Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 13

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.01.2018 Schweiz
Frauen
SGB
SGB-Frauenkommission

Lohngleichheit
SGB-Frauenkommission
Volltext
Lohngleichheit. Punkt. Schluss! 13. SGB-Frauenkongress fordert: Verfassung respektieren. Seit 37 Jahren ist in der Schweiz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" für Männer und Frauen Verfassungsgrundsatz. Trotzdem verdienen die Frauen im Schnitt immer noch gut 7 Prozent weniger Lohn als die Männer - ohne dass Berufsanforderungen oder Ausbildung dies erklären könnten. Aufs Jahr hochgerechnet entgehen den Frauen deswegen 7 Mrd. Franken, obwohl es dafür keine objektiven Gründe gibt. Diese hartnäckige Lohndiskriminierung muss nun endlich effektiv bekämpft werden. Freiwillige Massnahmen der Arbeitgeber brachten in den letzten Jahren keine substanzielle Verbesserung. Gelegenheit zu Fortschritten bei der Lohngleichheit bietet die Revision des Gleichstellungsgesetzes, auf welche die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) am Freitag eingetreten ist - wenn auch denkbar knapp. Die vom Bundesrat gemachten Vorschläge reichen jedoch nicht aus, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Um den fortwährenden Verfassungsbruch zu stoppen, fordern die Gewerkschaftsfrauen folgende Massnahmen: (…).
SGB, 19.1.2018.
SGB > Frauenkongress. Lohngleichheit. SGB, 2018-01-19.
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26.11.2012 Schweiz
Frauen
Personen
SGB-Frauenkommission
Christine Flitner
Christine Michel
Rentenalter
SGB-Frauenkommission
Volltext

Erhöhung des Rentenalters der Frauen kommt nicht in Frage. SGB-Frauenkommission. Bundesrat Alain Berset hat vor wenigen Tagen die Leitlinien zur nächsten AHV- und BVG-Revision bekanntgegeben. Die SGB-Frauenkommission wird sich mit den Revisionspunkten im Detail auseinandersetzen, wenn die Vorschläge konkret auf dem Tisch liegen. Eines steht allerdings heute schon fest: Für die SGB-Frauenkommission kommt eine Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre nicht in Frage. (...).

SGB-Frauenkommission, 26.11.2012.
Frauen > Rentenalter. SGB-Frauenkommission 26.11.2012.

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09.06.2011 Schweiz
Frauen
Personen
SGB-Frauenkommission
Christine Flitner
Frauenstreik
Frauentag
Gleichstellung
SGB-Frauenkommission
Volltext

Nationaler Aktions- und Streiktag. Betreuungsarbeit braucht Zeit und Geld. Wir haben nachgefragt bei vier Frauen unterschiedlichen Alters und Blickwinkels, warum sie es nötig finden, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen. Hier die Antwort von Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission. 1991 arbeitete ich in einem Verlag. Am 14. Juni versammelten sich die Frauen dort im Pausenraum, schmückten das Gebäude und schrieben ihre Forderungen auf. Das gab schlechte Stimmung bei der Geschäftsleitung. Nicht die Tatsache, dass wir das ganze Haus lila behängten und uns in der Arbeitszeit versammelten, sondern dass wir konkret forderten statt zu bitten, und dazu auch noch die Verfassung zitierten. Zwanzig Jahre später ist das kaum noch vorstellbar. Alle sind für die Gleichstellung. (...). Christine Flitner.

SGB-Newsletter 9.6.2011.
SGB > Frauen. Gleichstellung. 9.6.2011.doc.

SGB. Frauentag. Gleichstellung. 9.6.2011.pdf

16.06.1995 Schweiz
Öffentlicher Dienst, Der
SGB-Frauenkommission

Mutterschaftsversicherung
SGB-Frauenkommission
Volltext
SGB-Frauenkommission: Endlich eine Mutterschaftsversicherung, die diesen Namen verdient. Die Frauen, die in Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB organisiert sind, warten ungeduldig auf die Realisierung der Mutterschaftsversicherung. Die SGB-Frauenkommission fordert das Departement des Innern auf, die Vernehmlassungsergebnisse und, vor allem, eine Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung, die diesen Namen verdient, rasch der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Mutterschaftsversicherung soll die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf während der ersten . sechzehn Wochen erleichtern. Die Frauenkommission des SGB hält deshalb daran fest, dass das Kernstück der Mutterschaftsversicherung der Erwerbsersatz von 100 Prozent für alle berufstätigen Mütter während sechzehn Wochen sein muss. Der Erwerbsersatz bei Mutterschaft soll über eine Versicherung finanziert werden, die wie andere Sozialversicherungen auch, aus Lohnprozenten (bzw. Lohnpromillen) und staatlichen Beiträgen gespiesen wird. Die SGB-Frauenkommission ist wie die bürgerlichen Frauen der Meinung, dass auch die unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit aller Mütter gesellschaftliche Anerkennung braucht. Eine zeitgemässe Familienpolitik muss eine Politik zugunsten der Kinder und ihrer Eltern sein und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Mit einer fortschrittlichen Familienpolitik bringt eine Gesellschaft zum Ausdruck, dass Kinder eine vitale Investition in die gemeinsame Zukunft (…).
Der öffentliche Dienst, 16.6.1995.
SGB > Mutterschaftsversicherung. OeD, 1995-‚6-16.
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15.02.1994 Schweiz
Frauen
Personen
SGB-Frauenkommission
Daniel Nordmann
Arbeitsgesetz
Frauenarbeit
Nachtarbeit
SGB-Frauenkommission
Volltext

Verschlechterungen für die Frauen – Verbesserungen für alle in der Nacht Arbeitenden, die die Arbeitgeber vehement bekämpfen: Auch der zweiten Vorlage zur Revision des Arbeitsgesetzes droht der Absturz. Nachtarbeit - zu welchem Tarif? Der Bundesrat äussert in der Botschaft zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes drei Ziele: Die „Gleichstellung“ mit der Einführung der Frauennachtarbeit in der Industrie, die Verbesserung der Nacht- und Sonntagsarbeitsbedingungen und die Flexibilisierung der Schichtarbeitszeiten. Ein Zeitbonus von 10 Prozent in Form von Freitagen für die gesundheitsbelastende Nachtarbeit sowie die arbeitsmedizinische Betreuung sind gesetzliche Neuerungen, die die Gewerkschaften seit je im Zusammenhang mit Schicht- und Nachtarbeit fordern. Dass mit der Flexibilisierung der Schichtarbeitszeiten und der Verlängerung der „Tagesarbeitszeit“ bis 23 Uhr die Schichtzulagen und vieles mehr ins Rutschen kommen könnten, lässt sich hingegen erahnen. Für die Frauen aber bringt die Vorlage ohne griffiges Gleichstellungsgesetz, ohne tatsächliche Lohngleichheit und ohne gleichzeitige Mutterschaftsversicherung erhebliche Verschlechterungen. SGB-Sekretär Daniel Nordmann und Bettina Kurz, Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission, nehmen Stellung. (...).

 

Neue Gewerkschaft, 15.2.1994.
SGB > Nachtarbeit. Arbeitsgesetz. 15.2.1994.doc.

 

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15.02.1994 Schweiz
Frauen
Personen
SGB-Frauenkommission
Bettina Kurz
Arbeitsgesetz
Frauenarbeit
Nachtarbeit
SGB-Frauenkommission
Volltext

Verschlechterungen für die Frauen – Verbesserungen für alle in der Nacht Arbeitenden, die die Arbeitgeber vehement bekämpfen: Auch der zweiten Vorlage zur Revision des Arbeitsgesetzes droht der Absturz. Nachtarbeit - zu welchem Tarif? Der Bundesrat äussert in der Botschaft zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes drei Ziele: Die „Gleichstellung“ mit der Einführung der Frauennachtarbeit in der Industrie, die Verbesserung der Nacht- und Sonntagsarbeitsbedingungen und die Flexibilisierung der Schichtarbeitszeiten. Ein Zeitbonus von 10 Prozent in Form von Freitagen für die gesundheitsbelastende Nachtarbeit sowie die arbeitsmedizinische Betreuung sind gesetzliche Neuerungen, die die Gewerkschaften seit je im Zusammenhang mit Schicht- und Nachtarbeit fordern. Dass mit der Flexibilisierung der Schichtarbeitszeiten und der Verlängerung der „Tagesarbeitszeit“ bis 23 Uhr die Schichtzulagen und vieles mehr ins Rutschen kommen könnten, lässt sich hingegen erahnen. Für die Frauen aber bringt die Vorlage ohne griffiges Gleichstellungsgesetz, ohne tatsächliche Lohngleichheit und ohne gleichzeitige Mutterschaftsversicherung erhebliche Verschlechterungen. SGB-Sekretär Daniel Nordmann und Bettina Kurz, Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission, nehmen Stellung. (...). Bettina Kurz, Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission.

Neue Gewerkschaft, 15.2.1994.
Personen > Kurz Bettina. Nachtarbeit. Arbeitsgesetz. 15.2.1994.doc.

Kurz Bettina. Nachtarbeit. Arbeitsgesetz. 15.2.1994.pdf

01.02.1993 Schweiz
Personen
SGB-Frauenkommission
Rita Gassmann
SGB-Frauenkommission
"Doch, wir haben einiges verändert!". Ende März trat Rita Gassmann von ihrem Amt als Präsidentin der SGB-Frauenkommission zurück. Für die "Gewerkschaftliche Rundschau" ein Anlass, Rückblick und Ausblick auf eine Etappe Frauengeschichte im SGB zu halten. Interview. Mit Foto. Gewerkschaftliche Rundschau 2/1993
01.02.1993 Schweiz
Frauen
Personen
SGB-Frauenkommission
VHTL Schweiz
Rita Gassmann
Frauen
SGB-Frauenkommission
"Doch, wir haben einiges verändert!". Ende März trat Rita Gassmann von ihrem Amt als Präsidentin der SGB-Frauenkommission zurück. Für die "Gewerkschaftliche Rundschau" ein Anlass, Rückblick und Ausblick auf eine Etappe Frauengeschichte im SGB zu halten. Interview. Mit Foto. Gewerkschaftliche Rundschau Schweiz, Nr. 2/1993
08.10.1992 Schweiz
EWR
SGB
SGB-Frauenkommission

EWR
SGB-Frauenkommission
Volltext
Ja zum EWR. Die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes unter der Leitung von Rita Gassmann hat einstimmig entschieden, an der SGB-Delegiertenversammlung die Ja-Parole zur Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vertreten. Die SGB-Frauenkommission betrachtet den EWR-Beitritt als einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Gleichstellung. So muss die Schweiz ein allgemeines Diskriminierungsverbot bezüglich Beschäftigung, Berufsbildung, beruflichen Aufstiegs- und Arbeitsbedingungen erlassen, auf das die Frauen in der Schweiz seit über 10 Jahren warten. Auch im Sozialversicherungsbereich wird die Gleichstellung den Frauen Vorteile bringen, Zu erwähnen sind die gleich hohen Krankenkassenprämien für Frauen und Männer, bei der beruflichen Vorsorge die Aufrechterhaltung der angesparten Ansprüche. Dass mit einem EWR-Beitritt für Frauen auch Probleme entstehen, davor verschliessen sich die SGB- Frauen nicht. Frauen mit grossen Bildungsdefiziten bleiben auch weiterhin Verliererinnen auf dem Arbeitsmarkt. Probleme entstehen ebenfalls, weil Frauen nach wie vor die Allgemeinverantwortlichen für Haushalt und Kinderbetreuung sind und ihre künftig verlangte Mobilität aus diesem Grund beschränkt bleibt. Die SGB- Frauenkommission ruft die erwerbstätigen Frauen auf, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur mit dem Engagement der Frauen in den Gewerkschaften selber können Ungerechtigkeiten verhindert und kann die längst fällige Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft und Arbeitswelt durchgesetzt werden. (…). GBH-Zeitung, 8.10.1992.
SGB > EWR. Frauenkommission. GBH-Zeitung, 1992-10-08.
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16.05.1986 Schweiz
Frauen
Öffentlicher Dienst, Der
SGB

Militarismus
SGB-Frauenkommission
Volltext
Gewerkschafterinnen entrüstet. Gegen die vom Eidgenössischen Militärdepartement angeordnete grosse Werbekampagne zur Gewinnung von Frauen für den Militärischen Dienst protestiert die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes auf das schärfste. Sie ist bestürzt über die Tatsache, dass hier mit öffentlichen Steuermitteln für eine in breiten Bevölkerungskreisen äusserst zweifelhafte und fragwürdige Einrichtung wie den Militärischen Frauendienst (ehemals Frauenhilfsdienst) derart massive Propaganda gemacht wird. Es ist eines demokratischen Staates unwürdig, wenn er mittels moderner Werbemethoden eine Idee, die bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung stösst, durchzusetzen versucht. Die Frauenkommission sowie der SGB haben in ihrer eingehenden Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Mitwirkung der Frau in der Gesamtverteidigung seinerzeit bereits ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die Gefahr der Militarisierung der Bevölkerung angemeldet. Die SGB-Frauenkommission ist der Meinung, dass es in unserem Lande naheliegendere Dinge zu verteidigen gilt, für deren Fortbestand beziehungsweise Ausbau sich die Gewerkschaften - ohne Unterstützung mit öffentlichen Geldern - seit Jahrzehnten einsetzen: unsere sozialen Einrichtungen, unsere direkte Demokratie, unsere Umwelt, unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen in ihrer Gesamtheit sowie die zwischenmenschlichen Beziehungen innerhalb und ausserhalb unserer Landesgrenzen. Die SGB-Frauenkommission fordert daher Bundesrat und Eidg. Militärdepartement auf, die gegen eine Million Franken verschlingende Werbeaktion in (...). ,
Der öffentliche Dienst, 16.5.1986.
Oeffentlicher Dienst > SGB-Frauenkommission. Militarismus. OeD, 1986-05-16.
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12.03.1986 Schweiz
SGB
VHTL-Zeitung

Frauentag
SGB-Frauenkommission
Volltext
Communiqué der SGB-Frauenkommission. Zum Internationalen Frauentag vom 8. März. Seit 75 Jahren begehen Frauen in aller Welt den internationalen Frauentag. Damals wurde vor allem für das Frauenstimmrecht gekämpft. aber auch gegen Hungerlöhne und Kinderarbeit. Einiges hat sich im Lauf der Zeit verändert. Materielle und soziale Fortschritte zur BessersteIlung der Arbeitnehmerin konnten erzielt werden, doch ist sie nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt. Die Wirtschaft konnte in den letzten Jahren wiederum massive Gewinne erzielen. Das ist vor allem dem Können und dem Einsatz aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu verdanken. Zudem profitierte die Wirtschaft von den gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen. Wenn sie deshalb jetzt glaubt, die Rechte der Arbeitnehmerinnen einschränken zu können, dann provoziert sie deren Widerstand. Die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ruft deshalb alle Arbeitnehmerinnen auf, sich in (Jen Gewerkschaften zu organisieren und sich für ihre Rechte zu wehren. Die SGB-Frauenkommission. die 55‘000 Gewerkschafterinnen repräsentiert, appelliert an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sich solidarisch für eine gerechte Verteilung von Arbeit und Einkommen sowie für soziale Sicherheit einzusetzen. Die werktätigen Frauen tragen ihren Anteil am Volkseinkommen bei. Sie wollen Arbeit, aber nicht auf Kosten ihrer Gesundheit. sondern unter der Voraussetzung des körperlichen. geistigen und seelischen Wohlbefindens. Sie wollen den sozialen und internationalen Frieden und die Anerkennung der Menschenrechte in der Welt. Für Frauen, Männer und Kinder. VHTL-Zeitung, 12.3.1986.
SGB > SGB-Frauenkommission. Frauentag, VHTL-Zeitung, 1986-03-12.
Ganzer Text
01.11.1979 Schweiz
Frauen
GBH
GTCP
Personen
SGB-Frauenkommission
Lydia Trüb
SGB-Frauenkommission
Gewerkschaften und Teilzeitarbeit. Ob mittels der Teilzeitarbeit eine Neuverteilung der Rollen zwischen Mann und Frau und dadurch die Emanzipation beider gefördert werden kann, wird seit einiger Zeit im Ansatz auch in den Gewerkschaften diskutiert. Dass diese Diskussion vor allem von den zunächst Betroffenen, den Frauen, in der Gewerkschaftsbewegung aufgenommen wird, ist verständlich. Das verweist aber auch auf die Grenzen dieser Diskussion: Dazu, ob Teilzeitarbeit (TZA) im Hinblick auf eine neue Rollenverteilung gefördert werden soll oder nicht, gibt es keine verbindliche gewerkschaftliche Haltung. Diese Frage ist bisher vor allem in gewerkschaftlichen Frauengruppen und an Frauenschulungskursen erörtert worden. TZA hat die Gewerkschaften bis jetzt eigentlich nur in rechtlicher Hinsicht und lediglich am Rande beschäftigt. Ausser im VHTL bestehen dazu auch keine verbindlichen Gewerkschaftsbeschlüsse. Der SGB wird sich auf Grund eines Antrages der SGB-Frauenkommission an den Kongress im letzten Herbst mit der TZA und ihren Auswirkungen gründlich befassen. Entsprechende Anträge lagen auch für den VPOD-Verbandstag im Juni und für den GBH-Kongress im Herbst 1979 vor. Lydia Trüb. Gewerkschaftliche Rundschau Nr. 11, November 1979
01.11.1979 Schweiz
Personen
SGB-Frauenkommission
Lydia Trüb
SGB-Frauenkommission
Teilzeitarbeit
Gewerkschaften und Teilzeitarbeit. Ob mittels der Teilzeitarbeit eine Neuverteilung der Rollen zwischen Mann und Frau und dadurch die Emanzipation beider gefördert werden kann, wird seit einiger Zeit im Ansatz auch in den Gewerkschaften diskutiert. Dass diese Diskussion vor allem von den zunächst Betroffenen, den Frauen, in der Gewerkschaftsbewegung aufgenommen wird, ist verständlich. Das verweist aber auch auf die Grenzen dieser Diskussion: Dazu, ob Teilzeitarbeit (TZA) im Hinblick auf eine neue Rollenverteilung gefördert werden soll oder nicht, gibt es keine verbindliche gewerkschaftliche Haltung. Diese Frage ist bisher vor allem in gewerkschaftlichen Frauengruppen und an Frauenschulungskursen erörtert worden. TZA hat die Gewerkschaften bis jetzt eigentlich nur in rechtlicher Hinsicht und lediglich am Rande beschäftigt. Ausser im VHTL bestehen dazu auch keine verbindlichen Gewerkschaftsbeschlüsse. Der SGB wird sich auf Grund eines Antrages der SGB-Frauenkommission an den Kongress im letzten Herbst mit der TZA und ihren Auswirkungen gründlich befassen. Entsprechende Anträge lagen auch für den VPOD-Verbandstag im Juni und für den GBH-Kongress im Herbst 1979 vor. Lydia Trüb. Gewerkschaftliche Rundschau Nr. 11, November 1979
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