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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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01.08.1956
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Schweiz
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Frauen Gewerkschaftliche Rundschau Personen
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Emma Steiger
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Frauenarbeit Frauenlöhne Volltext
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Die Stimme einer Arbeiterin. Frau L.W., Vorarbeiterin in einer Fabrik der Lebensmittelindustrie in einer Mittelstadt und Leiterin der Gewerkschaftsgruppe, verheiratet mit einem gelernten Metallarbeiter und Mutter eines noch im Haushalt lebenden erwachsenen Sohnes, äussert sich folgendermassen zu einigen Fragen bezüglich der Erwerbsarbeit von Frauen und Müttern. Ich habe als Vorarbeiterin für etwa 20 Arbeiterinnen die Arbeit einzuteilen, sie zu kontrollieren und selbst Packarbeit zu leisten und dabei manchmal beträchtliche Lasten zu heben. Ich habe Freude an meinem verantwortlichen Posten, finde aber, die Vorarbeiterzulage von Fr. 15.- pro Zahltag sei zu klein, besonders da auch der Lohn von Fr. 1.76 wirklich bescheiden ist, trotzdem er an der oberen Grenze der im Betrieb üblichen Frauenlöhne steht. Die Arbeitszeit beträgt 48 Stunden wöchentlich. Die Morgenschicht von 7 bis 11.30 Uhr wird durch eine viertelstündige Znünipause unterbrochen. Es steht dafür ein netter und gut eingerichteter Aufenthaltsraum zur Verfügung, wo man auch etwas wärmen kann, so dass Auswärtige dort ihr mitgebrachtes Mittagessen verzehren können. Während der Nachmittagsschicht von 13 bis 17.30 Uhr gibt es keinerlei Unterbruch, doch darf man während der Arbeit rasch etwas essen. (…). Dr. Emma Steiger.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 7-8, Juli-August 1956.
Frauen > Frauenarbeit, Frauenlöhne. Rundschau, Juli-August 1956.
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