Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 3

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.03.1922 Schweiz
Arbeitslosigkeit
Personen
SGB
Karl Dürr
Walter Kopp
Oskar Schneeberger
Konrad Wyss
Arbeitslosenfürsorge
Arbeitslosen-Kommission
Arbeitslosenunterstützung
Lebenshaltungskosten
Volltext

Konferenz über Arbeitslosenfragen. Diese vom Bundeskomitee des Gewerkschaftsbundes auf den 19. März nach Baden einberufene Konferenz war von 46 Vertretern von Gewerkschaften, 16 Vertretern von Gewerkschaftsverbänden, 21 Vertretern von Arbeitslosenkommissionen, sowie Vertretern der sozialdemokratischen und der kommunistischen Nationalratsfraktion beschickt.  Insgesamt waren 90 Delegierte anwesend. Die Verhandlungen leitete Genosse Oskar Schneeberger, Präsident des Bundeskomitees.

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter,24.3.1922.
SGB > Arbeitslosenunterstützung. 19.3.1922.doc.

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17.08.1921 Biel
BS Kanton
Arbeiterunion Biel
Archiv GBLS Biel
L'Express
Personen
Rudolf Engel
Ernst Hänni
Wüst E.
Arbeiterunion Biel Vorstand
Arbeitslosen-Kommission
Volltext

Arbeiterunion Biel. Vorstandssitzung, 17. August 1921

Vorsitz: Genosse Franz Strasser. Der Vorstand ist vollzählig anwesend.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 20.10 Uhr und gibt die Traktandenliste bekannt.

1. Protokoll, 2. Versammlung über eidgenössische Kriegssteuer, 3. Mitteilungen vom Gewerkschaftsbund, 4. Angestellten-Affäre, 5. Verschiedenes.

 

1. Protokoll. Das Protokoll wird verlesen und genehmigt.
2. Versammlung über eidgenössische Kriegssteuer. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls vom 24. Mai 1921 teilt der Vorsitzende Franz Strasser mit, dass am Freitag, den 19. Juni 1921 im Volkshaussaal eine Versammlung mit einem Referat von Genosse Hasler über die eidgenössische Kriegssteuer in Deutsch und Französisch abgehalten wird. Der Vorstand erklärt sich mit dem Vorgehen einverstanden.
3. Mitteilungen des Gewerkschaftsbundes. Der Gewerkschaftsbund ladet ein zu einer Konferenz für Sonntag, den 21. Juni 1921 nach Baden mit sehr wichtigen Traktanden über die Arbeitslosenfrage. Nach ausführlicher Diskussion wird beschlossen, Genosse E. Wüst als Delegierten der Arbeiterunion und Genosse Rudolf Engel als Delegierten der Arbeitslosen-Kommissionzu entsenden. An Hand der Zirkulare werden die Anträge der Arbeitslosen-Kommission Basel Punkt für Punkt folgendermassen begutachtet:
Materiell: Punkt 1: Einverstanden, Punkt 2: Unterstützungsansatz für Familien 8 Franken und für 1-2 Kinder Fr. 1.50, für jedes weitere Kind Fr. 1.- und für Ledige Fr. 6.-, Punkt 3: Fällt dahin, Punkt 4-7: Einverstanden, Punkt 8-11: Einverstanden. Taktisch: Punkt 1: Abänderung soll dem Gewerkschaftsbund überlassen werden, Punkt 2-5: Einverstanden, Punkt 6: Umzuändern auf bestimmte Zeit, Punkt 7: Ist abzulehnen. Auf gleiche Weise werden die Anträge des Gewerkschaftsbundes behandelt. Mit Ausnahme von Punkt 5 erklärt sich der Vorstand mit allen Punkten einverstanden.
4. Angestellten-Affäre. Genosse Franz Strasser stellt den Antrag, auf die verschiedenen Anfeindungen im „Express“ durch den Angestellten-Verband ein Inserat erscheinen zu lassen. Es wird beschlossen, dies nach der Sitzung vom Städtischen Kartell zu tun.

Arbeiterunion Biel. Vorstand. Protokolle 1912-1922. Protokollbuch, gebunden, Hndschrift.

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25.07.1921 BS Kanton
Schaffhausen
Schweiz
Arbeitslosen-Kommission Basel
Archiv Schaffer
SGB

Antikommunismus
Arbeitslosen-Kommission
Arbeitslosigkeit
Volltext

SGB. An die Gewerkschaftskartelle, Arbeiter-Unionen und Arbeitslosen-Kommissionen der Schweiz.
Bern, den 25. Juli 1921

Werte Genossen!
Von verschiedenen Organisationen sind Anfragen bezüglich einer Gegenaktion eingelaufen, weil bei den Bundesbehörden und gewissen Kantonsregierungen sich Bestrebungen zur Herabsetzung der Arbeitslosenunterstützung bemerkbar machen. Soweit diese Absichten bei den eidgenössischen Instanzen offen zutage traten – im eidgenössischen Arbeitsamt und in der eidgenössischen Rekurskommission - wurden sie von den Vertretern des Gewerkschaftsbundes energisch bekämpft. Dieser vom Bundesrat im Einverständnis einiger Kantonsregierungen versteckt eingeleitete Angriff auf die Arbeitslosen-Unterstützung findet jedoch seine stärkste Stütze bei den in Frage kommenden Kantonsregierungen, deren Stellungnahme für den Bundesrat letzten Endes entscheidend sein wird, weil es sich zu einem grossen Teil um Mittel der Kantone handelt. Das Eidgenössische Volkswirtschafts-Departement hat an die Kantonsregierungen ein Rundschreiben gerichtet, in dem es ihnen die Frage der Herabsetzung der Unterstützungsansätze für Arbeitslose zur Prüfung vorlegte. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, „dass die unabsehbare Dauer der Krise so hohe Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone, der Gemeinden und des Bundes stellt, dass äusserte Zurückhaltung not tue, wenn nicht eine vorzeitige finanzielle Erschöpfung eintreten soll. Ferner wird geltend gemacht, der bereits fühlbare Preis- und Lohnabbau rechtfertige eine Ermässigung der Unterstützungsansätze, ja erdordere sie sogar gebieterisch, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, dass die Arbeitslosenunter-stützung der Arbeit vorgezogen werde“. Aus dieser Sachlage ergibt sich, dass es für die Arbeiterschaft vor allem wichtig ist, auf die Kantonsregierungen durch die Arbeitervertreter in den kantonalen Räten und durch andere geeignete (Massnahmen) einen verstärkten Druck auszuüben, um sie zur Bekannt-gabe ihrer Stellung in dieser Frage und zu deren öffentlicher Rechtfertigung, eventuell zur Wiederer-wägung und Änderung eines für die Arbeitslosen ungünstigen Beschlusses zu veranlassen. 
Einem von Moskau durch das westeuropäische Sekretariat der 3. Internationale den Kommunisten erteilten Befehl entsprechend, versucht man von Basel und Schaffhausen aus in neuster Zeit auch in der Schweiz eine zentrale Organisation der Arbeitslosen zu schaffen. 

SGB. Arbeitslosigkeit. 25.7.1921. Maschinenschrift. Kopie.

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