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30.11.1917 Schweiz
AUST
Berufe
Strassenbahner-Zeitung

Arbeitsbedingungen
Barrierenwärterin
Volltext

Die Barrierenwärterinnen. Auf Veranlassung der beiden Zentralvorstände V.S.W.B. und A.U.S.T. fand vorigen Sonntag eine Konferenz statt,  an der über 250 Barrierenwärterinnen erschienen, um sich über ihre trostlose Lage auszusprechen. Mit Tränen in den Augen erklärten einige dieser Frauen, dass sie mit einem Hungerlöhnchen von 30 bis 40 Franken im  Monat, also mit einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 80 Rappen bis 1.50 Fr. bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit und einer Dienstbereitschaft von 16 Stunden, den für eine Frau immerhin anstrengenden Barrierenwärterdienst versehen müssen. Andere wieder klagten, dass sie entgegen den Bestimmungen des Ruhetagsgesetzes nach 11 Uhr nachts zum Dienst verwendet würden. Wieder andere, dass sie bei den Evakuierten- und Militärtransporten die ganze Nacht, ohne einen Rappen Entschädigung, auf ihrem Posten ausharren mussten. Ja sogar das Petrol zur Beleuchtung der Unterkunftslokale und die Zündhölzchen müssen auf gewissen Strecken von den Wärterinnen selbst geliefert werden. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-11-30.
AUST > Barrierenwärterinnen. Arbeitsbedingungen. 1917-11-30.doc.

Barrierenwärterinnen. Arbeitsbedingungen. 1917-11-30.pdf

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