Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Stichwort > Betriebsordnung
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

     
 
Anzahl gefundene Artikel: 1

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
03.06.1971 Biel
Mörigen
GBI Biel
Strandhaus Mörigen

Betriebsordnung
Gebühren
Strandhaus Mörigen
Volltext
Strandboden Mörigenbucht. Platz- und Gebührenordnung. Der Strandplatz steht in der Regel nur den Sektionsmitgliedern zur Verfügung. Kinder ohne Beaufsichtigung der Eltern dürfen auf dem Strandplatz nicht übernachten. Unentgeltlich stehen zur Benützung: Strandboden, Dusche , Umkleideraum, Toiletten und die offene Feuerstelle. Rücksicht auf die Mitbenützer, Sorgfalt zum Platze und seinen Einrichtungen, sowie zur Umgebung, betrachten wir als selbstverständlich. Radios sind auf minimale Lautstärke einzustellen, ansonst untersagt. Abfälle gehören in die Kehrrichtkörbe bezw. in die Abfallgrube. (…).
GBI, 3.6.1971.
GBI > Strandhaus Mörigen. Platz- und Gebührenordnung. 3.6.1971.
Ganzer Text
1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day