Gewerkschaftschronik
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24.10.2019 Schweiz
Normalarbeitsvertrag
Unia Schweiz

Betreuungsarbeit
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Strategie des Bundesrats hat versagt: Betreuerinnen brauchen Schutz des Arbeitsgesetzes. Frauen, die in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten brauchen mehr Schutz. Dazu hatte der Bund im Juni 2018 ein Modell für einen Normalarbeitsvertrag (NAV) veröffentlicht. Dessen Regelungen sollten die Kantone freiwillig in ihre kantonale NAV-Hauswirtschaft aufnehmen. Ein Jahr später ist die Lage gemäss einer Publikation auf der Webseite des SECO jedoch ernüchternd: Nur zwei Kantone haben die Bestimmungen des Bundes umgesetzt. Die Unia fordert deshalb erneut: Angestellte in Privathaushalten müssen unverzüglich durch das Arbeitsgesetz geschützt werden. Frauen, die in Privathaushalten rund um die Uhr betagte Personen betreuen und dort wohnen, brauchen geregelte Arbeitsbedingungen und mehr Schutz. Viele Betreuerinnen in Privathaushalten arbeiten unter Bedingungen, die an moderne Sklaverei erinnern: pausenloses Arbeiten über mehrere Wochen hinweg, mit uneingeschränkter Verfügbarkeit am Tag wie in der Nacht, und dies für einen Hungerlohn. Die gesundheitlichen Folgen sind enorm: Erschöpfung, Krankheit und Depressionen. Eine effiziente Regulierung und Kontrollen sind deshalb unabdingbar. Nur wenige Kantone sehen sich in der Verantwortung. Der Bundesrat hatte im Juni 2018 den Kantonen ein Modell für kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) zur Verfügung gestellt, mit der Erwartung, dass diese die vorgeschlagenen Regulierungen in ihre jeweiligen NAV zur Hauswirtschaft aufnehmen. Ein Jahr später zeigt sich: die Befürchtungen der Unia haben sich bewahrheitet und die Kantone sehen sich nicht in der (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 24.10.2019.
Unia Schweiz > Beteuungsarbeit. Unia Schweiz, 2019-10-24.
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17.10.2019 Schweiz
Personen
VPOD Schweiz
Christine Flitner
Elvira Wiegers
Betreuungsarbeit
Haushalthilfen
Volltext
Betreuung zu Hause: Normalarbeitsvertrag reicht nicht aus. Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft soll verlängert und der Mindestlohn ab Januar 2020 angehoben werden. Dazu macht das Staatssekretariat für Wirtschaft derzeit eine Vernehmlassung. Die Vorschläge sind bei Weitem nicht ausreichend, denn der Lohn ermöglicht nach wie vor kein existenzsicherndes Einkommen und entscheidende Fragen bleiben ungeklärt. Tausende von Frauen arbeiten als BetreuerInnen in Privathaushalten. Sie tun dies oft unter prekären Arbeitsbedingungen und Löhnen. Der VPOD fordert deshalb – im Einklang mit dem internationalen, von der Schweiz ratifizierten ILO-Übereinkommen 189 zur Gleichstellung von Hausangestellten – eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz ArG. Der Bund hat stattdessen eine Regulierung über nicht verbindliche kantonale Normalarbeitsverträge (NAV) in Ergänzung zum NAV Hauswirtschaft des Bundes gewählt. Davon betroffen sind unter anderem zahlreiche Carearbeiterinnen aus Osteuropa, welche in privaten Haushalten die Betreuung von alten und kranken Menschen übernehmen. Der Normalarbeitsvertrag schreibt zwar Mindestlöhne zwingend vor, doch reicht diese Bestimmung alleine bei weitem nicht aus, um diesen immer wichtiger werdenden Bereich der Langzeitpflege angemessen zu regulieren. Er ist geprägt von grossen kantonalen Unterschieden und (…).
Elvira Wiegers, Christine Flitner.
VPOD Schweiz, 17.10.2019.
Personen > Wiegers Elvira. Betreuungsarbeit. VPOD Schweiz, 2019-10-17.
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16.11.2018 Schweiz
Travail.Suisse

Betreuungsarbeit
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Betreuende und pflegende Angehörige: Ja zum Gesetzesentwurf, aber es braucht weitere Massnahmen. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung von erwerbstätigen Personen, die kranke Angehörige betreuen. Diese Massnahmen sind nötig und dringend. Der entsprechende Gesetzesentwurf weist allerdings Lücken auf und muss nun durch zusätzliche Massnahmen ergänzt werden. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und des Fachkräftemangels ist es nötig, dass der Bund Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ergreift. „Heute haben die betroffenen Arbeitnehmenden grosse Schwierigkeiten, alle ihre Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen. Sie gefährden damit ihre eigene Gesundheit und ihre Zukunft“, unterstreicht Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse. Travail.Suisse unterstützt die Stellungnahme der Nationalen Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige zum Gesetzesentwurf. Die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden gehört neben dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Krebsliga Schweiz, Pro Infirmis und Pro Senectute zu den Gründungsmitgliedern dieser Interessengemeinschaft. So beurteilt Travail.Suisse den Kurzzeiturlaub von drei Tagen für die Betreuung von Angehörigen in gewissen Fällen ebenfalls als zu kurz (das gilt zum Beispiel für alleinerziehende Familien oder bei der Unterstützung eines Angehörigen beim Eintritt in eine Einrichtung). Der Langzeiturlaub seinerseits sollte nicht nur (…).
Travail.Suisse, 16.11.2018
Travail.Suisse > Betreuungsarbeit. Travail.Suisse, 2018-11.16
15.11.2018 Schweiz
Unia Schweiz

Betreuungsarbeit
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Wenn ein Kind krank ist, braucht es seine Eltern. Angehörigenbetreuung: Die Unia fordert Taten statt Worte. Der Bundesrat hat einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Die Stossrichtung stimmt, aber die konkreten Bestimmungen sind für die Unia klar ungenügend, insbesondere für Einelternfamilien. Der Bundesrat sieht einen bezahlten Kurzurlaub von bis zu drei Tagen für ungeplant anfallende Betreuungsaufgaben von Angehörigen und ein Recht auf Urlaub zur Betreuung von schwer kranken oder schwer verunfallten Kindern von insgesamt 14 Wochen vor. Damit die neue Regelung (besonders Eineltern-Familien tatsächlich in ihrer Erwerbstätigkeit unterstützt, fordert die Unia eine kurzzeitige Arbeitsabwesenheit von bis zu fünf Tagen für alle. Bei schwer kranken oder verunfallten Kindern ist es zudem nötig, das die Eltern bis zu einem Jahr ohne Einkommenseinbusse die Betreuung übernehmen dürfen. Zentral für echte Chancengleichheit. Die Anerkennung der Care-Arbeit zeigt sich in griffigen Massnahmen, die unerlässlich sind für eine echte Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern. Frauen übernehmen die Betreuung von Angehörigen heute in den meisten Fällen unbezahlt und dies führt sehr oft zu einer Einbusse beim Lohn und geht auf Kosten ihrer Gesundheit. Die Unia fordert deshalb eine stärkere Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz für Familie und Gesellschaft nicht zum Nachteil wird. Für einen Ausbau des Service-Public. (…).
Unia Schweiz, 15.11.2018.
Unia Schweiz > Betreuungsarbeit. Unia Schweiz, 2018-11-15.
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