Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 12

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
11.10.1990 Marin
Murg AG
GTCP Schweiz
SGB
SMUV Schweiz
Spinnerei Murg AG

Bundesgericht
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
Volltext

Nacht- und Sonntagsarbeit. Strenge Normen gelten weiter. ub. Ausnahmebewilligungen vom geltenden Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit für Frauen und Männer bedürfen einer äusserst sorgfältigen Prüfung. Das bestätigt das Bundesgericht mit zwei Urteilen vom 28. September. So muss die Spinnerei Murg AG genauestens nachweisen, dass ein 24-Stunden-Betrieb unentbehrlich ist für die Wahrung ihrer Konkurrenzfähigkeit; das Biga und anschliessend das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hatten sich die Sache zu leicht gemacht. Die  Microchip-Fabrik  EM Microelectronic-Marin SA darf zwar rund um die Uhr produzieren, am Sonntag aber keine Frauen einsetzen. Es handelt sich in diesem Falle nicht um eine typische Frauenarbeit, so dass Frauen am Sonntag durchaus durch Männer ersetzbar sind und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (Sonntagsarbeitsverbot) erfüllbar. (...).

VHTL-Zeitung, 11.10.1990.
GTCP Schweiz > Nachtarbeit. 11.10.1990.doc.

Nachtarbeit. 11.10.1990.pdf

06.07.1990 Genf
Marin
ILO
Personen
SGB
WOZ
Ruth Dreifuss
Marianne Ebel
Nachtarbeit
Volltext

Internationale Arbeitsorganisation lockert Nachtarbeitsverbot für Frauen. Ein fauler Kompromiss? Die Internationale Arbeitsorganisation hat zwar erstmals die Schädlichkeit von Nachtarbeit anerkannt, aber gleichzeitig das Nachtarbeitsverbot für Frauen in der Industrie gelockert. Der Gewerkschaftsbund ist befriedigt, linke Gewerkschafterinnen sind skeptisch. Seit 1919 hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in ihrer Konvention Nr. 89 die Nachtarbeit von Frauen in der Industrie verboten. In den letzten Jahren ist diese Übereinkunft von Unternehmerseite zunehmend kritisiert worden. Einige Staaten haben deshalb das Abkommen bereits gekündigt (oder gar nie unterzeichnet), andere, darunter die Schweiz, drohten mit einer Kündigung auf den nächst möglichen Termin, den Februar 1991. Um dieser Absetzbewegung entgegenzuwirken, hat die IAO-Jahreskonferenz vergangene Woche das strikte Frauennachtarbeitsverbot durchlöchert. (...).

WOZ, 6.7.1990.
WOZ > Nachtarbeitsverbot. 6.7.1990.doc.

WOZ. Nachtarbeitsverbot. 6.7.1990.pdf

10.03.1989 Marin
Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Ruth Dreifuss
Nachtarbeit
Volltext

SGB-Frauenkongress mit Schwerpunkt Nachtarbeit. Weiterhin für Nachtarbeitsverbot. Mit dem Argument der Gleichstellung von Mann und Frau wollen die Schweizer ArbeitgeberInnen das Nachtarbeitsverbot für Frauen lockern. Anstatt diese Schutzbestimmungen auch auf männliche Arbeitnehmer mit Familienpflichten auszudehnen, wie es die Gewerkschaften auch am Frauenkongress vom kommenden Wochenende fordern, setzen sie sich für die Angleichung der Rechte nach unten ein. Bw. Das  Nachtarbeitsverbot für Frauen in der Schweiz geht auf das Jahr 1877 zurück und ist in seiner Bestimmung eigentlich ein frauenfeindliches Gesetz. Seine BefürworterInnen argumentierten damals wertkonservativ, mit der „schwächeren Konstitution“ der Frau und mit deren sozialer Bestimmung als Hausfrau und Mutter, die mit Nachtarbeit nicht zu vereinbaren sei. Wichtig war auch der Schutz der Arbeiter vor der weiblichen Konkurrenz, die, wenn schon nicht tagsüber, dann doch nachts ausgeschaltet werden sollte. Gegen solch diskriminierende Regelungen wehrten sich anfangs dieses Jahrhunderts radikale Gewerkschafterinnen. Sie sahen im Nachtarbeitsverbot nur die Benachteiligung der Frau auf dem Arbeitsmarkt. (...).

WOZ 1.3.1989.

Ganzer Text

10.03.1989 Luxemburg
Marin
Ungarn
Frauen
Personen
SGB
WOZ
Ruth Dreifuss
Arbeitsgesetz
Frauenkongress
Nachtarbeit
Volltext

SGB-Frauenkongress mit Schwerpunkt Nachtarbeit. Weiterhin für Nachtarbeitsverbot. Mit dem Argument der Gleichstellung von Mann und Frau wollen die Schweizer Arbeitgeberlnnen das Nachtarbeitsverbot für Frauen lockern. Anstatt diese Schutzbestimmungen auch auf „männliche Arbeitnehmer mit Familienpflichten“ auszudehnen, wie es die Gewerkschaften auch am Frauenkongress vom kommenden Wochenende fordern, setzen sie sich für die Angleichung der Rechte nach unten ein. bw. Das Nachtarbeitsverbot für Frauen in der Schweiz geht auf das Jahr 1877 zurück und ist in seiner Bestimmung eigentlich ein frauenfeindliches Gesetz. Seine BefürworterInnen argumentierten damals wertkonservativ, mit der „schwächeren Konstitution“ der Frau und mit deren sozialer Bestimmung als Hausfrau und Mutter, die mit Nachtarbeit nicht zu vereinbaren sei. (...).

WOZ, 10.3.1989.
SGB > Nachtarbeit. Frauenkongress. 10.3.1989.doc.

SGB.Nachtarbeit. Frauenkongress. 10.3.1989.pdf

21.08.1987 Marin
Personen
SMUV Schweiz
Solothurner AZ
Ruedi Heutschi
Schichtarbeit
Sonntagsarbeit
Nagelprobe aufgeschoben. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Nagelprobe vor Gericht, ob das Arbeitsgesetz reine Sonntagsschichten zulassen könnte, wie sie der Eta und dem SMUV in Marin für eine moderne Chips-Fabrik vorschweben, findet noch nicht statt. Ruedi Heutschi. SoAZ 21.8.1987
16.01.1987 Grenchen
Marin
Biga
Solothurner AZ

Nachtarbeit
Schichtarbeit
Sonntagsarbeit
Eta beantragt beim Biga reine Wochenendschichten. Die zum Uhrenkonzern SMH gehörende Eta hält am Vorhaben fest, in ihrer Chipsfabrik in Marin NE reine Wochenendschichten einzuführen. Am Mittwoch hat die Eta das entsprechende Gesuch beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) eingericht, wie Direktor Hans Marti gegenüber der SDA ausführte. SoAZ 16.1.1987
07.01.1987 Grenchen
Marin
ETA Grenchen
Personen
SMUV Schweiz
Uhrenindustrie
Peter Graf
René Loosli
Fritz Reimann
Gilbert Tschumi
Arbeitszeit
Jugend
Verbandsvorstand
Volltext

Der Verbandsvorstand zum Vertrag mit der ETA. An seiner letzten Sitzung im alten Jahr hat der Verbandsvorstand eine eingehende Aussprache über den ebenso wegweisenden wie weitreichenden, inner- und ausserhalb der Gewerkschaften jedoch heftig diskutierten „Vertrag über die Arbeitszeitgestaltung“ zwischen dem SMUV und der ETA-Gruppe gepflogen. Zentralsekretär Kollege Gilbert Tschumi orientierte die Mitglieder des Verbandsvorstandes nochmals eingehend über den gesamtarbeitsvertraglichen Zusammenhang, in dem diese unter den neuen Kollektivvertrag in der westschweizerischen Uhrenindustrie fallende Vereinbarung steht. Er unterstrich dabei erneut, dass die Informationspolitik über das entsprechende Verhandlungsergebnis von den Vertragsparteien nicht mehr autonom bestimmt werden konnte, nachdem eine Neuenburger Tageszeitung mit einer gezielten Indiskretion eine Lawine in den Medien ausgelöst hatte. (...). Peter Graf.

SMUV-Zeitung, 1987-01-07.
SMUV Schweiz > ETA Grenchen. 1987-01-07.doc.

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18.09.1984 Grenchen
Marin
NE Kanton
SO Kanton
Frauen
Personen
SGB
Ruth Dreifuss
Arbeitsgesetz
Nachtarbeit
Volltext

Nachtarbeit von Frauen. Nach der geschlagenen Schlacht. Der Damm hat gehalten! Die Uhrwerkfirma Ebauches/ETA mit Betrieben in Grenchen und Marin hat die Bewilligung für Nachtarbeit von Frauen nicht erhalten. Der Entscheid des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes stoppt damit den Traum einer versteckten Demontage bislang erreichten Arbeitnehmerschutzes. Vor zehn Monaten wurden durch erste Kontakte zwischen der Firma und dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) Schritte in Richtung Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen in der Industrie eingeleitet. Entgegen der bisherigen Praxis traten die Verantwortlichen im Biga diesmal auf das Anliegen ein. Direktor Bonny hatte das Unternehmen sogar zu einer Eingabe ermuntert! Im Januar 1984 wurde eine solche eingereicht. Die Firma rechnete zweifellos mit einer Zusage, denn bereits ab März sollte mit Frauen-Nachtarbeit begonnen werden. (...). Ruth Dreifuss

Berner Tagwacht, 18.9.1984.
Personen > Dreifuss Ruth. Nachtarbeit. Frauen, 18.9.1984.doc.

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14.05.1984 Grenchen
Marin
SO Kanton
Frauen
Gewerkschaftsbund
Solothurner AZ
Uhrenindustrie

Nachtarbeit
Resolution
Volltext

Resolution fordert Verbot von Nachtarbeit für Frauen. als; Einstimmig verabschiedete die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbundes des Kantons Solothurn eine Resolution, worin die Respektierung des Verbotes von Nachtarbeit für Frauen gefordert wird. Die ungekürzte Resolution lautet folgendermassen: Die Absicht der Gruppe ETA SA,, die Nachtarbeit von Frauen bei den Betrieben in Grenchen (Produktion von Quarzmodulen)  und Marin (Produktion mikroelektronischer' Schaltungen) einzuführen, besteht bereits seit Monaten. Eine Bewilligung der zuständigen Instanz, des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga), die Nachtarbeit für Frauen einzuführen, wäre ein Verstoss gegen die Bestimmungen des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (Nummer 89), das am 6. Mai 1951 durch die Schweiz ratifiziert wurde und wodurch sich die Schweiz bis mindestens 1992 zu dessen Berücksichtigung verpflichtet hat, kann doch selbst die Bewilligung für Schichtarbeit von Männern nur unter gewissen Bedingungen (wirtschaftliche Unentbehrlichkeit) erteilt werden. (...). Solothurner AZ, 14.5.1984.

Gewerkschaftsbund SO Kanton > Nachtarbeit. Resolution. 14.5.1984.doc.

Nachtarbeit. Resolution. 14.5.1984.pdf

17.03.1984 Biel
Grenchen
Marin
Demonstrationen Biel
Personen
SMUV Biel
VPOD Schweiz
Gérard Berger
Christiane Brunner
Ladenöffnungszeiten
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
Volltext

Nachtarbeit? Weder für Frauen noch für Männer! Die Direktion der Gruppe Ebauches SA (Uhrenkonzern Asuag-SSIH) geht auf zwei Fronten vor. Sie bereitet in den Unternehmen, auf die sie die Hand gelegt hat, eine neue Entlassungswelle vor (Omega, Longines). Andererseits versucht sie, die Nachtarbeit für Frauen einzuführen und die Maschinen rund um die Uhr während sieben Tagen in der Woche laufen zu lassen. Gegen diesen Angriff auf eine historische Errungenschaft der Arbeiterbewegung wird die Abwehr organisiert. Das Einheitskomitee der Linken für die Verteidigung der Arbeitsplätze in der Uhrenregion hat mit einer breiten Kampagne gegen die Entlassungen und gegen die Einführung der Nachtarbeit begonnen. An einer Pressekonferenz in Biel wurden juristische und medizinische Gründe gegen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbot geltend gemacht. Eine Manifestation in Biel am 17. März vereinigte über 1500 Personen. (...). Mit Foto. Gérard Berger.

Vorwärts 22.3.1984.

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29.02.1984 Grenchen
Marin
Biga
Personen
VHTL-Zeitung
Rita Gassmann
Biga
Nachtarbeit
Volltext
Weitere Ausbeutung der Frauen? Nachdem bekannt wurde, dass das BIGA das Nachtarbeitsverbot für Frauen in industriellen Betrieben (in Dienstleistungsbetrieben gilt das Nachtarbeitsverbot nicht) lockern will, war Nachtarbeit wieder ständiges Thema bei den weiblichen Gewerkschaftsmitgliedern . Am 10. Januar 1984 reichte die Uhrenfirma ETA (Groupes de Fabriques d'Ebauches) beim BIGA eine Bewilligung zur Nachtarbeit für Frauen ein. Dies war für die Frauenkommission VHTL Anlass, die Sekretärin für Frauenfragen beim SMUV, Francesca Hauswirth, zu unserer Sitzung vom 8. Februar 1984 einzuladen, um uns die Situation aufzuzeigen. Die VHTL-Frauenkommission hat sich klar gegen Nachtarbeit für Frauen ausgesprochen. In der Uhrenfirma Ebauches in Marin und Grenchen werden mikroelektronische Schaltungen bzw. Quarzmodule hergestellt. Beide sind technologische Spitzenprodukte, beide werden von der ausländischen Konkurrenz insbesondere den Japanern, hart bedrängt. Es wurde geschrieben, in Japan werde an 340 Tagen im Jahr während jeweils 24 Stunden gearbeitet (in Japan herrscht für Frauen ein Nachtarbeitsverbot. Die Red.), in Marin bzw. Grenchen nur 220 Tage zu 16 Stunden. Deshalb wollen die beiden Betriebe von 2 auf 3 Schichten umstellen. Vorerst genügten 20 bis 30 Leute, später 40 bis 50. Ein Arbeitsplatz, so wird gesagt, koste die Unternehmer 1 Mio. Franken, zudem seien die Maschinen in 2 bis 4 Jahren veraltet. Mit dem 3-Schichten-Betrieb könnten die Kapitalkosten pro Schicht von 144 000 auf 89 333 Franken gesenkt werden. Diese Einsparung sei unerlässlich, um die …). Rita Gassmann.
VHTL-Zeitung, 29.2.1984.
Personen > Gassmann Rita. Nachtarbeit. BIGA. VHTL-Zeitung, 1984-02-29.
Ganzer Text
16.02.1844 La Chaux-de-Fonds
Le Locle
Marin
Anarchismus
Arbeiterbewegung
Personen
Fritz Brupbacher
James Guillaume
Volltext

James Guillaume. Geb. 16. Februar 1844 in London - gest. 20. Nov. 1916 in Marin. James Guillaume war zusammen mit Bakunin die Seele der anarchistischen Juraföderation, die um die siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts den Mittelpunkt des europäischen Anarchismus bildete. Demgemäss spielte er auch in der ersten Internationale mit Bakunin zusammen eine hervorragende Rolle und hat auch später in einem vierbändigen, nicht von Einseitigkeiten freien Werk, deren Geschichte beschrieben. Guillaume war der Sohn eines Uhrenmachers, der bereits in zweiter Generation ein von seinem Vater in London gegründetes Geschäft fortführte, aber im Revolutionsjahr 1848 in die Heimat zurückkehrte und es alsbald zu hohen Staatsämtern brachte. (...).

Emil Weber. Pioniere der Freiheit. Hundert Lebensbilder bedeutsamer Vorkämpfer für Freiheit, Recht und Kultur. Seite 78. Verlag Lukas Bern 1943.

Guillaume James. 16.2.1844.pdf

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