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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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26.01.1996
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Schweiz
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Familienausgleichskasse Personen VPOD Luzern
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Daniel Murer
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Familienausgleichskasse Leistungen Volltext
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Erfolgreiche Intervention des VPOD Luzern. Praxisänderung der Ausgleichskasse wird zurückgenommen. Per 1. Juli 1995 strich die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern die Kinderzulagen von teilzeitlich tätigen Personen, deren Partner/in Leistungen einer anderen Kasse erhalten, ungeachtet deren Höhe. Dank dem Einsatz des VPOD muss die Kasse ihre willkürliche Praxisänderung zurücknehmen und die ausstehenden Beiträge rückwirkend vergüten. Ein Fallbeispiel: Frau X arbeitet zu 50 Prozent als Lehrerin im Kanton Luzern, ihr Ehemann ist zu 50 Prozent im Kanton Zug angestellt. Bis Ende Juni 1995 erhielt Frau X 50 Prozent Kinderzulagen von der kantonalen Familienausgleichskasse des Kantons Luzern, während ihr Ehemann die restlichen 50 Prozent im Kanton Zug bezog. Ohne vorherige Ankündigung wurden Frau X nun auf 1. Juli 1995 die Kinderzulagen gestrichen. Reiner Willkürakt. Die Familienausgleichskasse begründete diese Praxisänderung: „Können für ein Kind Leistungen aufgrund anderer Zulagenordnungen oder gleichartiger ausländischer Regelungen bezogen werden, findet dieses Gesetz (über die Familienzulagen, Red.) ungeachtet der Höhe dieser Leistungen keine Anwendung. Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Bestimmung haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern und Ihr Arbeitgeber darf Ihnen ab sofort, d.h. ab 1. Juli 1995, keine Kinderzulagen mehr ausrichten“. Dieser angeführte Artikel 12 wurde bei der Gesetzesrevision jedoch nur marginal (…).. Daniel Murer.
Der öffentliche Dienst, 26.1.1996.
Personen > Murer Daniel. Familienausgleichskasse. Leistungen. OeD, 1996-01-26.
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