Gewerkschaftschronik
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21.12.2017 Schweiz
AHV
Vorwärts
Christiane Jaquet-Berger
AHV
Referendum
Volltext
Vor dem Scheideweg. Am 9. Dezember hat sich das Referendumskomitee gegen die Altersvorsorge 2020 zum letzten Mal getroffen. Thema war der zukünftige Kampf für ein gerechtes Rentensystem. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) und die Westschweizer Partei Solidarités arbeiteten schon längere Zeit an einem Initiativprojekt zur Altersvorsorge. Während sie früher zwei verschiedene Vorschläge diesbezüglich gemacht hatten, traten sie nun am Abschlusstreffen des Referendumkomitees gegen die Altersvorsorge 2020 in Olten am 9. Dezember mit einem gemeinsamen Dokument vor und erklärten, sie seien „sich in der Hauptforderung einer solchen Initiative einig: die Integration der 2. Säule in die AHV-IV; und damit der Übergang von einem auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierten zu einem auf dem Umlageverfahren beruhenden System“. Die Übereinkunft der beiden Organisationen umfasst auch folgende Orientierungen: „1. Eine Minimalrente von 4000 Franken im Monat und eine Maximalrente von 8000 Franken im Monat. Diese Rente wird nach dem Mischindex an die Entwicklung der Lebenskosten angepasst. 2. Versichertenbeiträge an die neue AHV auf das gesamte Einkommen. 3. Ein auf 64 Jahre für Frauen und auf 65 Jahre für Männer plafoniertes Rentenalter, mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung im Einverständnis zwischen den Vertretungen von Arbeitnehmerlnnen und Arbeitgeberinnen. 4. Eine Anrechnung von Erziehungs- (…). Christiane Jaquet.
Vorwärts, 21.12.2017.
Vorwärts > AHV. Referendum. Vorwärts, 2017-12-21.
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11.03.2013 Schweiz
AHV
AVIVO
Initiativen Schweiz
Personen
Christiane Jaquet-Berger
AHVplus
AHV-Renten
Initiativen Schweiz
Volltext

Ein Schritt hin zur Deckung der Grundbedürfnisse. Allzu oft vergisst man in unserem reichen Land, dass die AHV für 80 % der Rentner/innen unerlässlich ist und dass beinahe zwei von zehn Rentner/innen ein Monatseinkommen haben, das unter 2550 Franken liegt. Viele wissen eben so wenig, dass die Renten seit 1975 nicht mehr verbessert und die Beitragssätze nicht mehr erhöht worden sind. Dabei verlangt die Bundesverfassung, dass die AHV „den Existenzbedarf angemessen zu decken“ hat (Art. 112, Abs 2 Bst c). Davon sind wir weit entfernt, denn die Mindestrente beträgt 1160 Franken pro Monat. Und auch die Maximalrente von 2320 Franken entspricht nicht der Verfassungsbestimmung. (...).
Christiane Jaquet-Berger, Präsidentin AVIVO.

SGB, 11.3.2013.
AVIVO > AHVplus. Initiative. 2013-03-11.

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