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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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16.02.2018
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Schweiz
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SDA Schweizerische Depeschenagentur Syndicom
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Schlichtungsverfahren Sda Volltext
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Arbeitskonflikt bei der SDA. Der Arbeitskonflikt bei der SDA ist noch nicht beendet. Neben einigen Annäherungen bestehen nach drei Verhandlungstagen immer noch erhebliche Differenzen. Der Arbeitskonflikt bei der SDA ist noch nicht beendet. Neben einigen Annäherungen bestehen nach drei Verhandlungstagen immer noch erhebliche Differenzen. Der Verwaltungsrat hat den Gang an die eidgenössische Schlichtungsstelle des Seco vorgeschlagen und ein Schlichtungsgesuch gestellt. Die Redaktionskommission ist offen für Gespräche und wird für den Gang an die Schlichtungsstelle die Redaktionsversammlung konsultieren. Erst mit der allfälligen Zusage steht Fortführung des Streiks die Friedenspflicht gegenüber. Nach drei Verhandlungsrunden, für welche die Redaktion den unbefristeten Streik ausgesetzt hatte, ist noch keine Einigung zwischen den Konfliktparteien zustande gekommen. Die Redaktionskommission, die JournalistInnenorganisationen impressum und Syndicom sowie der Verwaltungsrat konnten einige Annäherungen erreichen, diverse Differenzen verunmöglichen aber bislang eine Beilegung des Konflikts. Die Verhandlungen gehen am Montag weiter. Als zusätzlichen Lösungsweg hat der Verwaltungsrat den Gang an die Eidgenössische Schlichtungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten des Seco vorgeschlagen. Die ReKo zeigte sich diesem Vorschlag gegenüber offen. Die Arbeitnehmerseite muss sich aber formell einverstanden erklären, dass das Schlichtungsverfahren eingeleitet wird. (…).
Syndicom, 16.2.2018.
Syndicom > sda. Schlichtungsstelle. Syndicom, 2018-02-16.
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11.09.2013
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Schweiz
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GAV SRG SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender
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Pikettlohn Schlichtungsverfahren Spesen Volltext
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Streit um Reglemente und GAV-Artikel - Schlichtungskommission soll entscheiden. An seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause musste der Nationale Vorstand feststellen, dass die Verhandlungen zu wichtigen Reglementen nicht vom Fleck kommen. Störfeuer beim nationalen Pikett-Reglement. Nach 3 Verhandlungsrunden trennten sich die Sozialpartner ohne ein zählbares Resultat vorweisen zu können. Strittig ist, ob das nationale Reglement auch auf Journalisten anzuwenden ist. (...).
SSM, 11.9.2013.
SSM > Reglemente. SSM. 2013-09-11.
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18.07.2012
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Genf
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Merck Serono AG Personen Unia Genf
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Joël Varone
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Merck Serono AG Schlichtungsverfahren Volltext
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Konzernleitung von Merck Serono bleibt unnachgiebig und lässt Schlichtungsverfahren scheitern. Das Schlichtungsverfahren, das die Genfer Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen (CRCT) auf Antrag der Genfer Regierung in die Wege geleitet hat, ist auf Grund der Unnachgiebigkeit des Merck Serono-Konzerns gescheitert. Die Belegschaft hat heute Morgen an einer Versammlung beschlossen, das mickrige Angebot von Merck Serono abzulehnen. (...). Joël Varone
Kommunikation Unia, 18.7.2012.
Unia Genf > Merck Serono AG. Schlichtungsverfahren. 18.7.2012.doc.
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01.02.1976
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England
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Gewerkschaften Gewerkschaftliche Rundschau Personen
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J. W. Brügel
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Arbeitsgerichte Einigungsämter Schlichtungsverfahren Volltext
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Der neue britische Schlichtungsdienst. Immer wieder hört man oder liest man von schwer oder überhaupt nicht beilegbaren Arbeitskonflikten auf der britischen Insel, dass es angezeigt scheint, ein paar Worte über eine neue Einrichtung zu sagen, die in ihrer wenig mehr als einjährigen Wirksamkeit auf dem Wege der Schlichtung von Arbeitskonflikten einiges Positives zu leisten in der Lage war - unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit. Es handelt sich um eine Institution, die im September 1974 zwar als Folge der von der Labourregierung Wilson im Unterhaus durchgesetzten Abschaffung des die gewerkschaftliche Tätigkeit hemmenden „Gesetzes über Arbeitsbeziehungen“ der früheren konservativen Regierung Heath ins Leben trat, aber selbst im Anfang ohne jede gesetzliche Unterlage zu funktionieren begann; man wollte diese Möglichkeit erst in der Form einer freiwilligen Einrichtung ausprobieren, ehe man sie offiziell in das System des britischen Arbeitsrechtes eingliederte. Es handelt sich um den „Advisory, Conciliation and Arbitration Service“ (Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsdienst), abgekürzt ACAS genannt, der auf Grund einer gewerkschaftlichen Initiative verwirklicht wurde. Auf ihn waren die früheren Aufgaben der Schlichtungsabteilung übergegangen, die es vorher im Rahmen des britischen Arbeitsministeriums gegeben hatte. Obwohl Bemühungen um friedliche und schiedsgerichtliche Schlichtung von Arbeitskonflikten in England eine lange Tradition haben, war mit ACAS ein ganz neuartiger Versuch (…). J. W. Brügel.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 2, Februar 1976.
Gewerkschaftliche Rundschau > England. Arbeitsgerichte. Rundschau, Februar 1976.
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