiner Sache sicher: Als er vor gut einem Jahr in den Redaktionen von "Tages-Anzeiger" und "Bund" gut 50 Stellen abbaute, entliess er auch vier Vertreter der Personalkommissionen. Selbst das Bundesgericht habe in einem Entscheid wirtschaftliche Umstrukturierung als "objektiven Grund" zugelassem, um arbeitsrechtlich besonders geschützte Personalvertreter entlassen zu können, so Tamedia. (...). Christian Mensch. Basler Zeitung. Dienstag, 20.7.2010
13.04.2010 ZH Kanton
Arbeitsgericht
Kantonsrat


Einheitliche Arbeitsgerichte. Der Kantonsrat will nur Friedensrichter als Schlichter. Nicht ganz so lange wie über das Handelsgericht, aber nicht minder kontrovers hat der Kantonsrat an der Sitzung vom Montag, 12.4.2010 über die künftige Ausgestaltung der Arbeitsgerichte debattiert. Grund dafür waren ebenfalls die Vorgaben des Bundes mit seinen neuen Prozessordnungen, die Anfang 2011 in Kraft treten sollen. Und diese künftigen, ersten eidgenössischen Prozessrechte verlangen unter anderem, dass jedem Verfahren vor Arbeitsgericht zwingend eine Schlichtungsverhandlung vorauszugehen hat. (...). Brigitte Hürlimann. NZZ. Dienstag, 13.4.2010

19.03.2010 Neuenburg
Arbeitsgericht
Personen
Unia Neuenburg
Work
Catherine Reid
Arbeitsgerichte
Löhne
Lohnklage gegen die Migros. Vor dem Neuenburger Arbeitsgericht wurde Mitte Februar die Lohnklage von Catherine Reid gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin Migros verhandelt. Das Gericht befragte frühere Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Damit will es abklären, ob die Tätigkeiten von Catherine Reid bezüglich Verantwortung und Beschwerlichkeit als gleichwertig mit jenen ihrer Kolleginnen und Kollegen einzustufen seien. Die ehemalige Migros-Angestellte verdiente monatlich 300 Franken weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Der Fall des Unia-Mitgliedes Reid stösst auf internationales Interesse. Bei der Verhandlung in Neuenburg war auch ein deutsches Fernsehteam anwesend. Work. Freitag, 19.3.2010
05.02.2010 LU Kanton
Arbeitsgericht
Gewerkschaftsbund
Work

Arbeitsgerichte
Richter
Verwaltungsreform
Fachrichter nicht abschaffen. Sozialpartnerschaftliche Einigkeit: Der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband wehren sich im Kanton Luzern gegen die Abschaffung der Fachrichter an den Arbeitsgerichten. Diese sollen im Zuge der Neuorganisation der Gerichte abgeschafft werden. Dabei brächten sie unersetzliches Konw-how aus der Praxis mit, argumentieren Gewerkschaften und Gewerbe. Die paritätische Vertretung in den Arbeitsgerichten erhöhe zudem die Akzeptanz der Urteile. Work 5.2.2010
15.05.2009 BE Kanton
Arbeitsgericht

GKB
Grosser Rat

Arbeitsgerichte: Einigung möglich. Die vorberatende Kommission des Berner Grossen Rates ist von der geplanten Abschaffung der Arbeitsgerichte abgerückt. Sie ist in praktisch allen Punkten den Forderungen der Gewerkschaften gefolgt, unter anderem beim flächendeckenden Zugang, bei der paritätischen Zusammensetzung und der Streitwerterhöhung auf 15'000 Franken. Nur das Kind beim Namen nennen wollen die Bürgerlichen nicht. Obwohl faktisch Arbeitsgerichte vorgesehen sind, werden sie nicht explizit erwähnt. Der Gewerkschaftsbund appalliert nun an den Regierungsrat, dies nachzuuholen. Work 15.5.2009

15.05.2009 Bern
Arbeitsgericht
Unia Region Bern

Löhne
Deutscher erhält mehr Lohn. Ein gelernter Handwerker aus Deutschland hat in der Schweiz denselben Lohn zu erhalten wie einheimische Kollegen. Dies hat laut der Gewerkschaft Unia nach dem Berner Arbeitsgericht jetzt auch das Obergericht entschieden. Es habe die Nichtigkeitsbeschwerde eines Temporärbüros gegen den Entscheid des Berner Arbeitsgerichtes von Ende Januar dieses Jahres abgewiesen, wie die Unia gestern mitteilte. Beim Urteil handle es sich um einen wichtigen Grundsatzentscheid zum Schutz vor Lohndumping, schreibt die Gewerkschaft. (...). Bund 15.5.2009
13.05.2009 BE Kanton
Arbeitsgericht

Grosser Rat
Kompromiss bei den Arbeitsgerichten. Mit der neuen Justizreform verschwinden die heutigen Arbeitsgerichte. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates befürwortet nun jedoch im Vorfeld der zweiten Lesung eine Kompromisslösung. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15'000 Franken sollen künftig die Regionalgerichte in paritätischer Dreierbesetzung (Gerichtspräsident und je ein Fachrichter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) urteilen. Die zweite Lesung findet im Juni statt. Bund 13.5.2009
13.05.2009 BE Kanton
Arbeitsgericht
Personen
Corrado Pardini
GKB
Grosser Rat
Nur ein Wort fehlt. Weil die Arbeitsgerichte nicht explizit erwähnt sind, drohen Gewerkschafter mit dem Referendum gegen die Justizreform. Materiell wäre der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern (GKB) jetzt zufrieden mit der Justizreform. In der ersten Lesung im Grossen Rat lagen sich GKB-Co-Präsident Corrado Pardini (SP, Lyss) und Adrian Kneubühler (FdP, Nidau), Präsident der vorberatenden Kommission, wegen der Arbeitsgerichte in den Haaren. Schliesslich stellte Kneubühler für die zweite Lesung, die in der Juni-Session stattfinden wird, einen Kompromiss in Aussicht. Dieser liegt jetzt vor: Wie die Gewerkschafter wünschten, werden die regionalen Gerechte in paritätischer Dreierbesetzung arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einenm Streitwert von 15'000 Franken beurteilen.Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die Fachrichter vorschlagen, Berufsverbände und Gewerkschaften erhalten zudem ein Vertretungsrecht, können also vor Gericht für ihre Klienten sprechen. In einem anderen Punkt aber kommt die vorberatende Kommission dem GKB nicht entgegen: Sie lehnt es ab, die paritätisch zusammengesetzten Regionalgerichte explizit als Arbeitsgerichte zu bezeichnen. Damit kann sich der GKB  nicht abfinden, wie er gestern itteilte. (...). BZ 13.5.2009
01.05.2009 Yverdon
Arbeitsgericht
Comedia
Personen
Carole Aubert
Kündigung
Gericht gibt Comedia Recht. Erfolg für Comedia. Ein Angestellter der M+S Reliure SA inYverdon erhielt nach über 20-jähriger Tätigkeit für das Unternehmen die Kündigung. Der Grund: Er war Hals über Kopf zu seiner Schwiegermutter gereist, die in Süditalien im Sterben lag. Zuvor hatte er sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Nun hat ihm das Gericht eine Entschädigung zugesprochen - seine Stelle ist er trotzdem los. Der Fall ereignete sich im Frühling 2007. Ein Angestellter der Buchbinderei M+S Reliure SA im Waadtland erscheint im April 4 Tage und im Mai 5 Tage nicht zur Arbeit, weil er seine Frau zu deren schwerkranken Mutter nach Süditalien begleiten will. (...). Mit Foto. Carole Aubert. Comedia-Magazin, Nr. 5, Mai 2009
10.04.2009 Bern
Arbeitsgericht
Unia Biel-Seeland

Löhne
Temporärarbeit
Gericht verhindert Lohndruck. Die meisten Deutschen, die im Bauhaupt- und Nebengewerbe arbeiten, werden durch Temporärbüros vermittelt. So auch ein Maurer mit deutschem Gesellenbrief, dem Pendant zur Lehrabschlussprüfung. Ein Berner Temporärbüro hatte den Deutschen zu einemn tieferen Lohn vermittelt als ihn ein gelernter Schweizer Maurer erhält. Dagegen hat der deutsche Maurer beim Arbeitsgericht der Stadt Bern geklagt, untersützt von der Unia. Er verlangte einen Lohn auf Schweizer Niveau. Das Arbeitsgericht gab dem Maurer Recht. Er erhält die Differenz zum höheren Lohn zurückbezahlt. "Dieses Urteil mindert den generellen Lohndruck im Baugewerbe", zeigt sich Jesus Fernandez von der Unia erfreut. Strada Nr. 22, 10.4.2009
02.04.2009 Bern
Arbeitsgericht


"Es wird hart gekämpft". Das Arbeitsgericht Bern stellt sich auf die Wirtschaftskrise und eine ungewisse Zukunft ein. Warum gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft? Mit dieser und weiteren Fragen hat sich das Arbeitsgericht Bern gestern befasst. An Arbeit mangelt es dem Gericht nicht. Kurz vor Schalterschluss ist das Wartezimmer noch voll besetzt. Dutzende von Personen wollen an diesem Tag Auskunft darüber, wie sie sich verhalten sollen. Allesamt stehen sie in einem Konflikt mit ihrem Arbeitgeber. (...). Daniel Vonlanthen. Bund 2.4.2009
24.02.2009 BE Kanton
Arbeitsgericht
GKB

Arbeitsgerichte
Grosser Rat
Arbeitsgerichte. Entscheidet das Volk? Sagt der Grosse Rat Nein zu kantonsweiten Arbeitsgerichten, will der Gewerkschaftsbund, dass das Volk an der Urne entscheidet. Verfahren und Strukturen zu vereinfachen ist ein Ziel der Justizreform. Darum hat die vorberatende Grossratskommission zur Umsetzung der Justizreform letzte Woche mit 13:4 Stimmen Nein gesagt zur Einführung von besonderen Arbeitsgerichten. Der Regierungsrat hattte für ein Ja plädiert. Jetzt muckt der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern (GKB) auf und droht mit dem Volksvorschlag. Schliesse sich der Grosse Rat der Empfehlung der Kommission an, werde der GKB "mit einem Volksvorschlagt einen Volksentscheid erzwingen". Die Arbeitsgerichte seien nämlich "ein günstiges und effizientes Mittel zur Konfliktlösung bei individuellen Arbeitskonflikten" und hätten sich an den bestehenden Standorten bewährt. (...). BZ 24.2.2009
29.12.2008 BE Kanton
Arbeitsgericht

GKB
Grosser Rat
Regierungsrat
Arbeitsgerichte erhalten. Der Regierungsrat hat die Justizrefomr zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Bei der Reform werden die 13 erstinstanzlichen Straf- und Zivilgerichte auf 4 reduziert. Untersuchungsgerichte und Staatsanwaltschaft werden zu einer Einheitsbehörde - der Staatsanwaltschaft - zusammengefasst. Entgegen der ursprünglichen Absicht hat der Regierungsrat beschlossen, spezielle Arbeitsgerichte sowie die besondere Schlichtungskommission gegen Diskriminierung beizubehalten. Für die Arbeitsgerichte hatten sich insbesondere die Gewerkschaften eingesetzt. Der Grosse Rat behandelt die Vorlage der Justizreform in der Märzsession 2009 in erster Lesung. Die Reform soll auf Anfang 2011 umgesetzt werden. Bund 29.12.2008
23.05.2008 BE Kanton
St. Gallen
Abstimmung
Arbeitsgericht
Personen
Work
Oliver Fahrni
Arbeitsgericht
Auflösung
Mehr richten als schlichten. Neues Juristenfutter: Die Arbeitsgerichte sollen abgeschafft werden. Klassenkampf von oben: Die Rechten wollen die Arbeitsgerichte schleifen. In St. Gallen kommt es zur Schlacht, in Bern rasseln die Säbel. Statt kostenlose LaienrichterInnen sollen teuere Juristen die Arbeitskonflikte regeln. (…). Mit Foto. Oliver Fahrni. Work 23.5.2008
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