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19.05.2017
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LU Kanton
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Personen Pflegeheime VPOD Luzern
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Martin Wyss
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Pflegeheime Privatisierung Volltext
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Keine Privatisierung zulasten des Personals. Ein Gespenst geht um im Kanton Luzern. Aufgrund jahrelanger bürgerlicher Finanzpolitik fehlt heute vielen Gemeinden das Geld, um dringend benötigte Investitionen in die maroden Pflegeheime zu tätigen. Doch anstatt zuzugeben, dass man das benötigte Geld für die betagten Menschen nicht beisammen oder es anderweitig verwendet hat, ist es en vogue, das Tafelsilber inklusive den BewohnerInnen und dem gesamten Personal zu verscherbeln und die Pflegeheime zu privatisieren. Genau dieser Vorgang hat gestern auch in Kriens stattgefunden. Die Gewerkschaft des Gesundheitsbereichs VPOD macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass unsauber vorbereitete Privatisierungen oft mit massiven Verschlechterungen beim Kündigungsschutz, der betrieblichen Mitsprache und nicht zuletzt auch bei der demokratischen Kontrolle der Pflegebedingungen einhergehen. Dies wird unweigerlich die Qualität der Pflegeleistungen verschlechtern. Trotzdem will nun auch die Gemeinde Kriens ihre Heime auslagern. „Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wie eine Gemeinde fast 400 Angestellte entlassen und in eine private AG überführen kann, ohne die zukünftigen Arbeitgeber und die zuständige Gewerkschaft an einen Tisch zu holen und faire Konditionen zu vereinbaren“, ärgert sich Martin Wyss, Gewerkschaftssekretär des VPOD. Der Gemeinderat behauptet, er habe das Personal ausführlich über die anstehenden Änderungen informiert. „Aufgrund zahlreicher Schilderungen des betroffenen Personals sowie einer Stellungnahme der Arbeitgeber-Anwälte wissen wir, dass dem Personal das (…). Martin Wyss.
VPOD Luzern, Medienmitteilung, 19.5.2017.
VPOD Luzern > Pflegeheime. Privatisierung. VPOD Luzern, 2017-05-19.
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10.11.2016
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LU Kanton
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VPOD Luzern
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GAV Personal Volltext
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Luzern: VPOD fordert GAV für das Kantonspersonal. Zwischen dem Kanton Luzern und der Gewerkschaft VPOD, sowie weiteren Personalverbänden besteht seit November 2009 eine Vereinbarung, in der die Zusammenarbeit in der sogenannten Sozialpartnerschaft geregelt ist. In dieser Vereinbarung ist das Ziel einer „ausserparlamentarischen Konsensfindung in Bezug auf Personal- und Sozialthemen“ definiert, die durch Verhandlungen erzielt werden soll, bevor die Regierung einen Entschluss gefällt hat. In den vergangenen Jahren hat die Regierung wiederholt gegen diese Vereinbarung verstossen. Die strikte Verhandlungsverweigerung, an welcher der Kanton als Arbeitgeber im Zuge der Massnahme des KP17 festgehalten hat, sind ein erneuter Vertrauensbruch und eine Missachtung der gegenseitigen Vereinbarung. Um die Sozialpartnerschaft zu retten, zu welcher die Regierung per Personalgesetz verpflichtet ist, wurde am 24. Oktober eine ausserordentliche Sitzung der Sozialpartner einberufen. Von Arbeitgeberseite herrschte Konsens darüber, dass sich der zuständige Finanzdirektor Schwerzmann nicht an die von ihm unterzeichnete Vereinbarung halten kann. Im Gegenteil wurde das Ziel einer Konsensfindung zwischen Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite als „utopisch“ bezeichnet. Damit bricht Regierungsrat Schwerzmann erneut sein Wort und gesteht offen, dass sogar seine Unterschrift kein Garant für getroffene Abmachungen ist. „Dieses Eingeständnis kommt einer Kapitulation gleich. (…). Martin Wyss.
VPOD Luzern, 10.11.2016.
VPOD Luzern > GAV. Kantonsangestellte. VPOD Luzern, 2016-11-10.
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06.12.2013
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LU Kanton
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Kantonsspital Personen VPOD Luzern
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Beat Ringger
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Arbeitsgesetz Löhne Volltext
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Kantonsspital Luzern: Arbeitsgesetz gilt. Der VPOD freut sich über ein Grundsatzurteil des Kantonsgerichts, wonach das Luzerner Kantonsspital dem Arbeitsgesetz unterstellt ist. Mit Enttäuschung nimmt der VPOD aber davon Kenntnis, dass das Gericht es für rechtens hält, wenn Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz tiefer als mit dem üblichen Lohn entschädigt wird. Diesbezüglich wird ein Weiterzug des Urteils geprüft. Das Kantonsgericht Luzern hält in einem Urteil vom November 2013 fest, dass das Luzerner Kantonsspital dem Arbeitsgesetz unterstellt ist. Es ist erfreulich, dass diese Tatsache, auf die der VPOD seit Jahren hinweist, nun endlich gerichtlich bestätigt ist. Das Urteil entstand aus einer Klage von zwei VPOD-Mitgliedern, welche für ihren Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz den üblichen Lohn einforderten.(...).Beat Ringger.
VPOD Schweiz, 6.12.2013.
VPOD Luzern > Kantonsspital Luzern. Arbeitsgesetz. VPOD. 2013-12-06.
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07.11.2012
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Luzern
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Demonstration Personen VPOD Luzern
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Rebekka Bolzern
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Demonstration Sparmassnahmen Volltext
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VPOD Luzern. Medienmitteilung zum kantonalen Sparpaket . Kanton spart auf Buckel des Personals. Der VPOD Luzern lehnt das heute vom Regierungsrat vorgestellt Sparprogramm ab. Der Kanton Luzern spart auf dem Buckel des kantonalen Personals und baut seine Leistungen auf unsoziale Weise ab. Der Kanton betreibt eine unverantwortliche Personalpolitik und manövriert sich als attraktiver Arbeitgeber selbst ins Abseits. Der VPOD Luzern lehnt Sparmassnahmen die das Personal betreffen entschieden ab. (...).
VPOD Luzern online, 7.11.2012.
VPOD Luzern > Demonstration. Sparmassnahmen 24.11.2012..doc.
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26.01.1996
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Schweiz
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Familienausgleichskasse Personen VPOD Luzern
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Daniel Murer
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Familienausgleichskasse Leistungen Volltext
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Erfolgreiche Intervention des VPOD Luzern. Praxisänderung der Ausgleichskasse wird zurückgenommen. Per 1. Juli 1995 strich die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern die Kinderzulagen von teilzeitlich tätigen Personen, deren Partner/in Leistungen einer anderen Kasse erhalten, ungeachtet deren Höhe. Dank dem Einsatz des VPOD muss die Kasse ihre willkürliche Praxisänderung zurücknehmen und die ausstehenden Beiträge rückwirkend vergüten. Ein Fallbeispiel: Frau X arbeitet zu 50 Prozent als Lehrerin im Kanton Luzern, ihr Ehemann ist zu 50 Prozent im Kanton Zug angestellt. Bis Ende Juni 1995 erhielt Frau X 50 Prozent Kinderzulagen von der kantonalen Familienausgleichskasse des Kantons Luzern, während ihr Ehemann die restlichen 50 Prozent im Kanton Zug bezog. Ohne vorherige Ankündigung wurden Frau X nun auf 1. Juli 1995 die Kinderzulagen gestrichen. Reiner Willkürakt. Die Familienausgleichskasse begründete diese Praxisänderung: „Können für ein Kind Leistungen aufgrund anderer Zulagenordnungen oder gleichartiger ausländischer Regelungen bezogen werden, findet dieses Gesetz (über die Familienzulagen, Red.) ungeachtet der Höhe dieser Leistungen keine Anwendung. Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Bestimmung haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern und Ihr Arbeitgeber darf Ihnen ab sofort, d.h. ab 1. Juli 1995, keine Kinderzulagen mehr ausrichten“. Dieser angeführte Artikel 12 wurde bei der Gesetzesrevision jedoch nur marginal (…).. Daniel Murer.
Der öffentliche Dienst, 26.1.1996.
Personen > Murer Daniel. Familienausgleichskasse. Leistungen. OeD, 1996-01-26.
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04.05.1988
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Luzern
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Kantonalbank Personen SGB VHTL VPOD Luzern
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Rudolf Meier Louis Schelbert
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Arbeitsgesetz Kiga Nachtarbeit Volltext
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Nachtarbeit bei der LKB ist illegal. Vom Umgang mit dem Nachtarbeitsverbot für Frauen. (SGB) Die Luzerner Kantonalbank (LKB) umgeht das bestehende Nachtarbeitsverbot für Frauen: in der elektronischen Datenverarbeitung am Hauptsitz sind Frauen und Männer im Dreischichtbetrieb beschäftigt. Das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) duldet die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Nicht so die Gewerkschaften: sie fassen gerichtliche und parlamentarische Schritte ins Auge. Bis gegen zwei und drei Uhr nachts strahlt die Beleuchtung der LKB regelmässig vom ersten Stock auf die Strasse herunter. Stehen Quartals- und Jahresabschlüsse an, gehen die Lichter gar nicht erst aus: dann wird rund um die Uhr gearbeitet. In die Nachtarbeit sind auch Frauen eingespannt, obwohl die gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Das Arbeitsgesetz, das etwa 1990/1991 revidiert werden soll, sieht zwar Ausnahmen von Nachtarbeitsverbot für Frauen vor. Nur: diese greifen jedoch im vorliegenden Fall allesamt nicht. (...).
Louis Schelbert.
VHTL-Zeitung, 4.5.1988.
VHTL > Nachtarbeit. LKB Luzern. 4.5.1988.doc.
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12.04.1927
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Luzern
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Arbeiterunion Personen VPOD Luzern
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Robert Grimm
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1. Mai Bauamt Versammlung Volltext
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VPOD Luzern. Gruppe Bauamt. Dem neuen Arbeitsprogramm unserer Sektion entsprechend, hat unsere Gruppe Dienstag, den 12. April 1927, die einleitende Versammlung abgehalten. Der Besuch hätte ein besserer sein dürfen, da die Versammlung rechtzeitig im Versammlungsanzeiger unseres Verbandsorgans publiziert war. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, dass in Zukunft (...).
Der öffentliche Dienst, 1927-04-22.
VPOD Luzern > Bauamt. Versammlung 1927-04-12.doc.
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04.02.1927
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Luzern
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Arbeiterunion IGB Internationaler Gewerkschaftsbund Unionsdruckerei VPOD Luzern
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Bildungsausschuss Dienst- und Besoldungsordnung GV Volltext
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VPOD Luzern. Die GeneraIversammlung unserer Sektion vom letzten Freitag war gut besucht, obschon noch eine Anzahl Kollegen an der ebenfalls wichtigen öffentlichen Versammlung der Mieter teilnahmen. Die reichhaltige Traktandenliste über die regelmässigen Jahresgeschäfte war rasch abgewickelt, dank guter Vorbereitung durch den Vorstand und dank des guten Geistes, der in der Versammlung obwaltete. (...).
Der öffentliche Dienst, 4.2.1927.
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28.08.1925
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Luzern
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Löhne VPOD Luzern
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Lohnabbau Volltext
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VPOD Luzern. Unseren Kollegen diene zur Kenntnis, dass in der allernächstem Zeit wiederum eine Sektionsversammlung stattfinden wird, nachdem die allgemeine Ferienzeit vorüber ist und der Moment eintritt, wo gewerkschaftlich und politisch wiederum regere Tätigkeit sich entfalten wird. Aber auch während dieser ruhigen Zeit war der Vorstand nicht müssig und hat mit lebhaftem Interesse speziell unser gegenwärtiges Hauptpostulat, die Aufhebung des Lohnabbaues, verfolgt. Der Stadtrat hat kürzlich auch das Wiedererwägungsgesuch abgelehnt und hat in seiner Begründung auf die Lohnunterschiede zwischen 1913 und 1925 hingewiesen. (...).
Der öffentliche Dienst, 28.8.1925.
VPOD Luzern >Lohnabbau. Luzern. 28.8.1925.
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