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Anzahl gefundene Artikel: 2

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
11.05.2017 Schweiz
Personen
Work
Sina Bühler
Ratgeber
Vertrauensärzte
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Wer krank ist, muss nicht unbedingt im Bett bleiben. Krank geschrieben? Das Work-Lexikon von A wie Arbeitsunfähigkeit bis V wie Vertrauensatzt. Was sollte in einem Arztzeugnis stehen? Und wann darf mich meine Chefin zur Vertrauensärztin schicken? Die Antworten von A bis Z. ARBEITSUNFÄHIG. Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können, also arbeitsunfähig sind, müssen Sie nicht ins Büro oder in die Werkstatt. Sie sollten aber sofort Ihren Vorgesetzten Bescheid geben und sich ein Arztzeugnis besorgen, falls das gewünscht ist. Üblich ist ein Zeugnis, wenn Sie drei Tage oder länger arbeitsunfähig sind, Ihre Firma kann aber auch sofort eines verlangen. Bei einem Unfall sollten Sie sich ohnehin um ein Zeugnis bemühen. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung Ihrer Firma die Unfallkosten. Bettlägerig. Dass Sie krankgeschrieben sind, bedeutet nicht zwingend, dass Sie zu Hause im Bett liegen müssen. Je nachdem, was Sie haben, ist es vielleicht sogar sinnvoll, dass Sie sich bewegen. Um eventuelle Probleme mit den Vorgesetzten zu vermeiden, sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in einem solchen Fall in Ihr Zeugnis schreiben, dass die Bewegung als therapeutische Massnahme empfohlen sei. Kündigungsschutz. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, darf Ihnen der Arbeitgeber während einer bestimmten Zeit nicht kündigen. Genauso wenig, wenn Sie schwanger sind. Kündigt Ihnen der Chef vor der Arbeitsunfähigkeit, so unterbricht sich die Kündigungsfrist für eine bestimmte Zeit, für die sogenannte Sperrfrist. Diese beträgt im (…). Sina Bühler.
Work online, 11.5.2017.
Personen > Bühler Sina. Arbeitsunfähigkeit. Ratgeber. Work online, 2017-05-11.
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06.06.2014 Schweiz
Personen
Work
Heinrich Nydegger
Vertrauensärzte
Volltext
Vertrauensarzt: Muss ich diese Untersuchung selber bezahlen? Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben. Nun verlangt mein Chef von mir, dass Ich mich vertrauensärztlich untersuchen lasse. Auf meine Kosten! Muss ich diese Untersuchung wirklich selber bezahlen? Und Informiert der Arzt den Chef dann über die Diagnose? Heinrich Nydegger: Nein. Grundsätzlich gilt: Bezweifelt ein Arbeitgeber das Arztzeugnis eines Mitarbeiters, so kann er von diesem eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen. Er muss für seine Zweifel allerdings Anhaltspunkte haben. (…). Heinrich Nydegger.
Work, 6.6.2014.
Work > Vertrauensärzte. Work, 6.6.2014.
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