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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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26.04.2010
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BE Kanton
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Mieter- und Mieterinnen-Verband Personen
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Pascale Freudiger
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Umzugstermin
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Wissenswertes zur Wohnungsübergabe. Ende April ist für viele Mieterinnen und Mieter im Kanton Bern Zügeltermin. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, wann genau das Mietobjekt denn abgegeben werden müsse. Grundsätzlich gilt, was hierzu im Mietvertrag steht. Fehlt eine Bestimmung im Mietvertrag, gilt Folgendes: Der Mieter muss die Mietsache am letzten Tag der Mietdauer bis 18 Uhr dem Vermieter übergeben. (..). Mit Foto von Pascale Freudiger. Pascale Freudiger. Bieler Tagblatt. Montag, 26.4.2010
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30.04.2003
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Schweiz
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Mieter- und Mieterinnen-Verband
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Umzugstermin
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Renovationen sind Vermietersache. Für viele Mieter ist Ende April Zügeltag angesagt. Manche werden danach in einen Rechtsstreit verwickelt, weil die Vermieter bei Renovationen wegen Schäden in der Mietwohnung überrissene Forderungen stellen. Mit Foto. Ruedi Spöndlin. BT 30.4.2003
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