Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 8

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
10.05.2013 Mendrisio
TI Kanton
Emigranten
Löhne
Personen
Work
Matthias Preisser
Grenzgänger
Lohndumping
Normalarbeitsvertrag
Volltext

Das Tessin hat sich zur Sonderproduktionszone entwickelt. Auf dem Buckel der ltaliener. Vornehmlich im Mendrisiotto haben sich gezielt Firmen angesiedelt, um mit mies bezahlten Grenzgänge3rn Kosten sparen wollen. Nun geht der Kanton gegen den Lohndruck vor. Ohne Grenzgängerinnen und Grenzgänger würde im Tessin nicht viel funktionieren: Ihre Zahl ist in den vergangenen 10 Jahren um zwei Drittel auf 55‘000 Personen angestiegen. Jede und jeder vierte Arbeitnehmende kommt heute jeden Tag aus Italien zur Arbeit ins Tessin. In der Industrie ist ihr Anteil mit 50 Prozent gar doppelt so gross. Auch im Dienstleistungsbereich arbeiten im Tessin immer mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger. (...). Matthias Preisser.

Work, 10.5.2013.
Personen > Preisser Matthias. Lohndumping. TI Kanton. 2013-05-10.

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05.10.2012 Schweiz
VS Kanton
Personen
Seilbahnen
SEV Schweiz
Transportbranche
Work
Daniel Lampart
Matthias Preisser
Giorgio Tuti
Arbeitsbedingungen
GAV
Mindestlöhne
Normalarbeitsvertrag
Seilbahnen
Volltext

13‘000 Seilbahn-Angestellte dürfen sich freuen: Mindestlohn ist in Sicht. Endlich! Bei den Seilbahnen herrschen die schlechtesten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Verkehr. Jetzt wollen die Patrons zeigen, dass es auch anders geht. In der Seilbahnbranche sind Monatslöhne um 3400 Franken noch weit verbreitet. Teilweise verdienen die Seilbahnangestellten, die Billette verkaufen, Bahnen bedienen oder Touristinnen und Touristen in den Skilift helfen, gar unter 3000 Franken. Kollektivverträge gibt es nicht, ausser im Wallis. Dort hat der Kanton einen Normalarbeitsvertrag erlassen. (...). Matthias Preisser.

Work. Freitag, 5.10.2012.
Personen > Preisser Matthias. Seilbahnen. Mindestlohn. 5.10.2012.doc.

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02.02.2012 Aarau
Heimberg
Thun
Worb
BWA Holding AG, Aarau
Normalarbeitsvertrag
Personen
Unia Berner Oberland
Udo Michel
Judith Venetz
BWA Holding AG, Aarau
Einigungsämter
Normalarbeitsvertrag
Volltext

Teillösung im Arbeitskonflikt bei den Möbelhäusern der BWA-Holding. Die Angestellten der drei umstrittenen Berner Oberländer Möbelverkaufshäuser der BWA-Holding haben in wichtigen Punkten Zugeständnisse erreicht. Die Betriebsversammlung beschloss darum gestern Abend, die gewerkschaftlichen Aktionen vorderhand einzustellen und die verbleibenden Streitpunkte vor das kantonale Einigungsamt zu bringen. (...).

Unia Berner Oberland, 2.2.2012.
Unia Berner Oberland >  BWA Holding AG. Arbeitsvertrag. 2.2.2012.doc.

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21.01.2010 Schweiz
Personen
SGB
SP Schweiz
Patrik Maillard
GAV
Mindestlöhne
Normalarbeitsvertrag
Gewerkschaften und SP wollen Mindestlohn. Die Schweiz kennt keinen landesweiten Mindestlohn. Eine gesetzliche Untergrenze bei den Löhnen gibt es nur dort, wo ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder ein Normalarbeitsvertrag (NAV) Mindestlöhne regelt. Branchen, die keine solchen Verträge kennen, sind meist im Tieflohnsegment zu finden, wie etwa die Landwirtschaft oder der Detailhandel. (...). Patrik Maillard. WOZ 21.1.2010
15.11.2009 BE Kanton
Detailhandel
Personen
Unia Biel-Seeland
Daniel Hügli
Detailhandel
GAV
Normalarbeitsvertrag
Arbeitgeber missachten den Vertrag. Berner Detailhandel. Die Zustände im Detailhandel sind skandalös. Die Arbeitgeber halten sich nicht an den Normalarbeitsvertrag (NAV), den sie mit den Gewerkschaften ausgehandelt haben. Der NAV gilt für alle Betriebe ausser Migros und Coop, weil diese über einen eigenen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verfügen. Wie dreist die übrigen Detailhändler gegen den NAV verstossen, hat eine Studie des Beco ergeben: 88% der kontrollierten Detailhandelsbetriebe verstossen in mindestens einem Punkt gegen den NAV. 82% aller über 25-jährigen Angestelllten erhalten den im NAV festgehaltenen Mindestlohn nicht. 40% arbeiten länger als der im NAV vorgeschriebenen 41 Stunden pro Woche. 34% aller Angestellten bekommen keinen 13. Monatslohn, obwoh ihnen ein solcher gemäss NAV zustünde. Diese Missstände will die Unia nicht einfach hinnehmen. Mitte Oktober stattete sie dem Dachverband der kleinen und mittleren Unternehmen (Berner KMU) einen Besuch ab und forderte den Verband zu GAV-Verhandlunge auf. Daniel Hügli, Sektionssekretär der Unia Biel-Seeland: "Der NAV legt bloss Mindeststandards fest, die sich rechtlich nicht einfordern lassen. Deshalb brauche wir auch im Berner Detailhandel einen allgemeinverbindlichen GAV, wie er im Kanton Genf schon eingeführt worden ist". (...). Strada Nr. 24, 15.11.2009. Archiv Schaffer
06.03.2009 BE Kanton
Personen
Unia Region Bern
Judith Stofer
Normalarbeitsvertrag
Lohnbschiss im Kanton Bern. Die Unia fordert verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag im Verkauf. Lediglich eine Minderheit der Arbeitgeber halten die gesetzlichen Mindesbestimmungen ein. Vor 2 Jahren hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Angestellten des Detailhandels in Kraft gesetzt. Dieser regelt edi minimalen Arbeitsbedingungen wie Ruhe- und Arbeitszeiten, Ferien, Abend- und Wochenend-Zuschläge sowie Mindestlöhne von rund 20'000 Beschäftigten im Kanton Bern. (...). Judith Stofer. Work 6.3.2009
23.01.2009 Bern
Personen
Tankstellenshops
Matthias Preisser
Normalarbeitsvertrag
Muss er jetzt vor Gericht? Berner Restoshop hält die Minimalstandards nicht ein. Die Berner Tankstellenshop-Betreiberin Restoshop will den Normalarbeitsvertrag nicht einhalten. Sie stellt kurzerhand das ganze Personal auf die Strasse. Mit Foto. Matthias Preisser. Work 23.1.2009
22.04.1988 Schweiz
Personen
SGB
Ruth Dreifuss
Normalarbeitsvertrag
Die Freiheit, die sie meinen. Die Freiheit zu kündigen bleibt Kernpunkt des Systems. Überall in Europa gelten für den Arbeitsvertrag besondere Grundsätze. Für den Lohnempfänger ist die Arbeit, die er anbietet, die Grundlage seiner Existenz. Wenn folglich ein Arbeitgeber einen solchen Vertrag kündigen will, muss er einen ehrenvollen oder zwingenden Grund geltend machen können: sei es, dass die wirtschaftliche Situation seines Betriebes die Kündigung notwendig macht, sei es, dass die Leistungen des Arbeitnehmers ungenügend sind. Mit Foto. Ruth Dreifuss,. OeD 22.4.1989
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