Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 22

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
06.11.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Gabriela Medici
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
Probleme der zweiten Säule angehen: Es braucht Rentenverbesserungen. Reaktion auf den Bundesratsentscheid zum Mindestzins. Die Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne. Während die Gewinne der Firmen und Versicherungen, der Nationalbank und des Bundes weiterhin zunehmen, sollen die Erwerbstätigen auf eine existenzsichernde Rente verzichten und sinkende Renten in Kauf nehmen. Diese Abwärtsspirale muss ein Ende haben! (…).  Gabriela Medici.
SGB, 6.11.2019.
Personen > Medici Gabriela. Pensionskasse. Mindestzinssatz. SGB, 2019-11-06.
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06.11.2019 Schweiz
Pensionskasse
Travail.Suisse

Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
Richtiger Bundesratsentscheid zum BVG-Mindestzins. Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 1 Prozent zu belassen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid richtig. Zwar liegen die Langfristzinsen in diesem Jahr wieder tiefer. Gleichzeitig entwickelte sich aber die Performance der Anlageportfolios der Pensionskassen sehr positiv. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der BVG-Kommission. Der Mindestzinssatz ist von hoher Wichtigkeit für die Arbeitnehmenden. Insbesondere gewinnorientierte Versicherungsgesellschaften schreiben ihren Versicherten häufig nur den vorgeschriebenen Mindestzinssatz gut. Nur eine faire Verzinsung des Alterskapitals führt aber zu anständigen Pensionskassenrenten und zum wichtigen Beitrag des sogenannt dritten Beitragszahlers. Der Mindestzinssatz hat die Aufgabe, diesen Beitrag zu sichern, unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sich aus der Entwicklung an den Finanzmärkten ergibt. An den Finanzmärkten zeigen sich aktuell zwei gegensätzliche Entwicklungen: Einerseits sind die Langfristzinsen – beispielsweise die Renditen auf 10-jährigen Staatsanleihen – weiter gesunken. Andererseits entwickelte sich die Performance von typischen Pensionskassen-Anlageportfolios in diesem Jahr sehr positiv. (…).
Travail.Suisse, 6.11.2019.
Travail.Suisse > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Travail.Suisse, 2019-11-06.
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07.11.2018 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Daniel Lampart
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen. SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1,25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben. Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten (…). Daniel Lampart.
SGB, 7.11.2018.
Personen > Lampart Daniel. Pensionskassen. Mindestzinssatz. SGB, 2018-11-07.
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07.11.2018 Schweiz
Pensionskasse
Travail.Suisse

Mindestzinssatz
Pensionskasse
Volltext
BVG Mindestzins: Entscheid für Stabilität. Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 1 Prozent zu belassen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nachvollziehbar, obschon es auch gute Gründe für eine Erhöhung gegeben hätte. Es ist ein Entscheid für Stabilität. Der Mindestzinssatz ist für die Arbeitnehmenden eine sehr wichtige Grösse. Er gibt den Versicherten eine gewisse Sicherheit, dass neben Beiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebern auch der sogenannt dritte Beitragszahler einen Beitrag ans Alterssparen leistet. Gerade die gewinnorientierten Versicherungsgesellschaften schreiben ihren Versicherten strikt nur den vorgeschriebenen Mindestzinssatz gut. Andere Vorsorgeeinrichtungen beteiligen die Versicherten darüber hinaus, wenn es die Ergebnisse zulassen. Grundsätzlich begrüsst Travail.Suisse die neue Formel als Indikator zur Herleitung des Mindestzinssatzes. Sie bildet das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen etwas besser ab. Beim Entscheid sollen zudem auch die weiteren Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Diese sind momentan ermutigender als auch schon. So hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen letztes Jahr dank guter Renditen weiter verbessert. Dies würde für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes sprechen. Vor dem Hintergrund der bescheidenen Renditen im laufenden Jahr und den stärkeren Schwankungen ist der Entscheid des Bundesrates für Stabilität beim BVG-Mindestzinssatz aber nachvollziehbar. (…).
Travail.Suisse, 7.11.2018.
Travail.Suisse > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Travail.Suisse, 2018-11-07.
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29.10.2018 Schweiz
Pensionskasse
Unia Schweiz

Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
Der Rentenklau geht weiter. Der Bundesrat entscheidet in den nächsten Tagen darüber, zu welchem Mindestzinssatz die Guthaben der 2. Säule im Jahr 2019 verzinst werden sollen. Eine Senkung des Zinssatzes würde nicht nur das Vertrauen in die 2. Säule erschüttern, sondern hätte längerfristig auch tiefere Renten zur Folge. Das kommt für die Unia nicht in Frage. Bei der Höhe der Leistungen soll das Volk das letzte Wort haben. Die Mehrheit der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz auf 0,75 Prozent zu senken (für 2018 beträgt der Zinssatz 1%). Während die Versicherungsgesellschaften der BVG-Kommission vorschlugen, den Zinssatz auf 0,25 Prozent zu senken, empfahlen die Gewerkschaften eine Erhöhung auf 1,25 Prozent, um durch einen Teuerungsausgleich zumindest die Werterhaltung des Kapitals der Versicherten zu garantieren. Rückkehr der Inflation und Rentensenkung. Falls der Bundesrat der Empfehlung der Kommission folgen sollte, spricht viel dafür, dass die Renten der Versicherten längerfristig noch mehr schrumpfen werden. Den Schätzungen des Seco und der KOF zufolge dürfte die Inflation im nächsten Jahr mindestens 1 Prozent betragen. Eine Senkung auf 0,75 Prozent würde bedeuten, dass das von den Versicherten in der 2. Säule angesparte Kapital an Wert verliert. Dazu kommt, dass die Pensionskassen ihren Umwandlungssatz weiterhin massiv senken. Die Versicherten werden somit doppelt bestraft: durch einen Wertverlust ihres Kapitals und (...).
Unia Schweiz, Medienmitteilung,  29.10.2018.
Unia Schweiz > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Unia Schweiz, 2018-10-29.
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04.09.2018 Schweiz
Personen
SGB
Thomas Zimmermann
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren. Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch. Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen. Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. (…). Thomas Zimmermann.
SGB 4.9.2018.
Personen > Zimmermann Thomas. Pensionskassen. SGB, 2018-09-04.
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04.09.2018 Schweiz
Pensionskasse
Travail.Suisse

Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
BVG-Kommission gefährdet mit Mindestzins-Senkung auf 0,75 Prozent das Vertrauen in die 2. Säule. Heute hat die BVG-Kommission beschlossen, dem Bundesrat für 2019 den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent zu senken. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die Kommission hätte gemäss Unterlagen gute Gründe gehabt, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen. Umso mehr als dass die Pensionskassen gute Renditen erzielen. Der Entscheid wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule nicht stärken. Für Travail.Suisse ist der heutige Entscheid der BVG-Kommission unverständlich. Die Pensionskassen erzielten letztes Jahr Renditen zwischen 6 und 8 Prozent. Sie konnten ihre Deckungsgrade stark erhöhen und Wertschwankungsreserven anhäufen. In dieser wirtschaftlich sehr guten Zeit den Mindestzinssatz um 0,25 Prozent zu senken, wird von den Versicherten nicht verstanden. Für Travail.Suisse ist klar, dass die Versicherten stärker an den Erfolgen zu beteiligen wären. Grundsätzlich begrüsst Travail.Suisse, dass die BVG-Kommission eine weitere, neue Formel zur Herleitung des Mindestzinses entwickelt hat. Sie bildet das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen etwas besser ab. Sie ist aber immer noch sehr vorsichtig, da die für die Rendite gegenwärtig entscheidenden Anlagekategorien Aktien und Immobilien weiterhin zurückhaltend berücksichtigt werden. Für Travail.Suisse ist deshalb klar, dass auch die neue Formel nur als ein Indikator verwendet werden kann und die weiteren Rahmenbedingungen mitentscheidend sind. (…).
Travail.Suisse, 4.9.2018.
Travail.Suisse > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Travail.Suisse, 2018-09-04.
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03.09.2015 Schweiz
AHV
Personen
SGB
Ständerat
Doris Bianchi
AHV-Renten
Mindestzinssatz
Rentenalter
Volltext
AHV ist zu stärken, nicht zu schwächen. Herbstsession I: Altersvorsorge 2020 im Erstrat. In der Herbstsession wird der Ständerat die Revision Altersvorsorge 2020 behandeln. Seine vorberatende Kommission (SGK-S) hat die Vorlage des Bundesrates wesentlich umgestellt und verbessert. Sie möchte auf die Verschlechterungen bei der AHV verzichten und schlägt stattdessen eine Verbesserung der AHV-Altersrenten vor. Nicht eliminiert hat die Kommission leider die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre. Die Kommission schlägt gar vor, mit der Anhebung bereits im Jahr der Inkraftsetzung zu beginnen, und zwar in 4 Schritten um jeweils 3 Monate. Die Übergangsphase wird dadurch auf 3 Jahre verkürzt. Nach dem Vorschlag der SGK-S würde die Erhöhung bereits ab 2018 beginnen; 2021 wäre sie abgeschlossen. Von der schrittweisen Erhöhung wären Frauen ab Jahrgang 1954 betroffen. Für Frauen mit Jahrgang 1956 und jünger würde Rentenalter 65 gelten. Ein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen ist nicht mehr vorgesehen. Die Kommission hält auch an der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% fest. Sie spricht sich immerhin für den Erhalt des Leistungsniveaus mittels Kompensationsmassnahmen aus. Aber die Verschlechterung bei der Rentenumwandlung ist massiv. (…). Doris Bianchi.
SGB, 3.9.2015.
Personen > Bianchi Doris. AHV-Renten. Ständerat. SGB, 3.9.2015.
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20.11.2013 Schweiz
AHV
SGB
Syndicom

AHV-Renten
Mindestzinssatz
Volltext

Altersvorsorge 2020 - SGB lehnt grösste Rentensenkung aller Zeiten ab. Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge in einer Gesamtschau vorantreibt. Die Methode ist gut, denn ein gestaffeltes Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt. Bei den Inhalten muss der Bundesrat jedoch andere Akzente setzen und die AHV stärken statt schwächen. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent schlägt der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Diese kann durch die Verbesserung der Legal Quote und die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule nicht wettgemacht werden. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Die krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Denn der Bundesrat ignoriert die Lebensrealität künftiger Rentner mit normalen Einkommen: Wer heute ein Monatseinkommen von 5500 Fr. hat – etwa ein Elektromonteur – erzielt nach der Pension ein tiefes Jahres-Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von etwa 36‘000 Franken. (...).

Syndicom, 20.11.2013.
Syndicom > AHV-Renten. SGB. 2013-11-20.

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30.10.2013 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Ewald Ackermann
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Volltext

Zu zaghafte Anhebung der Mindestverzinsung. Bundesrat zaudert beim BVG-Mindestzinssatz. Auch nächstes Jahr werden die Pensionskassen-Versicherten nur ungenügend an der seit mehreren Jahren besseren Ertragslage ihrer Kassen beteiligt: Die vom Bundesrat beschlossene leichte Anhebung des Mindestzinssatzes von 1.5 auf 1.75% ist viel zu tief ausgefallen. Angesichts der sehr guten Ertragslage wäre ein Mindestzinssatz von 2.25% angezeigt, wie ihn der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit den übrigen Arbeitnehmerorganisationen forderte. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7% nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. (...). Doris Bianchi.

SGB, 30.10.2013.
Personen > Bianchi Doris. Mindestzinssatz. SGB. 2013-10-30.

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11.10.2013 Schweiz
Partei der Arbeit
Pensionskasse
Personen
Vorwärts
Siro Torresan
AHV-Renten
Mindestzinssatz
Volltext

Die 2. Säule unter Dauerbeschuss. Die FdP hat im Nationalrat zwei Motionen durchgebracht, welche die Regelungen bei den Pensionskassen „entpolitisieren“ sollen: Umwandlungssatz und Mindestsatz sollen den extremen Schwankungen des Finanzkapitals ausgesetzt werden. Die Linke ist einmal mehr gefordert, sie braucht auch eine glaubwürdige Alternative zur 2. Säule. Rechnet man die verschiedenen Kürzungen und Senkungen zusammen, die in den letzten zehn Jahren bei der 2. Säule durchgeführt wurden, ergibt das total eine Rentenkürzung von 44,9 Prozent. Eine monatliche Rente von durchschnittlich 3000 Franken ist somit auf 1650 Franken geschrumpft. Dies reicht den Bürgerlichen offensichtlich noch lange nicht und die Angriffe auf die Renten gehen in voller Härte weiter. In der abgelaufenen Herbstsession hat der Nationalrat mit den Stimmen der Bürgerlichen zwei Vorstösse der FdP-Fraktion angenommen, die zu einer bedeutenden Rentenkürzung führen. (...).Siro Torresan.

Vorwärts, 11.10.2013.
Vorwärts > Pensionskass. Mindestzinssatz. Vorwärts- 2013-10-11.

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10.10.2013 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Umwandlungssatz
Volltext

Tiefere technische Zinssätze kosten 15 Milliarden Franken. Falsches und gefährliches Manöver der Pensionskassenexperten. Ende September hat die Kammer der Pensionskassenexperten den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt. Das ist falsch und gefährlich. Gefährlich, weil in der Folge 15 Mia. Franken in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssten und das Vertrauen in die Zweite Säule so strapaziert würde. Falsch, weil die Grundlagen zu diesem Entscheid nicht das tatsächliche Anlageverhalten der Pensionskassen abbilden. Die Kapitalerträge haben eine zentrale Funktion in der Finanzierung der Pensionskassenrenten. Verschiedene Zinssätze sind für die versicherten Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung. Während der BVG-Mindestzinssatz vom Bundesrat jährlich festgelegt wird und im Fokus des politischen Interesses steht, ist der technische Zinssatz weitgehend eine technokratisch bestimmte Grösse. Sie wird einzig in Expertengremien vorbestimmt.(...).Doris Bianchi.

SGB online, 10.10.2013.
SGB > Pensionskasse. Mindestzinssatz. SGB. 2013-10-10.

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11.09.2013 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Rentenklau
Volltext

Nationalrat will Rentenkürzungen am Volk vorbeischmuggeln. Mindestumwandlungssatz. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Mindestumwandlungssatz nicht mehr im Gesetz, sondern vom Bundesrat festgelegt werden. Anstatt das Stimmvolk würden die Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen-Lobby die künftige Rentenhöhe diktieren. Für den SGB muss der Mindestumwandlungssatz zwingend im Gesetz festgelegt sein. Alles andere führt zu tieferen Renten. (...). Doris Bianchi.

SGB, 11.9.2013.
SGB > Pensionskasse. Mindestzinssatz. 2013-09-11.

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29.08.2013 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext

Bundesrat soll Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben. SGB warnt vor Vertrauensverlust. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert für 2014 eine Anhebung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 2.25 %. Heute liegt dieser bei 1,5 %, obwohl die meisten Vorsorgeeinrichtungen 2012 eine weit höhere Performance erzielt hatten. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten wurde trotz dieser guten Ertragslage (7 % für 2012 nach einer Swisscanto-Umfrage 2013) meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. (...). Doris Bianchi.

SGB, 29.8.2013.
SGB > Pensionskasse. Mindestzinssatz. 2013-08-29.

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16.11.2012 Schweiz
Pensionskasse
Regierung Schweiz
SGB
Work

Mindestzinssatz
Pensionskasse
Volltext

Pensionskassen: Mindestzins bleibt bei nur 1,5 Prozent. Bern. Der Bundesrat beugt sich dem Druck der Versicherungslobby: Auch 2013 müssen Pensionskassenguthaben nur mit 1,5 Prozent verzinst werden. Die Regierung folgte dem Vorschlag der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge und entschied sich damit gegen die Versicherten. Die Pensionskassen verdienten mit dem Geld der Versicherten immer weniger, argumentiert der Bundesrat. (...).

Work. Freitag, 16.11.2012.
SGB > Mindestzinssatz. SGB. 16.11.2012.

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14.11.2012 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Regierung Schweiz
SGB
Doris Bianchi
Thomas Zimmermann
Mindestzinssatz
Pensionskasse
Volltext

Bundesrat prellt die Versicherten und missachtet Gesetz. Mindestzins bleibt bei skandalös tiefen 1,5 Prozent. Mit seinem Entscheid, den Mindestzinssatz der 2. Säule auf historisch tiefen 1,5 Prozent zu belassen, prellt der Bundesrat die Versicherten. Er trägt damit der Erholung der Aktienmärkte und dem Immobilienboom in keiner Weise Rechnung. Stattdessen missachtet der Bundesrat das Gesetz, indem er bei seinem Entscheid den Deckungsgrad der Pensionskassen berücksichtigt. Gemäss Gesetz darf der Deckungsgrad der Pensionskassen beim Entscheid über den Mindestzinssatz keine Rolle spielen. (...). Thomas Zimmermann.

SGB online, 14.11.2012.
SGB > Pensionskasse. Mindestzinssatz. 2012-11-14.doc.

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01.10.2012 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
VPOD-Magazin
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Volltext

Mindestzinssatz: Die BVG-Kommission voll und ganz im Dienst der Privatassekuranz. Goldesel soll weiter scheissen. Der SGB fordert in der beruflichen Vorsorge mit guten Gründen für 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 Prozent. In der entsprechenden Kommission jedoch haben sich die Versicherer durchgesetzt. Die Eidgenössische BVG-Kommission berät den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge. Ihre Ratschläge sind aber kaum im Interesse der Versicherten. Die Kommission empfiehlt mit grosser Mehrheit, den Mindestzinssalz auch 2013 auf 1,5 Prozent zu belassen. (...). Doris Bianchi.
 
VPOD-Magazin, Oktober 2012.
Pensionskasse > Mindestzinssatz. SGB. 1.10.2012.

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07.09.2012 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Pensionskasse
Volltext

Erhöhung liegt problemlos drin. Mindestzinssatz 2. Säule. Der SGB fordert in der beruflichen Vorsorge mit guten Gründen für 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 %. In der entsprechenden Kommission jedoch haben sich die Versicherer durchgesetzt. Die Eidgenössische BVG Kommission berät den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge. Ihre Ratschläge sind aber kaum im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden. Die Kommission hat am 3. September 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Mindestzinssatz auch 2013 auf 1,5 Prozent zu belassen. (...). Doris Bianchi.

SGB, 7.9.2012.
SGB > Pensionskasse. Mindestzinssatz. 7.9.2012..doc.

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31.08.2012 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Doris Bianchi
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext

Auch Versicherte sollen vom Börsenaufschwung profitieren. BVG-Mindestzinssatz muss erhöht werden. Nächste Woche wird die BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats ihre Empfehlung abgeben, wie hoch die Pensionskassen das Kapital ihrer Versicherten im Jahr 2013 verzinsen müssen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner, den Mindestzinssatz der zweiten Säule auf 2,5 Prozent zu erhöhen. (...). Doris Bianchi.

SGB Kommunikation, 31.8.2012.
SGB > Pensionskasse. Mindestzinssatz. 31.8.2012.doc.

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01.10.2008 Schweiz
Travail.Suisse
SGB

Pensionskasse
Mindestzinssatz
Mindestzinssatz: Jetzt bloss keine Panik! SGB, Travail.Suisse und KV Schweiz fordern den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2009 nicht unter 2,25% festzusetzen. Die Vorsorgereinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Satz gemessen an den Renditen jedoch systematisch zu tief gewesen. Die Gewerkschaten warnen eindringlich davor, den Satz jetzt so tief anzusetzen, dass der Eindruck entsteht, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr. Und in besseren Zeiten müsse wieder eine substanzielle Erhöhung kommen, so der SGB. SGB. VPOD-Magazin Oktober 2008. 1.10.2008
28.01.2008 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Marie-Josée Kuhn
Mindestzinssatz
Endlich steigen die Zinsen. Bewegung bei den Freizügigkeitskonten. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG geht mit gutem Beispiel voran und erhöht die Zinsen auf Freizügigkeitskonti auf 2%. Eine Zinserhöhung haben auch verschiedene Banken beschlossen. Der Bundesrat hat die Pensionskassen verpflichtet, auf dem Alterskapital ab 2008 einen Mindestzins von 2,75% zu zahlen. Keine solche Vorschrift gibt es bei den Freizügigkeitskonti. Also bei jenen Altersguthaben, die irgendwo "zwischenlagern", weil ihre Besitzerinnen und Besitzer zum Beispiel den Job wechseln oder gar nicht mehr erwerbstätig sind. (…). Marie-Josée Kuhn. Work 28.1.2008
28.01.2008 Winterthur
Comedia
Pensionskasse
Work

Mindestzinssatz
Winterthur Leben muss Mindestzins zahlen. Unia und Comedia erkämpfen einen Sieg für die Versicherten. In einem Vergleich einigten sich die Gewerkschaften Unia und Comedia mit der Winterthur Leben. Die Versicherungsgesellschaft garantiert auf den obligatorischen Altersguthaben per sofort wieder den bundesrätlich festgesetzten Mindestzins. (…). Work 28.1.2008
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