Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
26.04.2013 St. Gallen
Löhne
Migros
Personen
Unia Ostschweiz-Graubünden
Work
Ralph Hug
Arbeit auf Abruf
Monatslohn
Stundenlohn
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Migros drückt Löhne: „Depot“-Verkäuferinnen nur noch mit Stunden- statt mit Monatslohn. Ein „M“ schlechter. Lohndrückerei trotz Mehrumsatz: Zahlreiche Verkäuferinnen bei der Migros-Tochter „Depot“ sollen nur noch auf Abruf arbeiten. Unter ihnen die St. Gallerin Janine Rüttimann. Die wache Frau mit den langen Haaren erinnert sich noch genau an den 8.Januar: „Ich spürte, dass etwas im Anzug war.“ Wenn der Chef einen am arbeitsfreien Tag zitiert, verheisst das nichts Gutes Und tatsächlich: An diesem Dienstag soll „Depot“-Verkäuferin Janine Rüttimann (38) eine Änderungskündigung unterschreiben. Seit acht Jahren arbeitete sie regelmässig mit einem Teilzeitpensum in der Schöner-Wohnen-Boutique in der Altstadt von St. Gallen. Und das immer mit Bestnoten. Doch plötzlich meint der Chef, sie könne künftig nur noch mit 50 Prozent weiterarbeiten. Begründung: zu hohe Personalkosten. Der bisherige Arbeitsvertrag sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr tragbar. Rüttimann will nicht sofort unterschreiben, sondern das Papier am Abend erst einmal in Ruhe durchlesen. (...). Ralph Hug.

Work, 26.4.2013.
Personen > Migros. Stundenlohn. Ralph Hug. 2013-04-26.

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01.07.1976 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Löhne
Personen
Paul Rechsteiner
Gratifikation
Monatslohn
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13. Monatslohn und Gratifikation. Gratifikationen und 13. Monatslöhne geben in der Praxis oft Anlass zu Streitigkeiten. zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, was nicht nur auf unklare Abmachungen, sondern ebenso häufig auf Unsicherheiten in der Rechtslage zurückzuführen ist. Die Lektüre des Gesetzes, das heisst des erst 1971 revidierten Arbeitsvertragsrechts, hilft in solchen Fällen wenig. Auch Lehrbücher und Kommentare sind kaum aufschlussreicher. Hingegen haben kantonale Gerichte seit langem eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt, deren Kenntnis in Zweifelsfällen unerlässlich ist. Die beste Auskunft zu diesem Thema geben, obwohl noch unter der Herrschaft des alten Arbeitsvertragsrechts ergangen, immer noch die von Canner und Schoop zusammengestellten Gerichtsurteile1. Für eine erste Orientierung können auch die meistens für Arbeitgeber geschriebenen, deshalb aber praktisch orientierten Handbücher über das Arbeitsvertragsrecht beigezogen werden. Die folgenden Zeilen möchten, ohne dass Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wäre, einen kurzen Überblick über die Behandlung dieser Geldleistungen durch die Gerichtspraxis geben. Die gesetzliche Regelung. (…). Paul Rechsteiner.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 7-8, Juli-August 1976.
Personen > Rechsteiner Paul. Monatslohn, Gratifikation. Rundschau, Juli 1976.
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