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Anzahl gefundene Artikel: 4

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
14.01.2017 Schweiz
Banken
Bankpersonalverband

Banken
Haftpflicht
Volltext
Auslieferung von Mitarbeiterdaten. Bankangestellte sollen nicht für Fehler der Bank büssen müssen – Aktionäre und Führungsspitze müssen Verantwortung übernehmen. Der Schweizerische Bankpersonalverband ist erleichtert, dass der Steuerstreit zwischen den USA und der Credit Suisse gelöst werden konnte. Um die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu wahren, ist es wichtig, dass die Führungsspitze ihre Verantwortung wahrnimmt, indem sie die Kosten für die getroffene Einigung selber trägt. Die Bankangestellten haben bereits genug bezahlt. Eine schmerzvolle aber notwendige Einigung. Der Steuerstreit zwischen der Credit Suisse und den USA hing lange wie ein Damoklesschwert über der Bank und den Köpfen ihrer Angestellten. Nach der Aussage von Brady Dougan vor dem amerikanischen Kongressausschuss im letzten Februar und dem anschliessenden Schuldeingeständnis der Bank, konnte diese schwierige und unsichere Situation für die Bankangestellten bereinigt werden. Die Angestellten waren zu lange die leidtragenden Dritten in diesem Konflikt, die lediglich die Weisungen der Führungsspitze befolgt haben. Der Bankpersonalverband fordert die Credit Suisse auf, jetzt ihre Verantwortung gegenüber ihren Angestellten zu übernehmen und die angeklagten Angestellten zu unterstützen sowie sich für die Löschung der gelieferten Personennamen in die USA stark zu machen. Verantwortung übernehmen. Die Geschäftsstrategie der Credit Suisse, die zu dieser Situation geführt hat, wurde von der Führungsspitze der Bank entwickelt und durch ihre Grossaktionäre abgesegnet. (…). Bankpersonalverband, 14.1.2017.
Bankpersonalverband > Banken. Haftpflicht. Bankpersonalverband, 2017-01-14.
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19.09.2014 Schweiz
Grafische Industrie
Syndicom-Zeitung

Druckerei
Haftpflicht
Volltext
Schlechter (Ein-)druck. „Ich arbeite seit 3 Jahren in einer Druckerei und bin dem Betriebsleiter unterstellt. Ein wichtiger Kunde hat meinem Arbeitgeber einen qrossen Auftrag anvertraut und das Gut zum Druck unterschrieben. Der Druckauftrag wurde unter Stress gedruckt. Erst danach wurden gravierende Fehler festgestellt. Nun will der Kurde den Auftrag nicht bezahlen. Mein Arbeitgeber hat Rückgriff auf den Betriebsleiter genommen, der die Arbeit überwachthatte. Dieser wiederum will mich zur Verantwortung ziehen, da ich die Arbeit tatsächlich ausgeführt habe. Was habe ich für Rechte? Kann mein Arbeitgeber mir ein Verschulden vorwerfen und welche Sanktionen sind möglich?“ Deine Frage betrifft nicht nur deine Haftung als Arbeitnehmer für einen möglichen Schaden, den du dem Arbeitgeber bei der Ausübung deiner Tätigkeit zufügst, sondern auch die Anwendung der vertraglichen Regelungen zwischen deinem Arbeitgeber und seinen Kunden. Für eine umfassende Antwort empfehle ich dir, dich an dein Regionalsekretariat zu wenden, damit eine klare Darstellung deiner Situation erfasst werden kann. In der Zwischenzeit kann ich dir aber eine allgemeine, grundsätzliche Antwort geben: (…). Isabelle Pauchard.
Syndicom-Zeitung, 19.9.2014.
Syndicom-Zeitung > Druckerei. Haftpflicht. Syndicom-Zeitung, 2014-09-19.
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19.11.2010 Bern
Personen
Verein Schuldensanierung
Work
Mario Roncoroni
Michael Stötzel
Haftpflicht
Volltext

Wenn Ihre Kinder Blödsinn machen: Sie haften nicht für alles. Zielen» treffen – und die Scheibe ist kaputt! Auch wenn Sie Ihre Kinder gut erzogen haben: ein Missgeschick kann immer passieren. Was bedeutet das für Sie? Der Jurist Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung gibt Auskunft. „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das liest man oft auf Spielplätzen. Doch müssen Eltern deshalb jeden Schaden übernehmen? Nein, sagt Jurist und Schuldenberater Mario Roncoroni. Das hänge von verschiedenen Faktoren ab. (...).

Michael Stötzel. Work. Freitag, 19.11.2010. Standort: Sozialarchiv.

Verein Schuldensanierung. Work 19.11.2010.pdf

09.03.1918 BS Kanton
Personen
Strassenbahner Basel
Strassenbahner-Männerchor
Ernst Wilhelm
Aushilfspersonal
Haftpflicht
Lohnzahlung
Volltext

Strassenbahner Basel. Sitzungsbericht  der  Gruppe  Aushilfspersonal B.St.B. vom Samstag, den 9. März 1918. Der Obmann eröffnet die Sitzung um 8 ½ Uhr bei einer Anwesenheit von nur 25 Mann. Das Protokoll wurde verlesen und genehmigt. Unter Mitteilungen gibt der Obmann Aufschluss über die abgeschickten Begehren der letzten Versammlung, bedauert jedoch, dass noch nichts Näheres darüber zu berichten sei. In Bezug auf die Lohnauszahlung gab der Obmann ebenfalls Aufschluss, wobei er versichert, sein möglichstes zu tun, damit die Auszahlung von 7 Fr. auf 9 Fr. auf Ende März stattfinden soll. (...).

 

Strassenbahner-Zeitung, 29.3.1918. Standort: Sozialarchiv.

 

Aushilfspersonal. Versammlung 9.3.1918.pdf

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