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01.12.1974 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Max Aebi
Arbeitsinspektoren
Volltext
Aufgaben und Praxis der Arbeitsaufsicht. Arbeit ist für jeden einzelnen wie auch für die Gesellschaft lebensnotwendig. Während eines Fünftels seiner Lebenszeit geht der Mensch einem Erwerb nach. Die Arbeit schliesst mannigfaltige Gefahren in sich; neue kommen stets dazu. Dies gilt ganz besonders in unserer schnelllebigen und in rascher Entwicklung begriffenen Zeit. So ist leider mit dem technischen Fortschritt nicht die Abnahme der Gesundheits- und Unfallgefahren verbunden, vielmehr nehmen diese zu. Dem Unfall, der Krankheit unserer Tage, wie ihn die UNESCO nennt, gilt es den Kampf anzusagen. Oft überbetont wird auch der Zug zum wirtschaftlichen Erfolg durch die Arbeit. Ihm werden das Wohlbefinden, die Persönlichkeitsbildung, die Gesundheit und damit die Lebenserwartung sowie das biologische Gleichgewicht der Umwelt zu häufig geopfert. Gefördert wird diese Erscheinung durch die Vermassung der Arbeit. Diesen negativen Erscheinungen gilt es von Staates wegen entgegenzutreten. Dabei muss bedacht werden, dass der Mensch die Technik beherrschen soll und nicht diese den Menschen. Die Arbeit muss ihm auch angepasst werden, wenn nicht ein Spannungsfeld mit Explosivkraft entstehen soll. Unsere Arbeit darf nicht nur nach optimalen wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltet werden, sondern muss auch nach optimaler Bedürfnisbefriedigung ausgerichtet sein. Das Eidgenössische Arbeitsgesetz. Um die Werktätigen in den Fabriken zumindest vor Schaden an ihrer Gesundheit zu bewahren, wurde 1877 das Eidgenössische Fabrikgesetz erlassen. (…). Max Aebi. kantonaler Arbeitsinspektor, Solothurn.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Personen > Aebi Max. Arbeitsinspektoren. Rundschau, Dezember 1974.
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