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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
17.12.2019 Schweiz
Gerüstbau
Unia Schweiz

GAV
Gerüstbauer
Volltext
Zeitgemässer Gesamtarbeitsvertrag für den Gerüstbau. Die Sozialpartner haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den schweizerischen Gerüstbau ausgehandelt. Dieser anerkennt die eingetragene Partnerschaft, sieht einen Vaterschaftsurlaub vor, schiebt dem Lohndumping einen Riegel und fördert die Berufsbildung, Der GAV, auf den sich die Gewerkschaften Unia und Syna mit dem Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) geeinigt haben, tritt Anfang April 2020 in Kraft. Innovativ in Sachen Gleichstellung. Der neue Vertrag ist in gendergerechter Sprache redigiert, um die in der Branche arbeitenden Frauen einzubeziehen. Ausserdem gewährt er gleichgeschlechtlichen Paaren mit eingetragener Partnerschaft im Todesfall die gleiche Anzahl Urlaubstage. Die Sozialpartner haben auch beschlossen, einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen einzuführen. Dieser gilt ab 1. April 2020 - unabhängig von einem Referendums beziehungsweise bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes. Anerkennung der Berufserfahrung. Um die Berufserfahrung besser anzuerkennen, sieht der GAV vor, dass Angestellte nach drei Jahren Branchentätigkeit und Abschluss einer von den Sozialpartnern angebotenen Ausbildung zwingend von der Lohnkategorie C in die Kategorie B2 hochgestuft werden. Damit will man nicht nur die Sicherheit auf den Baustellen verbessern, sondern auch Lohndumping einen Riegel schieben. GAV-Vollzug verbessert. (…).
Unia Schweiz, 17.12.2019
Unia Schweiz > Geruestbau. GAV. Unia Schweiz, 2019-12-17.
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02.04.2019 Schweiz
Gerüstbau
Unia Schweiz

Gerüstbau
Lohnerhöhungen
Volltext
Gerüstbau. Verdiente Lohnerhöhung ab dem 1. April. Die Gerüstbauarbeiter erhalten ab dem 1. April sowohl eine generelle Lohnerhöhung, wie auch eine Erhöhung der Mindestlöhne. Dies sendet auch ein Signal an andere Branchen: Arbeitnehmende sollen von der steigenden Konjunktur profitieren! Die rund 2'850 Gerüstbauarbeiter erhalten ab dem 1. April mehr Lohn. Die Lohnerhöhung beträgt generell 50 Franken pro Monat, basierend auf dem Gehalt vom 31. März 2018. Aber auch die Mindestlöhne steigen: für die Gerüstbaumitarbeiter ohne Fachkenntnisse um 100 Fr. (neu 4'293 Franken) und für die Gruppenleiter Gerüstbau mit Zertifikat um 78 Franken (neu 5'160 Fr.). Die Lohnerhöhungen traten am 1. April 2019 in Kraft und sind allgemeinverbindlich für alle Betriebe, die im Gerüstbau tätig sind. Sie gelten auch für ausländische Firmen, die Gerüstbauarbeiter in der Schweiz einsetzen, sowie für Temporärarbeiter. Ein Signal an andere Branchen. Die Gerüstbauarbeiter haben diese Lohnerhöhung verdient. Ihre Arbeit ist schwierig und anstrengend. Der Branche geht es gut und davon können nun auch die Mitarbeitenden profitieren. Dies ist ein wichtiges Signal auch an andere Branchen: sie müssen nun bei den Lohnerhöhungen nachziehen! Die Konjunktur ist gut, die Teuerung steigt. Die Arbeitnehmenden sollen überall an den Produktivitätsgewinnen beteiligt werden und Betriebe müssen sicherstellen, dass die Teuerung Lohnerhöhungen nicht wegfrisst. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 2.4.2019.
Unia Schweiz > Geruestbau. Lohnerhoehungen. Unia Schweiz, 2019-04-02.
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