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21.04.1989 Biel
Grenchen
Neuenburg
Bundesämter
Föderativverband

Bundesämter
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Der Föderativverband verlangt einen Abbruch der Übung. Verlegung von Bundesämtern. Der Bundesrat beschloss Anfang April 1989, die Vorarbeiten für eine Verlegung von drei Bundesämtern weiter voranzutreiben. Er will das Vorhaben sobald wie möglich dem Parlament zum Entscheid unterbreiten. Der Föderativverband verlangt nach wie vor den Abbruch der Übung. Der Bundesrat beharrt auf eine Verlegung von Bundesämtern, Gemäss seinem Grundsatzentscheid vom Oktober 1986 sind zur Verlegung vorgesehen: das Bundesamt für Statistik (ohne Elektronisches Rechenzentrum der allgemeinen Bundesverwaltung) mit rund 300 ständig Beschäftigten und bis zu 300 temporär beschäftigten Aushilfen nach Neuenburg; das Bundesamt für Wohnungswesen mit 50 Beschäftigten nach Grenchen; das Bundesamt für Wasserwirtschaft mit 43 Beschäftigten nach Biel. In der Folge hat nun der Bundesrat am 5. April 1989 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Baubotschaft an die eidgenössischen Räte zu erarbeiten. Gleichzeitig hat er den dafür notwendigen Projektierungskredit von 2,4 Millionen Franken freigegeben. Realisierbarkeit nachgewiesen... Gemäss Bundesrat haben die zuständigen Behörden der Gemeinden Neuenburg, Grenchen und Biel den von ihnen verlangten Realisierbarkeitsnachweis für eine Verlegung der betreffenden Bundesämter durchwegs erbracht. Für alle drei Standortgemeinden liegen dem Bund feste Zusagen für den Verkauf eines oder mehrerer (…).
Der öffentliche Dienst, 21.4.1989.
Föderativverband > Bundesaemter. OeD, 1989-04-21.
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