Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
28.03.2014 Thun
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SGB
Heinz F. Anderegg
Nachruf
Todesfall
Volltext

Im Gedenken an Heinz Anderegg (1934 – 2014). Am 28. März 2014 ist in Thun Heinz Anderegg, mehr als drei Jahrzehnte lang Bibliothekar und Archivar des SGB, gestorben. Heinz absolvierte im Emmental eine Lehre als Bau- und Möbelschreiner. Mit 19 Jahren trat er der damaligen Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) bei, wurde da sofort aktiv, war Vertrauensmann und Mitglied einer Arbeiterkommission. 1959 bewarb sich der wissensdurstige Gewerkschafter erfolgreich für eine neue Stelle als Assistent im SGB-Archiv. Rasch arbeitete er sich in die neue Materie ein, gleichzeitig absolvierte er berufsbegleitend einen Studiengang an der Schule für Soziale Arbeit in Bern. „Bauarbeiter und Alkohol“ war das Thema seiner Diplomarbeit. Bei der Pensionierung des leitenden Archivars Willy Keller war im SGB-Sekretariat schnell klar, dass Heinz Anderegg sein Nachfolger werden sollte. Mit Leib und Seele verschrieb sich daraufhin Heinz der Arbeit des Erfassens und des Bewahrens von Dokumenten – und damit der Geschichte der Arbeiterbewegung. Während vielen Jahren half ihm dabei auch seine Gattin Vreni. Bis zu seiner Pensionierung im April 1994 publizierte und kommentierte Heinz zudem in der „Gewerkschaftlichen Rundschau“ die gewerkschaftliche Mitgliederentwicklung. Ewald Ackermann.

SGB, 8.4.2014.

Personen > Anderegg Heinz. Nachruf. Ewald Ackermann. SGB, 8.4.2014.

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01.03.1988 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SGB
Heinz F. Anderegg
Mitgliederbewegung
SGB
Mitgliederentwicklung der schweiz. Gewerkschaften und ein Blick auf die Entwicklung seit dem 2. Weltkrieg. Heinz Anderegg. Gewerkschaftliche Rundschau 3/1988
01.03.1987 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SGB
Heinz F. Anderegg
Mitgliederbewegung SGB
Mitgliederntwicklung der schweizerischen Gewerkschaften im Jahre 1986. Heinz Anderegg, Bibliothekar SGB Gewerkschaftliche Rundschau 3/1987
01.06.1978 Schweiz
Personen
SGB
Heinz F. Anderegg
Archiv
Bibliothek
Dokumentationsstelle
Volltext

Die Dokumentationsstelle des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Dokumentationsstelle des SGB hat von ihrem Auftrag her eine beschränkte Funktion. Sie soll als Arbeitsinstrument für die vollamtlichen Mitarbeiter des SGB und der ihm angeschlossenen Verbände dienen. Darüber hinaus steht sie grundsätzlich den rund 470‘000 Mitgliedern der SGB-Verbände zur Benützung offen. Für einschlägige Unterlagen können jedoch auch weitere Kreise von den Unterlagen des SGB profitieren. Im Zentrum der Sammeltätigkeit stehen die Sozialwissenschaften mit dem Hauptgewicht auf den Gebieten Sozialpolitik und Arbeiterbewegung. Einige Bedeutung hat die Abteilung mit arbeitsrechtlicher Literatur. Die Dokumentationsstelle setzt sich im wesentlichen aus den Abteilungen Archiv, Bibliothek und Dokumentationsdienst zusammen. Das Archiv und die Bibliothek haben einigen Wert im Blick auf die sozial geschichtliche und sozialwissenschaftliche Forschung. Zwei Umstände haben im wesentlichen zu dieser Gewichtung beigetragen. Ein Teil der eingehenden Korrespondenzen und Drucksachenmaterialien des SGB wurden seit der Gründung im Jahr 1880, wenn auch nicht vollständig, abgelegt und eingelagert. Seit der Schaffung eines vollamtlichen Sekretariates im Jahr 1897 wurden die Korrespondenzakten sogar vollumfänglich eingelagert. (…).

Heinz Anderegg.

Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6, Juni 1978.

SGB > Archiv. Dokumentationsstelle. Heinz Anderegg. Rundschau, Juni 1978.

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01.09.1970 Schweiz
Bauwirtschaft
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Heinz F. Anderegg
Alkoholismus
Baugewerbe
Volltext
Die Alkoholfrage im Baugewerbe. Die Bemühungen, die zur Bekämpfung des Alkoholkonsums auf Bauplätzen unternommen werden, sind recht zahlreich. Es wird als Anachronismus empfunden, dass der Verbrauch von Bier im Baugewerbe gestattet ist, und dass die Bauarbeiter auch heute noch von der Möglichkeit Gebrauch machen, alkoholische Getränke zu konsumieren. In der Industrie wird es als selbstverständlich angesehen, dass alkoholische Getränke auf dem Arbeitsplatz nichts zu suchen haben. Warum gelten im Baugewerbe andere Massstäbe, und warum wird nicht ein Alkoholverbot erlassen? Um auf die gestellten Fragen eine Antwort zu erhalten, müssen einige Umstände und Zustände abgeklärt werden. Der Flüssigkeitsbedarf der Bauarbeiter. Was den Flüssigkeitsbedarf der Bauarbeiter betrifft, gehen die Meinungen stark auseinander. Mancherorts will man den stark erhöhten Bedarf nicht wahrhaben. Bekannt ist, dass der Mensch pro Tag leicht einen Liter Wasser verdunstet. Es ist keine Tabelle bekannt, die über den Flüssigkeitsbedarf bei einer bestimmten Aussentemperatur und bei gleichzeitiger körperlicher Arbeit Auskunft gibt. Hier sollen zwei Zitate aus einem Buch von E. Grandjean1 Aufschluss geben: „Bei Umgebungstemperaturen (Wand- und Lufttemperaturen), die über 25 Grad Celsius liegen, kann der bekleidete menschliche Körper praktisch keine Wärme durch Konvektion oder Strahlung abgeben, und es bleibt nur noch die Wärmeabgabe durch Schweissverdunstung als alleiniger Kompensationsmechanismus übrig. (…). Heinz Anderegg, Bern.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 9, September 1970.
Gewerkschaftliche Rundschau > Alkoholismus. Bauwirtschaft. Rundschau, Sept. 1970.
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