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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
28.02.2014 Schweiz
ILO
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitsbedingungen
Hausarbeit
Hausdienst
Haushalthilfen
Volltext

Ein Signal für Solidarität mit Hausangestellten. ILO-Abkommen 189 ratifizieren. Das Parlament hat diese Session die Möglichkeit, mit der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 189 ein Zeichen für menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten zu setzen. Heute sind Hausangestellte, meist Frauen, nur minim vor Ausbeutung, Missbrauch und gar Misshandlungen geschützt. Die Schweiz hat im Rahmen der tripartiten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens 189 gearbeitet. Das Abkommen will die rechtliche Lage der Hausangestellten punkto Entlöhnung, Regelung bzw. Beschränkung der Arbeitszeit, soziale Sicherheit und sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verbessern. Hausangestellten sollen dieselben Bedingungen garantiert sein, wie sie sonstigen Arbeitnehmer/innen zustehen. Das Übereinkommen enthält im Weiteren besondere Regeln für Hausangestellte, die im Haushalt der Arbeitgebenden wohnen: Ihre Privatsphäre ist zu schützen, und sie haben Anrecht auf menschenwürdige Unterkunft und Lebensbedingungen. (…). Umso wichtiger ist es, dass das Übereinkommen der ILO Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte möglichst flächendeckend ratifiziert wird, um diesen besonders verletzlichen Arbeitnehmenden einen Minimalschutz durch das Völkerrecht zu garantieren.
Luca Cirigliano.

SGB, 28.2.2014.
Personen > Luca Cirigliano. Hausangestellte. ILO. SGB. 2014-02-28.

Ganzer Text

04.09.2008 Schweiz
Frauen
Migration
Personen
Mischa Suter
Hausdienst
Reinigung

Bei uns putzt jetzt Stanislawa. Migration. 3 von 4 Frauen gehen in der Schweiz arbeiten. Die schlecht bezahlte Hausarbeit wird zunehmend von MigrantInnen verrichtet. "Ohne uns geht nichts!" - der Leitspruch der Aktionswoche der MigrantInnen vom 8. bis zum 14. September gilt für alle Wirtschaftszweige. Doch für keinen Sektor stimmt die Parole besser als für die unbezahlte und bezahlte Hausarbeit von Frauen. (…). Mit Karikatur. Mischa Suter. WOZ 4.9.2008

01.01.1960 GL Kanton
Verwaltung

Hausdienst
Für die Arbeiter der Baudirektion wurde nach verschiedenen Eingaben und Verhandlungen ab 1.1.1960 die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 49 1/2 auf 48 Stunden reduziert. Im Sommerhalbjahr ist jeder zweite, im Winterhalbjahr jeder dritte Samstag dienstfrei. Auf 1.1.1959 ist für das Haus- und Dienstpersonal des Kantonsspitals ein Dienst- und Besoldungsreglement erlassen worden. Die Teuerungszulagen betragen ab 1.1.1959 4%. VPOD Bericht 1958-1960, Seite 194
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