Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 7

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
29.06.1923 BS Kanton
1. Mai Basel
Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der

1. Mai
Ruhetage
Volltext
Der Kampf um den 1. Mai in Basel. Mit dem vor Torschluss des alten Grossen Rates geschaffenen Ruhetagsgesetz des Kantons Baselstadt erstand der Basler Arbeiterschaft der 1. Mai als gesetzlicher Ruhetag: das letzte Verdienst der sozialistischen Mehrheit in der gesetzgebenden Behörde unseres Stadtkantons. Schon damals bei der Entstehung des Gesetzes witterte die Reaktion Morgenluft. Man stand vor der Geburtsstätte einer neuen Behörde und mit ihr vor einer bürgerlichen Mehrheit. Dennoch wagte man es nicht, gegen das Gesetz Sturm zu laufen, man liess die Referendumsfrist verstreichen. Es wurde nach einer andern Form der Ausmerzung dieses sozialistischen Ueberbeins oder, wie es die bürgerliche Wahlliteratur illustrierte, dieser einen Eiterbeule am ehrwürdigen Baselstab gesucht. Man verlegte sich auf die Initiative und unternahm lediglich auf den gesetzlich verankerten „roten" 1. Mai einen Ansturm. Bei Spezereihändlern und andern Krämern wie auch unter den Berufsreaktionären der Bürger- und Gewerbepartei bei Zuzug vom Lager der frommen „Liberalen" trieb man 1‘200 Unterschriften zusammen und verlangte die Streichung des 1. Mai aus dem Gesetz. Wenn man den einzelnen der Initianten näher besieht, so verwundert oder verblüfft dieses Verlangen eigentlich gar nicht. Was frappant erscheint, ist das, dass sich hinter ihnen höhere Staatsbeamte befinden sollen. Es sind diese wohl ähnlichen Kalibers wie jene, die mit der Motivierung, man habe ja jetzt das Pensionsgesetz und brauche (…). Brechbühl.
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 29.6.1923.
Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der > 1. Mai Basel. Ruhetag. Gemeindearbeiter, 1923-06-29.
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01.05.1923 BS Kanton
1. Mai Basel
Abstimmungen Basel
Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der
Personen
Friedrich Brechbühl
Freitage
Ruhetage
Volltext

Der Kampf um den 1. Mai in Basel. Mit dem vor Torschluss des alten Grossen Rates geschaffenen Ruhetagsgesetz des Kantons Baselstadt erstand der Basler Arbeiterschaft der 1. Mai als gesetzlicher Ruhetag; das letzte Verdienst der sozialistischen Mehrheit in der gesetzgebenden Behörde unseres Stadtkantens. Schon damals bei der Entstehung des Gesetzes witterte die Reaktion Morgenluft. Man stand vor der Geburtsstätte einer neuen Behörde und mit ihr vor einer bürgerlichen Mehrheit. Dennoch wagte man es nicht, gegen das Gesetz Sturm zu laufen, man liess die Referendumsfrist verstreichen. (...). Friedrich Brechbühl.

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-06-29.
1. Mai Basel > Ruhetag. 1923-06-29.doc.

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18.04.1923 Winterthur
Strassenbahner

1. Mai
AIK Alters- und Invalidenkasse
Ruhetage
Volltext

Strassenbahner Winterthur. Ausserordentliche Generalversammlung vom 18. April 1923 im „Schweizergruss". Unter Korrespondenzen verliest der Obmann ein Antwortschreiben von Bern betreffend Ruhetage. Nach diesem Schreiben ist ein Übertrag von Ruhetagen gemäss Arbeitszeitgesetz von einem Kalenderjahr zum anderen unzulässig. Ferner antwortet der Stadtrat auf unsere Eingabe und Anfrage, diejenigen Angestellten, denen letztes Jahr die bezugsberechtigten Holzschuhe laut Reglement entzogen wurden, können dieselben noch nachbeziehen; sie dürfen aber nur im Winter getragen werden. Betreffend die Bussengelder ist auch endlich Antwort eingelangt. (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-05-04.
Strassenbahner Winterthur > GV 1923-04-18.doc.

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22.03.1923 Bern
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern
Personen
Ernst Reinhard
Arbeitszeitverlängerung
Ferien
Ruhetage
Volltext

Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern. Pferdewärter. Von frischem Kampfesmut beseelt sind unsere Pferdewärter von  Bern.  Das bewies  der abermalige stramme Aufmarsch an der Versammlung vom 22. März 1923. Der Speisesaal des Volkshauses vermochte die Leute kaum zu fassen. Aufgenommen wurden wieder drei neue Mitglieder. Nach dem Verlesen des ausführlichen Protokolls erstattete der Präsident Nationalrat Ernst Reinhard Bericht über die Verhandlungen vom 7. März 1923  mit dem Chef für Personelles des eidgenössischen Militärdepartementes. Das alte, dem Personal einmal garantierte Postulat auf Einführung der 52 Ruhetage wurde abgelehnt. (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern, 1923-03-30-
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern > Pferdewärter. Arbeitszeitverlängerung. 1923-03-22.doc.

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22.03.1923 Bern
Schönbühl
Thun
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern
Militärdepartement
Personen
Ernst Reinhard
Arbeitszeit
Arbeitszeitverlängerung
Fahrradhaus Solidarität
Pferdewärter
Ruhetage

Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern. Pferdewärter. In den beiden Versammlungen vom 22. und 29. März 1923 in Bern und Schönbühl waren 158 Mitglieder anwesend.  Wiederum konnten drei weitere Kameraden aufgenommen werden, ein Zeichen, dass nach und nach den noch nicht organisierten Pferdewärtern das Bewusstsein kommt, dass es Pflicht  ist, sich unserer Gewerkschaft und unserer Bewegung wie unseren Bestrebungen anzuschliessen. Das Haupttraktandum, das an den beiden Versammlungen gründlich besprochen wurde, war die nun endlich eingelangte Antwort des eidg. Militärdepartements auf unsere Forderung der 52 Ruhetage. Nahezu vier Jahre brauchten unsere Herren Vorgesetzten, um endlich uns Pferdewärtern eine positive Antwort zukommen zu lassen. (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-04-13.
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern > Pferdewärter. Versammlung 1923-03-22.doc.

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19.03.1923 Thun
Gemeinde- und Staatsarbeiter Thun
Personen
Eduard Meyerhofer
Arbeitszeitverlängerung
Ruhetage
Volltext

Gemeinde- und Staatsarbeiter Thun. Pferdewärter. Unsere Versammlung vom 19. März 1923 war den Verhältnissen nach gut besucht. Die Verhandlungen waren aber auch dazu angetan, die Genossen, die noch einigermassen ein Interesse an unserer Sache haben, herbeizulocken. In verdankenswerter Weise haben sich zur Aufklärung der gegenwärtigen  Lage unserer  Angelegenheiten die Genossen Nationalrat Bucher und Verbandssekretär Eduard Meyerhofer eingefunden sowie Präsident und Sekretär der Sektion Thun des Gemeinde- und Staatsarbeiterverbandes. Als erstes wurde ein Genosse neu aufgenommen. (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-03-30.
Gemeinde- und Staatsarbeiter Thun > Pferdewärter. Arbeitszeitverlängerung. 1923-03-19.doc.

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21.09.1917 Zürich
Stadtrat Zürich
Strassenbahner Zürich

Arbeitszeit
Freitage
Pferde
Pferdewärter
Ruhetage
Volltext

Zur Vermehrung der Ruhetage. Die „Ferien"- ,und Ruhetagsverhältnisse  der Strassenbahner in Zürich finden ihre Regelung in einer vom Grossen Stadtrate zu erlassenden Arbeitsordnung. So bestimmt es der Art. 156, der am Sonntag den 26. August mit überwältigendem Mehr vom Volk angenommenen Vorlage betreffend Revision der Gemeindeordnung. Die Strassenbahner haben denn mit der Eingabe zu dieser Revision,  in der sie die gewünschten Lohnerhöhungen bekannt gaben, neben der Fixierung  der  achtstündigen  Arbeitszeit auch eine wesentliche Vermehrung der Ruhetage verlangt. Es ist ein Armutszeugnis der Stadt Zürich, dass sie ihren Strassenbahnern nur vier Ruhetage mehr gibt als das, was das gewiss nicht mehr als fortschrittlich geltende Bundesgesetz aus dem Jahr 1902 als Minimum für diese Kategorie Arbeiter fixiert. Dass es da einen „Rutsch" vorwärts gehen muss, sind sich die Strassenbahner bewusst. Wie notwendig dies ist, geht aus folgenden Zahlen, die dem Geschäftsberichte des Stadtrates vom Jahr 1916 entnommen sind, hervor. Dort heisst es unter „II. Abfuhrwesen" bei der Berichterstattung über die Pferderegie: (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-09-21.
Strassenbahner Zürich > Freitage. 1907-09-21.doc.

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