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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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03.06.1971
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Biel Mörigen
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GBI Biel Strandhaus Mörigen
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Betriebsordnung Gebühren Strandhaus Mörigen Volltext
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Strandboden Mörigenbucht. Platz- und Gebührenordnung. Der Strandplatz steht in der Regel nur den Sektionsmitgliedern zur Verfügung. Kinder ohne Beaufsichtigung der Eltern dürfen auf dem Strandplatz nicht übernachten. Unentgeltlich stehen zur Benützung: Strandboden, Dusche , Umkleideraum, Toiletten und die offene Feuerstelle. Rücksicht auf die Mitbenützer, Sorgfalt zum Platze und seinen Einrichtungen, sowie zur Umgebung, betrachten wir als selbstverständlich. Radios sind auf minimale Lautstärke einzustellen, ansonst untersagt. Abfälle gehören in die Kehrrichtkörbe bezw. in die Abfallgrube. (…).
GBI, 3.6.1971.
GBI > Strandhaus Mörigen. Platz- und Gebührenordnung. 3.6.1971.
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