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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.07.1974 Schweiz
Bundesverwaltung
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SBB
Werner Meier
Mitbestimmung
SBB
Volltext
Mitbestimmung bei den SBB. Grundsätzliches zum öffentlichen Dienstrecht. Die Mitbestimmung bei der allgemeinen Bundesverwaltung und in den Verkehrsbetrieben des Bundes geht von grundsätzlich anderen Voraussetzungen aus, als sie in der Privatwirtschaft gegeben sind. Für das gesamte Bundespersonal (inklusive SBB und PTT) gilt das Bundesgesetz über das Dienstverhältnis des Bundespersonals (Beamtengesetz, BG), durch welches die wesentlichen materiellen und sozialen Belange geordnet werden. Ferner untersteht das Personal der öffentlichen Verkehrsbetriebe dem Arbeitsgesetz (AZG). Postulate betreffend die Hauptprobleme des Bundespersonals (Lohn, Pensionskasse, Arbeitszeit, Ferien) werden nach Verhandlungen zwischen dem Föderativverband (Dachorganisation der Verbände des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, FV) und dem Bundesrat vom Parlament entschieden. In letzter Instanz haben die Stimmbürger (Referendum) das Wort. Fragwürdige Schlussfolgerung in der Botschaft des Bundesrates. Aus dieser Sachlage wird in der Botschaft des Bundesrates geschlossen: „Im Rahmen dieser auf dem Gewalten-Teilungsprinzip ruhenden und verfassungsmässig festgelegten Kompetenzordnung ist die Verantwortung für die Führung der Staatsgeschäfte nicht teilbar und damit eine Mitentscheidung des Personals der öffentlichen Verwaltung ausgeschlossen.“ Selbstverständlich können wir (…). Werner Meier.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6-7, Juni-Juli 1974.
Personen > Meier Werner. SBB. Mitbestimmung. Rundschau Juli 1974.
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