Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Stichwort > Beamtengesetz
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

       
 
   
Anzahl gefundene Artikel: 46

1 2
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
28.09.1999 Schweiz
Föderativverband
SGB

Beamtengesetz
Bundespersonal
Volltext
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/SGB/Bundespersonal.%20Beamtengesetz.%20Arbeit-Verkehr,%201999-09-28.pdfNeues Bundespersonalgesetz (BPG). Gesetz nachbessern, damit der Bund ein guter Arbeitgeber bleibt. In der Schlusswoche der Herbstsession wird der Nationalrat über die Neufassung des Bundespersonalgesetzes (BPG) debattieren. Der Anstoss zum neuen Gesetz kam vom Parlament selbst: Ein schlanker Erlass solle insbesondere eine grössere Flexibilität der Anstellungs- und Besoldungs-verhältnisse bringen. Das BPG wird am 1. Januar 2001 an die Stelle des bisherigen Beamtengesetzes treten. Der ursprüngliche Entwurf, der zur Vernehmlassung vorgelegt wurde, enthielt bloss ein paar wenige Regelungen mit gewissen Grundsätzen. Zwischenzeitlich erfuhr der dem Parlament jetzt vorliegende Entwurf einige Ergänzungen. Die gewerkschaftliche Forderung nach Aufnahme von Eckwerten wurde teilweise aufgenommen. Im Vergleich zum bisherigen Gesetz werden vermehrt Kompetenzen vom Parlament an die Exekutive übertragen. Inhaltlich orientiert sich das neue Gesetz am materiellen Arbeitsrecht des Obligationenrechtes. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, bei der Post, den Bundesbahnen sowie bei weiteren vom Bundesrat ermächtigten Arbeitgebern Gesamtarbeitsverträge (GAV) auszuhandeln. Umstrittene Lohnbestimmungen. Die aufgenommenen Eckwerte ermöglichen eine minimale Gleichbehandlung des Bundespersonals und schaffen somit mehr Gerechtigkeit. Konkret muss der Bundesrat die Mindestlöhne, die maximale Normalarbeitszeit und die Mindestferien (...). Urs Mugglin.
Arbeit & Verkehr, 28.9.1999.
SGB > Bundespersonal. Beamtengesetz. Arbeit-Verkehr, 1999-09-28.
Ganzer Text
14.09.1999 Schweiz
Föderativverband
Personen
SEV Schweiz
Christoph Berger
Beamtengesetz
Bundespersonal
Volltext
Podiumsdiskussion zum neuen Bundespersonalgesetz in Bern. Von Beamten und Bauern. Am 6. Oktober, während der Herbstsession, wird voraussichtlich das neue Bundespersonalgesetz erstmals im Nationalrat debattiert werden. Die vorberatende Staatspolitische Kommission müsste in den nächsten Tagen ihren Entwurf des Gesetzes zuhanden des Parlaments abliefern können. Anlässlich einer von der Platzunion Bern des Personals der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe organisierten Podiumsdiskussion am Mittwoch, 25. August, im Hotel Bern wurden die Fronten vor Publikum abgesteckt. Wie weit muss sich der öffentliche Dienst „am Markt“ behaupten, welche Anstellungsbedingungen sollen dem Bundespersonal in Zukunft gegenüber der Privatwirtschaft noch gewährt werden, brauchen „Monopolberufe“ noch einen besonderen Schutz und wie weit sollen die PolitikerInnen überhaupt noch auf die „Staatsbetriebe“ Einfluss nehmen. Über diese Fragen diskutierten die Nationalräte Hermann Weyeneth (SVP) und Otto Zwygart (EVP) auf der einen Seite des politischen Spektrums sowie Nationalrat Peter Vollmer (SP), Nationalratskandidatin Cornelia Wermuth (SP/SEV) und Hans Ueli Ruchti vom Föderativverband, welche die Personalverbände vertraten. Veränderung ja, aber wie? Ums gleich vorwegzunehmen; für die Beibehaltung des Beamtengesetzes und des damit verbundenen Beamtenstatuts plädierte an diesem Abend niemand. Dafür bemühte Hermann Weyeneth gleich zu Beginn das Klischee (…). Christof Berger 
Arbeit & Verkehr, 14.9.1999.
Personen > Berger Christof. Bundespersonal. Beamtengesetz. SEV-Zeitung, 1999-09-14.
Ganzer Text
04.04.1996 SG Kanton
Personen
VPOD St. Gallen
Ralph Hug
Beamtengesetz
Dienst- und Besoldungsordnung
Volltext
Neues Dienst- und Besoldungsrecht: tiefgreifende Veränderungen für St. Galler Staatsangestellte. Das Resultat ist akzeptabel. Umbruch auch für das st. gallische Staatspersonal: Ein neues Personalrecht sowie eine neue Besoldungsverordnung bringen tiefgreifende Einschnitte. Aus den Verhandlungen schaute ein „akzeptables Gesamtpaket“ heraus, so VPOD-Vertreterin Gerda Göbel-Keller. Der .grosse Vorteil: Endlich gibt es einen Zeitzuschlag für Nachtarbeit. Der grosse Nachteil: Die Familienzulagen werden abgeschafft. Gesamthaft spart der Staat künftig erkleckliche Summen. Ab 1997 wird für die st. gallischen Staatsangestellten vieles anders. Dann tritt nämlich ein neues Personalrecht und eine neue Besoldungsverordnung in Kraft. Definitiv verabschiedet sind die Erlasse nicht, sie müssen vom Kantonsparlament noch beraten werden. Hinter den Kulissen fanden „Mammut-Hearings“ zwischen dem St. Galler Regierungsrat als Arbeitgeber und den Personalverbänden statt. Mit dabei natürlich auch der VPOD. Obwohl die Vernehmlassung im Schnellzugstempo durchgepeitscht wurde, attestiert Gerda Göbel-Keller Finanzchef Peter Schönenberger (CVP), dass er die Sozialpartnerschaft ernst genommen habe. „Die Verbände haben an einem Strick gezogen und sich mit starken Argumenten zur Wehr gesetzt“. Die Anliegen seien ernst genommen, zum , Teil beherzigt oder zumindest begründet abgewiesen worden. Insgesamt würden die Vorteile die Nachteile überwiegen, so das Fazit aus VPOD-Sicht. (…). Ralph Hug.
Der öffentliche Dienst, 4.4.1996.
Personen > Hug Ralf. Personalrecht SG Kanton. OeD, 1996-04-04.
Ganzer Text
09.12.1994 Schweiz
Föderativverband
Personen
Samuel Koenig
Beamtengesetz
Lohnverhandlungen
Volltext
Bundespersonal. Anfangsbesoldungen unter Spardruck. Die Anfangsbesoldungen des Bundespersonals sollen um bis zu zwei Besoldungsklassen tiefer angesetzt werden, „wenn es aufgrund des Arbeitsmarktes angezeigt erscheint“. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung Ämterklassifikation beschlossen, gleichzeitig jedoch bestimmt, dass frauendiskriminierende Auswirkungen vermieden werden müssen. Gemäss Beamtengesetz entspricht die Anfangsbesoldung in der Regel dem Mindestbetrag der für das Amt massgebenden Besoldungsklasse.. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie höher sowie bis zum 20. Altersjahr niedriger bemessen werden. Flexibilisierung nach unten. Die Flexibilisierung der Anfangslöhne nach unten kam bereits vor zwei Jahren im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen 1993 zur Sprache. Der Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, dem auch der VPOD angehört, konnte damals das Vorhaben abblocken. Hingegen war nicht zu verhindern, dass mit der zurzeit in parlamentarischer Beratung stehenden. Teilrevision des Beamtengesetzes der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Anfangslöhne und zudem die Besoldungserhöhungen zu regeln. Ausserdem hat das Eidgenössische Finanzdepartement nach Verhandlungen mit dem Föderativverband auf 1. August 1994 neue „Richtlinien über rückwirkende Gehaltsmassnahmen» erlassen. Sie ersetzen die ein Jahr alten „Weisungen über rückwirkende Beförderunge“. Das Eidgenössische Personalamt wollte mit der Sparmassnahme bei den Anfangsbesoldungen nicht zuwarten und unterbreitete (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 9.12.1994.
Personen > Koenig Samuel. Lohnverhandlungen. OeD, 1994-12-09.
Ganzer Text
07.02.1994 Biel
VPOD

Beamtengesetz
Die VPOD Biel-Sektion Biel lanciert am 7.2.1994 eine Petition zuhanden des Stadtrates gegen die Abschaffung des Beamtenstatus. VPOD Biel-Sektion Biel 7.2.1994
07.02.1994 Biel
VPOD Biel

Beamtengesetz
Die VPOD Biel-Sektion Biel lanciert am 7.2.1994 eine Petition zuhanden des Stadtrates gegen die Abschaffung des Beamtenstatus. VPOD Biel-Sektion Biel 7.2.1994
18.11.1993 Biel
VPOD

Beamtengesetz
Demonstration
Die VPOD Biel-Sektion Biel führt am Donnerstag, 18.11.1993 mit Beginn um 18 Uhr auf dem Zentralplatz eine Demo mit anschliessender Kundgebung gegen die Abschaffung des Beamtenstatus durch. Einladung VPOD-Sektion Biel
18.11.1993 Biel
VPOD

Beamtengesetz
Die VPOD Biel-Sektion Biel führt am Donnerstag, 18.11.1993 mit Beginn um 18 Uhr auf dem Zentralplatz eine Demo mit anschliessender Kundgebung gegen die Abschaffung des Beamtenstatus durch.
18.11.1993 Biel
VPOD Biel

Beamtengesetz
Demonstration
Die VPOD Biel-Sektion Biel führt am Donnerstag, 18.11.1993 mit Beginn um 18 Uhr auf dem Zentralplatz eine Demo mit anschliessender Kundgebung gegen die Abschaffung des Beamtenstatus durch. Einladung VPOD Biel-Sektion Biel
02.04.1993 BE Kanton
Grosser Rat BE Kanton
SVP
VPOD BE Kanton

Beamtengesetz
Stopp der Deregulierung. Auch im Kanton Bern kommt der Beamtenstatus ins Wanken. Der Grosse Rat überwies mit 82:64 Stimmen eine entsprechende Motion der SVP. OeD 2.4.1993
02.04.1993 BE Kanton
Grosser Rat BE Kanton

Beamtengesetz
Stopp der Deregulierung. Auch im Kanton Bern kommt der Beamtenstatus ins Wanken. Der Grosse Rat überwies mit 82:64 Stimmen eine entsprechende Motion der SVP. OeD 2.4.1993
02.12.1991 Biel
Archiv Schaffer
GKB
Personen
Stimm- und Wahlrecht
VPOD Biel
Kathrin Asal
Beat Schaffer
Ausländerstimmrecht
Beamtengesetz
Jahresbericht
Volltext
VPOD Biel Vorstand Protokolle

VPOD Sektion Biel. Vorstandssitzung. Montag, 2. Dezember 1991, 19.30 Uhr, Restaurant "De la Poste". Leitung: Werner Möri, Sekretariat: Kathrin Asal, Protokoll: Beat Schaffer. Anwesend: 17 Mitglieder gemäss Präsenzheft. Entschuldigt:  Marcel d'Epagnier, Fredi Hafen, Andreas Möri, Peter Möri, Heinz Oberli, Pierre Ogi, Markus Wyss. Traktanden: 1. Protokoll der Sitzung vom  4.11.1991:  Genehmigung, 2. Sekretariat und Finanzen:  Mitteilungen, 3. Jahresbericht  1991, 4. Gewerkschaftsbund, 5. Informationen aus den Gruppen, 6. Verschiedenes. (...).

VPOD Biel. Vorstand Protokolle. Archiv Schaffer.

Ganzer Text

08.03.1991 Schweiz
Löhne
Personen
Solothurner AZ
VPOD Bern Bund
Peter Vollmer
Beamtengesetz
Lohn
Keine Willkür bei den Bundeslöhnen. Gespräch mit VPOD-Sekretär Peter Vollmer zum Besoldungspaket des Bundespersonals. Als erste Kammer hat gestern der Nationalrat die Revision des Beamtengesetzes ohne Gegenstimme gutgeheissen. SoAZ 28.11.1990
28.11.1990 Schweiz
Personen
Solothurner AZ
Verwaltung Schweiz
Peter Vollmer
Beamtengesetz
Löhne
Keine Willkür bei den Bundeslöhnen. Gespräch mit VPOD-Sekretär Peter Vollmer zum Besoldungspaket des Bundespersonals. Als erste Kammer hat gestern der Nationalrat die Revision des Beamtengesetzes ohne Gegenstimme gutgeheissen. SoAZ 28.11.1990
11.03.1989 Bern
Verwaltung

Beamtengesetz
Wird der Beamtenstatus "abgeschafft"? Beat von Burg. BZ 11.3.1989
11.03.1989 BE Kanton
Beamtengesetz

Beamtengesetz
Wird der Beamtenstatus "abgeschafft"? Beat von Burg. BZ 11.3.1989
03.06.1988 VD Kanton
Grosser Rat

Beamtengesetz
Beamte auf dem Schleudersitz. Der waadtländische Grosse Rat ändert das kantonale Beamtengesetz. Die Disziplinarstrafen und das Disziplinarstrafverfahren wurden vollständig aufgehoben. Hauptsächliche Disziplinarmassnahmen werden die Entlassungsandrohung und die Entlassung. Eine kantonale Beschwerdemöglichkeit besteht gegen den Entlassungsentscheid nicht. Hauptargument: man wolle sich rasch von denjenigen Beamten trennen, die nicht mehr ihren Platz in der öffentlichen Verwaltung haben. (...). Luc Matthey. TW 3.6.1988
12.12.1987 Schweiz
Regierung Schweiz
Verwaltung

Beamtengesetz
Lohnerhöhung
Teuerungsausgleich
1988: Herbstzulage für Bundespersonal. Im Bundeshaus ist die Botschaft des Bundesrates über die Änderung des Beamtengesetzes, über die Herbstzulage 1988 und über die Teuerungszulagn an das Bundespersonal veröffentlicht worden. Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll das Bundespersonal im Oktober 1988 eine einmalige Zulage von 600 Franken und auf Anfang 1989 eine allgemeine Reallohnerhöhung von 2% erhalten. Zum Paket gehören ferner Massnahmen beim Ortszuschlag und eine Neueinreihung der Ämter in die einzelnen Besoldungsklassen. Bis zur endgültigen Realisierung im Jahr 1991 werden die verschiedenen Neuerungen im Schnitt eine Verbesserung der Besoldungen um 5% bringen, was Mehrkosten von 390 Millionen Franken ausmacht. Berner Tagwacht 12.(/13.12.1987
04.09.1987 Schweiz
Personen
VPOD Bundespersonal
VPOD Schweiz
Walter Renschler
Beamtengesetz
Streikrecht
Volltext

Streikrecht ist ein soziales Grundrecht. Zwiespältige Friedenspflicht. Wenn von Friedenspflicht die Rede ist, meint man in der Regel die gesamtarbeitsvertragliche Vereinbarung von Vertragsparteien, während der Vertragsdauer den Arbeitsfrieden in relativer oder absoluter Form zu wahren. Arbeitnehmerseits wird damit freiwillig auf Kampfmassnahmen, insbesondere auf das Streikrecht, verzichtet. Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis kommt der Friedenspflicht in der Schweiz ein anderer Stellenwert zu: Sie bedeutet Verweigerung des Streikrechtes, also nicht freiwilliger, sondern dekretierter Arbeitsfrieden. Friedenspflicht ist deshalb ein zwiespältiger Begriff, vor allem für diejenigen, die sich ihm zwangsweise unterziehen müssen. (...). Walter Renschler.

Der öffentliche Dienst, 1987-09-04.
Personen > Renschler Walter. Streikrecht.doc.

Ganzer Text

04.12.1986 Nidau
Abstimmung
Personen
SP Nidau
Hugo Etter
Heidi Stauffer
Peter Weisskopf
Beamtengesetz
Mieterschutz
Schwerverkehrsabgabe
Volltext

SP Nidau zu den Abstimmungsvorlagen. Ja zur Universität Tobler.  Im Restaurant Kreuz fand die jüngste Sektionsversammlung der SP Nidau statt. Präsident Peter Weisskopf dankte dem zurückgetretenen Gemeinderat Hugo Etter für die geleistete Arbeit und wünschte ihm in seiner neuen Wohngemeinde alles Gute. Ursula Brettschneider informierte die Anwesenden über die Abstimmungsvorlage „Mieterschutz“. Sie empfahl allen Anwesenden, den neuen Verfassungsartikel zur Verstärkung des Mieterschutzes anzunehmen. Die Versammlung sprach sich denn auch einstimmig dafür aus. Mehr zu reden gab die Schwerverkehrsabgabe. (...).

Berner Tagwacht, 4.12.1986.
SP Nidau > Mieterschutz. 4.12.1986.doc.

SP Nidau. Mieterschutz. 4.12.1986.pdf

23.03.1985 Biel
Stadtrat

Beamtengesetz
Schleudersitze für Chefbeamte. Aus dem Bieler Stadtrat. Der Bieler Stadtrat erledigte an seiner jüngsten Sitzung zahlreiche parlamentarische Vorstösse, genehmigte drei Abrechnungen und trat ein Bauterrain im Baurecht ab. Margrit Trüssel. TW 23.3.1985
23.03.1985 Biel
Stadtrat

Beamtengesetz
Schleudersitze für Chefbeamte. Aus dem Bieler Stadtrat. Der Bieler Stadtrat erledigte an seiner jüngsten Sitzung zahlreiche parlamentarische Vorstösse, genehmigte drei Abrechnungen und trat ein Bauterrain im Baurecht ab. Margrit Trüssel. TW 23.3.1985
01.12.1974 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Ernst Wüthrich
Arbeitsgesetz
Beamtengesetz
Volltext
Arbeitsrecht und Arbeitswirklichkeit. Struktur. Das schweizerische Arbeitsrecht ist im wesentlichen in drei Bundesgesetzen verankert. Es sind dies: Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), der X. Titel und X. Titelbis des Obligationenrechts (Der Arbeitsvertrag) und das Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten (Beamtengesetz) sowie die einschlägigen Verordnungen des Bundes. Hinzu kommen die Gesetze, Verordnungen und Reglemente, welche die Arbeitsbedingungen des Kantons- und Gemeindepersonals regeln. Diese Arbeitsschutzgesetze, seien sie nun öffentlichen oder zivilen Rechts, beschränken sich auf Minimalvorschriften, also auf Vorschriften, die unter keinen Umständen zu Ungunsten des Arbeitnehmers unter-, jedoch zu seinen Gunsten überschritten werden dürfen. Absolut zwingende, das heisst unabänderliche Bestimmungen bestehen nur dort, wo Flexibilität zu unangemessenen Auflagen für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer führen könnte. Das schweizerische Arbeitsrecht zeichnet sich also - mit gewissen Einschränkungen bei den Normen für das Personal der öffentlichen Dienste von Bund, Kantonen und Gemeinden - durch seine ausserordentlich breite Flexibilität aus. Mit anderen Worten: die Arbeitswirklichkeit ist nicht das getreue Spiegelbild des Arbeitsrechts. Gesamtarbeitsverträge. (…). Ernst Wüthrich, Nationalrat, Bern, alt Präsident SGB.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Personen > Wüthrich Ernst. Arbeitsgesetz, Beamtengesetz. Rundschau, Dez. 1974.
Ganzer Text
15.11.1939 Biel
Schweiz
Archiv GBLS Biel
Gewerkschaftskartell Biel
Personen
Platzunion Biel
Ernst Jakob
AHV
Beamtengesetz
Gewerkschaftskartell DV Protokolle
Platzunion
Volltext

Gewerkschaftskartell Biel
Delegiertenversammlung mit der Platzunion des Personals öffentlicher Betriebe und Verwaltungen
15. November 1939, 20 Uhr, kleiner Saal Volkshaus

Traktandum: Stellungnahme zur Eidg. Volksabstimmung vom 2./3. Dezember 1939 betr. „Bundesgesetz über die Abänderung des Dienstverhältnisses und der Versicherung des Bundespersonals“.

Vizepräsident Kollege Josef Flury begrüsst die zahlreich besuchte Versammlung um 20 Uhr und erteilt das Wort dem Referenten Genosse Ernst Jakob, Port.
In klaren und sachlichen Ausführungen gibt uns Genosse Jakob den Werdegang der heutigen Vorlage bekannt und betont, dass der Kampf deswegen schon im Jahr 1933 bei der Ablehnung des Lohnabbaus begonnen habe. Kollege Jakob gibt Aufschluss über die Lohn- und Anstellungsverhältnisse der Personals und verbreitet sich besonders über das Versicherungsproblem, das dem Gegner der Vorlage am meisten Anlass gibt zur Lügenpropaganda. Wohl stehen alle grossen Parteien und Wirtschaftsverbände zu der Vorlage, doch dies darf uns nicht täuschen, der Gegner wird keine Mittel scheuen, um die Vorlage zu gefährden. Als gefährlichsten Gegner bezeichnet er das Versicherungskapital. Die Privatarbeiterschaft ist stark interessier am Ausgang der Abstimmung. Wir dürfen nicht den Bessergestellten herunterholen, sondern müssen danach trachten, den Schwachen zu stärken.

Gewerkschaftskartell Biel DV Protokolle 1936-1946. Protokollbuch, gebunden, Handschrift. Archiv GBLS Biel.

Ganzer Text

27.10.1939 Biel
Archiv GBLS Biel
Gewerkschaftskartell Biel
Personen
Emil Brändli
Beamtengesetz
Gewerkschaftskartell Vorstand Protokolle
Platzunion
Volkshaus Biel
Volltext

Gewerkschaftskartell Biel. Protokoll Vorstand 27. Oktober 1939, 20 Uhr, Volkshaus Zimmer 2

Vizepräsident Josef Flury eröffnet die Sitzung um 20 Uhr. Er begrüsst speziell Kollege Schrämmli, Präsident der Platzunion Biel.

Traktanden:

1. Appell, 2. Protokoll, 3. Korrespondenzen und Mitteilungen, 4. Wehrmänner-Fürsorge, 5. Geschäftsreglement, 6. Teilrevision Beamtengesetz, 7. Verschiedenes

1. Appell. Der Appell ergibt die Anwesenheit von 7 Vorstandsmitgliedern. Entschuldigt sind die Kollegen Emil Rufer, Paul Fell, Schneiter, Voutat und Gottfried von Ins. Die Kollegen Gottfried Trächsel und Schnebeli ersetzen die Kollegen Gottfried von Ins und Schneiter.

2. Protokoll. Die Protokolle vom 22. September und 2. Oktober werden verlesen und genehmigt.

3. Korrespondenzen und Mitteilungen. Kollege Emil Brändli teilt mit, dass Kollege Voutat wider als Vertreter der Uhrenarbeiter in den Kartellvorstand eintritt. Die Strickaktion ruft eine längere Diskussion hervor. Es entstehen Schwierigkeiten beim Material-Einkauf. Kollege Emil Brändli möchte noch einmal einen Aufruf an die Sektionen ergehen lassen. Kollege Baptist Clerico schildert die Schwierigkeiten beim Einkauf. Die Mitarbeit der Sektionen ist gering. 

Gewerkschaftskartell Biel Vorstand Protokolle 1936-1946. Protokollbuch, gebunden, Handschrift. Archiv GBLS Biel.

Ganzer Text

1 2


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day