Gewerkschaftschronik
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30.10.2017 Deutschland
DGB
Junge Welt

Antifaschismus
DGB
Volltext
Antifa doch willkommen. Kongressankündigung in München löste rechten Beissreflex aus. DGB musste „Ausladung“ zurücknehmen. Der für kommendes Wochenende im Münchner Gewerkschaftshaus geplante Antifa-Kongress Bayern versetzt das rechte Spektrum der bayerischen Landeshauptstadt in Aufruhr. Die Neonazipartei „Der III. Weg“ ruft online bereits seit Mittwoch „sämtliche Münchner Bürger zu Protesten gegen den Antifa-Kongress und seine feigen Unterstützer beim DGB auf“. Als dem „Arbeitskreis aktiv gegen rechts“ des Münchner Bezirks der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi »zu Ohren kam, dass von rechter Seite Provokationen direkt vor unserem Haus geplant sind, haben wir umgehend eine Dauerkundgebung von Freitag früh bis Sonntagnachmittag angemeldet“, sagte Hedwig Krimmer am Samstag gegenüber JW. Krimmer ist Mitglied im Arbeitskreis und Gewerkschaftssekretärin ist. Tatsächlich seien nur wenige Stunden später Anmeldungen zu Kundgebungen gegen den Antifa-Kongress direkt vor dem Gewerkschaftshaus bei der zuständigen Behörde eingegangen. Eine JW-Anfrage beantwortete die Behörde bis zum Wochenende nicht. Der Münchner Pegida-Ableger habe ebenfalls eine Daueraktion von Freitag bis Sonntag mit einer riesigen Leinwand angemeldet. Auch die AfD wolle eine Kundgebung durchführen. Beides dürfte laut Krimmer nun nicht wie von rechter Seite geplant stattfinden. Denn: „Wir waren die ersten und haben damit den Platz für alle Antifaschisten gesichert. Jetzt liegt es an uns Allen, dafür zu sorgen, dass wir viele (…).
Junge Welt, 30.10.2017.
Junge Welt > Antifaschismus. DGB. Junge Welt, 2017-10-30.
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27.10.2017 Deutschland
DGB
Junge Welt

DGB
HartzIV
Volltext
Unerwünschte Kritik. DGB-Vorstand verhindert Publikation einer Stellungnahme der eigenen Juristen zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Sanktionen. Sozialverbände warten derzeit gespannt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Dieses hatte angekündigt, noch in diesem Jahr über die Verfassungsmässigkeit der rigiden Sanktionspraxis der Jobcenter gegenüber Hartz-IV-Beziehenden zu entscheiden. Mehr als ein Dutzend Stellungnahmen hatten sich die Karlsruher Richter dazu im Vorfeld eingeholt. Ungewöhnlich kritisch zeigte sich hierbei erstmals auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Erwerbslosen die Existenzgrundlage wegen – aus Sicht der Jobcenter – unerwünschter Verhaltensweisen zu kürzen, die „nicht einmal als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren sind“, verstosse eklatant gegen die Menschenwürde, heisst es in der Stellungnahme des DGB. Doch Teile des Vorstandes des Gewerkschaftsbundes sehen das offenbar völlig anders. Jedenfalls wollen sie das Papier aus der Rechtsabteilung ihres eigenen Hauses nicht veröffentlicht sehen. Deshalb bat man den Sozialhilfeverein Tacheles im September, die Stellungnahme von seiner Internetseite zu nehmen. „Das finden wir nicht so ganz nachvollziehbar“, sagte Harald Thomé vom Tacheles-Vorstand am Donnerstag im Gespräch mit „Junge Welt“. Schließlich habe sein Verein alle anderen Stellungnahmen zum Thema Hartz-IV-Sanktionen auch publiziert. „Wir fanden, das gehört in die Öffentlichkeit“, so Thomé. Beschwert habe sich darüber nur (...). Junge Welt, 27.10.2017.
Junge Welt > HartzIV. Junge Welt. 2017-10-27.
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20.01.2017 Deutschland
DGB
Junge Welt

DGB
Sozialversicherungen
Volltext
DGB verlangt Reform von Minijobs. Gewerkschaftsbund legt Konzept vor: Jede Beschäftigung soll sozialversicherungspflichtig sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am Mittwoch Vorschläge für eine Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse vorgestellt. Man müsse „aus der Sackgasse Minijob heraus“, sagte DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin auf einer vom Dachverband veranstalteten Tagung. Das Konzept des Gewerkschaftsbunds zielt darauf ab, Minijobs zurückzudrängen. Künftig solle für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse die Sozialversicherungspflicht gelten. Derzeit seien 7,4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik in sogenannten Minijobs-Beschäftigungen, die mit maximal 450 Euro im Monat vergütet werden – angestellt. Von ihnen hätten etliche den Wunsch nach einem regulären Arbeitsverhältnis, so Buntenbach. „Gerade die mangelnde soziale Absicherung ist ein Problem, viele machen sich Sorgen um ihre Renten.“ Da der Verdienst in den Stellen sehr niedrig ist, entscheiden sich die Beschäftigten oft dafür, keine Sozialabgaben zu zahlen. Mit ihren Sorgen wendeten sich die Minijobber häufig an die Gewerkschaften, so Buntenbach. So werde in den Betrieben bisweilen versucht, hier bei der Entlohnung zu tricksen. Auch der den Beschäftigten eigentlich zustehende Urlaub werde oft nicht gewährt. Buntenbach sagte, dass sich die unterschiedlichen Probleme aus derselben Ursache ergeben würden: „Es ist die Sonderbehandlung bei (…). Johannes Supe.
Junge Welt, 20.1.2017.
Junge Welt > Sozialversicherungen. DGB. Junge Welt, 2017-01-20.
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27.09.2016 Deutschland
Arbeit
Junge Welt

Arbeit auf Abruf
DGB
Volltext
Legale Lohnprellerei. Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in der BRD „auf Abruf“. DGB will diese Form prekärer Beschäftigung abschaffen. Das Phänomen „Kapovaz“ ist nicht neu, aber es breitet sich aus. Das neckische Akronym steht für „Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“: Wann immer im Betrieb wenig zu tun ist, werden die betroffenen Kollegen faktisch in den unbezahlten „Urlaub“ geschickt. Einer am Montag vom Deutschen Gewerkschaftsbund vorgelegten Untersuchung zufolge befinden sich in der Bundesrepublik bis zu 1,9 Millionen Menschen in solchen Arbeitsverhältnissen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) war im Mai von mehr als 1,5 Millionen Betroffenen ausgegangen (siehe dazu Junge Welt, 31.5.2016). DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Montag in Berlin, hier werde das unternehmerische Risiko voll auf die Beschäftigten abgewälzt. „Damit muss Schluss sein. Wir wollen, dass das Instrument Arbeit auf Abruf abgeschafft wird.“ Tatsächlich ist „Kapovaz“ legal. Denn Paragraph 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Angestellten eben nur „auf Abruf“ zu beschäftigen. Die neue Ausgabe der DGB-Schriftenreihe Arbeitsmarkt aktuell befasst sich ausführlich mit dem Thema. Nach einer darin vorgenommenen Auswertung des Sozioökonomischen Panels (vom DIW jährlich durchgeführte Befragung von 12‘000 Privathaushalten) sind im Einzelhandel rund zwölf, im verarbeitenden Gewerbe elf, im Gesundheits- und Sozialwesen neun, im Baugewerbe acht und in der Gastronomie sieben Prozent der Werktätigen „auf Abruf“ beschäftigt. (…). Jana Frielinghaus.
Junge Welt, 27.9.2016.
Junge Welt > Arbeit. Arbeit auf Abruf. Junge Welt, 2016-09-27.
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01.06.1976 Deutschland
DGB
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Otto Böni
DGB
Kongress
Volltext
Diskussion um das neue Grundsatzprogramm des DGB. Der letzte Kongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat im Mai 1975 beschlossen, ein neues Grundsatz- und Aktionsprogramm vorzubereiten. In diesem Zusammenhang widmen die „Gewerkschaftlichen Monatshefte“ (Köln) ihre nächsten Nummern der geschichtlichen Entwicklung der gewerkschaftlichen Programmatik, versuchen neue Probleme der Einzelgewerkschaften und Personengruppen herauszuarbeiten, die Diskussion um grundsätzliche Positionen der Gewerkschaften in anderen Ländern zusammenzufassen und einige Grundprobleme gewerkschaftlicher Politik aufzuzeigen. In der April-Nummer der „Gewerkschaftlichen Monatshefte“ kommen als erstes die Vertreter der Parteien und der Arbeitgeberverbände zu Worte, wobei allerdings von der Redaktion betont wird, dass dies nicht zu bedeuten hat, dass diese Organisationen den Spielraum der gewerkschaftlichen Autonomie bestimmen. Dies betont auch der Verfasser des ersten Beitrages, Heinz O. Vetter, schreibt er doch: „Der DGB ist in seiner Willensbildung unabhängig, er findet seine Ziele autonom, er artikuliert die Arbeitnehmerinteressen selbständig.“ (…). Otto Böni.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6, Juni 1976.
Personen > Böni Otto. DGB. Kongress. Rundschau, Juni 1976.
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01.07.1974 Deutschland
DGB
Gewerkschaftliche Rundschau

DGB
Mitbestimmung
Volltext
Der DGB zur aktuellen Mitbestimmungsdiskussion. Die Mitbestimmung ist in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Deutschland gerückt. Seit mehr als 25 Jahren fordern die deutschen Gewerkschaften die paritätische Mitbestimmung in allen Grossunternehmen und -konzernen. In einem Teilbereich wurde diese Forderung unmittelbar nach Kriegsende verwirklicht: in den Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie sowie des Bergbaus. Zum Teil wurde sie damals bereits auf freiwilliger Grundlage eingeführt; es folgte dann im Jahre 1951 eine gesetzliche Regelung, das sogenannte Montan-Mitbestimmungsgesetz. Die Forderung nach einer gesetzlichen Ausweitung dieser Mitbestimmung auch auf andere Wirtschaftszweige konnte bis heute nicht durchgesetzt werden. Lediglich in einzelnen Bereichen gelang es, die qualifizierte Mitbestimmung durch privatrechtliehe Vereinbarungen einzuführen; dies gilt namentlich für die gewerkschaftseigenen und den Gewerkschaften nahestehenden Unternehmen sowie für einzelne Unternehmen im Gemeindebesitz. Die politische Diskussion um die Mitbestimmung ist in ein aktuelles Stadium getreten, als Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung vom Januar 1973 angekündigt hat, noch in dieser Gesetzgebungsperiode die Mitbestimmung auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Gleichgewichtigkeit von Arbeit und Kapital zu verwirklichen. (…). Detlef Hensche.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6-7, Juni-Juli 1974
Gewerkschaftliche Rundschau > Deutschland. Mitbestimmung. DGB. Rundschau, Juli 1974.
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