Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Stichwort > Umzugstermin
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

     
 
Anzahl gefundene Artikel: 2

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
26.04.2010 BE Kanton
Mieter- und Mieterinnen-Verband
Personen
Pascale Freudiger
Umzugstermin

Wissenswertes zur Wohnungsübergabe. Ende April ist für viele Mieterinnen und Mieter im Kanton Bern Zügeltermin. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, wann genau das Mietobjekt denn abgegeben werden müsse. Grundsätzlich gilt, was hierzu im Mietvertrag steht. Fehlt eine Bestimmung im Mietvertrag, gilt Folgendes: Der Mieter muss die Mietsache am letzten Tag der Mietdauer bis 18 Uhr dem Vermieter übergeben. (..). Mit Foto von Pascale Freudiger. Pascale Freudiger. Bieler Tagblatt. Montag, 26.4.2010

30.04.2003 Schweiz
Mieter- und Mieterinnen-Verband

Umzugstermin
Renovationen sind Vermietersache. Für viele Mieter ist Ende April Zügeltag angesagt. Manche werden danach in einen Rechtsstreit verwickelt, weil die Vermieter bei Renovationen wegen Schäden in der Mietwohnung überrissene Forderungen stellen. Mit Foto. Ruedi Spöndlin. BT 30.4.2003
1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day