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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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31.12.1968
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Schweiz
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AHV Personen SGB
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Hermann Leuenberger Otto Schütz
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AHV-Renten AHV-Revision Ergänzungsleistungen Volltext
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7. AHV-Revision. Das gesetzgebungspolitisch wichtigste Ereignis des Jahres 1968 war unstreitig die 7. AHV-Revision, zu der vom Gewerkschaftsbund und der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz in einer gemeinsamen Eingabe an den Bundesrat bereits Vorschläge eingereicht worden waren. Die Botschaft des Bundesrates erschien am 4. März 1968. Anfänglich entstand eine gewisse Verwirrung durch die abweichenden Vorschläge, mit denen Nationalrat Brunner-Gyr an die Öffentlichkeit trat. Sein Plan ging dahin, die AHV-Rente in eine Einheitsrente (Fr. 3000.- für Einzelpersonen und Fr.4800.- für Ehepaare) für alle und in eine individuelle Rente für höhere Einkommen, die nach dem auch von den privaten Lebensversicherungsanstalten angewendeten Aquivalenzsystem zu bestimmen wäre, aufzuspalten. Damit sollte den untersten Einkommensklassen besser geholfen werden. Das Bundeskomitee nahm zu den Anträgen des Bundesrates, die eine durchschnittliche Erhöhung der gesamten Alt- und Neurenten um einen Drittel bei gleichzeitiger Festsetzung des AHV-Beitrages von bisher 4 auf 5 Prozent sowie weitere Verbesserungen vorsahen? am 24. April Stellung und äusserte sich auch zu den Plänen von Brunner-Gyr. Es kam einhellig zum Schluss, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision „Unterstützung verdient, da sie eine ausgewogene Lösung darstellt“. Die AHV-Reform nach Brunner-Gyr lehnte das Bundeskomitee als zu wenig durchdacht mit folgender Begründung ab: (...).
SMUV Schweiz. 7. AHV-Revision. Geschäftsbericht 1968.
SMUV Schweiz > AHV-Revision. SMUV Schweiz. Geschäftsbericht 1968.
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