Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
16.02.2018 Österreich
Löhne
Personen
SGB
Andreas Rieger
Löhne
OeGB
Volltext
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/Rieger%20Andreas/Rieger%20Andreas.%20L%C3%B6hne.%20%C3%96sterreich.%20SGB,%202018-02-16.pdfHüst und hott in Österreich. Kategorie: Europa, Gewerkschaften, Löhne, Arbeit. In der EU gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Doch gleichzeitig torpedieren EU-Beamte die Flankierenden Massnahmen, die genau das garantieren sollen. Österreichs Politik in Sachen Lohndumping ist doppelbödig. Auf der einen Seite laufen Arbeitgeber und Regionalpolitiker aus Vorarlberg Sturm gegen die Schweizer flankierenden Massnahmen. Sie wollen die sogenannte 8-Tage-Regel kippen. Diese schreibt vor, dass Firmen im Voraus melden müssen, wenn sie Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden. Die Österreicher Patrons wollen auch keine Kaution hinterlegen, wenn sie Aufträge im Schweizer Baugewerbe ausführen. Diese ermöglicht den Schweizer Kontrollinstanzen, im Falle von Lohndumping Bussen einzuziehen. 8-Tage-Regel und Kaution helfen also bei der Bekämpfung von Lohndumping. Die vorarlbergischen Arbeitgeber jedoch behaupten, es handle sich um Schikanen, die EU-Recht verletzen würden. Widerstand im Burgenland. Umgekehrt läuft die Sache im Burgenland. Dieses österreichische Bundesland grenzt an Ungarn. In Ungarn betragen die Löhne gerade mal einen Viertel der österreichischen. Lohndumping durch Entsandte geschieht im Burgenland tausendfach. Aber die österreichischen Kontrollbehörden können die Bussen bei ungarischen Dumpingfirmen gar nicht eintreiben. Das empört Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Regierung gewaltig. Also reisten die Burgenländer kürzlich gemeinsam nach (…). Andreas Rieger.
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/Rieger%20Andreas/Rieger%20Andreas.%20L%C3%B6hne.%20%C3%96sterreich.%20SGB,%202018-02-16.pdf
Personen > Rieger Andreas. Löhne. Österreich. SGB, 2018-02-16.
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08.07.1986 Österreich
Frauen
OeGB
SGB
Solothurner AZ

Nachtarbeit
OeGB
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Ahnungsloses Völkchen. RW. „Wird das Nachtarbeitsverbot für Frauen nicht demnächst entscheidend gelockert  (oder besser noch abgeschafft), so geht unsere Wirtschaft düsteren Zeiten entgegen.“ So tönt es jedenfalls aus Unternehmenskreisen, welche seit einiger Zeit das Biga mit Gesuchen und Ausnahmebewilligungen geradezu bombardieren. Was für ein ahnungsloses Völkchen bewohnt doch unser Nachbarland Österreich! Dort trat nämlich auf 1. Juni 1986 eine Gesetzesnovelle in Kraft, die nicht nur an besagtem  Nachtarbeitsverbot festhält, sondern gleich noch die Bussen für allfällige Vorstösse kräftig heraufsetzt. Generelle Ausnahmen vom Verbot sind vorgesehen für Frauen bei Bildungs- und Erziehungstätigkeiten, bei Dolmetscherdiensten für Kongresse, für „Dienstnehmerinnen anerkannter Religionsgemeinschaften im kultischen Bereich“ und für Telefonistinnen der Notdienste. (...).

Solothurner AZ, 8.7.1986.
Österreich > Nachtarbeit. 8.7.1986.doc.

OeGB > Nachtarbeit. 8.7.1986.pdf

01.12.1974 Österreich
Gewerkschaftliche Rundschau
OeGB

Mitbestimmung
OeGB
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Die österreichische Arbeitsverfassung. Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund ist die Weiterentwicklung der Mitbestimmung in allen Bereichen der Wirtschaft ein wichtiges Anliegen. Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen den gesellschaftlichen „Pressure-Groups“ wurde im österreichischen Parlament einstimmig eine neue Arbeitsverfassung beschlossen, die mit 1. Juli 1974 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz eröffnet den Gewerkschaften und Betriebsräten zusätzliche Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der österreichischen Wirtschaft. Die österreichischen Gewerkschaften haben Mitbestimmung immer unter dem Aspekt der Mitverantwortung gesehen. Die Schwerpunkte der Arbeitsverfassung liegen in der Verstärkung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Betriebsräte, der Drittelvertretung der Betriebsräte in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, von GmbHs. und ähnlichen Gesellschaften, in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten bei der Festsetzung von Entgelten durch die Einführung von Leistungs- und Arbeitsbewertungssystemen, in sozialen Angelegenheiten und betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen sowie Informations-, Kontroll- und Überwachungsrechten in der wirtschaftlichen Führung des Betriebes, in der Sozial- und Personalplanung und im Arbeitnehmerschutz. Als echter Fortschritt ist auch die Einbeziehung des Rationalisierungsschutzes und der Bestrebungen zur Einrichtung menschengerechter Arbeitsplätze (…). Kurt Prokop, Sekretär Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wien.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Gewerkschaftliche Rundschau > Österreich. ÖGB. Mitbestimmung. Rundschau, Dez. 1974.
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01.07.1972 Österreich
Bildungsarbeit
OeGB

Literatur
OeGB
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Die Unesco hat das Jahr 1972 zum Jahr des Buches proklamiert. Dazu hat ein Support Commitee auch eine Charta des Buches veröffentlicht. Dies hat unseren Wiener Kollegen Hugo Pepper zu einigen Betrachtungen über die Produktion und den Konsum von Büchern angeregt, die bestimmt auch die Leser unserer „Bildungsarbeit“ interessieren werden. Wir entnehmen sie der April-Nummer 1972 des „OeGB-Bildungsfunktionärs“. Vom Bücher-Sehen und -Gefressen-Haben. Kritische Anmerkungen zum Jahr des Buches. In Oesterreich kann mancherlei als allgemein bekannt vorausgesetzt werden: etwa der „Fall“ Schranz. Ein eher weniger bekannter Fall dürfte der Umstand sein, dass die Unesco die heurigen 366 Erwerbs- oder Urlaubseinheiten zum Jahr des Buches gemacht hat. Solches wird gebührend proklamiert, und es gibt selbstverständlich ein Support Commitee in Brüssel, das die Welt mit einer Charta des Buches versorgt hat. Aus der Charta tönen die Gemeinplätze. Da ist vom freien Austausch von Ideen durch Wort und Bild die Rede sowie davon, dass jedermann das Recht zu lesen habe. Aber es werden da auch einige Erkenntnisse deklariert, die man vor kurzer Zeit noch für bösen Kollektivismus gehalten hätte: „Die Gesellschaft ist verpflichtet, Voraussetzungen für schöpferische schriftstellerische Arbeit zu schaffen.“ (…). Hugo Pepper.
Bildungsarbeit, Heft 4, Juli 1972.
Bildungsarbeit > Literatur. Bildungsarbeit, Juli 1972.
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