Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 10

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
02.10.2015 Schweiz
Lehrlingswesen
Personen
Work
Sina Bühler
Lehrlingswesen
Ratgeber
Rechtsberatung
Volltext
Gratis Rechtsberatung, aber auch gemeinsames Riverrafting. Das alles bringt dir die Gewerkschaft. Die Mitgliedschaft bei der Unia hat handfeste Vorteile. Gerade auch für Stiftinnen und Stifte. Hast du Probleme mit deinem Chef? Wirst du in der Stifti ausgenützt? Die Unia hilft. Gewerkschaftsmitglied zu sein bringt aber auch was für deine Freizeit. Wenn du Probleme mit deiner Chefin hast, die Schule dich überfordert oder deine Kollegen im Betrieb dich schikanieren, kannst du dich von der Unia beraten lassen. Die Voraussetzung: du bist Mitglied. Für weniger als den Preis von zwei Kaffees bist du dabei. Die Mitgliedschaft bei der Unia kostet gerade mal Fr. 7.40 im Monat. Anlaufstellen gibt es in deiner Nähe: Die Unia hat 110 Sekretariate in allen Regionen der Schweiz. In den grösseren gibt es Jugendsekretäre, die speziell für dich zuständig sind. Die Adressen findest du unter: http://www.unia.ch/de/ueber-uns/regionen. Vor Gericht. Nicht nur die Beratung ist für dich kostenlos, sondern auch eine allfällige Unterstützung vor Gericht. Die Unia-Mitgliedschaft ist eine Art Versicherung gegen Rechtsprobleme am Arbeitsplatz. Zum Beispiel, wenn du von deinem Lehrmeister nicht richtig ausgebildet wirst. Weiterbildung. (…). Sina Bühler.
Work, 2.10.2015.
Work > Lehrlingswesen. Rechtsberatung. Work, 2.10.2015.
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20.08.2015 Schweiz
Personen
Work
Sina Bühler
Gesetze
Ratgeber
Rechtsberatung
Volltext
Juristendeutsch: Das meinen die AnwältInnen und Juristen, wenn sie komisch reden. Rotkäppchen im Dschungel der Paragraphen. Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie ZGB: Work erklärt, was zentrale juristische Begriffe bedeuten. Und wo sich auch Laien juristisch weiterbilden können. Zwei deutsche Juristinnen haben das Märchen „Rotkäppchen“ auf Juristendeutsch übersetzt. Was dabei rauskam, ist kaum mehr zu verstehen. Hier ein Auszug: „Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich ‹Rotkäppchen› genannt zu werden pflegt. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Sie machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift strafbar und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.“ Alles klar? Nein? Work hilft und erklärt, was zentrale juristische Begriffe aus dem Schweizer Recht wirklich bedeuten. Arbeitsrecht: Es umfasst die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Diese sind in diversen Gesetzen geregelt: im Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag), im Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit) und im Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit). Anwalt/Juristin: (…). Sina Bühler.
Work online, 20.8.2015.
Personen > Bühler Sina. Rechtsberatung. Ratgeber. Work, 20.8.2015.
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23.01.2015 Schweiz
Work

Kündigung
Rechtsberatung
Volltext
Kündigung: Ist eine viermonatige Probezeit zulässig? Anfang Oktober 2014 habe Ich eine neue Stelle als Verkäuferin In einem kleinen Molkereigeschäft angetreten. Zwischen meinem Chef und mir gab es ständig Unstimmigkeiten. Am 31. Dezember 2014 hat mir der Chef schriftlich gekündigt. Das Kündigungsschreiben habe ich aber erst am 3. Januar 2015 mit der Post erhalten. Im Brief steht, die Kündigung erfolge mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen, da ich ja noch In der Probezeit sei. Diese dauert vier Monate, so steht es in meinem Arbeitsvertrag. Muss ich diese kurze Kündigungsfrist also akzeptieren? Peter Schmid: Nein, das müssen Sie nicht. Denn Ihre Probezeit war am 3.Januar bereits abgelaufen. Und zwar aus folgendem Grund: Als Probezeit gilt grundsätzlich der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses. Durch einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) können die Vertragspartner die Dauer der Probezeit auf höchstens drei Monate verlängern (Artikel 335b des Obligationenrechts). Eine Probezeit von vier Monaten ist also nicht zulässig. Deshalb gilt für Sie die maximale Probezeit von drei Monaten. (…). Peter Schmid.
Work, 23.1.2015.
Work > Kündigung. Ratgeber. Work, 23.1.2015
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05.04.2013 Schweiz
Personen
Unia Schweiz
Work
Heinrich Nydegger
Matthias Preisser
Kündigung
Kündigungsschutz
Rechtsberatung
Volltext

Missbräuchliche Kündigung. So können Sie sich wehren. Darf mich der Chef entlassen, nur weil ich mich nach neuen beruflichen Perspektiven oder einem neuen Job umschaue, wie Dominik Hauser es getan hat? Heinrich Nydegger von der Unia-Rechtsabteilung sagt dazu: „Solange jemand seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllt, kann das kein Kündigungsgrund sein.“ Alle Arbeitnehmenden haben das Recht, sich nach einer anderen Stelle umzuschauen, ohne den Chef darüber informieren zu müssen. (...). Matthias Preisser.

Work, 5.4.2013.
Personen > Preisser Matthias. Kündigungsschutz. Rechtsberatung. 2013-04-05.

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31.12.2011 Biel
Lengnau
1. Mai Biel
GBLS Biel
Personen
Daniel Hügli
Emilie Moeschler
Corrado Pardini
1. Mai Biel
Arbeitslosenversicherung
Mindestlohn
Rechtsberatung
Volltext

Jahresbericht 2011 Gewerkschaftsbund Biel-Lyss-Seeland. Nach dem politisch intensiven Jahr 2010, begann auch das 2011 für die Gewerkschaften und den Gewerkschaftsbund Biel-Lyss-Seeland mit einer Kampagne, die uns alle schliesslich das ganze Jahr über beschäftigte: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte im Januar 2011 eine Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn von Fr. 4'000.- für alle. Der Sammelstart (...).

GBLS. Jahresbericht 2011.
GBLS > Jahresbericht GBLS 2011.doc.

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27.10.2010 Chur
Personen
SEV
Andrea Cantieni
Peter Moor
Rechtsberatung
Volltext

„Wir erleben eine Verschärfung im Sozialversicherungsrecht“. Kündigungen, Streit um Sozialversicherungen, Strafanzeigen gegen Verkehrspersonal: Das sind die Themen, mit denen sich die Vertrauensanwälte im Auftrag des SEV beschäftigen. kontakt.sev: Sie sind Vertrauensanwalt des SEV; was muss ich darunter verstehen? Andrea Cantieni: Ich bin Ansprechperson für die SEV-Mitglieder, die ein rechtliches Problem haben, bei dem es einen Anwalt braucht. Ich habe engen Kontakt mit den Zentralsekretariat und mit dem Sekretär in Chur, Peter Peyer. Unsere Zusammenarbeit ist sehr gut, was den Mitgliedern des SEV zugute kommt! Was ist für Sie als Rechtsanwalt das Spannende an dieser Aufgabe? Interessant ist der Kontakt mit den Leuten; die Probleme, die sich stellen, sind aus dem Leben gegriffen.(...).Interview: Peter Moor.

SEV, 27.10.2010.
SEV Schweiz > Rechtsberatung. SEV Chur. 2010-10-27.

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24.02.1997 Biel
Archiv Schaffer
GB Biel Vorstand Protokolle
Personen
Pierre-Alain Gentil
Edgar Hofer
Corrado Pardini
1. Mai Biel
GB Biel Vorstand Protokolle
Rechtsberatung
Sekretariat

Protokoll der 2. Vorstandssitzung des Gewerkschaftsbundes der Stadt Biel (GBB)

Montag, 24. Februar 1997, 18.30 Uhr, GBI-Lokal

 

Leitung: Philippe Jaques GDP

Sekretär: Heinz Ledergerber GBI Biel

Protokoll: Beat Schaffer VPOD

Anwesend: Mariano Franzin GBI Biel-Seeland, Edgar Hofer SMUV, Alfred Müller VHTL,             Corrado Pardini GBI Biel-Seeland, Gerhard Ritter SEV-WAV, Ursula Then-Bergh SMV, Primo Winistörfer SMUV, Max Werner VPOD

Enschuldigt: Jean-Marc Borgeat SSFP, Ernst Mischler SEV/ZPV, René Steiger GDP. 

Gewerkschaftsbund Biel. Vorstand. Protokolle 1997-. Archiv Schaffer

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16.03.1929 Biel
Arbeiterunion Biel

Rechtsberatung
Subvention Stadt Biel
Generalversammlung der Arbeiterunion Biel. 16.3.1929, abends 8 Uhr, Volkshaus Biel. Um 8 1/4 Uhr eröffnet Genosse Präsident Emil Rufer die gutbesuchte Generalversammlung und heisst die Anwesenden im Namen des Vorstandes willkommen. Die Traktandenliste wurde allen Delegierten zugestellt und genehmigt. Traktandum 4: Bericht des Sekretärs. Genosse Huguenin will wisssen, wie gross der Prozentsatz der Unorganisierten sei, die durch das Sekretariat zu ihrem Recht gekommen seien. Bei den Unorganisierten handle es sich um solche, die auf dem Platz keine Gewerkschaften haben oder auf die zuständigen Gewerkschaften aufmerksam gemacht worden seien. Genosse Strasser teilt auch mit, dass der Unionsvorstand an die Gemeinde gelangt sei für eine Subvention von Fr. 3'000.-. Protokoll GV Arbeiterunion Biel 16.3.1929
16.03.1929 Biel
Arbeiterunion Biel

Arbeitersekretariat
Rechtsberatung
Subvention Stadt Biel
Volkshaus Biel
Generalversammlung der Arbeiterunion Biel. 16.3.1929, abends 8 Uhr, Volkshaus Biel. Um 8 1/4 Uhr eröffnet Genosse Präsident Emil Rufer die gutbesuchte Generalversammlung und heisst die Anwesenden im Namen des Vorstandes willkommen. Die Traktandenliste wurde allen Delegierten zugestellt und genehmigt. Traktandum 4: Bericht des Sekretärs. Genosse Huguenin will wisssen, wie gross der Prozentsatz der Unorganisierten sei, die durch das Sekretariat zu ihrem Recht gekommen seien. Bei den Unorganisierten handle es sich um solche, die auf dem Platz keine Gewerkschaften haben oder auf die zuständigen Gewerkschaften aufmerksam gemacht worden seien. Genosse Strasser teilt auch mit, dass der Unionsvorstand an die Gemeinde gelangt sei für eine Subvention von Fr. 3'000.-. Genosse Schillbach verlangt, das Gesuch auf Fr. 5'000.- zu erhöhen. Präsident Emil Rufer macht darauf aufmerksam, dass die Höhe des Gesuchs keine Rolle spiele, weil mit der Eröffnung des neuen Volkshauses ein ständiges Arbeitersekretariat auf dem Platze Biel eingerichtet werden solle. Der Sekretariatsbericht wird genehmig. Protokoll GV Arbeiterunion Biel 16.3.1929
16.03.1929 Biel
Arbeiterunion Biel

Arbeitersekretariat
Rechtsberatung
Subvention Stadt Biel
Volkshaus Biel
Generalversammlung der Arbeiterunion Biel. 16.3.1929, abends 8 Uhr, Volkshaus Biel. Um 8 1/4 Uhr eröffnet Genosse Präsident Emil Rufer die gutbesuchte Generalversammlung und heisst die Anwesenden im Namen des Vorstandes willkommen. Die Traktandenliste wurde allen Delegierten zugestellt und genehmigt. Traktandum 4: Bericht des Sekretärs. Genosse Huguenin will wisssen, wie gross der Prozentsatz der Unorganisierten sei, die durch das Sekretariat zu ihrem Recht gekommen seien. Bei den Unorganisierten handle es sich um solche, die auf dem Platz keine Gewerkschaften haben oder auf die zuständigen Gewerkschaften aufmerksam gemacht worden seien. Genosse Strasser teilt auch mit, dass der Unionsvorstand an die Gemeinde gelangt sei für eine Subvention von Fr. 3'000.-. Genosse Schillbach verlangt, das Gesuch auf Fr. 5'000.- zu erhöhen. Präsident Emil Rufer macht darauf aufmerksam, dass die Höhe des Gesuchs keine Rolle spiele, weil mit der Eröffnung des neuen Volkshauses ein ständiges Arbeitersekretariat auf dem Platze Biel eingerichtet werden solle. Der Sekretariatsbericht wird genehmig. Protokoll GV Arbeiterunion Biel 16.3.1929
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