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Anzahl gefundene Artikel: 37

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31.05.2019 Schweiz
Vorwärts

Ergänzungsleistungen
Reform
Volltext
Eine Reform mit Schwächen. Die im März vom Parlament verabschiedete Reform der Ergänzungsleistungen soll 2021 in Kraft treten. Sie verfolgt drei Ziele: Den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Verwendung der Eigenmittel und die Verringerung der Schwelleneffekte. Was wurde erreicht? Die Renten der AHV und IV haben den verfassungsmässigen Auftrag, die Existenz der Rentenberechtigten angemessen zu decken. Seit deren Einführung in .den Jahren 1948 respektive 1960, konnte dieses Versprechen trotz diverser Revisionen und Ausbau des 3-Säulen-Prinzips nicht eingelöst werden. 1966 wurden die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) eingeführt. Sie sind als Bedarfsleistungen ausgestaltet. Ähnlich wie bei der Sozialhilfe werden genau bezeichnete Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Bei einem Ausgabenüberschuss wird die Differenz in Form von EL ausgerichtet. In bis anhin drei grösseren Revisionen wurden die EL immer weiter ausgebaut: Sie haben die Funktion einer Pflegeversicherung übernommen sowie Leistungsreduktionen bei der AHV und der IV aufgefangen. Dies führte zu massiven Kostensteigerungen, die vor allem die Budgets von Bund, Kantonen und Gemeinden belasteten. Ein weiterer Kostentreiber sind die Babyboomer, welche zu einem Zuwachs der Altersrentenberechtigung führten. Mehr Geld für Mieten aber nicht für alle. Seit 2014 beschäftigen sich Bundesrat und Parlament mit der Reform der EL. Sie soll drei Ziele verfolgen: (…). Uwe Koch.
Vorwärts, 31.5.2019.
Vorwärts > Ergaenzungsleistungen. Vorwaerts, 2019-05-31.
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21.03.2019 Schweiz
Personen
Vorwärts
Damian Bugmann
Ergänzungsleistungen
Volltext
Sparen auf Kosten der Ärmsten. Weitere dreiste Machtdemonstrationen in den Eidgenössischen Parlamenten: Die Mehrheitsvertretung des Kapitals gefällt sich Im rücksichtslosen, repressiven Sparwahn bei Ergänzungsleistungen und Krankenkassenfranchisen. Widerstand ist angesagt. Nicht nur bei der neusten IV-Revision wird gekürzt und geknausert. In den eidgenössischen Räten wurde soeben die Erhöhung der Krankenkassen-Franchisen beschlossen. Der Sparhammer wird auch bei den Ergänzungsleistungen (EL) angesetzt. Über 300‘000 betagte und behinderte Menschen sind in der Schweiz auf Ergänzungsleistungen angewiesen. In letzter Zeit wurden die EL in vielen Kantonen bereits gesenkt. Aber genug ist für die Reichen und Mächtigen nicht genug: Bald werden die Bedürftigen mit noch weniger Geld auskommen müssen. Das heisst konkret: Parlamentarier*innen vor allem der Parteien SVP und FDP, die in der Regel im Rat und privat sehr gut verdienen und in den Genuss von Steuergeschenken kommen, spielen sich machtvoll als Sparenthusiasten auf Kosten der Ärmsten auf. Im Nationalrat stimmten sie mit ihrer absoluten Mehrheit geschlossen für die drastischen Reduktionen aus. Der definitive Entscheid bezüglich EL fällt Ende März, das Referendum ist bereits angekündigt. Franchisen sollen steigen. Bereits beschlossen wurde im Nationalrat die Erhöhung des Franchisen-Minimums von 300 auf 350 Franken. Die stetige und unbegrenzte Steigerung der Franchisen parallel zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wurde im letzten Moment fallengelassen, wahrscheinlich mit Blick auf das (…). Damian Bugmann.
Vorwärts, 21.3.2019.
Personen > Bugmann Damian. Ergaenzungsleistungen. Vorwaerts, 2019-03-21.
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21.02.2019 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Volltext
EL-Reform: Letzte Korrekturen dringend nötig. Sanktionen bei Kapitalbezug sind realitätsfremd und schädlich. Die Behandlung der EL-Revision ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Eines steht dabei jetzt schon fest: Das Parlament hat sich bislang dem bundesrätlichen Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus leider nicht angeschlossen. So will die Sozialkommission des Nationalrates mit ihren letzten Beschlüssen die Leistungen um insgesamt 697 Millionen kürzen, was für die Betroffenen schlichtweg nicht verkraftbar wäre. Aber auch der Ständerat will insgesamt 598 Millionen sparen. Doch diese 100 Millionen Differenz sind entscheidend, denn sie gehen grösstenteils auf die Forderung der Kommission nach einer Kapitalbezugssanktion zurück. So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer zehnprozentigen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen bestraft werden. Im Jahr 2015 haben laut Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital bezogen. In mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalbezug erstens weit verbreitet ist und sich die ausbezahlten Summen zweitens keineswegs zum „Verprassen" eignen. Dazu kommt, dass mit der EL-Revision sowieso strikte Regeln zum Verbrauch von Vermögen vorgesehen sind. (…). Reto Wyss.
SGB , 21.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2019-02-21.
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20.09.2018 Schweiz
Personen
Vorwärts
Damian Bugmann
Ergänzungsleistungen
Volltext
Leistungsentzug und Bevormundung. Das neue Gesetz zu den Ergänzungsleistungen (EL) sieht unter anderem Kürzungen vor, wenn AHV- und IV-Bezügerinnen ausbezahltes Pensionskassenkapital oder ein Erbe zu schnell aufbrauchen. Auch bisherige Rentnerinnen sollen einer der Lebensführungskontrolle unterzogen werden. Gut betuchte BundesparlamentarierInnen drohen damit, den Mittelstand und den Grossteil der RentnerInnen zu sozial Benachteiligten zu machen und finanziell zu bevormunden. Das Zauberwort des Missbrauchs wird wieder gewichtig beschworen. Im fortschreitenden Sparwahn wollen sie in Wirklichkeit den Weg freimachen für neue Steuererleichterungen und Zuwendungen zugunsten ihrer Firmen und Kapitalgesellschaften. Im Grundsatz sind sich National- und Ständerat einig, dass ein nach ihren Vorstellungen zu hoher Vermögensverbrauch finanzielle Konsequenzen haben soll. Der Nationalrat will mehr sparen als der Ständerat: Wer mehr als 10 000 Franken pro Jahr verbraucht, soll weniger EL bekommen, bei einem Vermögen von über 100‘000 Franken soll's gar keine EL mehr geben. Deftige Sparreform. Die nationalrätliche Rückwirkungsklausel will nicht nur NeurentnerInnen, sondern auch bisherige RentnerInnen einer Lebensführungskontrolle, einer Art finanziellen Bevormundung unterziehen. Das heisst, auch sie müssten ihr Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben der vergangenen zehn Jahre offen legen und hohe Ausgaben hochnotpeinlich belegen und begründen - auch Menschen, die zum Zeitpunkt ihres Vermögensverbrauchs noch gar nicht wissen konnten, dass ihnen (…). Damian Bugmann.
Vorwärts, 20.9.2018.
Personen > Bugmann Damian. Ergänzungsleistungen. Vorwärts, 2018-09-20.
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10.09.2018 Schweiz
Nationalrat
Travail.Suisse

Ergänzungsleistungen
Nationalrat
Volltext
EL-Reform: Nationalrat doch noch auf dem Weg zu einem Kompromiss. Der Nationalrat hat heute die Differenzen bei der Revision der Ergänzungsleistungen behandelt. Die Mehrheit will die Mietzinsmaxima anpassen. Damit kann vielen Menschen geholfen werden, die heute unter den hohen Mieten leiden. Die Entscheide des Nationalrates sind am untersten verträglichen Niveau. Die Existenzsicherung im Alter und ein würdevolles Leben im Alter sollen auch mit dieser EL-Reform gewährleistet werden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird die EL-Reform weiterhin eng begleiten. Weitere Verschlechterungen wären nicht tolerierbar. Travail.Suisse macht darauf aufmerksam, dass die Leistungen der EL für die Existenzsicherung erhalten werden müssen. Es darf kein Nebeneinander von EL und Sozialhilfe geben. Mit den bisherigen Beschlüssen des Nationalrats wäre dies jedoch der Fall. Travail.Suisse nimmt zur Kenntnis, dass der Nationalrat in wichtigen Punkten dem Ständerat gefolgt ist und damit einen Kahlschlag verhindert. Seit 2001 sind die Mietzinsen im Durchschnitt um fast 25 Prozent angestiegen. Die anrechenbaren Mietzinsmaxima müssen dringend erhöht und an diese steigenden Mietzinsen angepasst werden. Es bräuchte eigentlich Erhöhungen über die bisher gemachten Vorschläge hinaus. Travail.Suisse ist erfreut, dass der Nationalrat die Mietzinsmaxima immerhin gemäss Ständerat erhöhen will. In diesem Punkt wurde eine wichtige Einigung zwischen den Räten erzielt. Positiv ist auch, dass die Bedingung, mindestens 10 Jahre AHV-Beiträge geleistet zu haben für den Erhalt einer (…).
Travail.Suisse, 10.9.2018.
Travail.Suisse > Ergaenzungsleistungen. Travail.Suisse 2018-09-10.
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31.08.2018 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Nationalrat
Volltext
EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum! Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden. Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24 Prozent gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18 Prozent (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5 Prozent. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse teilweise seit 2001 sogar noch stärker gestiegen sind: In Obwalden, beispielsweise, um 37 Prozent! Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen. So sollen etwa sämtliche Fälle von Kapitalbezug (…). Reto Wyss.
SGB, 31.8.2018.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2018-08-31.
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31.08.2018 Schweiz
Travail.Suisse

Ergänzungsleistungen
Nationalrat
Volltext
Sozialkommission des Nationalrats hält an Rundumschlag gegen EL-Bezüger/innen fest. Gestern und heute hat die SGK des Nationalrats die Differenzbereinigung zur Revision der Ergänzungsleistungen durchgeführt. Das Resultat ist absolut ungenügend. So wird an vielen Kürzungen festgehalten, während die seit Jahren zu tiefen Mietzinsmaxima weiterhin viel zu tief gehalten werden. Das grenzt an Realitätsverweigerung. So wird die Existenzsicherung im Alter und damit ein würdevolles Leben im Alter gefährdet. Travail.Suisse wird sich vehement dafür einsetzen, dass sich die vernünftigen Stimmen in diesem Geschäft durchsetzen und ein Kahlschlag abgewendet werden kann. Wem im Alter die Rente nicht zum Leben reicht, hat in der Schweiz Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Das gleiche gilt für Menschen mit einer Behinderung, welche auf eine IV-Rente angewiesen sind. Die Ergänzungsleistungen sollen ein würdevolles Leben im Alter und mit einer Behinderung ermöglichen. Sie wurden eingeführt, weil man sich in der Schweiz nicht auf existenzsichernde AHV- und IV-Renten einigen konnte. „Mit ihren Entscheiden nimmt die Sozialkommission des Nationalrats bewusst in Kauf, dass die Errungenschaft der Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität gefährdet wird“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik von Travail.Suisse. Weil es mehr ältere Menschen gibt und deshalb auch mehr EL-Bezüger/innen, hatte der Bundesrat eine moderate Reform der Ergänzungsleistungen vorgeschlagen. Der Nationalrat wollte einen Kahlschlag daraus machen und (…).
Travail.Suisse, 31.8.2018.
Travail.Suisse > Ergänzungsleistungen. Trvail.Suisse, 2018-08-31
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29.03.2018 Schweiz
Vorwärts

Ergänzungsleistungen
Volltext
Massive bürgerliche Angriffe auf die Ergänzungsleistungen. Nachdem bereits der Ständerat 2016 Abbaumassnahmen bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschlossen hat, und zwar in einem Umfang von rund 300 Millionen Franken, legte nun der Nationalrat in der Frühjahrssession noch einen Zacken zu und will einen Abbau von 700 Millionen Franken! Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrates kannte kein Halten. Einzig die PdA, die Grünen und die SP haben gegen das Gesetz gestimmt. Bei den Bürgerlichen gab es ein paar wenige Enthaltungen, bei der CVP immerhin 10 Enthaltungen bei 17 Ja-Stimmenden. Es ergab sich so eine Mehrheit von sage und schreibe 65 Prozent für dieses unsägliche Gesetz. Ein Überblick. Das vom Nationalrat angenommene Gesetz sieht unter anderem folgende, teilweise sehr einschneidende, Abbaumassnahmen vor: 1. Der Vermögensfreibetrag wird für Einzelpersonen von heute 37'500 Franken auf 25'000 Franken gesenkt, und für Ehepaare von 60'000 Franken auf 40'000 Franken. Wer mehr Vermögen als den Freibetrag besitzt, muss einen Teil des Vermögens verzehren, nämlich 10 Prozent von dem Teil, der über dem Freibetrag liegt. Das bedeutet, dass die Ergänzungsleistungen entsprechend gekürzt werden. Im Jahr 2011 wurde im Zusammenhang mit der neuen Pflegefinanzierung als Kompensation der Freibetrag erhöht. Dass dies nun wieder rückgängig gemacht werden soll, ist ein Verstoss (…). Rolf Schneider.
Vorwärts, 29.3.2018.
Vorwärts > Ergänzungsleistungen. Vorwärts, 2018-03-29.
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20.03.2018 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Volltext
Nationalrat will unhaltbare EL-Kürzungen. Kleine Kammer muss korrigieren. Unverständlich: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde im Nationalrat zu einer fast reinen Abbauvorlage umgebaut. Der Ständerat muss nun zwingend Gegensteuer geben. Der SGB nimmt die vom Nationalrat verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit Unverständnis zur Kenntnis. Die grosse Kammer hat es verpasst, dem bundesrätlichen Ziel des Leistungserhaltes auch nur annähernd gerecht zu werden. Obwohl die ursprünglich separate, dringend nötige Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der EL-Vorlage verknüpft wurde, kommen nun unter dem Strich Nettoeinsparungen von jährlich über 800 Millionen raus. Voll auf Abbaukurs. Als unverzichtbarer Teil der durch die Verfassung vorgegebenen Existenzsicherung in der 1. Säule darf die EL nicht in die Bittstelllogik der Sozialhilfe abrutschen. Mit der geplanten Lebensführungskontrolle, d.h. harten Regeln zur erlaubten Verbrauchshöhe und dem Verwendungszweck bescheidener kleiner Vermögen, droht aber genau dies. Der dabei zulässige Vermögensfreibetrag wurde vom Nationalrat mit 25 000 Franken (Einzelpersonen) viel zu tief angesetzt. Damit könnten insbesondere viele HeimbewohnerInnen die real anfallenden persönlichen Auslagen in etlichen Kantonen kaum mehr stemmen. Für den SGB ebenfalls unverständlich sind die beschlossenen Kürzungen bei der Übernahme der Krankenkassenprämien. Die Senkung der EL-Mindesthöhe von bis zu 40% wird (…). Reto Wyss.
SGB, 20.3.2018.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2018-03-20.
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01.03.2018 Schweiz
Personen
WOZ
Sarah Schmalz
Ergänzungsleistungen
Volltext
Reform der Ergänzungsleistungen. Kontrolliert und unter Generalverdacht bis zuletzt. In der laufenden Session wird die Ergänzungsleistungsreform des Bundesrats debattiert. Die Vorlage droht zu einem Überwachungsinstrument zu verkommen - mit Eingriffen in die Selbstbestimmung. Am Freitag letzter Woche hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats die Vorlage zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) behandelt. Noch in dieser Session wird das Geschäft von den Räten zu Ende beraten. Die Vorlage ist ein Zwitter: Einerseits bringt sie dringende Verbesserungen bei den Mietzinsmaxima, die seit 2001 nicht mehr erhöht wurden: Alleinstehende EL-BezügerInnen können sich heute für ihre Miete maximal 1100 Franken pro Monat anrechnen lassen, Ehepaare 1250 Franken. Die Beträge sollen künftig um maximal 200 Franken steigen - abhängig davon, ob die Betroffenen in grösseren Städten oder weniger gefragten Gegenden wohnen. Den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt , jedoch werden auch die neuen Beträge bei weitem nicht gerecht; Auch der Gewerkschaftspräsident und SP-Ständerat Paul Rechsteiner nannte sie „geradezu schäbig“. Massive Einschnitte bestraft. Trotzdem dient die Erhöhung der Mietzinsmaxima als das Pfand, mit dem die rechte Mehrheit in Bern ihre Abbaupolitik vorantreibt: Die Kommissionsmehrheiten von National- und Ständerat haben dafür gesorgt, dass das Geschäft nicht einzeln beraten, sondern in die Reform der EL integriert wurde, mit (…). Sarah Schmalz.
WOZ, 1.3.2018.
Personen > Schmalz Sarah, Ergänzungsleistungen. WOZ, 2018-03-01.
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19.02.2018 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Volltext
EL-Revision: Keine Sparübung auf dem Buckel der Ärmsten! Vorlage immer noch zwiespältig. Als Zweitrat behandelt die grosse Kammer am 14. März die Teilrevision der Ergänzungsleistungen (EL). Der Nationalrat muss die Vorlage verbessern, wenn die Revision das vom Bundesrat definierte Ziel des Leistungserhalts erreichen soll. Obwohl ursprünglich als Provisorium gedacht, sind die Ergänzungsleistungen schon längst ein unverzichtbarer Teil der 1. Säule. Sie übernehmen auch eine zentrale Rolle im System der Pflegefinanzierung und sind zur Ergänzung der IV-Renten zwingend nötig. Eine grosse Bedeutung haben die EL zudem im System der Prämienverbilligung: Aus diesem fliessen heute bereits 40% der Gelder in die Prämienübernahmen der EL-Beziehenden. Aus Sicht der Gewerkschaften zeigt die hohe Anzahl von Personen, die bei Invalidität oder im Alter auf EL angewiesen sind, primär den Bedarf, die Renten zu erhöhen und für bezahlbare Krankenkassenprämien zu sorgen. Die vom Bundesrat in der vorgeschlagenen EL-Teilrevision formulierte Zielsetzung des Erhaltes des Leistungsniveaus ist vor diesem Hintergrund das Minimum. Anpassung Mietzinsmaxima korrigieren Leistungsverlust. Im momentanen Stand der Beratung kann das Leistungsniveau aber nur sehr grosszügig interpretiert als gesichert gelten. Und dies auch nur deshalb, weil die EL-Revision mit der Vorlage über die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima verknüpft wurde. (…). Reto Wyss.
SGB, 19.2.2018.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2018-02-19.
Ganzer Text
06.10.2017 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Daniel Lampart
Ergänzungsleistungen
Prämien
Volltext
Immer weniger Prämienverbilligungen für tiefe und mittlere Einkommen ohne EL und Sozialhilfe. Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung sind die Krankenkassenprämien jedes Jahr gestiegen, im Durchschnitt 4.6 Prozent pro Jahr. Damit haben sich die Prämien innert zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Die Prämienverbilligung hat mit diesem enormen Anstieg bei weitem nicht Schritt gehalten. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) pro BezügerIn ist seit 1997 gerade mal um 16 Prozent gestiegen. Die mittleren Löhne stiegen im selben Zeitraum sogar noch weniger. Gleichzeitig sinkt seit 2002 auch der Anteil der Bevölkerung, der überhaupt Prämienverbilligung bekommt, von 2,43 Mio. auf 2,22 Mio. Personen. Weil die Zahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe steigt, steigen die Ausgaben für die Verbilligungen in diesem Bereich zwangsläufig an. Denn weil die Betroffen die Prämien nicht selber zahlen können, kommt die öffentliche Hand dafür auf. Leider haben die Kantone die verfügbaren Mittel nicht im selben Mass aufgestockt. Das führt dazu, dass immer weniger Geld für die übrige Bevölkerung übrig bleibt. Von 2010 bis 2015 sank diese Mittel von 2,2 auf 1,9 Mrd. Fr. Kein Wunder, dass immer mehr Leute unter der Prämienlast leiden. Während in den letzten Jahren in fast überall die Steuern für Unternehmen und Spitzenverdiener gesenkt wurden, bekommen die tiefen und mittleren Einkommen die Abbauprogramme der Kantone sehr direkt zu spüren. Die Rückforderung der Prämienverbilligung im (…). Daniel Lampart.
SGB, 6.10.2017.
Personen > Lampart Daniel. Krankenversicherung. Prämien. SGB, 2017-10-06.
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15.09.2017 Schweiz
AHV
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
Volltext
Zynisches Spiel mit den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern. Heuchlerische Argrumente von FDP und SVP gegen die Rentenreform. Höhere AHV-Renten, bessere PK-Leistungen für Menschen mit tiefen Einkommen, mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Die Altersvorsorge 2020 ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit tiefen Einkommen. Umso heuchlerischer und zynischer ist es, wenn FDP und SVP vorgaukeln, sie würden sich um Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) sorgen. Denn in der laufenden EL-Reform setzen sich just FDP und SVP für Kürzungen ein. Und just die FDP und die SVP kämpfen zusammen mit den Deutschschweizer Arbeitgebern und Economiesuisse gegen die Altersvorsorge 2020 und damit gegen höhere AHV-Renten, die es Tausenden Menschen erlauben, sich von den EL zu befreien. Die Gewerkschaften und die linken Parteien stehen ein für Altersrenten, die ein würdiges Leben im Alter garantieren. Das fordert auch die Bundesverfassung. „Die Altersvorsorge 2020 erhöht die AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr und bringt in der 2. Säule grosse Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und kleine Einkommen. Die Reform befreit Tausende Menschen von der EL-Abhängigkeit und ist darum ein grosser sozialer Fortschritt", sagt etwa Ständerätin Pascale Bruderer. Arbeitgeber, Economiesuisse, FDP und SVP betreiben dagegen ein zynisches Spiel. Zuerst kämpfen sie gegen höhere AHV-Renten und drängen so immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Ergänzungsleistungen (EL). (…). Doris Bianchi.
SGB, 15.9.2017.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. SGB, 2017-09-15.
Ganzer Text
24.05.2017 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
Revision
Volltext
EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben. Ständerat muss korrigieren. Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür. Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält. Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte (…). Doris Bianchi.
SGB, 24.5.2017.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. SGB, 2017-05-24.
Ganzer Text
28.03.2017 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
Mietzinse
Volltext
Revision EL: Mit der einen Hand geben, mit der anderen nehmen! SGK-S endlich für höhere Mietzinsmaxima. Die heutigen Ansätze für die Mietausgaben reichen für die EL-Beziehenden in keiner Weise mehr aus. Endlich schlägt auch die SGK des Ständerats die Erhöhung der Mietzinsmaxima vor. Der SGB begrüsst diese längst fällige Anpassung. Damit wird die Existenzsicherung der EL wieder garantiert. Gleichzeitig schlägt die SGK S in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes jedoch weitgehende Verschlechterungen in der materiellen Absicherung von Senioren und Menschen mit Behinderungen vor. So bei den Gesundheitskosten, die laut der Kommission künftig weit weniger von den EL übernommen werden sollen. EL-Beziehenden sollen sich nach Ansicht der SGK S künftig in Billig-Krankenkassen versichern lassen. Ein ständiger Krankenkassenwechsel für die EL-Beziehenden wäre somit vorprogrammiert. Dies ist weder sozial noch effizient. Für den SGB sind Leistungskürzungen im Bereich der Rückerstattung der Krankenkassenausgaben stossend. Menschen, die auf EL angewiesen sind, haben keinen Spielraum, um bei der Gesundheit zu sparen. Sie sind ohnehin schon mit stets steigenden Gesundheitskosten konfrontiert.
Doris Bianchi.
SGB, 28.3.2017.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. SGB, 2017-03-28.
Ganzer Text
01.03.2017 Schweiz
Einkommen
Personen
VPOD-Magazin
Christoph Schlatter
Ergänzungsleistungen
Volltext
Allianz wehrt sich gegen Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL). Quasi eine Pflegeversicherung. Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): Mit diesem Appell ist eine breit verankerte Allianz an die Öffentlichkeit getreten. Sie wehrt sich gegen Sparübungen auf dem Buckel der Schwächsten. Dringend anpassungsbedürftig sind die Mietzinsmaxima. Ursprünglich waren sie, als sie 1965 beschlossen wurden, als Übergangsinstrument gedacht: Ergänzungsleistungen sollten nur so lange fliessen, bis AHV und IV für alle die Existenzsicherung garantieren. Es kam anders: Trotz erster und zweiter Säule steigen die Ausgaben für die EL an - sie hat für die Älteren die Rolle einer Pflegeversicherung übernommen, zumal seit 1987 auch Heim und Spitex daraus bezahlt werden können. Bei der IV sind es heute schon 45 Prozent, die auf EL angewiesen sind (bei der AHV: I2 Prozent). Die Unterschiede zu einer Versicherung: Die EL sind via Steuern und somit sozial finanziert. Aber es handelt sich um eine Bedarfs-leistung - der Anspruch muss nachgewiesen werden, wenn auch weniger aufwendig als bei der Sozialhilfe. Das festgelegte Mindesteinkommen ist das höchste, das im Schweizer Sozialstaat zur Anwendung kommt. Auf dem Buckel der Schwachen. Die „Allianz Ergänzungsleistungen“ umfasst Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen. Sie will verhindern, dass die EL, dieser wichtige Pfeiler des Sozialstaats, von dem heute 320‘000 Personen profitieren, geschwächt werden. Deshalb bekämpft sie die in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen (…). Christoph Schlatter.
VPOD-Magazin. März 2017.
Personen > Schlatter Christoph. Ergänzungsleistungen. VPOD-Magazin 2017-03-01.
Ganzer Text
31.01.2017 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Aktionskomitee
Ergänzungsleistungen
Volltext
Würdiges Leben mit Ergänzungsleistungen. Kein Abbbau bei den EL: Allianz warnt vor drastischen Folgen. Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte „Allianz Ergänzungsleistungen", in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen - auf dem Rücken von älteren Menschen und solchen mit Behinderungen. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Bezüger/innen bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese decken mit heute Fr. 1'100.- pro Monat für Alleinstehende sowie 1'250.- für Familien und Paare in keiner Weise mehr die im heutigen Wohnungsmarkt zu bezahlenden Mieten ab. Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert vor allem der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Einschränkungen bei der Verwendung des Vermögens, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. (…). Doris Bianchi.
SGB, 31.1.2017.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen Aktionskomitee. SGB, 2017-01-31.
Ganzer Text
31.01.2017 Schweiz
VPOD Schweiz

Ergänzungsleistungen
Volltext
Breite EL-Allianz: Abbau liegt nicht drin. Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): Mit diesem Appell ist heute die breit verankerte „Allianz Ergänzungsleistungen“ an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz, in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen – auf dem Rücken von Betagten und Menschen mit Behinderung. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Beziehenden bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen. Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese mit heute 1100 Franken pro Monat für Alleinstehende sowie 1250 Franken für Familien und Paare in keiner Weise mehr die heutigen Mieten. Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. Diese Vorschläge drangsalieren die Betroffenen. Zudem fordert die Allianz, dass der Betrag für die persönlichen Auslagen von (...).
VPOD Schweiz, 31.1.2017.
VPOD Schweiz > Ergänzungsleistungen. Aktionskomitee. VPOD Schweiz, 2017-01-31.
Ganzer Text
16.09.2016 Schweiz
Einkommen
Personen
SGB
Doris Bianchi
AHV
Ergänzungsleistungen
Volltext
Bundesrat verschlechtert Ergänzungsleistungen – Nur höhere AHV-Renten helfen. SGB-Kommentar zum Sparkurs bei den Ergänzungsleistungen. Bund und Kantone wollen auf dem Buckel der ärmsten Rentnerinnen und Rentner fast eine halbe Milliarde Franken sparen. Diese Pläne hat der Bundesrat am Freitag mit der Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) dem Parlament vorgelegt. Dort drohen den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern noch härtere Massnahmen. Denn die bürgerlichen Parteien forderten in der Vernehmlassung einen viel schärferen Sparkurs als der Bundesrat nun vorschlägt. Damit wird eine Erhöhung der AHV-Renten umso dringlicher. Sonst kommen die bedürftigsten Rentnerinnen und Rentner immer mehr unter die Räder. Der Bundesrat hat dem Druck der Kantone und der bürgerlichen Parteien nachgegeben und will nun auch bei den EL eine Sparübung durchziehen. Dies wird vor allem die rund 50'000 EL-Bezüger hart treffen, die von den EL die Krankenkassenprämien vergütet erhalten. Denn hier schlägt der Bundesrat Kürzungen der Krankenkassenprämien-Rückerstattung von bis zu 40% vor. Künftig soll nicht mehr die höhere Durchschnittsprämie zurückerstattet werden, sondern der viel tiefere Ansatz der kantonalen Individuellen Prämienverbilligung. (…). Doris Bianchi.
SGB, 16.9.2016.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. Bundesrat. SGB, 2016-09-16.
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26.02.2016 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
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Kommission blind gegen zunehmende Armut. SGK will Mietzinsmaxima bei den EL nicht erhöhen. Der heutige Entscheid der nationalrätlichen Kommission Sicherheit und Gesundheit, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren und erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu behandeln, ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Betroffen sind Menschen, die sich die Erfüllung unmittelbarster Bedürfnisse vom Mund absparen müssen. Die für die EL anrechenbaren Mietzinsmaxima sind heute viel zu tief. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist ob sie in Genf oder im Haslital wohnen. Zum letzten Mal sind diese Maxima im Jahr 2001 angepasst worden. Seither sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt somit immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen sich diese Kosten beim Essen, bei den Kleidern oder der Mobilität absparen. Ihre Existenzsicherung ist gefährdet. Der heutige Entscheid des Hinauszögerns ist ein Skandal. Es wird Jahre dauern, bis die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgeschlossen sein wird. Eine bürgerliche Mehrheit, blind für das Elend des Alltags, hat diese unnötige Verlängerung einer Misere zu verantworten. (…). Doris Bianchi.
SGB, 26.2.2016.
Personen > Bianchi Doris.. Ergänzungsleistungen. Nationalrat. SGB, 2016-02-26.
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23.02.2016 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
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Wohnungsmieten
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/Bianchi%20Doris/Bianchi%20Doris.%20Mietzinse.%20EL.%20SGB,%202016-02-23.pdfNationalrat muss Mietzinsmaxima anpassen. Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt. Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern. Der verfassungsrechtliche Auftrag der Rentenleistungen der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Dieser Auftrag konnte bis heute nicht verwirklicht werden. Ohne weitere Einkünfte können Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht einmal mit einer Maximalrente der AHV oder der IV, also mit Fr. 2350 pro Monat, über die Runden kommen. Der Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) wird so zum Muss. Die EL sind ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Anders als bisher angenommen nimmt ihre Bedeutung jedoch nicht ab, sondern zu. EL: zentral bei Invalidität und im Alter. Besonders ausgeprägt ist dies im Fall der Invalidenversicherung. Mittlerweilen sind über 43% der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Wenn für fast die Hälfte aller Invaliden in der Schweiz das Renteneinkommen so tief ist, dass Zusatzleistungen für die Existenzsicherung nötig sind, dann zeigt sich klar, dass unser Versicherungssystem bei Invalidität lückenhaft ist. Die EL mussten in den letzten Jahren das mit den zahlreichen Revisionen der IV einhergehende Absinken des Rentenniveaus ausgleichen. Aber auch im Alter wächst die Bedeutung der EL. Das Risiko, (…). Doris Bianchi.
SGB, 23.2.2016.
Personen > Bianchi Doris. Mietzinse. EL. SGB, 2016-02-23.
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25.11.2015 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
Vernehmlassung
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SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den Ergänzungsleistungen ab. Vernehmlassung EL-Reform. Für immer mehr Neurentnerinnen und Neurentner reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter. Sie sind schon direkt beim Eintritt ins Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen immer mehr die Funktion einer Pflegefinanzierung. Zu Recht, denn sonst wäre die Mehrheit der pflegebedürftigen Betagten in einem Heim auf Sozialhilfe angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig, auch und gerade im Alter. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark. Unredlich ist der Bundesrat mit dem Verweis, dass die maximal anrechenbaren Mietzinse gezielt erhöht werden. Diese überfällige Anpassung wartet schon seit Jahren auf eine Umsetzung. (…). Doris Bianchi.
SGB, 25.11.2015.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. Vernehmlassung. SGB, 25.11.2015.
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25.11.2015 Schweiz
Syndicom

Ergänzungsleistungen
Leistungen
Reform
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SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den Ergänzungsleistungen ab. Vernehmlassung EL-Reform. Für immer mehr Neurentnerinnen und Neurentner reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter. Sie sind schon direkt beim Eintritt ins Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen immer mehr die Funktion einer Pflegefinanzierung. Zu Recht, denn sonst wäre die Mehrheit der pflegebedürftigen Betagten in einem Heim auf Sozialhilfe angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig, auch und gerade im Alter. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark. Unredlich ist der Bundesrat mit dem Verweis, dass die maximal anrechenbaren Mietzinse gezielt erhöht werden. Diese überfällige Anpassung wartet schon seit Jahren auf eine Umsetzung. (…). (SGB).
Syndicom, 25.11.2015.
Syndicom > Ergänzungsleistungen. Leistungen. Syndicom, 25.11.2015.
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22.09.2015 Schweiz
Mieter- und Mieterinnen-Verband
SGB

Ergänzungsleistungen
Mietzinse
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Nationalrat darf nicht kneifen: Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen jetzt anpassen. Aktion der Allianz für würdige Ergänzungsleistungen. Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen hat heute Morgen vor Eröffnung der entsprechenden Debatte in einer kurzen Aktion vor dem Bundeshaus den Nationalrat aufgefordert, die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima endlich zu erhöhen. Heute berät der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrats, die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu erhöhen. Seit 2001 sind diese Maxima nicht mehr angehoben worden, obwohl seither die Mietzinse im Schnitt um 21% angestiegen sind. Für die Betroffenen bedeutet diese Verzögerungspolitik Einsparungen bei Essen und persönlichen Auslagen. Das ist inakzeptabel. Der Nationalrat hat dies vor vier Jahren eingesehen und den Bundesrat beauftragt, dies zu korrigieren. In der Folge arbeitete dieser eine Vorlage aus, welche die anrechenbaren Mietzinsmaxima regional abgestuft erhöhen will. Davon will die knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats nun aber nichts mehr wissen. Sie vollzog eine Kehrtwendung und beantragt ihrem Plenum für die heutige Debatte, die überfällige Anpassung auf die lange Bank zu schieben. Gegen diese unsensible und inakzeptable Politik hat sich eine „Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" gebildet. Ihr gehören Rentnerinnen-Organisationen, Behindertenverbände, der Mieterverband und Gewerkschaften an. (…). SGB, 22.9.2015.
SGB > Ergänzungsleistungen. Mietzins. SGB, 22.9.2015.
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03.09.2015 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
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Mietzinsmaxima für Ergänzungsleistungen anheben: SGB gegen Abschieben auf lange Bank. Der Bundesrat will auf Anregung des Parlamentes im Gesetz über die Ergänzungsleistungen die Höchstbeiträge für die anrechenbaren Mietzinse erhöhen. Das ist richtig und gut. Jetzt aber bockt plötzlich die bürgerliche Mehrheit der Nationalratskommission. Für den SGB ist die Kehrtwende inakzeptabel. Wer Mühe hat, über die Runden zu kommen, kann heute Ergänzungsleistungen zu seiner AHV- oder IV-Rente beantragen. Dabei werden die Mietausgaben berücksichtigt. Alleinstehenden können maximal Fr. 1‘100.-, Verheirateten maximal Fr. 1‘250.- pro Monat als Mietzinsausgaben angerechnet werden. Damit sind aber die hohen Wohnkosten in der Schweiz bei weitem nicht abgedeckt. Die Folge: die Betroffenen müssen sich den nicht gedeckten Teil des Mietzinses vom Mund absparen. Die letzte Anpassung der Mietzinsmaxima erfolgte vor 14 Jahren. Seither sind die durchschnittlichen Wohnkosten um mehr als 20 Prozent gestiegen. Eine Anpassung ist also überfällig. Der Handlungsbedarf ist von der Politik erkannt worden. Im Dezember 2011 hat die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine entsprechende Motion überwiesen. Drei Jahre später hat der Bundesrat dem Parlament eine Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) mit einer bescheidenen Anpassung der Mietzinsmaxima vorgelegt. Unverständliche Kehrtwende. (…). Doris Bianchi.
SGB, 3.9.2015.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. SGB, 3.9.2015.
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