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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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26.04.2010
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BE Kanton
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Mieter- und Mieterinnen-Verband Personen
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Pascale Freudiger
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Umzugstermin
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Wissenswertes zur Wohnungsübergabe. Ende April ist für viele Mieterinnen und Mieter im Kanton Bern Zügeltermin. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, wann genau das Mietobjekt denn abgegeben werden müsse. Grundsätzlich gilt, was hierzu im Mietvertrag steht. Fehlt eine Bestimmung im Mietvertrag, gilt Folgendes: Der Mieter muss die Mietsache am letzten Tag der Mietdauer bis 18 Uhr dem Vermieter übergeben. (..). Mit Foto von Pascale Freudiger. Pascale Freudiger. Bieler Tagblatt. Montag, 26.4.2010
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27.04.2009
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BE Kanton
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Mieter- und Mieterinnen-Verband Personen
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Pascale Freudiger
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Lebensdauer-Tabelle
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Zügeltermin 1. Mai - Streitpunkt Abnutzung. Viele nützliche Informationen über die Lebensdauer der Einreichtungsteile sind in der "Lebendauertabelle" zu finden. Auf den Zügeltermin vom 1.Mai ziehen wiederum viele Mieterinnen und Mieter um. Irrtümlicherweise ist die Vermieterschaft oft überzeugt, dass eine Wohnung so abgegeben werden muss, wie man sie bezogen hat. (...). Mit Foto. Pascale Freudiger, Rechtsberaterin des Mieterinnen- und Mieterverbandes Kanton Bern. BT 27.4.2009
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