1 |
| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
|
01.07.1952
|
Schweiz
|
Frauen Gewerkschaftliche Rundschau Personen
|
Mascha Oettli
|
Frauenlöhne Lohngleichheit Volltext
|
Zur Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Lohnes für eine gleichwertige Arbeit der Frauen. Im Sommer 1951 hat die Internationale Arbeitskonferenz in Genf einer Konvention (ergänzt durch eine Empfehlung) zugestimmt über den Grundsatz des gleichen Lohnes für eine gleichwertige Arbeit der Frauen. Damit ist nicht ein Schlussstein gelegt, sondern im Gegenteil Auftakt und Anstoss zu weiteren Ueberlegungen und Massnahmen auf diesem Gebiet gegeben worden. Innert Jahresfrist ist - laut Statuten der Internationalen Arbeitsorganisation - jede Mitgliedsregierung verpflichtet, dem Parlament über den Abschluss dieser Konvention Bericht zu erstatten und die Frage der Ratifikation derselben zu stellen. Selbstverständlich wird die Durchführung des Grundsatzes des gleichen Lohnes für eine gleichwertige Leistung der Frauen anders gestaltet sein müssen in Ländern, in denen die Löhne - auch die der Privatwirtschaft - zentral durch die Regierung festgesetzt werden als in Ländern, in denen sie in Verhandlungen zwischen Arbeiter- und Unternehmerverbänden durch Kollektivverträge vereinbart werden. Aber auch innerhalb jeder dieser beiden Kategorien von Ländern gibt es verschiedene Wege, um der Verwirklichung des Grundsatzes näher zu kommen. So stellt sich auch für uns die Frage: Welcher Weg sollte bei uns eingeschlagen werden, um den Grundsatz zu verwirklichen? (…). Mascha Oettli.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6/7, Juni/Juli 1952.
Personen > Oettli Mascha. Lohngleichheit. Rundschau, Juni-Juli 1952.
Ganzer Text
|
1 |