Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 7

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
10.03.2017 Schweiz
SRG
Syndicom

Fernsehgebühren
Radiogebühren
Volltext
Serafe statt Billag: Gewerkschaft Syndicom kritisiert UVEK-Entscheid. Serafe soll Billag-Mitarbeitende übernehmen und einen GAV abschliessen. Die Gewerkschaft Syndicom kritisiert den Entscheid des UVEK, der Billag das Mandat für das Inkasso der Fernseh- und Radio-Empfangsgebühren zu entziehen. Rund 300 Billag-Mitarbeitende verlieren damit ihre berufliche Perspektive. Die Medien- und Kommunikationsgewerkschaft Syndicom erwartet von Serafe den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages mit Syndicom und dass das Unternehmen die Billag-Mitarbeitenden übernimmt. Als Sozialpartnerin des Swisscom-Tochterunternehmens Billag erwartet Syndicom den Einbezug beim Verhandeln der kollektiven Überführungsmodalitäten. Den betroffenen Billag-Mitarbeitenden steht Syndicom zur Seite. Syndicom vermutet, dass das UVEK nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen für eine neue Inkassostelle entschieden hat, sondern dass der Entscheid auch auf die ideologisch geprägten permanenten Angriffe der SVP gegen die SRG und die Billag zurückzuführen ist. Enttäuschend ist, dass das UVEK in seiner Medienmitteilung weder auf die Sozialpartnerschaft eingeht noch etwas dazu sagt, was mit den rund 300 betroffenen Billag-Mitarbeitenden geschehen soll. Aus volkswirtschaftlicher Sicht stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Grossauftrag einem Unternehmen zu übergeben, das enorme Anstrengungen leisten muss, Infrastrukturen aufzubauen, Prozesse zu definieren und Hunderte von Mitarbeitenden anzustellen - mit dem Risiko, dass diesem Unternehmen 2025 dasselbe widerfährt wie jetzt der Billag.
Syndicom, Medienmitteilung, 10.3.2017.
Syndicom > SRG. Billag. Gebühren. Syndicom, 2017-03-10.
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04.03.2015 Schweiz
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender

Abstimmung
Fernsehgebühren
Radiogebühren
Volltext
Ideen-Wettbewerb für ein JA zum RTGV. Am 14. Juni stimmen wir über ein neues System zur Einkassierung der Radio- und Fernsehgebühren ab. Um sich im Abstimmungskampf Gehör zu verschaffen, möchte das SSM einige Kurzfilme, animierte Cartoons, Spots etc. produzieren, welche für ein JA zum RTGV werben und in allen Social Media Kanälen abgespielt werden sollen. Was für Ideen wir bereits haben. Ein mögliche Slogan könnte sein: einfacher, billiger, gerechter. Wie kann man gegen das RTVG sein, wenn wir weniger bezahlen müssen? Der Gewerbeverband, welcher das Referendum ergriffen hat, verwendet falsche Zahlen. Er spielt mit gezinkten Karten etc. Der Gewerbeverband mag den Bürgerinnen und Bürgern die Gebührensenkung nicht gönnen. (Während alle Haushalte weniger zahlen müssen, müssten nur einige Grossunternehmen mehr zahlen. 75% der Firmen zahlen gar nichts, weitere 5% weniger als heute.) Stimme Ja, dann gibt es keine Hausbesuche durch die Billag mehr, bye-bye Schwarzseher (Referendum der Schwarzseher). Unsere Anforderungen an die Beiträge. Bitte schickt uns ein kurzes Exposé mit Eurer Idee und mit Informationen wie die Idee technisch umgesetzt werden kann. Es werden 2-3 Projekte umgesetzt. (…).
SSM, 4.3.2015.
SSM > Radiogebühren. Kampagne-Motto. Wettbewerb. SSM, 4.3.2015.
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18.02.2015 Schweiz
Gewerbeverband
Personen
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender
Stephan Ruppen
Fernsehgesetz
Gewerbeverband
Radiogebühren
Volltext
Was der “Blick” nicht abdrucken will, können Sie beim SSM lesen. Leserbrief zum Blick Artikel „Schwere Vorwürfe an SRG Boss Roger de Weck”. Blick vom 17. Februar 2015. Wenn hier einer den Pinocchio spielt, dann Bigler und nicht de Weck. Der Präsident des Gewerbeverbands Hans-Ulrich Bigler moniert völlig zu Unrecht, SRG Journalisten würden zu Handlanger einer SRG Kampagne, nur weil diese Podiumsdiskussionen zum neuen RTGV moderieren. Bigler vergisst, dass die Trägervereine seit Jahren kontradiktorische Veranstaltungen zu Grundsatzfragen des Service public organisieren und er verschweigt, dass der Gewerbeverband den Einladungen zur Teilnahme an geplanten öffentlichen Veranstaltungen keine Folge leisten will. Es zeugt von schlechtem Stil sich der Diskussion zu verweigern, dafür aber mit Unwahrheiten um sich zu werfen. So behauptete Bigler in der Vergangenheit mehrfach (etwa im Interview des SonntagsBlick vom 18. Januar 2015), bei einem JA zum RTVG werde die Haushaltsgebühr auf 1000 Franken steigen. Richtig ist, dass die Gebühr von 462.40 auf 400.- Franken sinken wird. (…). Stephan Ruppen.
SSM, 18.2.2015.
SSM > Gewerbeverband. Fernsehgebühren. SSM, 2015-02-18.
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15.01.2015 Schweiz
Gewerbeverband
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender

Fernsehgesetz
Gewerbeverband
Radiogebühren
Volltext
Fakten zum RTVG-Referendum. Gewerbeverband täuscht mit falschen Zahlen. Der Gewerbeverband hat am letzten Montag das Referendum gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes eingereicht. Er bekämpft damit eine faire Regelung der Gebührenordnung. Und er argumentiert in seiner Mitteilung (12.1.2015) offensichtlich mit falschen Zahlen! O-Ton Gewerbeverband: „Der Bundesrat gibt sich mit der neuen Billag-Mediensteuer die absolute Kompetenz, diese künftig ausserhalb jeglicher demokratischer Kontrolle unbeschränkt erhöhen zu dürfen.“ Falsch: An der bisherigen Regelung, wer die Gebühren wie festsetzt, ändert sich mit der RTVG-Revision nichts. O-Ton Gewerbeverband: „In den letzten 20 Jahren haben sich die Abgaben für Radio und TV um 64 Prozent auf 462 Franken erhöht.“ Falsch: Die richtige Zahl beträgt gemäss einsehbarer Liste des BAKOM 13%, was nicht einmal ganz der Teuerung (14,3%) in dieser Periode entspricht. O-Ton Gewerbeverband: “In dieser Entwicklung ist bis 2030 mit jährlichen Gebühren von bis zu 1000 Franken pro Jahr und Haushalt zu rechnen, wird der Kostenexplosion kein Riegel geschoben.“ Falsch: Selbst wenn man bis 2030 (in also 15 statt in 20 Jahren) mit den falschen Zahl von 64 Prozent rechnet, dann käme man auf eine Gebührenhöhe von 757 und nicht von 1000 Franken. Sogar wenn man spekulativ eine Teuerung wie in den letzten 20 Jahren aufrechnet, käme man auf 528 und nicht 1000 Franken. Kann der Gewerbeverband nicht rechnen oder spielt er absichtlich falsch? (…).
SSM, 15.1.2015.
SSM > Gewerbeverband. Fernsehgebühren. SSM, 2015-01-15.
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31.10.2014 Schweiz
SRG
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender

Fernsehgebühren
Personal
Radiogebühren
Volltext
Wegfall der Empfangsgebühr: Nicht so schnell! Der Verwaltungsrat der SRG ist der Meinung, dass es - in Anbetracht der RTVG-Revision - aus politischen Gründen nicht opportun ist, die Empfangsgebühren, welche die SRG für ihre Mitarbeitenden bezahlt, weiterhin zu entrichten. So rasch wird die Suppe aber nicht gegessen: Die Übernahme der Empfangsgebühren durch die SRG war schon immer im GAV verbrieft (Art. 15 GAV 2014) und die Streichung kann ohne Einwilligung des SSM während der Laufdauer nicht durchgesetzt werden. Generaldirektion Roger de Weck hat denn auch im Spitzengespräch mit dem SSM am 2. September 2014 garantiert, dass der Wegfall der Vergünstigung kompensiert werden soll. Am Montag, den 3. November 2014 trifft sich das SSM mit der SRG, um einerseits über die Grundsatzfrage (Modifikation Art. 15 GAV) zu diskutieren und allenfalls über mögliche Kompensationsregelungen zu verhandeln. (…).
SSM-Zentralsekretariat, 31.10.2014.
SSM > Radiogebühren. SRG. SSM, 31.10.2014.
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17.03.2014 Schweiz
Nationalrat
Personen
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender
Philipp Cueni
Fernsehgebühren
Gebühren
Radiogebühren
Volltext

Nationalrat steht zum Service public bei Radio/TV. Ein Kommentar des SSM zur RTVG-Debatte von Philipp Cueni, SSM. In Zukunft sollen alle Haushalte Radio/TV-Gebühren bezahlen. Damit anerkennt der Nationalrat die Rolle, welche die Service public-Medien für die Demokratie-Debatte spielen. Alle Anträge der SVP - teilweise mit Sukkurs aus der FdP - zur Schwächung der SRG wurden abgelehnt. Auch die souveräne Medienministerin Leuthard gab ein klares Bekenntnis zur Rolle der SRG ab. Für die Medienschaffenden wichtig ist, dass die Umwandlung der Gebühren in eine Steuer (Antrag SVP) abgelehnt worden ist. Diese Integration der Gebühren in die Staatsrechnung hätten die Unabhängigkeit der Rundfunksender gegenüber Staat und Parteien massiv gefährdet. Von verschiedenen Seiten ist verlangt worden, die Aufgabe des Service public neu zu definieren: was muss er, was darf er nicht (mehr) leisten? Gegen diese Grundsatzdebatte ist nichts einzuwenden. Allerdings nicht im Sinne der SVP, welche den Auftrag an die SRG massiv einschränken will. Jetzt schon hatte sie entsprechende Anträge gestellt, welche alle abgelehnt worden sind. (…). Philipp Cueni.

SSM, 17.3.2014.

SSM > Radiogebühren. Nationalrat. SSM. 2014-03-17.

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11.03.2014 Schweiz
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender

Fernsehgebühren
Gebühren
Radiogebühren
Volltext

Nein zum SVP-Vorschlag für eine Mediensteuer. Medienmitteilung: Das Schweizer Syndikat. Medienschaffender zur Revision des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG). In der laufenden Frühjahrsession wird der Nationalrat über die Teilrevision des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) beraten. Das SSM unterstützt dabei den geplanten Systemwechsel, wonach die Empfangsgebühren nicht mehr an ein Empfangsgerät gekoppelt sein sollen, sondern von jedem Haushalt und Unternehmen zu entrichten sind. Nachdem die Neuerung zu kleineren Gebühren für die Schweizer Bevölkerung führen wird, verlangt das SSM, dass die bisherigen Summen für die Finanzierung des Service Public unter dem Strich nicht gekürzt werden dürfen. Eine klare Absage erteilt das SSM der Forderung der SVP, die bisherigen Radio- und TV-Gebühren zusammen mit der Bundessteuer einzuziehen und in der Staatsrechnung auszuweisen. Damit würden die Gebühren zu einem Instrument der Politik gegenüber den Medien. Und die Unabhängigkeit der Medien vom Staat wäre in Frage gestellt. Weil in den letzten Jahren nicht alle eingezogenen Empfangsgebühren auch wieder an die SRG bzw. über das Gebührensplitting an die privaten Radio und TV Betreiber ausbezahlt wurden, befindet sich in der Kasse ein Überschuss. Das SSM verlangt, dass die nicht verwendeten Gelder für Aus- und Weiterbildung der Medienschaffenden der privaten Medien eingesetzt werden.

SSM, 11.3.2014.

SSM > Radiogebühren. SSM. 2014-03-11.

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