Gewerkschaftschronik
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10.06.1988 Schweiz
Coiffeurgeschäfte-Verband
SCPV

13. Monatslohn
Arbeitszeit
Mindestlöhne
Trinkgeld
Volltext

Coiffeurpersonal: Neuer GAV. Der Schweizerische  Coiffeurpersonal-Verband (SCPV) hat dem Verhandlungsresultat zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) zugestimmt. Unter dem Vor behalt der Genehmigung auch durch den Coiffeurmeister-Verband beinhaltet der Anfang 1989 in Kraft tretende Vertrag vor allem folgende Verbesserungen:  Erhöhung der Mindestlöhne um real etwa 20 Prozent, gleichmässig verteilt auf die dreijährige Geltungsdauer des GAV; klare Regelung, dass sogenannte „Trinkgelder“ bei den Löhnen nicht angerechnet werden dürfen; Herabsetzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um eine Stunde auf 44 bzw. 45 Stunden (letzteres in kleinen Ortschaften bis zu 2000 Einwohnern). (...).

Der öffentliche Dienst. Freitag, 1988-06-10.
SCPV > GAV. 1988-06-10.doc.

SCPV. GAV. 1988-06-10.pdf

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