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Anzahl gefundene Artikel: 4

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
24.10.2019 Schweiz
Normalarbeitsvertrag
Unia Schweiz

Betreuungsarbeit
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Strategie des Bundesrats hat versagt: Betreuerinnen brauchen Schutz des Arbeitsgesetzes. Frauen, die in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten brauchen mehr Schutz. Dazu hatte der Bund im Juni 2018 ein Modell für einen Normalarbeitsvertrag (NAV) veröffentlicht. Dessen Regelungen sollten die Kantone freiwillig in ihre kantonale NAV-Hauswirtschaft aufnehmen. Ein Jahr später ist die Lage gemäss einer Publikation auf der Webseite des SECO jedoch ernüchternd: Nur zwei Kantone haben die Bestimmungen des Bundes umgesetzt. Die Unia fordert deshalb erneut: Angestellte in Privathaushalten müssen unverzüglich durch das Arbeitsgesetz geschützt werden. Frauen, die in Privathaushalten rund um die Uhr betagte Personen betreuen und dort wohnen, brauchen geregelte Arbeitsbedingungen und mehr Schutz. Viele Betreuerinnen in Privathaushalten arbeiten unter Bedingungen, die an moderne Sklaverei erinnern: pausenloses Arbeiten über mehrere Wochen hinweg, mit uneingeschränkter Verfügbarkeit am Tag wie in der Nacht, und dies für einen Hungerlohn. Die gesundheitlichen Folgen sind enorm: Erschöpfung, Krankheit und Depressionen. Eine effiziente Regulierung und Kontrollen sind deshalb unabdingbar. Nur wenige Kantone sehen sich in der Verantwortung. Der Bundesrat hatte im Juni 2018 den Kantonen ein Modell für kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) zur Verfügung gestellt, mit der Erwartung, dass diese die vorgeschlagenen Regulierungen in ihre jeweiligen NAV zur Hauswirtschaft aufnehmen. Ein Jahr später zeigt sich: die Befürchtungen der Unia haben sich bewahrheitet und die Kantone sehen sich nicht in der (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 24.10.2019.
Unia Schweiz > Beteuungsarbeit. Unia Schweiz, 2019-10-24.
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02.02.2012 Aarau
Heimberg
Thun
Worb
BWA Holding AG, Aarau
Normalarbeitsvertrag
Personen
Unia Berner Oberland
Udo Michel
Judith Venetz
BWA Holding AG, Aarau
Einigungsämter
Normalarbeitsvertrag
Volltext

Teillösung im Arbeitskonflikt bei den Möbelhäusern der BWA-Holding. Die Angestellten der drei umstrittenen Berner Oberländer Möbelverkaufshäuser der BWA-Holding haben in wichtigen Punkten Zugeständnisse erreicht. Die Betriebsversammlung beschloss darum gestern Abend, die gewerkschaftlichen Aktionen vorderhand einzustellen und die verbleibenden Streitpunkte vor das kantonale Einigungsamt zu bringen. (...).

Unia Berner Oberland, 2.2.2012.
Unia Berner Oberland >  BWA Holding AG. Arbeitsvertrag. 2.2.2012.doc.

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01.11.2010 Schweiz
Normalarbeitsvertrag
SGB
Temporärarbeit
Unia Schweiz
VPOD Schweiz

Arbeitsvertrag
Volltext

Bundesrat verabschiedet NAV für Hauspersonal. Normal arbeiten. Die Gewerkschaften freuen sich, dass der Bundesrat für Angestellte in Privathaushalten einen Normalarbeits-vertrag erlassen hat. Jetzt ist rasche Umsetzung angezeigt. Lohndumping ist heute bei in Privathaushalten Beschäftigten eine Realität. Die Gefahr zu tiefer Löhne hat sich mit der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten nochmals deutlich verschärft. Der SGB ist daher erleichtert, dass der Bundesrat die Warnung der Gewerkschaffen gehört hat und dass nun ein Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen für Hauspersonal gilt. Krasse Fälle. (...). VPOD-Magazin, November 2010.

Normalarbeitsvertrag. 1.11.2010.pdf

05.03.2009 BE Kanton
Normalarbeitsvertrag
Unia Region Bern

Arbeitszeit
Detailhandel
Löhne
Unia kritisiert Detailhandel. Der seit 2 Jahren bestehende Normalarbeitsvertrag (NAV) für den Detailhandel im Kanton Bern wird von den Detaillisten kaum beachtet. Das ist für die Gewerkschaft Unia das enttäuschende Fazit einer repräsentativen Erhebung des kantonalen Wirtschaftsamtes Beco. Nur bei 12% der Detailhandelsbetriebe im Kanton Bern komme der NAV vollumfänglich zur Anwendung, teilte die Unia gestern mit. Lediglich 18% der über 25-jährigen Arbeitnehmer im Detailhandel erhalten ein Salär, das den NAV-Mindestlöhnen entspricht, nur 2 von 3 Verkaufspersonen bekommen einen 13. Monatslohn. die 41-Stunden-Woche gelte nur für einen Viertel des Personals. Die Unia schliesst aus dem Misserfolg, dass verbindliche Regelungen nötig sind. (...). Bund 5.3.2009
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