Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 13

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
08.03.2012 Genf
Abstimmung
Demonstrationen Genf
Personen
SP
Helen Brügger
Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
Versammlungsfreiheit
Volltext

Genfer Demonstrationsgesetz. Gefährliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Sind in Genf bald keine Demonstrationen mehr möglich? An diesem Wochenende wird über einen Gesetzesvorschlag abgestimmt, der auf Initiative des einstigen Aktivisten der rechtsextremen Vigilants und späteren liberalen Grossrats Olivier Jornot zustande gekommen ist. Gewerkschaften, Linke und alternative Organisationen schätzen den Vorschlag (...). Helen Brügger.

WOZ. Donnerstag, 2012-03-08.
Personen > Demonstrationsverbot Genf. 2012-03-08.doc.

Brügger Helen. Demonstrationsverbot Genf. 2012-03-08.doc

21.06.2010 Schweiz
CVP
Demonstration
Faschismus

Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
Repression
Bis zu 5000 Franken Busse für Gaffer bei Demonstrationen. Die CVP wil Demos schneller auflösen können. Sie fordert daher hohe Bussen, wenn sich jemand einer Wegweisung widersetzt. Die Linke fürchtet um die Grundrechte. Die kantonalen Polizeikorps sollen künftig Demonstranten und Gaffer schnell wegweisen können. Das verlangt eine entsprechende Motion, die CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener mit einer Mehrheit seiner Fraktion eingereicht hat. (...). David Schaffner. Tages-Anzeiger. Montag, 21.6.2010
14.06.2010 Bern
Abstimmungen Bern
Demonstrationen Bern

Demonstrationsrecht
Wegweisungen
Entfernungsartikel knapp abgelehnt. Die Initiative "Keine gewalttätigen Demonstrationen" ist in der Stadt Bern mit einer Differenz von 264 Stimmen gescheitert. Der Unmut der Befürworter hält sich in Grenzen. Mit Foto. Tobias Habegger. Bieler Tagblatt. ;Montag, 14.6.2010
14.06.2010 Bern
Abstimmungen Bern
Demonstrationen Bern

Demonstrationsrecht
Wegweisungen
264 Stimmen machten den Unterschied. Die Verschärfung des Stadtberner Kundgebungsreglementes scheiterte bei einer Stimmbeteilgung von lediglich 22,2% nur knapp. In den Stadtteilen Bümpliz und Kirchenfeld/Schosshalde stimmte die Mehrheit Ja. Zum Schluss fehlte nur ganz wenig, und das Stadtberner Kundgebungsreglement wäre mit einem Entfernungsartikel verschärft worden. (...). Mit Foto. Christian Brönnimann. Bund. Montag, 14.6.2010
28.05.2010 Bern
Demonstrationen Bern
Grundrechte.ch
Personen
Catherine Weber
Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
Wegweisungen
Leserbrief: Stadt-Berner stimmen am 13. Juni über den Entfernungsartikel ab. Catherine Weber: "Chilling effect" ist mehr als bloss "symbolische Gesetzgebung". Schon bisher hat die Polizei Kundgebungen aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen, Personen festgenommen und allenfalls verzeigt. Dies vor allem bei kleineren Demonstrationen. So gesehen wäre der neue Artikel 5 im Kundgebungsreglement nichts Neues unter dem Berner Himmel. Dass, wer sich nicht rechtzeitig entfernen will oder kann, neu mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden soll, ist hingegen eine scharfe Einschränkkung der Grundrechte. Wer Sachschaden verursacht oder Personen bedroht, macht sich in jedem Fall strafbar, nicht nur an Demos. Dass nun aber auch freidlich mitlaufende Kundgebungsteilnehmende, PassantInnen oder spontan aus Sympathie zuschauende Personen automatisch zu Mittätern werden sollen, darf nicht sein. (...). Catherine Weber, Vorstand Grundrechte.ch. Bund. Freitag, 28.5.2010
05.03.2010 Bern
Gemeinderat Bern
Work

Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
Kein Demo-Verbot in Bern. In Bern darf weiterhin demonstriert werden. Die rot-grüne Stadtregierung konnte sich vor dem Verwaltungsgericht nicht durchsetzen. Sie hatte in der Regel nur noch Platzkundgebungen dulden und Demonstrationsumuzüge nur noch im Ausnahmefall bewilligen wollen. Gewerkschaften und Einzelpersonen hatten das neue Kundgebungsreglement beim Regierungsstatthalter angefochten und recht erhalten. Die Stadtregierung zog den Entscheid weiter, doch das Gericht stützte ihn. Work. Freitag, 5.3.2010
02.05.2009 Bern
Augenauf
Demokratische Juristinnen und Juristen
Grünes Bündnis Bern
SP Bern Stadt

Demonstrationsrecht
Innenstadt ist nicht Klosterplatz von Einsiedeln. Kundgebungen in den Hauptgassen Berns sollen nicht eingeschränkt werden. Statthalterin heisst Beschwerde gegen Teilrevision des Kundgebungsreglementes gut. Erfolg für die Verteidiger der Grundrechte: Demonstrationsumzüge durch Berns Hauptgassen bleiben erlaubt. "Kundgebungen werden in der Regel als Platzkundgebungen, namentlich ohne Inanspruchnahme der Hauptgassen" bewilligt. Dieser Passus im Stadtberner Kundgebungsreglement ist nach Ansicht der Regierungsstatthalterin von Bern,. Regula Mader, verfassungswidrig. Sie hiess eine Gmeindeschwerde gut, die ein linkes Bündnis von über 20 Beteiligten eingericht hatte, unter ihnen Augenauf, Gewerkschaftsbund, SP, Grünes Bündnis und Demokratische Juristinnen und Juristen Bern. (...), Daniel Vonlanthen. Bund 2.5.2009
27.03.2009 Liestal
Allpack AG
Demonstration

Demonstrationsrecht
Unia Nordwestschweiz
Protestzug mit Hindernis. Rund 100 Leute demonstrierten für Allpack-Angeklagte. Im Rahmen des Allpack-Prozesses fand gestern in Liestal eine Kundgebung statt. Offenbar kämpften die Initianten dabei nicht nur für das Streik-, sondern auch für ihr Demonstrationsrecht. "Kampf auf der Strasse, Kampf in der Fabrik - das ist unsere Antwort auf Ihre Politik",  schallte es gestern abend durch Liestals Strassen. Rund 100 Menschen demonstrierten im Zuge des Allpack-Prozesses für das Streikrecht und gegen die "Klassenjsutiz". Und kämpfen mussten sie offenbar auch für ihr Recht, überhaupt auf die Strasse gehen zu können, wie Hanspeter Gysin vom Solidaritätskomitee Basel sagt, das die Kundgebung organisiert hat. (...). Mit Foto. Lukas Meili. BaZ 27.3.2009
02.12.2006 Thun
Stadtrat
Unia Berner Oberland

Demonstrationsrecht
Beschwerde gegen Kundgebungsreglement. Nicht nur in Bern, sondern auch in Thun sorgen verschärfte Kundgebungsvorschriften für politischen Sprengstoff und Juristenfutter. Gegen das neue Thuner-Kundgebungsreglement reicht die Gewerkschaft Unia Beschwerde ein, wie Sekretär Udo Michel Radio DRS sagte. Anfang November hatte der Stadtrat das Reglement erlassen. Bund 2.12.2006
04.11.2006 Thun
Demonstration

Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
"Fast wie eine Ausgangssperre". Grundrechtexperten kritisieren das Ortspolizeireglement der Stadt Thun, das die Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung untersagt. Der Berner Anwalt Daniele Jenni kündigt Widerstand an. "Grundrechtlich gesehen ist der Fall klar", sagt der emeritierte Berner Staatsrechtler Jörg Paul Müller. "Das geht nicht". Stefan von Below. Bund 4.11.2006
03.11.2006 Thun
Demonstration

Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
Verschärftes Reglement für Demos. In der Stadt Thun kann die Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ab Anfang 2007 strafbar sein. Dies dann, wenn die Kundgebung nicht friedlich verläuft oder wenn sich die Teilnehmer nicht freiwillig respektive auf Aufforderung entfernen. Dies hat der Thuner Stadtrat gestern Abend nach hitziger Diskussion und zahlreichen Anträgen deutlich beschlossen. Bieler Tagblatt 3.11.2006
03.11.2006 Thun
Demonstration
Stadtrat Thun

Demonstrationsrecht
Demonstrationsverbot
Strengere Regeln für Demos. Thuner Stadtrat verschärft Demoreglement. Erscheinen an unbewilligter Demonstration kann bestraft werden. Das Stadtparlament hiess ein neues Reglement für Kundgebungen im öffentlichen Raum gut. Neu kann die Polizei Demonstranten zur Entfernung auffordern. Marcello Odermatt. Bund 3.11.2006
15.07.1918 Schweiz
Oltener Aktionskomitee

Demonstrationsrecht
Versammlungsfreiheit
An die dem SGB und der SP angehörenden Organisationen. Werte Genossen. Unter dem Vorwand, die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, hat der Bundesrat am 12.7.1918 einen provokatorischen Beschluss gefasst, der die gesamte organisierte Arbeiterklasse, die Gewerkschaften sowohl als die Partei ihrer elementarsten Rechte beraubt. Über den Kopf ihrer Wähler hinweg, denen sie letzten Endes verantwortlich sind, erhalten die kantonalen Regierungen das "Recht", öffentliche Versammlungen und Umzüge von einer polizeilichen Genehmigung abhängig zu machen und unter polizeiliche Kontrolle zu stellen. Sie sind befugt, alle ihnen gutscheinenden Massnahmen zu treffen, jede ihnen missliebige Agitation und Aktion der Arbeiterschaft zu verbieten, die Tätigkeit unserer Organisationen, seien sie gewerkschaftlicher oder politischer Natur, lahmzulegen, das Koalitionsrecht, die einzige Waffe des um seine Existenz gegen das Kapitalistische Ausbeutertum ringende Volk aufzuheben. (…). Oltener Aktionskomitee 15.7.1918. Strassenbahner-Zeitung 19.7.1918
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