Gewerkschaftschronik
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19.11.2019 Kantone
Löhne
SGB

Lohndumping
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Kantone öffnen Dumping Tür und Tor. Beharren auf Herkunftsortprinzip: Unverantwortlicher Entscheid beim Beschaffungswesen. Mit dem am 15. November gefällten Entscheid, bei der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) weiterhin auf das Herkunftsortprinzip zu setzen, zeigen sich die Kantone ihrer Verantwortung nicht gewachsen. Sie öffnen damit vielmehr Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Dieser Entscheid ist umso unverständlicher, als der Bund sein Beschaffungswesen (BöB) kürzlich revidiert hat, und es den Gewerkschaften dabei gelungen ist, drohende Verschlechterungen abzuwenden. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, zum Herkunftsortprinzip zu wechseln. Hier hat das Parlament entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben. Generell steht mit dem revidierten BöB dem langersehnten Paradigmenwechsel nichts mehr im Wege: Qualität und soziale Aspekte werden wieder stärker in den Fokus gerückt, nicht mehr allein der Preis entscheidet. Eigentlich ein klares Signal an die Kantone. Doch die haben es verpasst, dieser Vorgabe zu folgen. Die Weigerung der Kantone, mit Blick auf die neuen Bestimmungen des BöB endlich auch zum Leistungsortprinzip zu wechseln ist umso unverständlicher, als in der parlamentarischen Debatte explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Verankerung dieses Prinzips einen direkten Impuls für die Harmonisierung der IVöB darstelle. Dass die Kantone trotz dieses klaren Harmonisierungsauftrags wissent- und willentlich den Willen des Gesetzgebers in diesem so zentralen Bereich ignorieren, ist nicht nur rechtspolitisch äusserst bedenklich. (…).
SGB, 19.11.2019,
SGB > Kantone. Dumpingloehne. SGB, 2019-11-19.
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18.06.2015 Kantone
Personen
Work
Daniel Lampart
Kantonsfinanzen
Sparmassnahmen
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Absurdes Spardiktat: die Kantone sind schwerreich. Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Dennoch beschliessen die Kantone Sparpaket um Sparpaket. Aus ökonomischer Sicht sind diese Sparpakete sehr fragwürdig. Denn notwendige Investitionen finden deswegen nicht mehr statt. Und der Abbau des Service public schadet allen, auch der Wirtschaft. Zudem stehen die meisten Kantone finanziell sehr viel besser da, als die Kantonsregierungen sagen. Die Finanzdirektionen in den Kantonen budgetieren in der Regel zu pessimistisch. Fast immer sieht am Ende des Jahres die Rechnung weit besser aus als das Budget. In den letzten 15 Jahren lagen die Vorhersagen im Mittel um fast vier Prozent zu tief. Weder Firmen noch Konjunkturprognose-Institute könnten sich solche Fehleinschätzungen leisten. Die Verfechter der Sparpakete argumentieren mit den Staatsschulden. Man dürfe den kommenden Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen, sagen sie. Deshalb müsse man nun sparen. (…). Daniel Lampart.
Work online, 18.6.2015.
Personen > Lampart Daniel. Sparmassnahmen. Kantone. Work, 18.6.2015.
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08.11.2013 Kantone
Schweiz
Personen
SGB
Daniel Lampart
Thomas Zimmermann
Kantonsfinanzen
Volltext

Kantone müssen falsche Finanzpolitik aufgeben - Schärfere Flankierende nötig. SGB-Delegiertenversammlung. Die Kantone dramatisieren ihre Finanzlage und setzen ohne Not den Sparhobel an. Mit ihren Sparpaketen, gefährden sie den Wohlstand in der Schweiz – vor allem wenn der Sparhammer im Bildungswesen und bei den Infrastrukturen ansetzt. Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern die Kantone auf, ihre falsche Finanz- und Steuerpolitik zu korrigieren. Wie eine Studie des SGB zeigt, stehen die Kantone finanziell weit besser da als es die Kantonsregierungen darstellen. Die Finanzlage der Kantone ist grundsätzlich gut. Zudem haben sie netto mehr Vermögen als Schulden. Die Regierungen ignorieren dies und gehen in ihren Finanzperspektiven stattdessen in der Regel von viel zu pessimistischen Annahmen aus. (...).Daniel Lampart, Thomas Zimmermann.

SGB, 8.11.2013.
Personen > Zimmermann Thomas. Kantonsfinanzen. SGB. 2013-11-08.

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26.06.1996 Kantone
Schweiz
Berner Tagwacht
Löhne

Lohnabbau
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Kantone spielen mit dem Feuer. Die Lohnkürzungspläne der SBB machen Schule. Der Kanton Zürich will ab 1997 die Löhne seiner rund 44'000 Angestellten um bis zu fünf Prozent zu kürzen, der Kanton Luzern friert die Löhne seines Staatspersonals ein. Andere von Budgetsorgen geplagte Kantone könnten dem Beispiel folgen. Noch wird in den Kantonen Zurückhaltung geübt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA ergab. Der tief in den roten Zahlen steckende Kanton Bern schliesst Nominallohnkürzungen zumindest vorläufig aus. Das Berner Staatspersonal habe in den letzten Jahren bereits grosse Lohnopfer von insgesamt 4,2 Prozent erbracht, erklärte der Berner Finanzdirektor Hans Lauri gegenüber der „Berner Zeitung“. Auch die Stadt Zürich kann ihrem Personal nicht mehr Lohnopfer abverlangen. 1995 war den Angestellten der 13. Monatslohn um zwei Drittel gekürzt worden, weitere Lohnkürzungen sind rechtlich bis Ende der Amtsperiode 1998 nicht mehr möglich. Das Schaffhauser Staatspersonal musste 1995 und 1996 auf zwei Prozent seines Lohnes verzichten. Eine Verlängerung ist jedoch nicht geplant. Auch die Neuenburger Staatsangestellten hatten in den letzten zwei Jahren Lohneinbussen von 2,5 Prozent hinzunehmen.. Im Kanton Jura werden den Staatsangesteilten seit 1993 sogenannte Solidaritätsbeiträge zwischen 1 und 4,25 Prozent vom Lohn abgezogen. Der Kanton Freiburg erhob 1994 bis 1996 Solidaritätsbeiträge von ingesamt 2,3 Prozent. (…).
Berner Tagwacht, 26.6.1996.
Berner Tagwacht > Lohnabbau. TW, 1996-06-26.
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03.01.1994 Kantone
Schweden
Berner Tagwacht
Löhne

Lohnabbau
Volltext
Die Kantone kompensieren die Preissteigerungen bei den Löhnen. Die Kantonsangestellten müssen ihre Gürtel enger schnallen. Die Rezession trifft jetzt auch die Kantonsangestellten. Abgesehen von einigen Ausnahmen müssen praktisch alle kantonal angestellten Beamtinnen auf den vollen Teuerungsausgleich verzichten. In einigen Kantonen müssen sie sogar Lohnkürzungen akzeptieren. Nur gerade zwei Kantone gewähren für alle ihre Beamten den vollen Ausgleich. Bereits 1993 mussten sich viele Staatsangestellte in einigen Kantonen mit einem tieferen als ihnen eigentlich zustehenden Teuerungsausgleich von 3,4 Prozent begnügen. Dieses Jahr erlauben die hohen Staatsdefizite nicht einmal mehr den Ausgleich von der relativ geringen Jahresteuerung von 2,3 Prozent. Die Bundesbeamten zum Beispiel erhalten 1994 nur 1,7 Prozent mehr Lohn. Von den 26 Kantonen gewähren nur deren zwei, nämlich St. Gallen und Appenzell-Innerrhoden, den vollen Teuerungsausgleich von 2,3 Prozent für alle Staatsangestellten. Im Gegensatz dazu müssen Beamtinnen und Beamte in den Kantonen Zürich, Aargau, Solothurn, Freiburg und Wallis die Streichung des ganzen Teuerungsausgleiches hinnehmen. Die übrigen Deutschschweizer Kantone gewähren in der Regel zur Kaukrafterhaltung nur einen teilweisen Ausgleich der Inflation. Dies geschieht entweder über eine Abstufung nach Einkommen oder über eine lineare Streichung des vollen Teuerungsausgleiches. (…). Laurent Aubert.
Berner Tagwacht, 3.1.1994.
Berner Tagwacht > Lohnabbau. Kantone. TW, 1994-01-03.
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