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Anzahl gefundene Artikel: 80

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19.07.2019 Schweiz
Ferien
Personen
SGB
Laura Perret Ducommun
Ferienjob
Ratgeber
Volltext
Ferienjobs: das gilt es zu beachten. Tipps zum Arbeitsrecht für SchülerInnen und Studierende. Die Ferien sind da. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Auch für sie gilt das Arbeitsrecht. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig. Wer darf was (nicht)? Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5). Wie lange? (…). Laura Perret Ducommun.
SGB, 19.7.2019.
Personen > Perret Ducommun Laura. Ferienjobs. Ratgeber. SGB, 2019-07-19.
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28.06.2019 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Martin Jakob
Ferien
Ratgeber
Volltext
Ferien nachholen, wenn ein Unfall oder Krankheit den Spass verderben. Ein kleiner Trost, falls die Erholung flachfällt. Vermiest Ihnen eine Krankheit die Ferien, ist das ärgerlich. Mit einem Arztzeugnis dürfen Sie die Ferien aber nachholen. Wer arbeitet, hat von Zeit zu Zeit das Recht auf Erholung: Dafür nämlich sind die Ferien da. Aber wie wollen Sie sich erholen, wenn Sie von schlimmen Schmerzen geplagt sind? Da müssen Sie die versprochene Erholung doch nachholen dürfen! Dürfen Sie auch - wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Einschränkung. Die erste Bedingung: Ihre Krankheit muss Sie nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch ferienunfähig machen. Verhagelt Ihben zum Beispiel ein schlimm verstauchter rechter Fuss die Wanderferien und Sie sind Chauffeuse von Beruf, wären Sie zwar am Arbeitsplatz nicht einsatzfähig. Aber ferienfähig sind Sie eben doch: Erholung, findet in diesem Fall die Rechtsprechung: sei auch möglich, wenn Sie vom Balkon aus die Berge betrachten und den Fuss hochlagern. Eine Erkrankung hingegen, die Sie länger ins Bett zwingt, regelmässige Arztbesuche oder sogar einen Spitalaufenthalt erfordert, verhindert die Erholung und macht Sie deshalb ferienunfähig. Die zweite Bedingung: ein Arztzeugnis. Möchten Sie dieses Zeugnis als Beleg für Ferienunfähigkeit verwenden, lassen Sie es sich auch entsprechend ausstellen. Es dient Ihnen als Beweismittel gegenüber der Firma und erleichtert zudem den Ärztinnen, die Sie nach Ihrer Rückreise zu Hause konsultieren, die richtige Weiterbehandlung. (…). Martin Jakob.
Work online, 28.6.2019.
Personen > Jakob Martin. Ferien. Krankheit. Ratgeber. Work online, 2019-06-28.
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29.06.2018 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Sina Bühler
Ferien
Ratgeber
Volltext
Ferien: Work sagt, was Sie wissen müssen. Sommer, Sonne, Ferien! Die meisten Angestellten machen im Sommer die langersehnten Ferien. Work erklärt, welche Regeln und Gesetze sie kennen müssen, um diese Zeit unbeschwert geniessen zu können. Je heisser es wird, desto unangenehmer wird es an vielen Arbeitsplätzen. Die Sonne brennt auf die Baustelle, die Uniform zwickt, und vor allem lockt die Sonne in die Badi. Aber das Schöne ist: Sommerzeit ist auch Ferienzeit. Das Gesetz garantiert allen Arbeitnehmenden mindestens vier Wochen Ferien im Jahr. Ausser für Jugendliche unter 20 Jahren: sie dürfen jährlich fünf Wochen Pause machen. Und wer unter 30 Jahre alt ist, hat Anspruch auf eine Woche Jugendurlaub. Dabei handelt es sich aber nicht um ¬Ferien im eigentlichen Sinn, sondern um Zeit, ein Ehrenamt in sozialen, kulturellen oder Sportorganisationen auszuüben. Es gibt Einzelarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge, die bei den Ferien mehr als das Minimum von vier Wochen vorsehen. Falls Sie nicht sicher sind, was für Sie gilt, schauen Sie nach: Hier finden Sie den Inhalt aller Gesamtarbeitsverträge: gav-service.ch. Rücksicht auf Wünsche. Ferien im Sommer halten wir oft für selbstverständlich. Doch Achtung: Wann Sie Ihre Ferientage beziehen können, entscheidet Ihr Chef oder Ihre Chefin. Sie dürfen das aber nicht willkürlich tun, sondern müssen dabei auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen. Das heisst, sie müssen beispielsweise familiäre Pflichten und damit die Schulferien beachten. Sie haben das Recht, ungefähr drei (…). Sina Bühler.
Work online, 29.6.2018.
Personen > Bühler Sina. Ferien. Ratgeber. Work online, 2018-06-29.
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02.02.2018 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Sina Bühler
Ferien
Ratgeber
Volltext
Ferienbezug: Die Firma bestimmt den Zeitpunkt. Ferien verfallen? Nur ein übles Gerücht. Nicht bezogene Ferien verliere man Ende Jahr, behaupten viele Chefs. Dabei ist das Gesetz klar. Haben Sie das auch schon gehört? „Nicht bezogene Ferientage verfallen Ende Jahr.“ Sprich: Sie können keine Ferientage in das neue Jahr hinüberziehen. Immer wieder wird das behauptet. Manchmal steht es sogar in Arbeitsverträgen. Allerdings ist das nicht nur Blödsinn, sondern sogar gesetzeswidrig. Nicht nur Sie selber, sondern auch Ihre Firma ist dafür verantwortlich, dass Sie Ihre Ferien beziehen. „Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien“, steht im Gesetz. Das heisst einerseits, dass Sie nicht einfach freinehmen können, wenn es Ihnen passt, sondern die Bewilligung Ihrer Vorgesetzten dafür brauchen. Das heisst aber auch, dass Ihre Firma Ihnen Ferientage anordnen kann - oder sogar muss -, wenn Sie das nicht selber planen. Weil Ihr Arbeitgeber die Ferien bestimmt, können Sie also nicht bestraft werden, wenn Sie noch nicht alle Ferientage bezogen haben. Nach 5 Jahren verjährt. Ein weiterer Grund ist, dass ein Ferienguthaben erst nach fünf Jahren verjährt. Diese übriggebliebenen Ferientage verbrauchen Sie aber immer zuerst. Erst dann beziehen Sie die regulären Ferien. Das heisst: Sie müssten fünf Jahre lang komplett auf Ferien verzichten, damit Ihr Guthaben verjährt. Falls Sie also vom letzten Jahr noch Ferientage übrighaben, bestehen Sie darauf, sie noch in diesem Jahr zu beziehen. Wenn das zum Problem wird, dann holen Sie sich (…). Sina Bühler.
Work, 2.2.2018.
Personen > Bühler Sina. Ferien. Ratgeber. Work, 2018-02-02.
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29.06.2017 Schweiz
Ferien
Personen
SGB
Laura Perret Ducommun
Ferienjob
Volltext
Ferienjobs: das gilt es zu beachten. Tipps zum Arbeitsrecht für SchülerInnen und Studierende. Die Ferien sind da. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Auch für sie gilt das Arbeitsrecht. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig. Wer darf was (nicht)? Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5). Wie lange? (…). Laura Perret Ducomun.
SGB, 29.6.2017.
Personen > Perret Ducomun Laura. Ferien. Ferienjobs. SGB, 2017-06-29.
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16.06.2017 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Sina Bühler
Ferien
Ratgeber
Volltext
Das grosse Work-Lexikon zur schönsten Zeit des Jahres. Ferien von A bis Z. Endlich Sommer! Endlich Ferien! Es ist die Zeit, in der die meisten Angestellten verreisen. Diese Regeln und Gesetze sollten Sie kennen. Sobald die Sonne scheint, die Badis die Saison eröffnen und das Grillgut im Grossverteiler Aktion ist, zieht es uns ins Freie. Oder gar weg. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten im Sommer verreisen. Dürfen Sie das einfach selbst bestimmen? Wie lange können Sie weg? Und was passiert, wenn in den Ferien etwas schief geht? Work erklärt alle Ferienregeln, von A wie Arbeiten bis Z wie Zeitpunkt. Arbeiten. Sie sollen sich in den Ferien erholen (siehe auch „Das offene Ohr“). Das heisst, dass Sie in dieser Zeit nicht arbeiten dürfen: Sowohl bezahlte wie auch unentgeltliche Arbeiten verletzen den Erholungszweck und sind deshalb nicht zulässig. Sie dürfen sich ausserdem ein Ferienguthaben nicht als Lohn auszahlen lassen. Mit einer einzigen Ausnahme: wenn Sie die Stelle wechseln und während der Kündigungsfrist nicht mehr alle Ferientage beziehen können. Dauer. Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz haben mindestens vier Wochen Ferien im Jahr zugute. Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, hat eine Woche mehr. Es kann aber gut sein, dass Ihr Vertrag oder Ihr Gesamtarbeitsvertrag mehr Ferien vorsieht. Schauen Sie nach: Eine Liste der Gesamtarbeitsverträge finden Sie auf www.gay-service.ch. Erreichbarkeit. Wie oben erwähnt: Ferien sind zur Erholung da. Ihr Betrieb kann während dieser Zeit nicht darauf (…). Sina Bühler.
Work, 16.6.2017.
Personen > Bühler Sina. Ferien. Ratgeber. Work, 2017-06-16.
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15.06.2017 Schweiz
Ferien
Work

Burnout
Ratgeber
Volltext
Burnout: Habe ich Ferienverbot wegen Krankheit? Wegen eines Burnouts bin Ich bis auf weiteres krankgeschrieben. Ich habe seit langem Ferien gebucht und möchte demnächst für eine Woche nach Sardinien gehen. Mein Arzt hat mir sogar dazu geraten. Wie sieht das rechtlich aus, kann meine Chefin mir die Ferien verbieten, weil Ich krankgeschrieben bin? Nein. Eine volle oder teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man nicht „ferienfähig“ ist. Massgebend ist, ob Ihr Zustand die Erholung zulässt. Sind Sie bettlägerig und müssen regelmässig zum Arzt, schliesst die Krankheit Ferien aus. Wenn die Krankheit jedoch die geplanten Ferien nicht einschränkt, diese also immer noch einen guten Erholungswert haben, dann dürfen Sie in die Ferien gehen. Darüber muss aber immer der Arzt entscheiden. Wenn er, wie in Ihrem Fall, einverstanden ist, dann müssen Sie dies der Chefin mitteilen. Die Ferienwoche wird vom Ferienguthaben abgezogen. Sie erhalten während der Ferienwoche den normalen vollen Lohn, nicht etwa Krankentaggelder. Ihre Chefin muss die Ferien also auch der Versicherung melden, damit diese die Taggelder richtig abrechnen kann. David Aeby.
Work online, 15.6.2017.
Work > Burnout. Ferien. Ratgeber. Work online, 2017-06-15.
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01.04.2017 Schweiz
Ferien
VPOD-Magazin

Pikettdienst
Rechtsschutz
Volltext
Dank juristischer Intervention erreichte der VPOD eine bessere Regelung für den Pikettdienst im Hort. Ferien, die keine sind. Das neue Arbeitszeitreglement für das Personal der Horte hatte einen Schwachpunkt: Der Pikettdienst während der Schulferien war nicht geregelt. Der VPOD sorgte für Korrektur im Sinne der Beschäftigten. Die VPOD-Rechtsschutzabteilung befasst sich nicht nur mit Einzelfällen, sondern auch mit kollektiven Anliegen der Mitglieder. So wurde der VPOD-Vertrauensanwalt beauftragt, juristisch abzuklären, wie der Bereitschaftsdienst in einem Hort während der Schulferien rechtlich zu qualifizieren sei. Konkret: Wie soll jene Zeit berechnet werden, in welcher sich die Beschäftigten während der Sommerferien Morgen für Morgen für einen Einsatz in der schulergänzenden Betreuung zur Verfügung halten müssen? Klingelt's oder nicht? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes arbeiten die übliche Arbeitszeit von 42 Stunden, die auf 39 Wochen verteilt wird. Während einer Schulferienwoche pro Jahr haben sich die Leitungspersonen für einen Einsatz bereit zu halten für den Fall, dass eine Ferienbetreuende wegen Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig ausfällt. Sie tragen sich für eine Ferienwoche ein, in der sie zur Verfügung stehen. Jeden Morgen werden sie vor 9 Uhr benachrichtigt, ob sie zu arbeiten haben oder nicht. Der Arbeitsbeginn in den Horten ist jeweils um 11.50 Uhr, wobei die Betreuerin eine halbe Stunde vorher ein-treffen muss. Falls ein Einsatz erfolgt, wird dieser separat ohne Zuschlag entschädigt. Erfolgt kein (…). Sabine Braunschweig.
VPOD-Magazin, April 2017.
VPOD-Magazin > Pikettdienst. Ferien. Rechtsschutz. VPOD-Magazin, 2017-04-01.
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28.09.2016 Genf
Lausanne
CGN Genf
Ferien
Personen
SEV Schweiz
Markus Fischer
Henriette Schaffter
CGN Genf
Ferien
Volltext
Wenn die Ferien nicht gewährt werden… reagiert der SEV. Auf den grossen Frust folgte die Vorfreude auf die Ferien. Die Aussicht auf gemeinsame Ferien mit der Familie im Herbst und Winter macht die Hochsaison-Strapazen erträglicher. Die Genfersee-Schifffahrtsgesellschaft CGN forderte diesen Frühling ihre Mitarbeitenden wie üblich auf, ihre Ferienwünsche für die Zeit zwischen April 2016 und April 2017 bekannt zu geben. Gross war dann der Frust bei den 33 Kolleg/innen mit Kindern im Schulalter, als ihnen die eingegebenen Ferien mit der Familie in den Oktober- und Weihnachtsferien verweigert wurden mit der Begründung, dass eine Dienstplanung mit diesen Ferienwünschen unmöglich sei. Weil die CGN-Mitarbeitenden schon während der Sommerschulferien keine Ferien beziehen dürfen, war der Ärger entsprechend gross. Doch Marc Formosa, Präsident der SEV-VPT-Sektion Lac Léman, packte den Stier bei den Hörnern und schlug der Direktion vor, dass der ehemalige Leiter Betrieb, mit dem er die Sache besprochen hatte, eine Dienstplanung mit diesen Ferienwünschen versuchen solle. Darauf ging die Direktion erfreulicherweise ein, und prompt gelang so eine Planung mit den Wünschen, trotz chronischem Personalmangel. Für die 33 Kolleg/innen, die viele Opfer für die CGN bringen, z.B. für Sonderfahrten immer wieder einspringen, war dies schlussendlich eine freudige, motivierende Nachricht.
Henriette Schaffter, Markus Fischer.
SEV kontakt, 28.9.2016.
SEV > CGN Genf. Ferien. SEV, 2016-09-28.
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14.07.2016 Schweiz
Ferien
Personen
SGB
Laura Perret Ducommun
Ferienjob
Ratgeber
Volltext
Ferienjobs: das gilt es zu beachten. Tipps zum Arbeitsrecht für SchülerInnen und Studierende. Die Ferien sind da. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Auch für sie gilt das Arbeitsrecht. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig. Wer darf was (nicht)? Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5). (...). Laura Perret Ducommun.
SGB, 14.7.2016.
Personen > Perret Ducommun. Ferien. Ferienjobs. SGB, 2016-07-14.
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19.11.2015 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Myriam Muff
Ferien
Kündigung
Ratgeber
Volltext
Ferien: Muss ich sie in der Kündigungsfrist beziehen? Ende Oktober habe ich die Kündigung per Ende Dezember 2015 erhalten. Am 18. November kam mein Chef und teilte mir mit, dass ich meine restlichen Ferien in der letzten Novemberwoche nehmen müsse. Ich kann meine Ferien aber nicht so kurzfristig organisieren und habe in dieser Woche zudem ein Vorstellungsgespräch. Ich würde lieber vor den Festtagen Ferien machen. Das will mein Chef aber nicht, weil wir dann immer viel zu tun haben und er mich im Geschäft braucht. Deshalb möchte ich mir die Ferien auszahlen lassen. Geht das? Myriam Muff: Ja. Es ist zwar so, dass Ferien während einer Anstellung weder durch Geld noch durch andere Vergünstigungen abgegolten werden dürfen. Das bestimmt das sogenannte Abgeltungsverbot (Art. 329 d Abs. 2 OR). Wenn aber ein Arbeitsverhältnis beendet ist, können Sie sich die nicht bezogenen Ferien unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen lassen. Nämlich dann, wenn der Bezug der Ferien bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist. Das ist bei Ihnen der Fall: Zwar darf Ihr Chef den Zeitpunkt Ihrer Ferien bestimmen. Dies immer unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Doch er muss die Ferien recht- bzw. frühzeitig anordnen. (…).
Work, 19.11.2015.
Work > Ferien. Kündigungsfrist. Ratgeber. Work, 19.11.2015.
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22.10.2015 Schweiz
Ferien
Work

Entschädigungen
Ferien
Ratgeber
Volltext
Entschädigung statt Ferien: Geht das überhaupt? Ich arbeite seit einem Jahr in einem Kleiderladen, meistens vier oder fünf Tage pro Woche. Die Anstellung ist unbefristet, und ich werde im Stundenlohn bezahlt. In meinem Vertrag steht, dass ich 8,33 Prozent des Stundenlohns als Ferienentschädigung zusätzlich bekomme. So sehe ich es auch auf meinen Lohnabrechnungen. Nun habe ich dieses Jahr vier Wochen Ferien gemacht, in dieser Zeit aber keinen Lohn erhalten. Mein Chef sagt, das sei normal, die 8,33 Prozent Ferienzuschlag, die ich erhielte, machten nämlich genau den Lohn für die vier Ferienwochen aus. Ist das korrekt? David Aebi: Nein. Betragsmässig geht die Rechnung zwar auf. Aber Ihr Chef darf Ihnen nicht einfach keinen Lohn bezahlen. Er kann also nicht die vier Wochen bezahlte Ferien im Jahr durch einen Zuschlag auf dem normalen Lohn abgelten. Das wäre nur bei sehr unregelmässigen oder sehr kurzen Arbeitseinsätzen möglich. Nicht aber in Ihrem Fall, mit einem unbefristeten Vertrag und mehreren Einsätzen pro Woche. So gesehen haben Sie für die Zeit, in der Sie in den Ferien waren, Ihren Lohn noch zugute. Diesen könnten Sie theoretisch per Ende Jahr einfordern oder auf zusätzlichen bezahlten Ferienwochen bestehen. Aber das wird der Chef in den weitaus meisten Fällen nicht verstehen und deshalb nicht gutheissen. Und deswegen den Arbeitgeber während eines laufenden Arbeitsverhältnisses einzuklagen kommt selten gut. (…).
Work online, 22.10.2015.
Work > Ferien. Lohn. Ratgeber. Work online, 22.10.2015.
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18.09.2015 Schweiz
Ferien
Work

Ratgeber
Unfallversicherung
Volltext
Unbezahlter Urlaub: Was passiert mit der Unfallversicherung? Noch bis Ende Oktober arbeite Ich voll in einem Industriebetrieb. Ab dann nehme ich für fünf Monate unbezahlten Urlaub und kehre am 1. April 2016 wieder an meine jetzige Arbeitsstelle zurück. Bin Ich während dieser Zeit noch durch meine Firma unfallversichert? Philip Thomas; Nein. Deshalb müssen Sie für diese fünf Monate entweder die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder einschliessen. Oder, und das empfehle ich Ihnen, Sie schliessen bei der Suva eine Abredeversicherung ab. Dadurch verlängert sich die Wirksamkeit der bestehenden Nichtberufsunfallversicherung um bis zu sechs Monate. Die Versicherungsleistungen bleiben gleich. So steht es im Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Achtung: Entscheiden Sie sich für diese Lösung, müssen Sie die Abredeversicherung abschliessen und bezahlen, bevor die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung endet. Also spätestens 30 Tage nachdem Sie mit der Arbeit aufgehört haben. Das ist die sogenannte Nachdeckungsfrist. (…). Philip Thomas, Unia-Rechtsabteilung.
Work, 18.9.2015.
Work > Ferien. Unfallversicherung. Ratgeber. Work, 18.9.2015.
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13.01.2015 Zürich
Ferien
VPOD Zürich Stadt und soziale Insitutionen

Ferien
Hortleiterinnen
Volltext
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/VPOD%20Z%C3%BCrich/Hortleiterinnen.%20Ferien.%20VPOD%20Z%C3%BCrich,%202015-01-13.pdfErfolg für VPOD und Zürcher Hortleiterinnen. Der VPOD Zürich ist erfreut über den Entscheid des Verwaltungsgerichts, welches die Beschwerde des VPOD bezüglich der Ferienkürzung bei den Hortleitungspersonen in der Stadt Zürich gutheisst. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Stadtratsbeschluss vom 20. März 2013 bezüglich der neuen Ferienregelung diskriminierend ist. Die Gewerkschaft VPOD hatte im Namen der Hortleitungspersonen den Stadtratsbeschluss angefochten, weil die darin enthaltene neue Ferienregelung eine Lohnkürzung von 2,1-6,8 Prozent bewirke und damit einen typischen Frauenberuf diskriminiere. Der VPOD verlangte die Beibehaltung der bisherigen Ferienreglung oder allenfalls einen Lohnausgleich. Das Verwaltungsgericht, an welches der VPOD den abweisenden Entscheid des Bezirksrates weiterzog, sieht in seinem jetzt publizierten Entscheid vom 19. November 2014 zwar keine Grundlage für die Beibehaltung der Ferienregelung, gibt dem VPOD aber darin recht, dass die Kürzung der Ferien eine lohnmässige Diskriminierung darstelle, welche behoben werden müsse. (…). Martina Flühmann.
VPOD Zürich, 13.1.2015.
VPOD Zürich > Hortleiterinnen. Ferien. VPOD Zürich, 2015-01-13.
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22.08.2014 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Myriam Muff
Gesundheitsschutz
Lohnzahlung
Volltext
Ferien: Darf ich sie mir auszahlen lassen? Ich wollte diesen Juli in der Schweiz zwei Wochen Ferien machen. Weil es aber nur geregnet hat, habe ich mich mit meiner Chefin darauf geeinigt, die Ferien zu verschieben. Da ich im Herbst aber nochmals zwei Ferienwochen geplant habe, möchte ich mir die zwei Wochen vom Sommer am liebsten auszahlen lassen. Geht das, wenn meine Firma einverstanden ist? Myriam Muff: Nein. Gemäss Obligationenrecht (Art. 329d Abs. 2 OR) dürfen Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Dieses Verbot gilt während der Anstellung grundsätzlich absolut, selbst wenn Ihre Chefin einverstanden wäre. (…). Myriam Muff.
Work, 22.8.2014.
Work > Ferien. Kompensation. Work, 22.8.2014.
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08.07.2013 Schweiz
Ferien
SGB

Ferien
Ferienjob
Kinderarbeit
Volltext

Aufgepasst – nicht alles ist gestattet! SGB-Empfehlungen zu Ferienjobs. Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht. Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. (...).

SG Datum: 8.7.2013.
SGB > Ferien. Ferienjobs. SGB. 2013-07-08.

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23.01.2013 Schweiz
Ferien
Garanto
Oberzolldirektion

Feriengeld
Oberzolldirektion
Volltext

Feriengeld bei Sondereinsätzen: Ab jetzt bezahlt! Garanto beantragte bei der Oberzolldirektion im Oktober 2012, dass alle EZV-Angestellten mit Sondereinsätzen (z.B. Fox, Tiger, Frontex), das volle Feriengeld erhalten. Der Oberzolldirektor ist auf diesen Kongressantrag vom Juni 2012 eingetreten und anerkennt die Berechtigung unserer Forderung. (...). Zentralsekretariat Garanto, 23.1.2013.

Garanto Informations-Bulletin Nr. 2-2013.
Garanto > Feriengeld bei Sondereinsätzen. 23.1.2013.doc.

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08.06.2012 Schweiz
Ferien
Personen
Reka
Work
Sina Bühler
Volltext
Ferien für Familien mit wenig Geld. Im Reka-Feriendorf richtig ausspannen. Familien-Sommerferien in der Schweiz für nur gerade 100 Franken pro Woche? Die Reka macht's möglich. Ein bisschen ausspannen, wandern, baden, spielen. Einfach einmal Zeit mit der Familie verbringen. Das geht auch mit einem kleinen Portemonnaie. Die Genossenschaft Schweizer Reisekasse (Reka) ermöglicht Menschen, die sich wenig leisten können, schöne Ferien. (...). Sina Bühler.

 

Work. Freitag, 8.6.2012.
Ferien > Reka. Schweizer Reisekasse. 8.6.2012.doc.

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07.02.2012 ZH Kanton
Ferien
Gewerkschaftsbund ZH Kanton
Initiativen Schweiz
Juso
SP ZH Kanton

Ferien
Volltext

Breites kantonalzürcherisches Komitee zur Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle" gegründet Im Kanton Zürich hat sich ein breites Komitee für die eidgenössische Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" konstituiert. Im Komitee vertreten sind neben dem Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich (GBKZ) auch die Mitgliederverbänden von Travail.Suisse, die Sektion Zürich des Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) sowie die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich VPV. Von den politischen Parteien im Kanton Zürich gehören dem Komitee AL, CSP, Grüne, SP und JUSO an. Präsidiert wird das Komitee von Beat Bloch, Präsident Travail.Suisse Zürich und Kantonsrat CSP. (...).

GBKZ, 7.2.2012.
Gewerkschaftsbund ZH Kanton > Ferien. Initiative. GBKZ. 7.2.2012.

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01.02.2012 BL Kanton
BS Kanton
ZH Kanton
Abstimmungen Zürich
Ferien
Personen
VPOD ZH Kanton
Christoph Lips
Ferien
Volltext

Abstimmungsresultat „Faire Ferien“. Alles für die Katze? Die kantonale Initiative „Für faire Ferien“, für die an vorderster Stelle der VPOD kämpfte, hat mit 38,3% Ja-Stimmen kein berauschendes Ergebnis erzielt. Über 40% Ja-Stimmen wäre als Achtungserfolg gewertet worden. Das Quantum Gluck blieb uns versagt: (...).
Christoph Lips.

Informationen VPOD Zürich, Februar 2012.
VPOD ZH Kanton > Ferien. Abstimmung. 2012-02-01.doc.

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01.02.2012 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Ferien
Initiativen Schweiz
SGB
Travail.Suisse

Ferien
Volltext

Mehr Ferien. Seit 1984 hat sich beim gesetzlichen Ferienanspruchs nichts mehr bewegt. Die Verlängerung des minimalen Ferienanspruchs von vorher 2 Wochen auf 4 Wochen war damals das Ergebnis einer SGB-Volksinitiative. Dieser Fortschritt wirkte sich positiv aus. Für alle: für die Beschäftigten und ihre Familien, für die Gesellschaft, aber am Ende auch für die Wirtschaft, die davon zunächst nicht begeistert war. (...). SGB.

VPOD-Magazin, Februar 2012.
SGB > Ferien. Initiative. Abstimmung 2012-03-11.doc.

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07.07.2011 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Marie-Josée Kuhn
Ferien
Volltext

Schöne Ferien! Warum brauchen Arbeiter ein Strandbad? So und ähnlich tönte es 1935 am schönen Hallwilersee. Der sozialdemokratische Oberrichter Fritz Baumann und seine Freunde kauften damals im aargauischen Tennwil 10 000 Quadratmeter Land mit Seeanstoss. Für eine Arbeiterbadi: „Den kleinen Leuten am See ein Heimatrecht zu schaffen, bevor es zu spät ist.“ Zu spät, weil dereinst die Reichen das ganze Seeufer privatisiert haben würden. Am 7. Juli öffnete das Arbeiterstrandbad Tennwil seine Tore: Zur Sonne, zur Freiheit! Tennwil existiert heute noch. Und heisst immer noch Arbeiterstrandbad. Doch was heisst das? (...). Marie-Josée Kuhn. Editorial.

Work online, 7.7.2011.
Personen > Kuhn Marie-Josée. Ferien. Work. 2011-07-07.

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01.04.2010 Schweiz
Ferien
Personen
Christoph Schlatter

"Zur Sonne, zur Freiheit". Organisierte Arbeiterferien - ein kleiner geschichtlicher Streifzug., Die Werktätigen haben sich im Lauf ihrer Geschichte nicht nur Ferien - und dann: mehr Ferien - erstritten. Sie haben sich auch um Gestaltungsmöglichkeiten für die neugewonnene Freizeit gekümmert . Angebote und Ideen unter der Devise "zur Sonne, zur Freiheit". (...). Mit Fotos. Christioh Schlatter. VPOD-Magazin, April 2010

22.01.2010 Schweiz
Ferien
Unia Schweiz
Work
Judith Stofer
Ferien
Gastgewerbe
Neu: 5 Wochen Ferien für alle. Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe ist jetzt in Kraft. Die rund 200'000 Angestellten des Gastgewerbes können sich freuen. Der neue Landes-GAV bringt Verbesserungen. Mauro Moretto, Unia-Verantwortlicher für das Gastgewerbe, ist stolz auf das Verhandlungsergebnis. Der jahrelange Einsatz für einen neuen griffigeren Gesamntarbeitsvertrag hat sich gelohnt. (...) Judith Stofer. Work 22.1.2010
03.10.2008 Schweiz
Ferien
Personen
Work
Ralph Hug
Ferien
Ärger in den Ferien gehabt? Der Ombudsmann hilft Ihnen weiter. Zimmer mit Meersicht gebucht, doch da war bloss eine Baustelle? Ein klarer Fall für den Ombudsmann der Reisebranche. (…). Ralph Hug. Work 3.10.2008
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