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28.09.1999
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Schweiz
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Föderativverband SGB
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Beamtengesetz Bundespersonal Volltext
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http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/SGB/Bundespersonal.%20Beamtengesetz.%20Arbeit-Verkehr,%201999-09-28.pdfNeues Bundespersonalgesetz (BPG). Gesetz nachbessern, damit der Bund ein guter Arbeitgeber bleibt. In der Schlusswoche der Herbstsession wird der Nationalrat über die Neufassung des Bundespersonalgesetzes (BPG) debattieren. Der Anstoss zum neuen Gesetz kam vom Parlament selbst: Ein schlanker Erlass solle insbesondere eine grössere Flexibilität der Anstellungs- und Besoldungs-verhältnisse bringen. Das BPG wird am 1. Januar 2001 an die Stelle des bisherigen Beamtengesetzes treten. Der ursprüngliche Entwurf, der zur Vernehmlassung vorgelegt wurde, enthielt bloss ein paar wenige Regelungen mit gewissen Grundsätzen. Zwischenzeitlich erfuhr der dem Parlament jetzt vorliegende Entwurf einige Ergänzungen. Die gewerkschaftliche Forderung nach Aufnahme von Eckwerten wurde teilweise aufgenommen. Im Vergleich zum bisherigen Gesetz werden vermehrt Kompetenzen vom Parlament an die Exekutive übertragen. Inhaltlich orientiert sich das neue Gesetz am materiellen Arbeitsrecht des Obligationenrechtes. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, bei der Post, den Bundesbahnen sowie bei weiteren vom Bundesrat ermächtigten Arbeitgebern Gesamtarbeitsverträge (GAV) auszuhandeln. Umstrittene Lohnbestimmungen. Die aufgenommenen Eckwerte ermöglichen eine minimale Gleichbehandlung des Bundespersonals und schaffen somit mehr Gerechtigkeit. Konkret muss der Bundesrat die Mindestlöhne, die maximale Normalarbeitszeit und die Mindestferien (...). Urs Mugglin.
Arbeit & Verkehr, 28.9.1999.
SGB > Bundespersonal. Beamtengesetz. Arbeit-Verkehr, 1999-09-28.
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14.09.1999
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Schweiz
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Föderativverband Personen SEV Schweiz
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Christoph Berger
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Beamtengesetz Bundespersonal Volltext
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Podiumsdiskussion zum neuen Bundespersonalgesetz in Bern. Von Beamten und Bauern. Am 6. Oktober, während der Herbstsession, wird voraussichtlich das neue Bundespersonalgesetz erstmals im Nationalrat debattiert werden. Die vorberatende Staatspolitische Kommission müsste in den nächsten Tagen ihren Entwurf des Gesetzes zuhanden des Parlaments abliefern können. Anlässlich einer von der Platzunion Bern des Personals der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe organisierten Podiumsdiskussion am Mittwoch, 25. August, im Hotel Bern wurden die Fronten vor Publikum abgesteckt. Wie weit muss sich der öffentliche Dienst „am Markt“ behaupten, welche Anstellungsbedingungen sollen dem Bundespersonal in Zukunft gegenüber der Privatwirtschaft noch gewährt werden, brauchen „Monopolberufe“ noch einen besonderen Schutz und wie weit sollen die PolitikerInnen überhaupt noch auf die „Staatsbetriebe“ Einfluss nehmen. Über diese Fragen diskutierten die Nationalräte Hermann Weyeneth (SVP) und Otto Zwygart (EVP) auf der einen Seite des politischen Spektrums sowie Nationalrat Peter Vollmer (SP), Nationalratskandidatin Cornelia Wermuth (SP/SEV) und Hans Ueli Ruchti vom Föderativverband, welche die Personalverbände vertraten. Veränderung ja, aber wie? Ums gleich vorwegzunehmen; für die Beibehaltung des Beamtengesetzes und des damit verbundenen Beamtenstatuts plädierte an diesem Abend niemand. Dafür bemühte Hermann Weyeneth gleich zu Beginn das Klischee (…). Christof Berger
Arbeit & Verkehr, 14.9.1999.
Personen > Berger Christof. Bundespersonal. Beamtengesetz. SEV-Zeitung, 1999-09-14.
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04.04.1996
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SG Kanton
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Personen VPOD St. Gallen
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Ralph Hug
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Beamtengesetz Dienst- und Besoldungsordnung Volltext
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Neues Dienst- und Besoldungsrecht: tiefgreifende Veränderungen für St. Galler Staatsangestellte. Das Resultat ist akzeptabel. Umbruch auch für das st. gallische Staatspersonal: Ein neues Personalrecht sowie eine neue Besoldungsverordnung bringen tiefgreifende Einschnitte. Aus den Verhandlungen schaute ein „akzeptables Gesamtpaket“ heraus, so VPOD-Vertreterin Gerda Göbel-Keller. Der .grosse Vorteil: Endlich gibt es einen Zeitzuschlag für Nachtarbeit. Der grosse Nachteil: Die Familienzulagen werden abgeschafft. Gesamthaft spart der Staat künftig erkleckliche Summen. Ab 1997 wird für die st. gallischen Staatsangestellten vieles anders. Dann tritt nämlich ein neues Personalrecht und eine neue Besoldungsverordnung in Kraft. Definitiv verabschiedet sind die Erlasse nicht, sie müssen vom Kantonsparlament noch beraten werden. Hinter den Kulissen fanden „Mammut-Hearings“ zwischen dem St. Galler Regierungsrat als Arbeitgeber und den Personalverbänden statt. Mit dabei natürlich auch der VPOD. Obwohl die Vernehmlassung im Schnellzugstempo durchgepeitscht wurde, attestiert Gerda Göbel-Keller Finanzchef Peter Schönenberger (CVP), dass er die Sozialpartnerschaft ernst genommen habe. „Die Verbände haben an einem Strick gezogen und sich mit starken Argumenten zur Wehr gesetzt“. Die Anliegen seien ernst genommen, zum , Teil beherzigt oder zumindest begründet abgewiesen worden. Insgesamt würden die Vorteile die Nachteile überwiegen, so das Fazit aus VPOD-Sicht. (…). Ralph Hug.
Der öffentliche Dienst, 4.4.1996.
Personen > Hug Ralf. Personalrecht SG Kanton. OeD, 1996-04-04.
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09.12.1994
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Schweiz
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Föderativverband Personen
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Samuel Koenig
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Beamtengesetz Lohnverhandlungen Volltext
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Bundespersonal. Anfangsbesoldungen unter Spardruck. Die Anfangsbesoldungen des Bundespersonals sollen um bis zu zwei Besoldungsklassen tiefer angesetzt werden, „wenn es aufgrund des Arbeitsmarktes angezeigt erscheint“. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung Ämterklassifikation beschlossen, gleichzeitig jedoch bestimmt, dass frauendiskriminierende Auswirkungen vermieden werden müssen. Gemäss Beamtengesetz entspricht die Anfangsbesoldung in der Regel dem Mindestbetrag der für das Amt massgebenden Besoldungsklasse.. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie höher sowie bis zum 20. Altersjahr niedriger bemessen werden. Flexibilisierung nach unten. Die Flexibilisierung der Anfangslöhne nach unten kam bereits vor zwei Jahren im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen 1993 zur Sprache. Der Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, dem auch der VPOD angehört, konnte damals das Vorhaben abblocken. Hingegen war nicht zu verhindern, dass mit der zurzeit in parlamentarischer Beratung stehenden. Teilrevision des Beamtengesetzes der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Anfangslöhne und zudem die Besoldungserhöhungen zu regeln. Ausserdem hat das Eidgenössische Finanzdepartement nach Verhandlungen mit dem Föderativverband auf 1. August 1994 neue „Richtlinien über rückwirkende Gehaltsmassnahmen» erlassen. Sie ersetzen die ein Jahr alten „Weisungen über rückwirkende Beförderunge“. Das Eidgenössische Personalamt wollte mit der Sparmassnahme bei den Anfangsbesoldungen nicht zuwarten und unterbreitete (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 9.12.1994.
Personen > Koenig Samuel. Lohnverhandlungen. OeD, 1994-12-09.
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07.02.1994
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Biel
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VPOD
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Beamtengesetz
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Die VPOD Biel-Sektion Biel lanciert am 7.2.1994 eine Petition zuhanden des Stadtrates gegen die Abschaffung des Beamtenstatus. VPOD Biel-Sektion Biel 7.2.1994
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07.02.1994
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Biel
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VPOD Biel
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Beamtengesetz
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Die VPOD Biel-Sektion Biel lanciert am 7.2.1994 eine Petition zuhanden des Stadtrates gegen die Abschaffung des Beamtenstatus. VPOD Biel-Sektion Biel 7.2.1994
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18.11.1993
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Biel
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VPOD
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Beamtengesetz Demonstration
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Die VPOD Biel-Sektion Biel führt am Donnerstag, 18.11.1993 mit Beginn um 18 Uhr auf dem Zentralplatz eine Demo mit anschliessender Kundgebung gegen die Abschaffung des Beamtenstatus durch. Einladung VPOD-Sektion Biel
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18.11.1993
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Biel
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VPOD
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Beamtengesetz
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Die VPOD Biel-Sektion Biel führt am Donnerstag, 18.11.1993 mit Beginn um 18 Uhr auf dem Zentralplatz eine Demo mit anschliessender Kundgebung gegen die Abschaffung des Beamtenstatus durch.
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18.11.1993
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Biel
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VPOD Biel
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Beamtengesetz Demonstration
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Die VPOD Biel-Sektion Biel führt am Donnerstag, 18.11.1993 mit Beginn um 18 Uhr auf dem Zentralplatz eine Demo mit anschliessender Kundgebung gegen die Abschaffung des Beamtenstatus durch. Einladung VPOD Biel-Sektion Biel
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02.04.1993
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BE Kanton
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Grosser Rat BE Kanton SVP VPOD BE Kanton
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Beamtengesetz
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Stopp der Deregulierung. Auch im Kanton Bern kommt der Beamtenstatus ins Wanken. Der Grosse Rat überwies mit 82:64 Stimmen eine entsprechende Motion der SVP. OeD 2.4.1993
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02.04.1993
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BE Kanton
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Grosser Rat BE Kanton
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Beamtengesetz
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Stopp der Deregulierung. Auch im Kanton Bern kommt der Beamtenstatus ins Wanken. Der Grosse Rat überwies mit 82:64 Stimmen eine entsprechende Motion der SVP. OeD 2.4.1993
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02.12.1991
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Biel
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Archiv Schaffer GKB Personen Stimm- und Wahlrecht VPOD Biel
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Kathrin Asal Beat Schaffer
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Ausländerstimmrecht Beamtengesetz Jahresbericht Volltext VPOD Biel Vorstand Protokolle
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VPOD Sektion Biel. Vorstandssitzung. Montag, 2. Dezember 1991, 19.30 Uhr, Restaurant "De la Poste". Leitung: Werner Möri, Sekretariat: Kathrin Asal, Protokoll: Beat Schaffer. Anwesend: 17 Mitglieder gemäss Präsenzheft. Entschuldigt: Marcel d'Epagnier, Fredi Hafen, Andreas Möri, Peter Möri, Heinz Oberli, Pierre Ogi, Markus Wyss. Traktanden: 1. Protokoll der Sitzung vom 4.11.1991: Genehmigung, 2. Sekretariat und Finanzen: Mitteilungen, 3. Jahresbericht 1991, 4. Gewerkschaftsbund, 5. Informationen aus den Gruppen, 6. Verschiedenes. (...).
VPOD Biel. Vorstand Protokolle. Archiv Schaffer.
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08.03.1991
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Schweiz
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Löhne Personen Solothurner AZ VPOD Bern Bund
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Peter Vollmer
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Beamtengesetz Lohn
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Keine Willkür bei den Bundeslöhnen. Gespräch mit VPOD-Sekretär Peter Vollmer zum Besoldungspaket des Bundespersonals. Als erste Kammer hat gestern der Nationalrat die Revision des Beamtengesetzes ohne Gegenstimme gutgeheissen. SoAZ 28.11.1990
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28.11.1990
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Schweiz
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Personen Solothurner AZ Verwaltung Schweiz
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Peter Vollmer
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Beamtengesetz Löhne
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Keine Willkür bei den Bundeslöhnen. Gespräch mit VPOD-Sekretär Peter Vollmer zum Besoldungspaket des Bundespersonals. Als erste Kammer hat gestern der Nationalrat die Revision des Beamtengesetzes ohne Gegenstimme gutgeheissen. SoAZ 28.11.1990
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11.03.1989
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Bern
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Verwaltung
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Beamtengesetz
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Wird der Beamtenstatus "abgeschafft"? Beat von Burg. BZ 11.3.1989
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11.03.1989
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BE Kanton
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Beamtengesetz
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Beamtengesetz
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Wird der Beamtenstatus "abgeschafft"? Beat von Burg. BZ 11.3.1989
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03.06.1988
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VD Kanton
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Grosser Rat
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Beamtengesetz
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Beamte auf dem Schleudersitz. Der waadtländische Grosse Rat ändert das kantonale Beamtengesetz. Die Disziplinarstrafen und das Disziplinarstrafverfahren wurden vollständig aufgehoben. Hauptsächliche Disziplinarmassnahmen werden die Entlassungsandrohung und die Entlassung. Eine kantonale Beschwerdemöglichkeit besteht gegen den Entlassungsentscheid nicht. Hauptargument: man wolle sich rasch von denjenigen Beamten trennen, die nicht mehr ihren Platz in der öffentlichen Verwaltung haben. (...). Luc Matthey. TW 3.6.1988
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12.12.1987
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Schweiz
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Regierung Schweiz Verwaltung
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Beamtengesetz Lohnerhöhung Teuerungsausgleich
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1988: Herbstzulage für Bundespersonal. Im Bundeshaus ist die Botschaft des Bundesrates über die Änderung des Beamtengesetzes, über die Herbstzulage 1988 und über die Teuerungszulagn an das Bundespersonal veröffentlicht worden. Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll das Bundespersonal im Oktober 1988 eine einmalige Zulage von 600 Franken und auf Anfang 1989 eine allgemeine Reallohnerhöhung von 2% erhalten. Zum Paket gehören ferner Massnahmen beim Ortszuschlag und eine Neueinreihung der Ämter in die einzelnen Besoldungsklassen. Bis zur endgültigen Realisierung im Jahr 1991 werden die verschiedenen Neuerungen im Schnitt eine Verbesserung der Besoldungen um 5% bringen, was Mehrkosten von 390 Millionen Franken ausmacht. Berner Tagwacht 12.(/13.12.1987
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04.09.1987
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Schweiz
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Personen VPOD Bundespersonal VPOD Schweiz
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Walter Renschler
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Beamtengesetz Streikrecht Volltext
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Streikrecht ist ein soziales Grundrecht. Zwiespältige Friedenspflicht. Wenn von Friedenspflicht die Rede ist, meint man in der Regel die gesamtarbeitsvertragliche Vereinbarung von Vertragsparteien, während der Vertragsdauer den Arbeitsfrieden in relativer oder absoluter Form zu wahren. Arbeitnehmerseits wird damit freiwillig auf Kampfmassnahmen, insbesondere auf das Streikrecht, verzichtet. Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis kommt der Friedenspflicht in der Schweiz ein anderer Stellenwert zu: Sie bedeutet Verweigerung des Streikrechtes, also nicht freiwilliger, sondern dekretierter Arbeitsfrieden. Friedenspflicht ist deshalb ein zwiespältiger Begriff, vor allem für diejenigen, die sich ihm zwangsweise unterziehen müssen. (...). Walter Renschler.
Der öffentliche Dienst, 1987-09-04.
Personen > Renschler Walter. Streikrecht.doc.
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04.12.1986
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Nidau
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Abstimmung Personen SP Nidau
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Hugo Etter Heidi Stauffer Peter Weisskopf
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Beamtengesetz Mieterschutz Schwerverkehrsabgabe Volltext
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SP Nidau zu den Abstimmungsvorlagen. Ja zur Universität Tobler. Im Restaurant Kreuz fand die jüngste Sektionsversammlung der SP Nidau statt. Präsident Peter Weisskopf dankte dem zurückgetretenen Gemeinderat Hugo Etter für die geleistete Arbeit und wünschte ihm in seiner neuen Wohngemeinde alles Gute. Ursula Brettschneider informierte die Anwesenden über die Abstimmungsvorlage „Mieterschutz“. Sie empfahl allen Anwesenden, den neuen Verfassungsartikel zur Verstärkung des Mieterschutzes anzunehmen. Die Versammlung sprach sich denn auch einstimmig dafür aus. Mehr zu reden gab die Schwerverkehrsabgabe. (...).
Berner Tagwacht, 4.12.1986.
SP Nidau > Mieterschutz. 4.12.1986.doc.
SP Nidau. Mieterschutz. 4.12.1986.pdf
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23.03.1985
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Biel
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Stadtrat
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Beamtengesetz
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Schleudersitze für Chefbeamte. Aus dem Bieler Stadtrat. Der Bieler Stadtrat erledigte an seiner jüngsten Sitzung zahlreiche parlamentarische Vorstösse, genehmigte drei Abrechnungen und trat ein Bauterrain im Baurecht ab. Margrit Trüssel. TW 23.3.1985
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23.03.1985
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Biel
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Stadtrat
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Beamtengesetz
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Schleudersitze für Chefbeamte. Aus dem Bieler Stadtrat. Der Bieler Stadtrat erledigte an seiner jüngsten Sitzung zahlreiche parlamentarische Vorstösse, genehmigte drei Abrechnungen und trat ein Bauterrain im Baurecht ab. Margrit Trüssel. TW 23.3.1985
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01.12.1974
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Schweiz
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Gewerkschaftliche Rundschau Personen
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Ernst Wüthrich
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Arbeitsgesetz Beamtengesetz Volltext
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Arbeitsrecht und Arbeitswirklichkeit. Struktur. Das schweizerische Arbeitsrecht ist im wesentlichen in drei Bundesgesetzen verankert. Es sind dies: Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), der X. Titel und X. Titelbis des Obligationenrechts (Der Arbeitsvertrag) und das Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten (Beamtengesetz) sowie die einschlägigen Verordnungen des Bundes. Hinzu kommen die Gesetze, Verordnungen und Reglemente, welche die Arbeitsbedingungen des Kantons- und Gemeindepersonals regeln. Diese Arbeitsschutzgesetze, seien sie nun öffentlichen oder zivilen Rechts, beschränken sich auf Minimalvorschriften, also auf Vorschriften, die unter keinen Umständen zu Ungunsten des Arbeitnehmers unter-, jedoch zu seinen Gunsten überschritten werden dürfen. Absolut zwingende, das heisst unabänderliche Bestimmungen bestehen nur dort, wo Flexibilität zu unangemessenen Auflagen für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer führen könnte. Das schweizerische Arbeitsrecht zeichnet sich also - mit gewissen Einschränkungen bei den Normen für das Personal der öffentlichen Dienste von Bund, Kantonen und Gemeinden - durch seine ausserordentlich breite Flexibilität aus. Mit anderen Worten: die Arbeitswirklichkeit ist nicht das getreue Spiegelbild des Arbeitsrechts. Gesamtarbeitsverträge. (…). Ernst Wüthrich, Nationalrat, Bern, alt Präsident SGB.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Personen > Wüthrich Ernst. Arbeitsgesetz, Beamtengesetz. Rundschau, Dez. 1974.
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15.11.1939
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Biel Schweiz
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Archiv GBLS Biel Gewerkschaftskartell Biel Personen Platzunion Biel
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Ernst Jakob
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AHV Beamtengesetz Gewerkschaftskartell DV Protokolle Platzunion Volltext
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Gewerkschaftskartell Biel
Delegiertenversammlung mit der Platzunion des Personals öffentlicher Betriebe und Verwaltungen
15. November 1939, 20 Uhr, kleiner Saal Volkshaus
Traktandum: Stellungnahme zur Eidg. Volksabstimmung vom 2./3. Dezember 1939 betr. „Bundesgesetz über die Abänderung des Dienstverhältnisses und der Versicherung des Bundespersonals“.
Vizepräsident Kollege Josef Flury begrüsst die zahlreich besuchte Versammlung um 20 Uhr und erteilt das Wort dem Referenten Genosse Ernst Jakob, Port.
In klaren und sachlichen Ausführungen gibt uns Genosse Jakob den Werdegang der heutigen Vorlage bekannt und betont, dass der Kampf deswegen schon im Jahr 1933 bei der Ablehnung des Lohnabbaus begonnen habe. Kollege Jakob gibt Aufschluss über die Lohn- und Anstellungsverhältnisse der Personals und verbreitet sich besonders über das Versicherungsproblem, das dem Gegner der Vorlage am meisten Anlass gibt zur Lügenpropaganda. Wohl stehen alle grossen Parteien und Wirtschaftsverbände zu der Vorlage, doch dies darf uns nicht täuschen, der Gegner wird keine Mittel scheuen, um die Vorlage zu gefährden. Als gefährlichsten Gegner bezeichnet er das Versicherungskapital. Die Privatarbeiterschaft ist stark interessier am Ausgang der Abstimmung. Wir dürfen nicht den Bessergestellten herunterholen, sondern müssen danach trachten, den Schwachen zu stärken.
Gewerkschaftskartell Biel DV Protokolle 1936-1946. Protokollbuch, gebunden, Handschrift. Archiv GBLS Biel.
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27.10.1939
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Biel
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Archiv GBLS Biel Gewerkschaftskartell Biel Personen
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Emil Brändli
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Beamtengesetz Gewerkschaftskartell Vorstand Protokolle Platzunion Volkshaus Biel Volltext
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Gewerkschaftskartell Biel. Protokoll Vorstand 27. Oktober 1939, 20 Uhr, Volkshaus Zimmer 2
Vizepräsident Josef Flury eröffnet die Sitzung um 20 Uhr. Er begrüsst speziell Kollege Schrämmli, Präsident der Platzunion Biel.
Traktanden:
1. Appell, 2. Protokoll, 3. Korrespondenzen und Mitteilungen, 4. Wehrmänner-Fürsorge, 5. Geschäftsreglement, 6. Teilrevision Beamtengesetz, 7. Verschiedenes
1. Appell. Der Appell ergibt die Anwesenheit von 7 Vorstandsmitgliedern. Entschuldigt sind die Kollegen Emil Rufer, Paul Fell, Schneiter, Voutat und Gottfried von Ins. Die Kollegen Gottfried Trächsel und Schnebeli ersetzen die Kollegen Gottfried von Ins und Schneiter.
2. Protokoll. Die Protokolle vom 22. September und 2. Oktober werden verlesen und genehmigt.
3. Korrespondenzen und Mitteilungen. Kollege Emil Brändli teilt mit, dass Kollege Voutat wider als Vertreter der Uhrenarbeiter in den Kartellvorstand eintritt. Die Strickaktion ruft eine längere Diskussion hervor. Es entstehen Schwierigkeiten beim Material-Einkauf. Kollege Emil Brändli möchte noch einmal einen Aufruf an die Sektionen ergehen lassen. Kollege Baptist Clerico schildert die Schwierigkeiten beim Einkauf. Die Mitarbeit der Sektionen ist gering.
Gewerkschaftskartell Biel Vorstand Protokolle 1936-1946. Protokollbuch, gebunden, Handschrift. Archiv GBLS Biel.
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