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Anzahl gefundene Artikel: 5

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.03.2019 Schweiz
Travail.Suisse

Ausbildungsbeiträge
Familienzulagen
Volltext
Travail.Suisse begrüsst Ausbildungszulage ab Ausbildungsbeginn. Der Nationalrat hat heute als Erstrat das Bundesgesetz über die Familienzulagen teilrevidiert und zwei wichtige Änderungen beschlossen, um den heutigen Realitäten besser Rechnung zu tragen und Lücken zu schliessen: Die höheren Ausbildungszulagen werden neu ab 16 Jahren gewährt, wenn die Jugendlichen ihre nachobligatorische Ausbildung beginnen, und arbeitslose Mütter können auch Kinderzulagen erhalten. Mit dem früheren Schuleintritt durch HarmoS gibt es vermehrt Jugendliche, die ihre nachobligatorische Ausbildung vor dem 16. Lebensjahr beginnen. Diese waren bis jetzt vom Bezug der Ausbildungszulagen ausgeschlossen. Die beschlossene Änderung trägt dieser Entwicklung Rechnung. Sie geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt zurück, der die Travail.Suisse-Mitgliedsorganisation transfair präsidiert. Travail.Suisse bedauert, dass die Mehrheit eine Erhöhung der starren Alterslimite der Ausbildungszulage abgelehnt hat. Dies wäre nötig, da die nachobligatorischen Ausbildungen teileweise auch deutlich länger gehen können als früher oder nicht selten durch eine Zweitausbildung ergänzt werden. Immerhin kann ein erster Missstand korrigiert werden und eine Verbesserung der Situation für betroffene Familien erreicht werden. Der Ständerat wird aufgefordert, mindestens den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Erfreut ist Travail.Suisse auch über die zweite beschlossene Verbesserung: Alleinstehende und arbeitslose Mütter sollen neu während der Mutterschaftsentschädigung ebenfalls Anspruch auf (…).
Travail.Suisse, 19.3.2019.
Travail.Suisse > Ausbildungszulage. Travail.Suisse, 2019-03-19.
Ganzer Text
22.11.2017 Schweiz
Travail.Suisse

Familienzulagen
Volltext
Familienzulagen: Bundesrat schlägt zeitgemässe Verbesserungen vor. Heute hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, wie verschiedene Lücken bei den Familienzulagen geschlossen werden können. So sollen insbesondere Ausbildungszulagen neu ab Ausbildungsbeginn und nicht erst ab dem 16. Altersjahr ausbezahlt werden. Damit setzt der Bundesrat eine parlamentarische Initiative von transfair-Präsident Stefan Müller-Altermatt um. Travail.Suisse, als unabhängiger Dachverband u.a. von transfair, unterstützt diese zeitgemässe Anpassung. Die Anpassung der Ausbildungszulagen ist notwendig, weil heute viele Jugendliche wegen dem früheren Schulbeginn zu Beginn ihrer Ausbildung noch nicht 16-jährig sind. „Gerade in der Zeit, in der die nachobligatorische Ausbildung beginnt, fallen für die Familien Zusatzkosten an“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Deshalb sollen alle Familien in dieser Situation Anspruch auf Ausbildungszulagen haben. Nach dem Parlament hat auch der Bundesrat die parlamentarische Initiative Müller-Altermatt umgesetzt. Der Vorstoss vom Präsidenten des Personalverbands transfair machte auf den Missstand aufmerksam und führt nun zu einer Verbesserung der Situation für die betroffenen Familien. Travail.Suisse fordert alle Vernehmlassungsteilnehmenden auf, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. Die Vorlage beinhaltet auch eine weitere wichtige Verbesserung, indem alleinstehende und arbeitslose Mütter während der Mutterschaftsentschädigung neu ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen haben. (…).
Travail.Suisse, 22.11.2017.
Travail.Suisse « Familienzulagen. Travail.Suisse, 2017-11-22.
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16.11.2017 Schweiz
Personen
Work
Zulagen
Sina Bühler
Familienzulagen
Kinderzulagen
Ratgeber
Volltext
Ein Zustupf in die Familienkasse. Mindestens 200 Franken pro Kind und Monat – und das gilt auch bei Teilzeitarbeit. Familienzulagen helfen, die Mehrkosten eines Haushalts mit Kindern zu tragen. Wer ein Recht darauf hat und wie lange. Kinder sind kostbar – und teuer. Wie das Bundesamt für Statistik berechnet hat, kostet ein Kind, das in einer Zweielternfamilie aufwächst, durchschnittlich 819 Franken im Monat. Kommt ein zweites Kind dazu, betragen die Ausgaben 1310 Franken, mit einem dritten 1583 Franken. Das Kind einer oder eines Alleinerziehenden kostet 1092 Franken. Der Betrag ist deshalb höher, weil die Lebenskosten pro Person in einem kleineren Haushalt höher ausfallen. Zu diesen direkten Kosten kommen je nach gewähltem Familienmodell noch die indirekten Kosten für die externe Betreuung oder für den Verzicht auf einen Teil des Erwerbseinkommens. Der Staat hat gesetzliche Massnahmen getroffen, die finanzielle Last für Haushalte mit Kindern zu mindern. Einerseits über steuerliche Abzüge («Kinderabzug»), anderseits über die Familienzulagen. Auf diese Zulagen haben alle Kinder einen Anspruch, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Familiensituation. Sie betragen mindestens 200 pro Monat und Kind. Werden die Kinder älter, so heissen diese Beiträge Ausbildungszulagen und steigen auf mindestens 250 Franken. Einen Anspruch darauf haben Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren – solange sie tatsächlich in Ausbildung sind. Seit einigen Jahren haben nicht nur Angestellte, sondern auch Selbständige und (…). Sina Bühler.
Work online, 16.11.2017.
Personen > Bühler Sina. Familienzulagen. Ratgeber. Work online, 2017-11-16.
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05.10.2012 Schweiz
Arbeitslosenkasse
Personen
Work
Timur Öztürk
Familienzulagen
Kinderzulagen
Volltext

Kinderzulagen: Geld von der Arbeitslosenkasse rückwirkend? Ich bin seit zehn Monaten arbeitslos und erhalte Taggelder. Ich habe ein Kind. Mein Ehemann hat über seine Firma Familienzulagen erhalten. Vor rund sechs Monaten hat er sich aber selbständig gemacht. Seither bekommen wir keine Familienzulagen mehr. Ich habe erst vor kurzem erfahren, dass ich bei meiner Arbeitslosenkasse Familienzulagen beantragen kann. Jetzt habe ich diese auch rückwirkend verlangt. (...).

Work. Freitag, 5.10.2012.
Arbeitslosenkasse > Kinderzulagen. Work 5.10.2012.doc.

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02.03.1990 BL Kanton
BS Kanton
SG Kanton
TI Kanton
ZH Kanton
Zulagen

Familienzulagen
Kinderzulagen
Volltext

Unterschiedliche Familienzulagen: ZH, BS, BL und SG lassen sich lumpen. Im Verlaufe des Jahres 1989 haben zwei Kantone (JU, UR) ihre Gesetze betreffend die Kinderzulagen für Arbeitnehmer total revidiert, drei Kantone (GE, SH, SO) unterzogen die betreffenden Erlasse einer Teilrevision. Eine Reihe weiterer Kantone hat die Leistungen des kantonalrechtlich geregelten Familienzulagewesens verbessert. Dennoch klaffen zwischen den einzelnen Kantonen zum Teil .erhebliche Unterschiede. Der tiefste Ansatz (Stand 1. Januar 1990) beträgt 100 Franken je Kind und Monat und wird von den Kantonen ZH, BS, BL und SG ausgerichtet, wobei letztgenannter ab dem dritten Kind Fr. 145.- bezahlt. (...).

 GBH-Zeitung, 1990-03-02.
Zulagen > Familienzulagen. 1990-03-02.doc.

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