Gewerkschaftschronik
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13.07.2017 Deutschland
Streik

Streikrecht
Verfassungsgericht
Volltext
„Gesetz lässt sich kaum gegen uns einsetzen“. Und sie dürfen doch streiken: Gewerkschaft UFO sieht Entscheidung Karlsruhes zur „Tarifeinheit“ gelassen. Gespräch mit Nicoley Baublies. Vorstandsmitglied der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (UFO). Das sogenannte Tarifeinheitsgesetz wurde am Dienstag von den Karlsruher Richtern als weitgehend verfassungskonform eingestuft, Über die Regelung, nach der nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll, haben Sie mit Junge Welt bereits im Januar gesprochen. Damals befürchteten Sie, dass das Gesetz gegenüber kleineren Gewerkschaften den „grösstmöglichen Eingriff in die Tarifautonomie“ bedeute. Was denken Sie nun? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sowohl eine negative wie auch eine positive Seite. Es ist noch immer verheerend, dass ein solcher Eingriff in die Tarifautonomie von seiten der Bundesregierung zugelassen wird. Doch Karlsruhe hat das Gesetz in einer Weise ausgelegt, dass für uns viele Vorteile entstehen werden. Beispielsweise haben wir nun das Recht, als Minderheitsgewerkschaft bei Verhandlungen gehört zu werden und Verträge nachzuzeichnen. Die Verdrängungswirkung, die die Vorlage eigentlich entfalten sollte, wurde von den Richtern zudem stark eingeschränkt. Nun bleibt ein Gesetz zurück, das die Arbeitgeber kaum gegen uns einsetzen können. Lange war unklar, ob eine Gewerkschaft, die keinen wirksamen Tarifvertrag abschließen kann, noch das Recht hat, zur Arbeitsniederlegung aufzurufen. (…).
Junge Welt, 13.7.2017.
Junge Welt > Streik. Streikverbot. Junge Welt, 2017-07-13.
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12.07.2017 Deutschland
Junge Welt
Streik

Streikrecht
Verfassungsgericht
Volltext
Streikverbot abgesegnet. Verfassungsgericht weist Beschwerden gegen „Tarifeinheit“ weitgehend ab. Gewerkschaften fürchten Konflikte untereinander. Konzerne erfreut. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur „Tarifeinheit“ für Überraschung und Kritik gesorgt. Mehrheitlich erklärten die Karlsruher Richter das seit etwa zwei Jahren bestehende Gesetz am Dienstag für „weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar“. Zwar fehlten „Vorkehrungen dagegen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden“. Bis Ende 2018 soll der Gesetzgeber hier nachbessern. Doch auch bis dahin kann die Regelung angewendet werden, um sogenannte Minderheitsgewerkschaften in die Schranken zu weisen. Das seinerzeit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass Tarifverträge kleinerer von denen grösserer Gewerkschaften verdrängt werden können. Entscheidend ist, welche Gewerkschaft im betreffenden Betrieb mehr Mitglieder hat. Was ein Betrieb ist, definieren allerdings die Unternehmer. Sie könnten ihre Firmen so zuschneiden, dass die ihnen genehme Gewerkschaft in der Mehrheitsposition ist. Doch auf diese Gefahr sind die Verfassungsrichter nicht einmal eingegangen. (…).
Junge Welt, 12.7.2017.
Junge Welt > Streik. Streikverbot. Junge Welt, 2017-07-12.
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12.07.2017 Deutschland
Neues Deutschland
Streik

Streikrecht
Verfassungsgericht
Volltext
Streit statt Einheit. Nelli Tügel über das Karlsruher Urteil in Sachen Tarifeinheit. In einem seit Jahren schwelenden Konflikt hat nun das Bundesverfassungsgericht vorerst das letzte Wort gesprochen. Das 2015 durch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte, bisher aber nicht zur Anwendung gekommene Gesetz zur Tarifeinheit wurde von den Karlsruher Richtern weitgehend bestätigt. Auch wenn Nachbesserungen zur Gewährleistung der Koalitionsfreiheit gefordert wurden, folgten die Richter im Grundsatz der Arbeitsministerin. Damit wird - anders als von Nahles behauptet - kein Frieden zwischen konkurrierenden Gewerkschaften einkehren. Schon jetzt hat das Gesetz nur Zwietracht gesät, so zwischen den DGB-Brudergewerkschaften IG Metall und ver.di. Während erstere die Tarifeinheit unterstützt, hatte zweitere Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schlimmer noch: Der Konkurrenzkampf in den Betrieben, von dem Nahles sagt, er werde mit Hilfe des Gesetzes beendet, könnte jetzt erst richtig losgehen. Denn wenn künftig nur Tarifabschlüsse derjenigen Gewerkschaft gültig sein sollen, die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat, dann werden alle versuchen, in die Mehrheitsposition zu kommen. Die bisher auf Berufsgruppen orientierten Spartengewerkschaften könnten damit beginnen, auch andere Beschäftigtengruppen zu organisieren - und die Hoheit der DGB-Gewerkschaften anzugreifen. Der Marburger Bund und die Spartengewerkschaften im Flugverkehr haben derlei Pläne bereits (...). 
Neues Deutschland, 12.7.2017.
Neues Deutschland > Streik. Streikverbot. Neues Deutschland, 2017-07-12.
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08.02.2013 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Verfassung
Luca Cirigliano
Verfassungsgericht
Volltext

Progressive Argumente gegen den Meinungswechsel. Verfassungsgerichtsbarkeit. Nach dem Ständerat im Juni hat nun auch der Nationalrat in der Wintersession die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Verschiedentlich wurde dies in den Medien als Erfolg gegen die Linke dargestellt. Dabei ging und geht jedoch vergessen, dass es ebenfalls eine urlinke Skepsis gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, gerade auch im SGB. Hier ein im Vorfeld der Debatte erstelltes „linkes Argumentarium“ wider die Verfassungsgerichtsbarkeit. (...). Luca Cirigliano.

SGB, 8.2.2013.
SGB > Verfassungsgericht. SGB. 2013-02-08.doc.

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27.11.2012 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Verfassungsgericht
Volltext

Progressive Argumente gegen den Meinungswechsel. Verfassungsgerichtsbarkeit. Der SGB und verschiedene linke Parlamentarier/innen lehnen die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit ab. Entsprechend klar entschieden hat am 5. Juni 2012 der Ständerat. Der SGB will jedoch nicht den Schutz der Grundrechte schwächen. Er will im Gegenteil das austarierte und im Schweizer Gefüge der direkten Demokratie und des Föderalismus gut integrierte Justizwesen bewahren, gerade auch in Anwendung einer genuin linken und progressiven Logik. (...). Luca Cirigliano.

SGB online, 27.11.2012.
SGB > Verfassungsgericht. SGB 27.11.2012.

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