Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
10.06.1988 Genf
St. Gallen
Zürich
Personen
Strassenbahner Zürich
VPOD VBZ
Dieter Laubi
Oskar Müller
Nekrolog
Verbandsvorstand
Volltext

VBZ Veteranenbund. Oskar Müller ist nicht mehr. Wir alle haben einen wackeren Mitstreiter um eine bessere Gesellschaftsordnung, um eine schönere Welt verloren. Oskar Müller war ein vorbildlicher Gewerkschafter, nach altem Schrot und Korn. Innerhalb der Strassenbahner-Gewerkschaft übte er manche Funktion aus, vom Vertrauensmann zum Obmann der Gruppe Irchelstrasse, Fahrpersonal, Präsident der Gesamtgruppe VBZ, Mitglied des Sektionsvorstandes VPOD Sektion Zürich Städtische, Mitglied des Verbandsvorstandes Verband Personal öffentlicher Dienste. Oskar Müller war im VPOD wohl der grösste Werber-Champion aller Zeiten, hat er doch während seiner 45jährigen gewerkschaftlichen Tätigkeit mehrere hundert Strassenbahner von der Notwendigkeit des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses überzeugt. Hören wir dazu Oskar Müller über seine Werbetätigkeit: (...). Dieter Laubi.

Der öffentliche Dienst. Freitag, 1988-06-10.
Personen > Müller Oskar. Nachruf. 1988-06-10.doc.

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01.06.1972 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Initiativen Schweiz
Personen
Oskar Müller
Mitbestimmung
Volltext
Das Mitbestimmungsrecht in personalpolitischer Sicht. Die Gewerkschaften haben die Initiative zur Einführung des Mitbestimmungsrechtes ergriffen. Wie notwendig dies ist für die Schaffung menschlicher und menschenwürdiger Verhältnisse für die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen, das zeigt leider eindrücklich die tägliche Erfahrung. Drei Beispiele: Da arbeitet ein Kollege schon mehr als dreissig Jahre im gleichen Betrieb. Er wird über 60 Jahre alt. Seine Arbeitskraft lässt nach. Herz- und Rückenbeschwerden machen ihm zu schaffen. Nachts stellen sich bei Föhnlage oft auch Kopfschmerzen ein. Der Kollege, der seine Arbeitskraft jahrzehntelang dem Betrieb zur Verfügung gestellt hat und ein ausgezeichneter Mitarbeiter war, wird wegen seiner nachlassenden Leistung gerüffelt und kritisiert und vor die Geschäftsleitung zitiert. Der in äusserst taktloser Weise und ungerecht kritisierte Kollege leidet schwer unter dieser gemeinen Behandlung: Die Herzbeschwerden nehmen zu - ganz logisch; kurz vor der Pensionierung erleidet er eine Herzkrise -, und nur noch der rechtzeitig eintreffende Hausarzt rettet ihn durch Spritzen vor dem Tode. Ein anderer älterer Kollege muss zum Arzt, versäumt deswegen eine Viertelstunde Arbeitszeit und vergisst dies im Arbeitsrapport zu vermerken. Der Chef macht deswegen ein grosses Theater, obwohl der Kollege im Monatslohn arbeitet: eine Stunde nutzlose Auseinandersetzung wegen einer Viertelstunde Arbeitsversäumnis. Und das Endergebnis: (…). Oskar Müller.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6, Juni 1972.
Gewerkschaftliche Rundschau > Mitbestimmung. Initiative. Oskar Müller. Rundschau, Juni 1972.
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01.01.1972 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Löhne
Personen
Oskar Müller
Investivlohn
Vermögen
Volltext
Investivlohn - eine Antikritik. Mehr und mehr stehen die Gewerkschaften vor dem Problem, ob sie bei ihrer traditionellen Lohnpolitik verharren oder ob sie diese durch eine Investivlohnpolitik ergänzen wollen, die zu einer Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand führt. In Gewerkschafts- und Arbeitnehmerkreisen werden gegen den Investivlohn und gegen die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand noch oft Einwände erhoben. Deshalb wollen wir uns mit einigen dieser Einwände kritisch auseinandersetzen. 1. Einwand: Es wird z.B. der Einwand gemacht: Die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand sei eine gefährliche Alternative gegenüber dem Mitbestimmungsrecht, ein Damm gegen das Mitbestimmungsrecht. Auf diesen Einwand ist zu erwidern: Wenn Unternehmer gegen das Mitbestimmungsrecht einwenden, die Arbeitnehmer sollten Aktien erwerben, dann hätten sie ohne weiteres das Mitbestimmungsrecht, so ist das natürlich eine faule Beweisführung, denn durch einige wenige Aktien hat man noch herzlich wenig Gewicht in einer Aktionärsversammlung. Und ernsthafte Vertreter des Investivlohnes sehen im Investivlohn keinen Ersatz für das Mitbestimmungsrecht. Ganz im Gegenteil, das qualifizierte Mitbestimmungsrecht ist gerade das unentbehrliche Mittel, um zum produktivitätsorientierten Lohn zusätzlich die Ausrichtung eines Investivlohnes durchzusetzen und so die Kapitalbildung in Unternehmerhand zugunsten der Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand zurückzubilden. (…). Oskar Müller.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 1, Januar 1972.
Gewerkschaftliche Rundschau > Löhne. Investivlohn. Gewerkschaftliche Rundschau, Januar 1972.
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01.07.1971 Schweiz
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Oskar Müller
Macht
Volltext
Gewerkschaften, Revolution, Gewalt, Utopie, Kritik und Autorität. Die Gewerkschaften sind eine Selbsthilfebewegung der Arbeitnehmer. Sie sind der freiwillige und dauernde Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen, materiellen und kulturellen Interessen. Sie erstreben eine Erhöhung des Anteils der Arbeitnehmer am Sozialprodukt und Volkseinkommen, eine Verbesserung der gesellschaftlichen Geltung und eine Erhöhung des Einflusses der Arbeitnehmer auf das öffentliche Leben und die Rechtsordnung, auf die staatliche Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik. Sicherung der Menschenwürde, Vollbeschäftigung, zweckmässiger Einsatz der Produktivkräfte, gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung, Mitbestimmungsrecht, Geldwertstabilität und eine gute Deckung des wirtschaftlichen Bedarfes des Volkes sind weitere Ziele der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften nehmen heute im Staat und in der Oeffentlichkeit einen bedeutenden Platz ein, ja eine gewisse Schlüsselstellung im Wirtschaftsleben. (…).
Oskar Müller, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 7-8, Juli-August 1971.
Personen > Müller Oskar. Macht. Gewerkschaften. Rundschau, Juli-August 1971.
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01.12.1970 Schweiz
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Oskar Müller
Mitbestimmungsrecht
Volltext
Gewerkschaften, Arbeit, Kapital, Mitbestimmungsrecht. Im Arbeitsprogramm des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes 1960/61 steht der Satz: „Der Gewerkschaftsbund hat seine Aufgabe in der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erfüllen, die Interessen der Arbeitnehmer in dieser wahrzunehmen.“ Das versteht sich eigentlich von selbst. Es darf sich aber die Gewerkschaftsbewegung niemals darauf beschränken, nur innerhalb der bestehenden Wirtschaftsordnung ihre Ziele zu verfolgen. Zu ihrer Aufgabe gehört auch, grundsätzlich nach jener Wirtschaftsordnung zu fragen, die für die Zukunft als erstrebenswert, wünschbar, ja als unbedingt gefordert und realisierbar erscheint. Deshalb hat auch die Gewerkschaftsbewegung grundsätzlich nach dem rechten Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital zu fragen und von dieser Seite her an das Mitbestimmungsrecht heranzugehen. Dieser Aufgabe dienen auch die folgenden Ausführungen. Durch eine kurze Analyse der kapitalistischen Wirtschaft und des kapitalistischen Unternehmens werden wir uns über das rechte Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital Klarheit verschaffen und auch Stellung beziehen können zum Mitbestimmungsrecht. (…). Oskar Müller, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 12, Dezember 1970.
Gewerkschaftliche Rundschau > Mitbestimmung. Kirche. Rundschau, Dez. 1970.
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01.10.1970 Schweiz
Einkommen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Oskar Müller
Einkommensverhältnisse
Mitbestimmung
Volkseinkommen
Volltext
Bemerkungen zur Verteilung des Volkseinkommens. Die Verteilung des Volkseinkommens war immer eines der wichtigsten Probleme der Gewerkschaftspolitik. Es sei deshalb die Verteilung des Volkseinkommens in den folgenden Ausführungen unter vier Gesichtspunkten betrachtet, die heute besonders aktuell sind: das Sparen, gewerkschaftliche Lohnpolitik, Investivlohn, Mitbestimmungsrecht. Sparen und Einkommensverteilung. Für die Einkommensverteilung ist entscheidend, wie die Lohn- und Gehaltsempfänger ihr Einkommen in der Hochkonjunktur verwenden. Werden Gehalts- und Lohnerhöhungen hemmungslos verbraucht, so werden sie sofort wieder zu Einkommen der Unternehmer und heizen die Preissteigerung und die Geldentwertung unaufhaltsam an. Lohn- und Gehaltsverbesserungen ändern deshalb an der bestehenden Einkommensverteilung nicht das geringste, wenn sie sofort wieder ausgegeben werden. Sparen hingegen Lohn- und Gehaltsempfänger, so mindern sie zunächst das Unternehmereinkommen zugunsten der eigenen Eigentumsbildung. Dann lösen sie weiter eine Tendenz zur Dämpfung des Preisauftriebes und der Geldentwertung aus. (…). Oskar Müller, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 10, Oktober 1970.
Gewerkschaftliche Rundschau > Volkseinkommen. Mitbestimmung. Rundschau, Oktober 1970.
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01.01.1967 Schweiz
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Giacomo Bernasconi
Oskar Müller
Mitbestimmung
Volltext
Über das Mitbestimmungsrecht. Redaktionelle Vorbemerkung. Mehr als mancher andere Artikel gibt uns der nachstehende Anlass, wieder einmal festzuhalten, dass die Mitarbeiter der „Gewerkschaftlichen Rundschau“ in erster Linie ihre persönliche Auffassung vertreten, die sich nicht notwendigerweise mit derjenigen des verantwortlichen Redaktors oder gar mit der offiziellen Stellungnahme der zuständigen Organe des Gewerkschaftsbundes zu decken braucht, Die Redaktion der „Rundschau“ hat aber immer Wert darauf gelegt, ernsthaft erarbeiteten Auffassungen Raum zu geben, auch wenn sie sich nicht mit dieser offiziellen Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes decken, ja ihr sogar widersprechen. Der Auffassung unseres geschätzten Mitarbeiters Oscar Müller über die Mitbestimmung wäre manches entgegenzusetzen. Es läge etwa auf der Linie dessen, was wir zum Artikel von Markus Schelker, Basel, über die Gewinnbeteiligung („Wege zur Wirtschaftsdemokratie“, „Gewerkschaftliche Rundschau“, Sept. 1965, S. 237 ff., insbesondere im ersten ganzen Abschnitt auf Seite 243) gesagt haben. Mitbestimmung nach der weitgehenden Auffassung, wie sie Kollege Müller und seine Gewährsleute verstehen, ist u.E. in der kapitalistischen Wirtschaftsweise mit ihrem Lohnarbeiterverhältnis unmöglich und muss konsequenterweise dazu führen, die Frage des Wirtschaftssystems überhaupt aufzuwerfen. (…). Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 1, Januar 1967.
Personen > Müller Oscar. Mitbestimmung. Rundschau, Heft 1, Januar 1967.
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