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Anzahl gefundene Artikel: 5

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
04.08.2011 Genf
Lugano
Spanien
Personen
Spanischer Bürgerkrieg
Otto Brunner
Ralph Hug
Hans Hutter
Eolo Morenzoni
Antifaschismus
Internationale Brigaden
Militärjustiz
Volltext

Eolo Morenzoni (1920-2011). Mit kaum sechzehn Jahren gegen Franco. „Ich habe ein rebellisches Herz“, sagte der Tessiner Eolo Morenzoni über sich. Nun ist Morenzoni als einer der letzten Schweizer Spanienkämpfer im Alter von neunzig Jahren in Genf gestorben. Der 1920 geborene Eolo Morenzoni bekam das antifaschistische Engagement sozusagen im Elternhaus eingeimpft. Das Café Morenzoni, das sein Vater in Lugano führte, war in den dreissiger Jahren Treffpunkt der Tessiner Linken und insbesondere der KommunistInnen. Man beherbergte politische Flüchtlinge, die vor Mussolini flohen. Als General Franco im Juli 1936 gegen die junge spanische Republik putschte, drängte es auch den jungen Eolo zur Tat. (...). Mit Foto von Eolo Morenzoni. Ralph Hug.

WOZ. Donnerstag, 4.8.2011.
Spanischer Bürgerkrieg > Morenzoni Eolo. 1920-2011.doc.

Ganzer Text

20.12.1918 Schweiz
Regierung Schweiz
SEV Schweiz

Disziplinarverfahren
Generalstreik
Militärgericht
Militärjustiz

Eisenbahner und Generalstreik. In  einer Besprechung mit einer Delegation des Bundesrates brachte eine Delegation des Föderativverbandes die Behandlung der am Generalstreik beteiligten Angestellten und Arbeiter der Bundesbahnen zur Sprache, wobei die Art und Weise der Inhaftierung eines Teils dieser Angestellten und die Suspendierung derselben im Dienste, noch vor einem militärgerichtlichen Urteil, kritisiert wurden. Die Vertreter des Bundesrates erklärten, dass der Bundesrat nicht in das militärgerichtliche Verfahren eingreifen könne, dass aber nach Erledigung desselben vom Bundesrat die Frage der Amnestie für einen Teil der Angeklagten geprüft werden solle. Strassenbahner-Zeitung, 1918-12-20. Standort: Sozialarchiv. SEV > Generalstreik. 1918-12-20.doc.

13.08.1915 BS Kanton
Regierungsrat
Strassenbahner Basel

Militärgericht
Militärjustiz
Mobilmachung
Volltext

Mobilmachung 1914. Wie schwer  es  oft hält,  Wünsche und Begehren des Personals bei unseren Verwaltungen durchzubringen, auch wenn dieselben noch so sehr der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechen, zeigt die Erledigung einer  Angelegenheit,  deren Anfang  fast um ein Jahr zurückreicht. Nach der Demobilisation unserer Landwehrtruppen im Herbst 1914 wurde dem Betriebspersonal der Tag nach dem Entlassungstag als Ruhetag eingeräumt, den Geleise- und Werkstättearbeitern dagegen als  Arbeitstag  angerechnet.    Diejenigen, welche nicht zur Arbeit angetreten waren, büßten am Zahltag vom 30. September 1914 einen Taglohn ein. Trotzdem einige Kollegen noch Urlaub zur Verfügung hatten und gerne für  diese Versäumnis sich einen Tag hätten abschreiben lassen, wurde ihrem Wunsche nicht entsprochen. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 13.8.1915.

Ganzer Tag

13.08.1915 Zürich
Personen
Stadtrat Zürich
Strassenbahner Zürich
Emil Klöti
Militärjustiz
Mobilmachung
Volltext

Strassenbahner Zürich. Mobilmachung 1914. Unterm 21. Juli 1915 hat der Stadtrat von Zürich einen Beschluss gefasst, der für diejenigen städtischen Arbeiter,  die nach Absolvierung des Provisoriums ins Definitivum gelan-gen sollen, eine wesentliche Erleichterung zur Erlangung des letzteren bedeutet und .der den in Frage kommen-den Kollegen gewiss lebhafte Freude bereiten wird.  Dem Stadtrate darf für seine weitherzige  Auffassung be-züglich  der Erreichung des Definitivums volle Anerkennung gezollt werden. Im Nachstehenden  sei  der Bes-chluss  in seinen wichtigsten Punkten wiedergegeben: Am 6. Januar 1915 erliess der Stadtrat Sonderbestimmun-gen über die Beförderung solcher Arbeiter ins ständige Anstellungsverhältnis, die ordentlicherweise auf 1. Januar 1915 Anspruch auf Ernennung zu  ständigen Arbeitern gehabt hätten, jedoch wegen Einberufung zum Feld-dienste der in der Arbeitsordnung vorgeschriebenen Probezeit von wenigstens einem Jahre nicht genügen konnten. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 13.8.1915.

Mobilmachung 1914.doc

01.08.1914 Schweiz
Regierung Schweiz
Strassenbahner-Verband

Militärgericht
Militärjustiz
Volltext

 Verkehrspersonal und Militärgerichtsbarkeit. Der Bundesrat hat eine Vorlage genehmigt.,  welche eine wesentliche Einschränkung der Militärgerichtsbarkeit zur Folge hat. Schon in der letzten Junisession der eidgenössischen Räte hatte Herr Bundesrat Forrer mitgeteilt, dass der Bundesrat die Absicht habe, die Unterstellung der Beamten, Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Verkehrsanstalten unter die Militär-gerichtsbarkeit,  einzuschränken.  In  Abänderung und Ergänzung des Aufgebotsbeschlusses vom 1. August 1914 und des Bundesratsbeschlusses vom 24. August 1914 betreffend Handhabung der Vorschrift von Art.  202  der  Militärorganisation  (Unterstellung der Beamten, Angestellten und Arbeiter  der  Militärverwaltung,  der öffentlichen  Verkehrsanstalten usw.  unter  die Militärgerichtsbarkeit im Falle eines Aufgebotes zum aktiven Dienst) hat er beschlossen: (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 30.7.1915.

 

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