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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
21.09.1917 Zürich
Stadtrat Zürich
Strassenbahner Zürich

Arbeitszeit
Freitage
Pferde
Pferdewärter
Ruhetage
Volltext

Zur Vermehrung der Ruhetage. Die „Ferien"- ,und Ruhetagsverhältnisse  der Strassenbahner in Zürich finden ihre Regelung in einer vom Grossen Stadtrate zu erlassenden Arbeitsordnung. So bestimmt es der Art. 156, der am Sonntag den 26. August mit überwältigendem Mehr vom Volk angenommenen Vorlage betreffend Revision der Gemeindeordnung. Die Strassenbahner haben denn mit der Eingabe zu dieser Revision,  in der sie die gewünschten Lohnerhöhungen bekannt gaben, neben der Fixierung  der  achtstündigen  Arbeitszeit auch eine wesentliche Vermehrung der Ruhetage verlangt. Es ist ein Armutszeugnis der Stadt Zürich, dass sie ihren Strassenbahnern nur vier Ruhetage mehr gibt als das, was das gewiss nicht mehr als fortschrittlich geltende Bundesgesetz aus dem Jahr 1902 als Minimum für diese Kategorie Arbeiter fixiert. Dass es da einen „Rutsch" vorwärts gehen muss, sind sich die Strassenbahner bewusst. Wie notwendig dies ist, geht aus folgenden Zahlen, die dem Geschäftsberichte des Stadtrates vom Jahr 1916 entnommen sind, hervor. Dort heisst es unter „II. Abfuhrwesen" bei der Berichterstattung über die Pferderegie: (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-09-21.
Strassenbahner Zürich > Freitage. 1907-09-21.doc.

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