1 |
| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
|
01.01.1975
|
USA
|
Gewerkschaften Gewerkschaftliche Rundschau
|
|
Mitbestimmung Mitbestimmungsrecht Volltext
|
Industrielle Demokratie in den USA. „Arbeitnehmer sind heute nicht mehr ohne weiteres mit der Organisation in den Betrieben einverstanden. Sie wollen nicht mehr müssig zusehen, wie ihr Arbeitsleben von oben her kontrolliert und manipuliert wird.“ Dieses Wort von W.N. Penzer, einem führenden Sachverständigen auf dem Gebiet industrieller Personalfragen, kennzeichnet eine Tendenz in der amerikanischen Industrie und Wirtschaft, die bereits seit einigen Jahren besteht, aber von Jahr zu Jahr deutlicher wird. Es handelt sich darum, dass Arbeitnehmer aller Art, Arbeiter und Angestellte, ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung ihres Berufslebens haben wollen, und zwar nicht nur oberflächlich, der Form nach, sondern ernsthaft, den Kern ihrer Mitarbeit und Zusammenarbeit mit Management betreffend. Entwicklung des Mitbestimmungsrechtes. Kenner der Verhältnisse sprechen von einer „Demokratisierung der Industrie“ und diese Bezeichnung trifft in der Tat die Grundidee der Bewegung. David Jenkins stellt in einer ausführlichen Studie über „Job Power“ fest, dass auf diesem Gebiet ein wesentlicher Unterschied zwischen den Dingen in Europa und Amerika besteht. In Europa, so sagt er, ist die Tendenz, industrielle Autorität zu modifizieren oder abzuschaffen, erheblich weiter fortgeschritten als in den USA. In den einzelnen europäischen Ländern äussert sich das in verschiedener Form, aber gemeinsam ist hier die Grundidee: die Übertragung der Macht, Entscheidungen in einem Betrieb zu treffen, auf die Angestellten. (…). W. Schweisheimer.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 1, Januar 1975.
Gewerkschaftliche Rundschau > USA. Gewerkschaften. Mitbestimmung. Rundschau, Januar 1975.
Ganzer Text
|
|
01.12.1970
|
Schweiz
|
Gewerkschaften Gewerkschaftliche Rundschau Personen
|
Oskar Müller
|
Mitbestimmungsrecht Volltext
|
Gewerkschaften, Arbeit, Kapital, Mitbestimmungsrecht. Im Arbeitsprogramm des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes 1960/61 steht der Satz: „Der Gewerkschaftsbund hat seine Aufgabe in der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erfüllen, die Interessen der Arbeitnehmer in dieser wahrzunehmen.“ Das versteht sich eigentlich von selbst. Es darf sich aber die Gewerkschaftsbewegung niemals darauf beschränken, nur innerhalb der bestehenden Wirtschaftsordnung ihre Ziele zu verfolgen. Zu ihrer Aufgabe gehört auch, grundsätzlich nach jener Wirtschaftsordnung zu fragen, die für die Zukunft als erstrebenswert, wünschbar, ja als unbedingt gefordert und realisierbar erscheint. Deshalb hat auch die Gewerkschaftsbewegung grundsätzlich nach dem rechten Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital zu fragen und von dieser Seite her an das Mitbestimmungsrecht heranzugehen. Dieser Aufgabe dienen auch die folgenden Ausführungen. Durch eine kurze Analyse der kapitalistischen Wirtschaft und des kapitalistischen Unternehmens werden wir uns über das rechte Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital Klarheit verschaffen und auch Stellung beziehen können zum Mitbestimmungsrecht. (…). Oskar Müller, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 12, Dezember 1970.
Gewerkschaftliche Rundschau > Mitbestimmung. Kirche. Rundschau, Dez. 1970.
Ganzer Text
|
|
19.11.1927
|
St. Gallen
|
Personen VPOD Schweiz
|
Martin Meister
|
Klassenkampf Kongress Mitbestimmungsrecht Verbandskongress Volltext
|
Unser Verband. Am 19. November 1927 blickt unsere Organisation auf 22 Jahre Gewerkschaftsarbeit zurück. Geschichtlich gerechnet, bedeutet dies eine kurze Spanne Zeit. Ein Blick in das Jahrbuch 1925/26 des Verbandes zeigt jedoch, dass in dieser verhältnismässig kurzen Zeit anerkennenswerte Arbeit geleistet worden ist. Aus kleinen Anfängen heraus ist ein Verband erwachsen, der (...). Martin Meister.
Der öffentliche Dienst, 1927-06-17.
Personen > Meister Martin. Kongress 1927.doc.
Ganzer Text
|
|
11.03.1927
|
Deutschland Österreich Schweiz
|
IGB Internationaler Gewerkschaftsbund Kapitalismus Öffentlicher Dienst
|
|
Mitbestimmungsrecht Monopole Volltext
|
Staatliche Kontrolle und Mitbestimmungsrecht. Nachdem die Forderung des Mitbestimmungsrechtes in den ersten Jahren der Nachkriegszeit in fast allen Ländern mit grossem Nachdruck verteidigt worden war und in einigen Ländern auch eine gesetzliche Regelung erfahren hatte, schien es, als ob die Arbeiterklasse nunmehr dieser Frage geringeres Interesse als anfangs entgegenbrächte. (...).
Der öffentliche Dienst, 1927-03-11.
IGB > Mitbestimmung. 1927-03-11.doc.
Ganzer Text
|
|
04.02.1927
|
BS Kanton
|
Gewerkschaftskartell KPS SP BS Kanton VPOD Region Basel
|
|
Beamtengesetz Dienst- und Besoldungsordnung Mitbestimmungsrecht Mitsprache Volltext
|
Um das Basler Beamten und Besoldungsgesetz. Klar zum Gefecht. Die Stellungen sind bezogen. Der Gegner steht formiert vor uns. Unter Deckung des Volkswirtschaftsbundes kämpfen gegen das Beamtengesetz: die Bürger- und Gewerbepartei sowie die Liberale Partei. Diesem Gegner gegenüber kämpfen für das Gesetz: alle Staatspersonalorganisationen, das Gewerkschaftskartell, das Angestelltenkartell, die Gewerkschaftsunion des eidgenössischen Personals, die Sozialdemokratische Partei, die Kommunistische Partei, die Radikaldemokratische Partei, die Katholische Volkspartei und die Evangelische Volkspartei. (...).
Der öffentliche Dienst, 4.2.1927.
Dienst- und Besoldungsordnung. 4.2.1927.pdf
|
|
29.12.1922
|
Holland
|
Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der Gewerkschaften
|
|
Mitbestimmungsrecht Volltext
|
Der Niederländische Gewerkschaftsbund. und das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter. Vorbemerkung. Da auch in der Schweiz das Mitspracherecht in den Gewerkschaften oft diskutiert wird und wir namentlich im „Gemeinde- und Staatsarbeiter" mehrmals schon Artikel darüber veröffentlicht haben, glauben wir, der nachstehende Bericht, den wir dem Bulletin des Internationalen Gewerkschaftsbundes entnehmen, biete einiges Interesse. Wir halten es allerdings für nötig, zu erklären, dass wir mit einigem dieser Resolution nicht einverstanden sein können, so namentlich nicht mit der Einsetzung von Körperschaften, die aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzt sind, da diese „Industrieräte" nur zu leicht den Anfang der gefährlichen Arbeitsgemeinschaft bilden. Es darf auch hier nicht vergessen werden, dass das Mitspracherecht an eine starke und wenn nötig auch kampfbereite Gewerkschaft gebunden ist. (Eb .). In der am 20. und 21. November abhin abgehaltenen Konferenz des Niederländischen Gewerkschaftsbundes, die eine Fortsetzung der Beratungen einer bereits im Juli abgehaltenen Konferenz bildete, wurde nach einer ausführlichen Diskussion einstimmig folgende Resolution betreffend das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter angenommen: "Die Alleinherrschaft der Arbeitgeber in industriellen Unternehmungen und Betrieben, die sich auf das Privateigentum an Produktionsmitteln und die Versklavung und Rechtlosigkeit der Arbeit gründet, ist unrechtmässig. Die Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft in den Dienst der Unternehmungen und Industrien stellen, knüpfen an diese Tatsache das Recht auf Mitbestimmung. (…).
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 29.12.1922.
Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der > Holland. Mitbestimmungsrecht. Gemeindearbeiter, 1922-12-29.
Ganzer Text
|
1 |